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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
bitte verbreite hier nicht so viel gefährliches Halbwissen!!
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#27
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Du verzapfst einen Blödsinn hier!!! In dem Thread hier schreiben Leute über etwas was sie nur in einer Zeitschrift oder in einem anderen Forum gelesen haben.
Aus der Praxis kann hier keiner berichten, aber ich habe gehört vom Freund meines Stegnachbarns, der hat....und soweiter... Hast du schon mal ein Boot verkauft? Ich kaufe schon seit 12 Jahren Boote von Privaten und verkaufe diese weiter. Hast du Erfahrung mit den Behörden? Ich weiß wovon ich spreche im Gegensatz von einigen hier.
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#28
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Gruß Thomas
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#29
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Na ja, Georg,
ich bin zwar kein Händler, aber ich habe auch schon selbst Gebrauchtboote verkauft und gekauft. Und auch selbst aus dem Nicht-EU-Ausland (USA) in die EU eingeführt inklusive Verzollung, Entrichtung der EU-Einfuhrumsatzsteuer und CE-Nachzertifizierung. "Blödsinn" erster Güte hast Du in dem Beitrag von Dir gegeben, den ich bereits ausführlich kommentiert habe. Hast Du darauf etwas sachlich Fundiertes zu antworten? Unterstellst Du Tommy, der schreibt: Zitat:
Oder kann es sein, dass Du als Händler noch ein paar Boote ohne Mehrwertsteuer-Nachweis zum Verkauf auf dem Hof stehen hast und deshalb diesen Unsinn hier von Dir gibst? Gerade Du als (hoffentlich) seriöser Händler wirst doch Deinen Kunden hoffentlich keinen Sand in die Augen streuen wollen? Gruss Gerd
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#30
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Mein Windy ist Baujahr 1979, ich habe es 1997 gekauft ohne MWSt-Nachweis.
Vielleicht habe ich es überlesen, aber benötige ich für dieses alte Boot im Falle eines Verkaufes einen MWSt.-Nachweis ?
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#31
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https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=...rtsteuer+boote
Schau mal rein! Dein Boot ist Baujahr 1979 und müßte -weil vor 1985 gebaut - nicht der Nachversteuerung unterliegen. Schau sicherheitshalber selbst nach! MFG Bernfried
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#32
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Zitat:
Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen - es betrifft nur Boote nach Baujahr 1985. Gruss Gerd
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#33
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Zitat:
Diese Aussage ist korrekt. Alles VOR dem 01.01.1985 unterliegt nicht mehr der Nachweispflicht, man geht bei diesem Alter davon aus, dass die Boote versteuert wurden, weil sie eben schon so alt sind. Eine Nachversteuerung rentiert sich dort wohl auch nicht, könnte ich mir denken. Daher habe ich als Erstboot auch einen Oldtimer gekauft (1979). Zum Einen, weil der günstig in der Anschaffung war, und zum Anderen, weil da keine Steuerthematik dabei war. Da gibt man dem Bootsschein dem Zöllner, der sieht das Baujahr und die Sache ist gegessen "gute Weiterfahrt".
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#34
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Gilt eine Anmeldung beim WSA als MWST-Nachweis? Bzw. impliziert diese Anmeldung automatisch das die MWST bezahlt wurde?
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Alles Gute aus Achim Torsten Jede hinreichend fortschrittliche Technologie ist von Magie nicht zu unterscheiden |
#35
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Sicherlich nicht, aber es ist auf jeden Fall +10 Jahre das Verjährungsdatum bei einer Dir (oder einem Vorbesitzer) unterstellten Steuerhinterziehung.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#36
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Moin!
Eines möchte ich zu Bedenken geben. Georg spricht von seinen Erfahrungen aus östereichisch/kroatischer Sicht. Mag sein das das dort lockerer gehandhabt wird. Dafür sollte er nicht gescholten werden. Aber in Deutschland sind die Steuerbehörden und der Zoll da wirklich anders drauf. Ich habe selbst erlebt, wie der Zoll mit der Waschpo den Rüschkanal in HH-Finkenwerder abgeriegelt hat, bei bestem Sommerwetter von Boot zu Boot gegangen ist und jeden Eigner nach seinen Papieren und Mwst.-Nachweisen befragt hat. Wer sie nicht dabei hatte, mußte sie nachreichen/vorführen. Noch ein Beispiel aus erster Hand: Boote Kaiser macht einen Probefahrt mit einem US-Import und wird von der Waschpo vor HH-Wedel angehalten... "Papiere und Nachweis der gezahlten Mwst. bitte".
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Gruß Ingo
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#37
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Jaja wenn der Staat Geld wittert, werden alle Register gezogen.... Gruß |
#38
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Wenn nicht irgendwer so viel Schindluder in großem Stil damit getrieben hätte gäbe es sicher die Probleme und Verdächtigungen Unschuldiger gar nicht.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#39
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Der Rüschkanal ist Hafengebiet und damit "Mischbereich". Die "See"-Grenze liegt stromabwärts ungefähr bei Wedel.
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Gruß Ingo |
#40
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#41
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Ich denke dass es sich bei diesem Forum in erster Linie um ein Forum für und von Deutschland handelt. Wie das alles z.B in den USA oder oder gehandhabt wird wollen einzelne User wissen . Die fragen dann aber auch genau wie das in diesem oder jenem Land gehandhabt wird. Und genau das sollte meiner Meinung nach auch ein Händler wissen und nicht solche Dinge von sich geben wenn es dem Fragesteller um ein Deutsches Problem geht. Was in Kroatien usw ist wollte er gar nicht wissen. Oder übernimmt dieser Händler die Verantwortung bei einer Kontrolle ?? Oder wie von einem anderen User gefragt : Will dieser Händler im Moment Boote verkaufen die auch keine Passenden Papiere haben ?? Letzteres möchte ich Ihm keineswegs unterstellen aber wenn er schon solche Empfehlungen gibt ,sollte er sich mal mit dem Deutschen Finanzamt auseinandersetzen und nicht mit irgendwelchen Quellen in Dingsbumsda. Mir solles egal sein was einer macht oder nicht ,ich will dass meine Papiere für dieses Land, wo ich mich bewege absolut in Ordnung sind Da brauch ich bestimmt keine Ratschläge oder fragen wie : Von was habt ihr den Schiss eines Herrn Georg TA
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#42
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#43
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Wenn das Boot vor dem EU Beitritt Kroatiens länger als drei Jahre nicht in der EU war musstest du nachversteuern. Hast du ein Trailerboot mit Deutscher, Österreichischer oder sonstiger EU Registrierung, welches du in deinem Urlaub mitgenommen hast, geht dem Kroatischen oder Italienischen Zöllner dein Mwst. Nachweis überhaupt nichts an. |
#44
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Hallo,
Wie ist es denn wenn das Boot 78 im Deutschland gekauft wurde, anschließend in der Schweiz gelegen hat und 93 in Deutschland wieder verkauft wurde. Ob es vor 93 in Deutschland betrieben wurde und zugelassen war ist nicht bekannt. Jetzt noch Unterlagen vom Vorbesitzer anzufordern wird wohl aussichtslos sein. Der war 1993 schon mindestens 70 Jahre alt. Ob der noch erreichbar ist scheint fraglich. Müsste das Boot nachversteuert werden da nicht sichergestellt ist das es vor 1985 in der Eu in Verkehr gebracht wurde? Wenn ja zum Kaufpreis von 1993 oder zu Neupreis der ja auch nicht mehr zu ermitteln ist? Um so mehr ich darüber lese um so mehr fragen tun sich da auf. Irgendwo stand auch was von ab 7,5 Metern. Ich finde da nicht wirklich durch. Gruß Peter Gesendet von iPad mit Tapatalk |
#45
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Ich will doch niemandem meine Meinung aufzwingen. Da ich fast regelmäßig alle zwei bis drei Jahre Zoll und Finanz bei mir im Hause habe, die etwaige Bootsverkäufe überprüfen, muss ich wohl die Gesetze einhalten.
Ich habe einen Steuerberater und einen Rechtsanwalt die mir die Verträge aufsetzen und prüfen. Anscheinend muss ich denen jetzt mitteilen sie sind Deppen, den die Leute im Boote-Forum wissen es besser. |
#46
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Zitat:
Wo das Boot zwischen 1978 und 1993 war spielt keine Rolle, wenn der Aufenthalt in D ab 2005 nachgewiesen werden kann (Verjaehrung max. 10 Jahre). Wenn das Boot weniger als 7,5 m hat, wird im Verkaeuferland versteuert, ueber 7,5 m im Land des Kaeufers.
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#47
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Zitat:
Gruß Peter |
#48
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Zitat:
frag doch einfach beim Finanzamt oder Zoll nach wie die gesetzliche Lage ist. Die sind die Profis und können/müssen dir da bestimmt weiterhelfen. Mich würde das Ergebnis auch interessieren...
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Liabe Griass Gerhard
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#49
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Zitat:
Verzollt werden muss übrigens immer nur der Zeitwert im Moment der Verkaufes. Deswegen ist es egal für welches Land der TE die Frage stellt. Es ist überall in der EU gleich. |
#50
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Hier werden schon wieder Birnen und Äpfel in einen Topf geworfen.
Zoll ist EU- Recht, (Mehrwert,- Einfuhrumsatz)- Steuer ist nationales Recht. So kann es in Steuerangelegenheiten durchaus Unterschiede in den Ländern geben. Was irgendwo gängige Praxis ist, heißt nicht, dass nach gesetzlichen Vorlagen gehandelt wird und es legal ist. Ich wollte ein Boot aus DK kaufen und hab daraufhin Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufgenommen und gefragt, ob die vorliegenden Dokumente zum Mehrwertsteuernachweis geeignet wären. Die Erstrechnung war nicht dabei. Eine eindeutige Antwort bekam ich nicht, es sei immer eine Einzelentscheidung. Ich hab es dann gelassen. Also nicht nur Googlewissen hier
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
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