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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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![]() Zitat:
Danke. Lieben Gruß Mio
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![]() If you want to build a boat, don't think about it, just start it. If you think about it, you won't do it. - Luke Powell Baubericht Morbic 12 von Francois Vivier
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#27
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In der Gegend sind Yachtransporte in dieser Größenordnung nicht unüblich. Es gibt dort diverse professionelle Yachttransportunternehmen, die eine Anzahl von Winterlagern bedienen.
Und der Unfallfahrer hat wohl eine Stütze getroffen: https://www.shz.de/lokales/flensburg...d17981986.html
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#28
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Naja, nach Totalschaden sieht das für mich nicht aus.... wie auch immer, zur Glück Niemandem was ernstes passiert...
http://www.ndr.de/nachrichten/schles...fall10920.html
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406... ![]() |
#29
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War eine X40, der Werft liegen alle Genehmigungen für solche Transporte vor.
Hat mir heute mein Hafenmeister erzählt, der kennt den Werfteigner
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Gruss Olli ![]() ![]() |
#30
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![]() Zitat:
Bootstransports ev. Ärger bekommt , weil er keine ausreichenden Genehmigungen haben könnte. Und dem Suffkopp gönne und wünsche ich größtmöglichen Ärger , verbunden mit der vollständigen Rückforderung der SchadensSumme , wofür die Autohaftpflicht in jedem Fall erst in Vorlage treten muss.
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#31
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Nur ich sehe es auch etwas aus Eignersicht
Stellt euch mal vor das Boot wird aus dem Wasser geholt, da ist man ja immer etwas nervös, nach dem Motto geht alles gut. Das Boot kommt dann auf dem Trailer, das Gespann macht sich auf dem Weg zum Winterlager, sind ja nur ein paar Kilometer die gefahren werden. Der Eigner der dann hinter dem Gespann hinterher fährt und dann zuschaut wie alles passiert, also erst das Auto ins Gespann dann zu sieht wie sein Boot ganz langsam vom Trailer kippt. WAS EIN ALPTRAUM
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Mit besten Grüßen Andreas |
#32
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Auf dem Weg aus dem Winterlager zum Hafen wäre der Albtraum ungleich größer.
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#33
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- Unfallverursachung mit Beschädigung eines Segelbootes 2 Finger abhacken. - Unfallverursachung mit Beschädigung eines Motorbootes 1 Hand abhacken. ![]() ![]() Nun die Realität: Die Regressmöglichkeit eines KFZ-Versicherers beschränkt sich hier auf nur 5000,-- € Wegen Alkohol am Steuer.... Owi |
#34
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Das Bedeutet dann was ?
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Mit besten Grüßen Andreas |
#35
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naja das der Schaden vom Versicherer bezahlt wird bis zur Schadens höhe von hier eventuell 400 000€ und die Versicherung vom Verursacher max. 5000€ wieder zurückfordern kann.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#36
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![]() Zitat:
Da macht sich einer Straffbar und kann nicht richtig belangt werden ![]()
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Mit besten Grüßen Andreas |
#37
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![]() Zitat:
Keine Versicherung = das Auto bleibt stehen....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#38
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![]() Zitat:
Aber den Schaden sollte Er dann auch voll bezahlen.
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Mit besten Grüßen Andreas |
#39
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In der Kfz-Haftpflichtversicherung hingegen wurde, solange noch die hoheitlich genehmigten Allgemeinen Kraftfahrtversicherungs-Bedingungen galten, versicherungsrechtlich das Fahren unter Alkoholeinfluss unter dem Gesichtspunkt der Gefahrerhöhung (33 23 ff. VVG) betrachtet; die hierbei auftretenden Beweisschwierigkeiten führten dazu, dass ein Regress für die Unfallfolgen beim betrunkenen Fahrer in der Praxis nahezu nicht vorkam. Durch die Einführung der sog. Trunkenheitsklausel in den neueren auf dem harmonisierten europäischen Kfz-Haftpflichtrecht beruhenden Allgemeinen Kraftfahrtversicherungs-Bedingungen (AKB) ist im Interesse der Allgemeinheit und auch der Versichertengemeinschaft geregelt worden: § 2b AKB: (1) ... Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,Somit ist das nüchterne Führen eines Kfz in der Kfz-Haftpflichtversicherung als echte Obliegenheit ausgestaltet worden. Dies hat zur Folge, dass der Haftpflichtversicherer bei Unfällen, bei denen die alkoholische Beeinflussung eine Rolle gespielt hat, die Betroffenen wegen der Schadensersatzaufwendungen in Regress nimmt, wobei freilich die im Interesse der Vermeidung einer Existenzvernichtung eingeführte Regressbegrenzung auf 5.000,00 € zu beachten ist.e) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wenn der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Owi |
#40
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![]() Zitat:
auch wenn das verurteilungswürdig ist, sehe ich nicht, wieso hier alle nach derart verschärften Strafen schreien. Die Strafmaße werden in Deutschland doch seltenst ausgeschöpft, also bleibt mal auf dem Teppich. Eher sollte man fordern, dass das mal geändert wird. Dass der Unfallverursacher vollständig enteignet werden soll, widerspricht dem System in Deutschland (Resozialisierung). Außerdem muss man zivil- und strafrechtliches sauber trennen. Die Gemeinschaft zahlt das mit. Egal ob der einwandert oder nur bis 5000€ zahlt. Grüße Tycho |
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