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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Warum dann weiter über Landstraßen gefahren? Wegen der Kontrolldichte ?
Das Fahrverbot gilt doch für alle Straßen. Gruß Ralf
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#27
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Zitat:
So sehe ich das auch Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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-Matthias- |
#28
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Zitat:
Ja genau, das war ja das zweite was mich verwirrt hat. Zum einen hat er gesagt er wird auf jeden Fall eine Strafe kommen, da es verboten ist. Und ich darf auf keinen Fall über Autobahn weiterfahren. Die meinten auch die hätten vor mir einen rausgezogen der jetzt Landstraße bis nach Süd Italien fährt, die arme Sau. Zum zweiten hat er gemeint über Landstraße ist alles egal, auch wenn ich nen Bagger hinter Meiner t5 Pritsche ziehe. Nur Autobahn und mehrspurige Bundesstraßen sind verboten. Ich persönlich bin jetzt da vorsichtiger geworden so lange nicht wirklich ein richtiges Dokument und nicht nur ein Entwurf in den Händen halte. Keine Auszüge aus irgendwelchen Foren oder Jura Diskussion. Denn letztenendes zahlt der Fahrer und nicht der den Beitrag in irgend einem Forum erstellt hat. Mann sollte mal direkt einen Ansprechpartner haben der das wirklich schwarz auf weiß bestätigt. Ansonsten sehe ich das als recht Riskant vor allem wenn immer ein Firmenlogo auf dem Fahrzeug steht. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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-Matthias- |
#29
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Immer toll wenn man auf gut geschulte Polizisten trifft.
Gruß Ralf |
#30
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Heute kam die Rechnung , 602 eur insgesamt , von Punkten steht nichts da. Geht morgen direkt zum Anwalt
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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-Matthias-
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#31
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Zitat:
ist das das Bußgeld für dich als Fahrer; für den Halter, der die Sonntagsfahrt zugelassen hat oder sind es schon beide Bußgelder zusammen? Gruß Boris |
#32
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Was meinst du mit „schon“ denkst du da werden beide belangt ? Ging privat also Fahrer
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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-Matthias- |
#33
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Zitat:
mein Fahrlehrer hat damals mit seinem Fahrschul-LKW seine Marmorplattten direkt in Italien geholt und da es eine Privatfahrt war keine Scheibe im Fahrtenschreiber gehabt. Bis er das den Zöllnern erklärt hat war er auch ne weile gestaden... aber Privatfahrt ist Privatfahrt.. (War vor 2000)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#34
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Zitat:
Und ich nicht das es so hoch kommt, so locker geb ich da nicht auf . Paragraph 30 Abs. 3, Paragraph 49 StVO Paragraph 24 StVG, 119 Bkat; Paragraph drei Absatz 2 BkatV Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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-Matthias-
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#35
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Zitat:
was mich bissel iritiert ist der Bkatv.... das wäre eine Entziehung der Fahrerlaubniss??? würde gern erfahren was der Anwalt spricht...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#36
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Zitat:
laut Bußgeldkatalog sind es 120 für den Fahrer und 570 für den Halter, der die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat. Gruß Boris |
#37
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus
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#38
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Zitat:
Gruß Axel
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#39
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peinlich ,sorry
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus |
#40
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Ich habe gerade mit den Straßenverkehrsamt in Fulda telefoniert.
Mir wurde bestätigt , dass die Bekanntmachung im Bundesanzeiger, veröffentlicht am 29.5.2017, bindend ist. Der Text in der StVO §30 wird nicht geändert. Leider besteht aber weiterhin unser Problem mit dem Ferienfahrverbot. eine Ausnahmegenehmigung hierzu kostet für die Saison 40,- und für einen Tag 15€ http://www.verwaltungsvorschriften-i...3236420014.htm Zu § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot ......... Zu Absatz 3 10 Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen. ....... Fakt ist, dass es amtlich ist und mehr Text zu dem Thema wird es nicht geben.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus |
#41
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Daher würde mich intressieren was der Anwalt von Matthias gesagt hat...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#42
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Ferienfahrverbot betrifft nur bestimmte Autobahnen.Die kann man u.U.umgehen.
Gilt allerdings Samstags. Gruß Ralf |
#43
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Moin,
hier etwas konkreter und aktueller. https://daubner-verkehrsrecht.info/2...-lkw-ausnahmen Gruß Boris
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#44
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Zitat:
Der Artikel hat eine zweite Seite https://daubner-verkehrsrecht.info/2...enftig-erlaubt Demnach wurde die StVO geändert und die Regelung wird nunmehr bundesweit einheitlich angewendet.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#45
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Nachdem wir einen Formfehler im Wiederspruch hatten und dieser nicht rechtskräftig ist. Und mein Anwalt sich erst heute und auch noch mit gegenteiligen Aussage gemeldet hat, wahrscheinlich wegen mangelhafter Recherche, hat sich die Sache wohl zu meinem Nachteil erledigt.
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-Matthias-
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#47
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Klingt ungerecht. Tut mir Leid für Dich. Nicht zu sehr ärgern.
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--------------- Gruß Christof Stammtisch Mitte https://www.boote-forum.de/showthrea...68#post5477968 |
#48
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Zitat:
was ist den das für ein Pfuscher?
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#49
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@Volker,
das kann man auch mit einer etwas gewählteren Wortwahl ausdrücken @Matthias: da dein Anwalt einen Fehler gemacht hat, muß er für den Schaden aufkommen. Dafür hat er auch eine eine Haftpflichtversicherung. Also rede noch mal ganz freundlich mit ihm und weise ihn auf seine Sorgfaltspflicht hin. https://www.recht-freundlich.de/anwa...schadensersatz
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MfG, Frank. |
#50
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Zitat:
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