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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Bei mir war es anders herum.
Keine Papiere aber Kennzeichen und zugelassen, leider auf den längst verblichenen Erstbesitzer. Zig Jahre kein HU.... VA in Unna hat sich mit VA der noch bestehenden Zulassung kurz geschlossen, Daten auf dem kleinen Dienstweg angefordert und schon konnte ich zulassen....obwohl ein Trailer nicht zugelassen sondern nur angemeldet wird. Das handhabt aber jede Zulassung anders. Ein Motorrad für das ich gar nichts hatte, war hier nicht zulassungsfähig, nicht für Geld und gute Worte. Gruß Willy |
#27
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Das dürfte so in etwa hinkommen. Man wird ja in diesem jämmerlichen System zu sowas gezwungen. Das beste war das die Tante in der Zulassung den Halter ermitteln kann. War in meinem Falle der Vorvorbesitzer. Aber aus datenschutzrechtlichen Gründen war da nix zu machen. Zweite Option wäre Herstellerplakette abreissen, Rahmennummer raus und dann als Eigenbau durchnehmen. Oder einfach Trailer zum Altmetall bringen da man ihn nicht angemeldet bekommt.
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#28
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Zitat:
Jain. Zu beachten wäre dann, dass die Anhänger als Neufahrzeuge gewertet werden und entsprechend auch alle heute gültigen Vorschriften einzuhalten sind. Da Anhänger ja oftmals *sehr* lange halten, müsste man hier also im Zweifel technisch nachbessern (Nebelschlussleuchtenpflicht bspw. was noch einfach zu realisieren ist - richtig aufwendig wirds dann, wenn die Bremse keine Rückfahrautomatik hat: die wäre dann nämlich nicht mehr zulassungsfähig und man darf eine neue Auflaufbremse und damit verbunden evtl. noch neue Achsen verbauen -> Bremszuordnungsberechnung). |
#29
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warum hast Du dir keins drucken lassen? Wenn wirklich nur das Kennzeichen fehlt, hätt ich mir für 16 Euro eins drucken lassen, durchn Dreck gezogen und 5 min später denen vorgelegt - nach dem Motto: das ist das alte Kennzeichen
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#30
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Und das Dienstsiegel hättest du schnell mit dem Farbdrucker gefertigt ...
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#31
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anstifung zur Urkundenfälschung ist hier sicher blöd ... das Kennzeichen ist eine Urkunde .... mit Siegel und Tüv-Plakette.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus
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#32
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Das ist wirklich in Deutschland ein ziemliches Problem. Bei mir wars genau so, allerdings konnte ich den Verkäufer noch kontaktieren und er hat Gott sei Dank das Nummernschild gefunden und zu mir geschickt.
Die Alternativen lt. Zulassungsstellenleitung wären gewesen den Trailer zu verschrotten (nachdem ich ihn für ca. 800 Euro TÜV fertig gemacht habe) oder eine falsche eidesstattliche Versicherung anzugeben. Und nein, wenn man das Kennzeichen vom Vorbesitzer nicht bekommen hat ist das nicht gleichbedeutend mit verloren. Sagt man einmal gegenüber der Zulassungsstelle dass man kein Kennzeichen beim Kauf bekommen hat (weil z.B. wie in meinem Fall der Trailer lt. Verkäufer seit 3 Jahren abgemeldet ist aber leider doch nicht war) kann man schlecht eine offensichtliche Notlüge geltend machen. In meinem Fall wärs wirklich so gewesen dass die mir den Trailer nicht mehr zugelassen hätten solange der noch irgendwo anders gemeldet ist. Seltsame Regelung, auf die Frage was man tut wenn derjenige auf den das Ganze noch läuft gestorben oder ausgewandert ist hatte man nur fröhliches Gelächter als Antwort. |
#33
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Gestohlen....man muss das Wort ja nicht gebrauchen.
Is weg,...war nich bei,...wird jemand geklaut haben oder is abgefallen.... Bin übrigens grad dabei den schlafenden Hund zu wecken. Bin soweit dass ich weiß, dass die Steuerfreiheit eingetragen ist und auf meinem Laufzettel, ich hefte ja alles ab, steht deutlich zu lesen, "Schwarzes Kennzeichen". Nun warte ich noch auf den Sachbearbeiter.... Willy Geändert von Giligan (08.11.2016 um 12:18 Uhr) |
#34
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Zitat:
Wenn ich jetzt mit nachgemachtem montierten Kennzeichen fahre, ist es wohl eine Urkundenfälschung. Wenn ichs nur abgebe - keine Ahnung. Ohne Siegel nehmen sie es eh nicht. Und das war offensichtlich als Spaß gemeint. Grüße Tycho |
#35
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Wäre doch mal interessant, was aus der Sache wurde.
Aber der TO hat sich seit einer Woche nicht mehr (an)gemeldet. Interessiert ihn wohl nicht mehr???
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#36
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Ich frage mich die ganze Zeit wie man einen Anhänger oder auch ein Auto ohne Kennzeichen oder ohne Abmeldebescheinigung kaufen kann. Selbst wenn der Vorbesitzer sagt das das Fahrzeug abgemeldet ist muß er einen Nachweis darüber haben. Hat wohl wieder was mit billig und "ach, das kriege ich schon hin" zu tun.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#37
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oder Unwissenheit in Verbindung mit Sorglosigkeit
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell Geändert von ralfschmidt (08.11.2016 um 16:04 Uhr) |
#38
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Nachdem ich vor Jahren gutgläubig meinen Anhänger samt Kennzeichen verkaufte, kam nach 6 oder 7 Jahren eine Anzeige wegen falsch parken rein.
Da ich den aktuellen Besitzer nicht mehr ermitteln konnte, musste ich Nachweise erbringen, wie ich verkauft habe und das Kennzeichen einziehen lassen etc. Über einen Anwalt musste ich dann noch eine Erklärung eides statt abgeben. Seit dem verkaufe ich keines meiner Fahrzeuge mehr mit Kennzeichen. Heisst ja auch Lehrgeld und nicht Leergeld. Der Themenstarter hat glaube ich jetzt alles was er braucht. |
#39
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Zitat:
Kurze Mail mit dem Kaufvertrag an die Zulassungsstelle, dann kann so etwas nicht passieren. Gruß Wilfried
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Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen
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