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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.12.2003, 15:40
Rabestein Rabestein ist offline
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Standard Rechtlage beim Kaufvertrag

Auf Anraten eines Kollegen erhoffe ich auf diesem Wege Hilfe. Ich verkaufte im Sommer meine Helweg Kea incl. Trailer und Motoren(Yamaha 115 und10 PS)Im Vertrauen auf eine internationale Wiegebescheinigung sowie Angaben des Vorbesitzers sicherte ich dem Käufer ein Gesamtgewicht von unter 1800 kg zu.Ich selbst habe das Boot nicht wiegen lassen, habe es aber mit einem 60 PS Jeep getrailert und auch nie an den Angaben des Vorbesitzers gezweifelt, da ich keine Probleme mit dem Boot hatte. Nun verlangt der Käufer einen Wandel des Kaufvertrages, da das Boot angeblich leer 2100 kg wiegen soll.Daß kann ich mir ja nun gar nicht vorstellen.Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?Der Hersteller gibt ein Gewicht von ca 900 kg an.Allerdings ist das Boot von 1983 und ich habe keine weiteren Angaben in meinen noch vorhandenen Papieren gefunden.Im übrigen war das Boot auf einem 2-Tonnen Trailer von DB.Ich kann mir nicht vorstellen,daß dort ein Boot von 5,95 M mit über 2100 kg draufgelegen haben soll.
Ich hoffe auf Eure Hilfe
Petra
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  #2  
Alt 11.12.2003, 15:53
Benutzerbild von Fjord
Fjord Fjord ist offline
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Hallo Petra,
wenn du dieses Boot meinst ist das Gewicht wie zu sehen
bedeutent niedriger, hast du schriftlich das Gewicht unter 1800KG
zugesichert?
Grüße
Sven


http://www.boat.de/cgi-win/dbsatz_ma...xe/cgi?7080232
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  #3  
Alt 11.12.2003, 16:09
Benutzerbild von Muckymu
Muckymu Muckymu ist offline
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Also ein unter sechs Meter GFK Boot so schwer

Wann hat er das gewogen?
Als es ihm die Persenning zerissen hat und das ganze Boot voll Wasser war?

Ich denk mal, das die meisten Boot dieser Grösse unter 1000 Kg liegen.
Dann noch Motor und Trailer dazu geben keine 2100

Was hat er bei wem gewogen und ist das dokumentiert.

Falls nicht, schlag ihm vor, mal gemeinsam wiegen zu gehen.
Was er dir da vorwirft kann eigentlich garnicht sein - da brauchst du dich um Angaben im Kaufvertrag (?) erstmal garnicht kümmern.
__________________
Dominik
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  #4  
Alt 11.12.2003, 16:26
Rabestein Rabestein ist offline
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Standard Rechtslage

Das Boot wurde angeglich leer gewogen.Allerdings ist der neue Besitzer Taucher??Er hat unserem Anwalt auch eine Wiegebescheinigung zukommen lassen.Was er alles gewogen hat, kann ich nicht sagen.Sein Audi A 6 soll allerdings nicht in der Lage sein , das Böötchen zu ziehen.Komisch,oder?
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  #5  
Alt 11.12.2003, 16:42
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Fjord Fjord ist offline
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Also nochmal wenn es das Boot vom Link ist und die Tanks sind voll:

Sprit 145l
Wasser 120l
Boot etwa 800KG
Trailer 350KG
Motoren 200KG


Ergibt selbst mit vollen Tanks 1615KG.
Oder ist was an meiner Rechnung verkehrt.
Grüße
Sven
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  #6  
Alt 11.12.2003, 16:43
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Muckymu Muckymu ist offline
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Aha, die Anwälte sind schon im Spiel

Dann lass doch deinen Anwalt den guten Mann mal einladen zum gemeinsamen wiegen.
Die Anhängelast beim Audi steht fest und drüber ist drüber, aber ob das Boot so schwer ist, wag ich echt zu bezweifeln.
Da hilft nur wiegen. Um auszuschliessen, dass er einen Mienensicheren Unterboden, einen Kompressor und eine Dekokammer eingebaut hat, geht das halt nur nach Überprüfung des "Objektes" und gemeinsam.
__________________
Dominik
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  #7  
Alt 11.12.2003, 17:03
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Seekreuzer Seekreuzer ist offline
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Naja, er wird wohl mit Audi A6, Trailer und Boot auf die Waage gefahren sein...

Dann lasse Dich auf die Wandlung ein, aber verlange auch den A6 zurück
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  #8  
Alt 11.12.2003, 17:19
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ramsey ramsey ist offline
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Moin - ich denke auch, daß Ihr um eine Verabredung an einer geeichten Waage nicht herumkommt. Nimm möglichst neutrale Zeugen und einen Fotoapperat mit, um etwaige Veränderungen gegenüber dem Zustand beim Verkauf zu dokumentieren. Und dann ist zu hoffen, daß die magische Grenze unterschritten wird. Sonst hast Du bei einer Zusicherung dieser Eigenschaft eher schlechte Karten.
Gruß
Jürgen
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  #9  
Alt 11.12.2003, 17:22
Michael G. Michael G. ist offline
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Da hilft nur gemeinsames Wiegen.Was auch sein könnte ( war mal nem Bekannten passiert ) :wenn der Boden ausgeschäumt ist,kann sich das Ding voll Wasser saugen und wiegt dann plötzlich VIEL mehr.Ob das bei deinem Boot möglich ist,weiß ich natürlich nicht.
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  #10  
Alt 11.12.2003, 18:36
Rabestein Rabestein ist offline
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Zitat:
Zitat von Fjord
Hallo Petra,
wenn du dieses Boot meinst ist das Gewicht wie zu sehen
bedeutent niedriger, hast du schriftlich das Gewicht unter 1800KG
zugesichert?
Grüße
Sven


http:Habe//www.boat.de/cgi-win/dbsatz_makler.exe/cgi?7080232
Habe das Gewicht von 1800 zugesichert,da mir nichts anderes bekannt war. Diesbezüglich habe ich noch eine Frage. Gibt es ggf. Urteile hinsichtlich Sachverhalte, die ähnlich gelagert sind. Desweiteren habt Ihr
Kenntnisse über Pflichten eines Verkäufers sowie Käufer? Uns wurde mitgeteilt, dass der Käufer angeblich verpflichtet sein soll, vor5 Abschluß des Vertrages das Boot (auf Kosten des Verkäufers) wiegen zu lassen.Für Tips+ Ratschläge wären wir dankbar.
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  #11  
Alt 11.12.2003, 18:41
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Cyrus Cyrus ist offline
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Hallo Petra!

Ist das der Käufer?

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  #12  
Alt 11.12.2003, 18:49
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Standard Re: Rechtlage beim Kaufvertrag

Cyrus
Zitat:
Zitat von Rabestein
Auf Anraten eines Kollegen erhoffe ich auf diesem Wege Hilfe. Ich verkaufte im Sommer meine Helweg Kea incl. Trailer und Motoren(Yamaha 115 und10 PS)
Copie
Hallo Wassersportfreunde,
ich habe mir ein Bayliner auf einem Trailer gebraucht gekauft. Ein Kaufvertrag existiert, worin keine Ausschluesse von Gewaehrleistung bzw. Sachmaengelhaftung enthalten sind.

Gruß
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #13  
Alt 11.12.2003, 18:54
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Cyrus Cyrus ist offline
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Standard Re: Rechtlage beim Kaufvertrag

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Cyrus
Zitat:
Zitat von Rabestein
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Hallo Wassersportfreunde,
ich habe mir ein Bayliner auf einem Trailer gebraucht gekauft. Ein Kaufvertrag existiert, worin keine Ausschluesse von Gewaehrleistung bzw. Sachmaengelhaftung enthalten sind.

Gruß
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OK... Klang aber änlich.
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  #14  
Alt 11.12.2003, 18:59
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Standard Re: Rechtlage beim Kaufvertrag

Zitat:
Zitat von Cyrus
OK... Klang aber änlich.
oder einer spielt mit gezinkten Karten
Gruß
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  #15  
Alt 11.12.2003, 19:38
Rabestein Rabestein ist offline
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hab doch ein kea hellweg und kein bayliner
soory
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  #16  
Alt 11.12.2003, 19:52
Benutzerbild von lago*di*garda
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Also ein gewicht über 2000KG, das kann bei dem Boot nun wirklich nicht sein Ich möchte ja niemandem was unterstellen, aber meiner Meinung nach sucht derjenige doch nur einen Grund um das Boot zurückgeben zu können. Und bei dem Motor dürfte das Gewicht 1800KG keinesfalls überschreiten! Das Boot würde ja nicht mehr richtig in Gleitfahrt kommen

!!!Aber ich würde mich auf jedenfall auf meinen Anwalt verlassen, der wird es schon wissen!!!
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Ma

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  #17  
Alt 11.12.2003, 20:10
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Das glaube ich auch... Mal schon einen Sommer das Boot auf lau fahren.

Oder hat eventuell der Schaum (wenn vorhanden) Wasser gezogen?
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  #18  
Alt 11.12.2003, 21:25
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Zitat:
Zitat von Rabestein
Gibt es ggf. Urteile hinsichtlich Sachverhalte, die ähnlich gelagert sind. ....Für Tips+ Ratschläge wären wir dankbar.
nochmal:
Bevor ich mir nen Kopf wegen dem Rechtsstreit machen würde, tät ich erst mal überprüfen, ob das denn stimmt.

2100 Kg kann eigentlich nicht sein und dann ist egal welche Rechtsgrundlagen gelten könnten - oder weist du schon, dass dein Boot schwerer war

Da du aber so danach fragst, Gegenfrage, die Sven schon gestellt hat:
Was hast du im Kaufvertrag angegeben?
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Dominik
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  #19  
Alt 11.12.2003, 21:42
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Boot: Sportboot "Marlin": Italmar Open 17; Sportboot: Merry Fisher 645 "Relaxx"
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Standard Wiegen lassen

Hallo Petra,

ich würde, bevor der große Krach losgeht ein Termin zum Wiegen vereinbaren. Jede landw. Genossenschaft / Raiffeisen und auch die meisten Speditionen, aber auch die kommunalen Abfallbeseitiger haben geeichte Waagen.

Wenn ihr nich zu weit auseinander wohnt, trefft euch und ermittelt das tatsächliche Ergebnis. Schau aber vorher mal in´s Boot, nicht das die halbe Verwandschaft noch im Boot liegt....

Gruß, Ulf
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