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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Mercedes hatte da früher auch mal eine lustige Sache. 1500 kg Anhängelast waren beim 250D standard und 1900kg wurden für Pferdeanhänger genehmigt. Ich brauchte die aber fürs Boot. Das Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter im Werk war recht lustig
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Gruß Ewald |
#27
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Der 250D mit zwei Tonnen am Haken war eine lustige Sache, in der Tat.
Wir hatten damals einen Isuzu Trooper mit 90PS, selbst der ging besser als die beiden Bauerndiesel, alle mit beladenen Pferdeanhängern, mit denen wir öfter zusammen auf Turniere fuhren. Willy |
#28
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Das Gespann möchte ich auch nicht Begegnen
B - Klasse. Maximale Anhängelast 1500kg Rest kann sich jeder denken
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8 |
#29
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Das ist keine B-Klasse sondern eine A-Klasse. Und die hat maximal 1300kg Anhängelast.
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#30
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Aber das Boot incl. Anhänger hat doch höchstens 2200kg,....bis 100Km/h, wenn man 100Kg Stützlast und eine Schlingerkupplung hat, sind kein Problem. Ma guckwn ob ich die Neptun an den Mokka hängen kann....sieht sicher gediegen aus....
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#31
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Zitat:
Sicher, dass das Boot auf dem Foto so viel mehr wiegen soll? Grüße Tycho |
#32
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Zitat:
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Gruß Jochen vom Reffenthal |
#33
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Wie passiert es denn?
Der Neuling ohne Erfahrung rechnet mit den Gewichtsangaben im Prospekt, rechnet ein paar kg für Zubehör und Reste in den Tanks dazu und sucht sich einen passenden Trailer aus. Natürlich wird dann nicht überdimensioniert, weil das teurer wird. Und dann kommt die Rechnung bei einer Polizeukontrolle oder gar Unfall. Ich habe mal ein gebrauchtes Boot gekauft und den Händler zum Trailer befragt. Der meinte, nach den Angaben der Werft wurde wohl ein 2,5 to-Trailer ausreichen, er empfehle aber mind. 2,7 to. Es wurde dann ein 3-Tonner, der den Transport zwischen Winterlager und Liegeplatz (5km Landstraße) einige Jahre problemlos meisterte. Vor der ersten längeren Strecke bin ich dann sicherheitshalber auf die Waage (was kann ich da noch einpacken?) und konnte nur noch staunen: 3,35 to!!!! So viel zu Werftangaben und Einschätzungen
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Gruß Ewald |
#34
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Zitat:
Ein Zugwagen mit 2000Kg Anhängelast darf 2000Kg plus Stützlast ziehen. |
#35
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Zitat:
Und eigentlich darf man nicht mehr ziehen, als das zul. Gessamtgewicht des Zuges, ... das oft nur am Typschild abzulesen ist und manchmal wieder weniger ist als zusammengezählt das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und zul. Ges.Gewicht des Anhängers
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#36
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Zitat:
Aber nur wenn das maximale Gesamtgewicht des Anhängers noch nicht erreicht ist. d.h also: Wenn der Anhänger 2000kg wiegt darf ihn das Fahrzeug ziehen. Die Stützlast ist beim Fahrzeug. Wiegt der Trailer 2001 kg darf er rechtlich nicht vom Fahrzeug gezogen werden. Handelt es sich aber beim Trailer z.B um einen 2200 Kg Trailer und die Waage zeigt 2075kg an, dann darf ihn das Fahrzeug mit 2000kg Anhängelast auch ziehen da die Stützlast (hier im Beispiel 75 kg) dem Fahrzeug zugerechnet wird. Somit hat das Fahrzeug auf einmal 2075kg am Haken..
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-Grüße Thomas-
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#37
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Zitat:
Ich habe mir einen Wagen angesehen, da hätte ich mit dem zulässigen Anhängergewicht am Haken, nur noch mich selbst hätte zuladen dürfen.... |
#38
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... und nach dem Wiegen noch mals daheim vorbei und den Rest einladen
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#39
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Und wenn dann doch mehr gewogen wird als auf der Karte steht, mögen die sich betrogen vorkommen und reagieren entsprechend.....
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#40
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Gruß Axel |
#41
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Aus aktuellem Anlass,
hier ein paar Bilder eines Bootstrailers der von uns eingeschleppt wurde. Ich vermute das der Eigner alles richtig machen wollte und Stoßdämpfer verbaut hat. Aber der Crux ist das der Trailer/Achse innen marode ist. Das Ergebnis seht ihr hier.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#42
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Diesen Gammel hat man doch mit Sicherheit schon gesehen ehe das Ding zusammen brach. Wer damit auf öffentlichen Straßen los fährt und sei es nur kurz, gehört doch bestraft.
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#43
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https://youtu.be/vtsEpk0OL7I Ob der angegebene Zeitrahmen so ok ist lasse ich erst mal dahingestellt. Gruß Peter |
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Und, was folgerst Du daraus ? Anhänger gehören verboten. Das kann doch eigentlich die einzige Konsequenz aus diesem Experiment sein. Ich habe versucht, eine Statistik über Unfälle mit Anhängern oder Wohnwagen zu finden. Anscheinend ist das so wenig, dass die gar nicht erfasst werden. Statistiken über Wohnwagen weisen aus, dass da fast gar nichts passiert, es gab 2010 nur 2 Todesfälle im Zusammenhang mit Wohnwagen. Es gab 258 Unfälle mit Personenschaden bei Wohnwagen im Vergleich zu 500.000 Unfällen mit KFZ insgesammt. Tatsächlich ist es wohl eher so, dass das Fahren mit Anhänger ziemlich sicher ist, da werden 10% Übergewicht nicht viel dran ändern. Gruss Axel |
#45
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Zitat:
Wenn man sich auf die letzten Prozent der Bremswirkung verlassen muß, nur weil man einige Prozente zu viel geladen hast, ist man eh schon zu schnell gefahren.
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liebe Grüße Raimund
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#46
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Zitat:
Willy
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#47
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Zitat:
Anhalteweg bei 100 km/h (also PKW ohne Anhänger auf der Landstrasse) sind 80m, Anhalteweg bei 80 km/h (also mit Anhänger) ist 56 m. Da hast Du Deine Sicherheitsreserve, und zwar massig davon. Wenn Du was für die Sicherheit tun willst, soltest Du auch ohne Hänger langsamer fahren. Das Auto mit Hänger und funktionierenden Bremsen wird immer früher stehen, da machen auch 10% Überladung nichts. Und das deckt sich auch mit der Unfallstatistik. Ich will jetzt nicht der hemmungslosen Überladung das Wort reden, aber diese Eingangs gestellte Forderung nach max. 2% ist einfach Blödsinn. Wenn man sich die Statistiken ansieht, ist es viel sicherer mit Anhänger zu fahren als ohne. Ich wäre viel eher für eine Überwachung nach Augenmass, ein leicht überladener Hänger in neuwertigem Zustand weiterfahren lassen und lieber einen halbvollen Hänger mit angerissenen Reifen aus dem Verkehr ziehen. Diesen Schwachsinn, die Leute die Getränke aus dem Wohnwagen wegkippen zu lassen, oder gar einzelne Mitfahrer mit der Bahn fahren zu lassen, sollte man jedenfalls einstellen. Da würde ich lieber das 100km/h Schild zukleben und dann sollen die halt mit 80 nach Hause tuckern. Gruss Axel |
#48
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Gesetze und Vorschriften nach Augenmaß zu behandeln, kommt nicht wirklich gut, denn jeder hat sein eigenes Augenmaß. Einer lässt mich mit meinem 40 Jahre alten Anhänger und 200Kg zu viel an Bord ungestraft weiter fahren, der Andere zieht einen neuen Anhänger aus dem Verkehr, weil er Rücklichtgläser mit den falschen Bezeichnungen hat.
Nein, man sollte sich schon an bestehende Gesetze und Regeln halten, auch das Augenmaß sollte definiert sein, so wie die 3% die von einer Geschwindigkeitsmessung abgezogen werden. Getränke wegkippen, Leute mit der Bahn fahren lassen..... Ich bin sicher dass fast jeder, wenn er überflüssigen Krempel aus seinem Boot/Wohnwagen/Auto daheim lässt, etliche Kilos sparen und dann die zulässigen Werte einhalten kann. Wir haben früher auch immer Brocken mitgenommen, Wurst, Butter, Getränke,....doch fahren wir irgendwo an einen einsamen Wüstenstrand und slippen dort? Nein, in NL kann man genauso einkaufen wie daheim, auch an den meisten anderen Urlaubsorten dürfte es leicht möglich sein sich mit Getränken und Lebensmitteln einzudecken. Manche machen sogar ihren Wasser und Treibstofftank randvoll, weil Wasser im Yachthafen ja einen Euro kostet und Sprit einige Cent billiger ist. Lebensmittel und Getränke wiegen schnell mal 10 oder 20Kg, 50 Liter Kraftstoff 45Kg, 50 Liter Wasser 50Kg, die überflüssigen Klamotten die man an Bord hat, auch wenn man sie nicht braucht, nochmal 20kg, schon haben wir ca. 200Kg zusammen.
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#49
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Meine Rede, die sog. Küchenkiste, die meine Frau letztens für uns gepackt hat konnte ich nicht mal mehr heben... 20 kg mussten raus...😎
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Viele Grüße Guido |
#50
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Zitat:
Hallo Harry, Kannst du sagen welches Baujahr der Trailer hat ? Gruß Maik
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volle Fahrt vorraus |
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