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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 20.10.2006, 10:14
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Der Kenntnissstand der Zulassungsstelle ist oft das Problem. Deswegen meine Anmerkung. Transportierst Du etwas mit roter Nummer und die ist nur für Probefahrten ohne Last (mag sein, daß auch andere gibt), also die eines "normalen" Autohändlers, kann der richtig Ärger bekommen. Auf die mangelnden Kenntnisse der Beamten auf der Straße würde ich hier auch nicht setzen.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #27  
Alt 20.10.2006, 10:19
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Zitat:
Zitat von TageDieb
Ich habe zur Ueberfuehrung auch ein Kzkz benutzt und die Zulassungsstelle wollte eine Doppelkarte sehen.... In meinem Vertrag zur (KFZ-)Haftpflichtversicherung steht aber auch ausdruechlich drin, dass Anhaenger mitversichert sind
Der Werkstattmeister, den ich vorher nach einer Roten Nummer gefragt habe, wollte sie nicht rausruecken. Er meinte, es haette viel Aerger mit unberechtigter Nutzung gegeben und die Behoerden haetten jetzt ein Auge darauf...

Ansonsten habe ich fuer kuerzere Fahrten auch schon alles moegliche drangeschraubt, was rechteckig und flach war...

Gruss
Mario
Alles was rechteckig und flach ist, ist schlimmer als ohne zu fahren. Da kommt dann noch Kennzeichenmißbrauch mit auf die Rechnung/Punkteliste.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #28  
Alt 20.10.2006, 10:35
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Mir ist es mal passiert, dass ich das Kennzeichen auf der Autobahn verloren habe. Die Polizei hat angerufen und mich darauf hingewiesen; ich hatte es gar nicht bemerkt. Die Beamten haben mir ausdruecklich gestattet, ein Pappschild zu malen. Sie haben mir ihre Telefonnr. gegeben und das Aktenzeichen; bei einer evtl. Kontrolle sollte ich das dann angeben.
Sicher nicht gerade regelgerecht, aber ich habe nicht lang gezoegert...

Gruss
Mario
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  #29  
Alt 20.10.2006, 10:52
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Ich weiß nicht, um was für ein Boot es geht, aber Willy hatte mir damals den Tipp gegeben, das ganze Gespann auf einen Autotransportanhänger zu zerren - das ist sicherlich billiger als 80 EUR.

Ich bin auch der Meinung, dass ein Kzkz für Sportgeräteanhänger versicherungsfrei sein müsste, kann mir aber vorstellen, dass die meisten Straßenverkehrsamt-Mitarbeiter da überzeugungsresistent sind.
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
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  #30  
Alt 20.10.2006, 10:53
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Giligan Giligan ist offline
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Moin,

in Unna interessiert die Gesetzeslage der Welt nicht. Habe mehrfach nachgebohrt, OHNE KARTE KEINE NUMMER und Ende der Ansage.

Eine (merkwürdige) Begründung haben sie mir auch geliefert. *Man könne ja etwas auf dem Sporthänger transportieren, daher Kurzkennzeichen NUR MIT Versicherungsdoppelkarte*

Wer mag kann es gern versuchen....


Gruß Willy
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  #31  
Alt 20.10.2006, 11:20
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Sogar hier in Niederbayern haben die Herrschaften Beamten es dann eingesehen dass ein versicherungsfreies Fahrzeug KEINE Doppelkarte für ein KZKz benötigt. Ist übrigens der 04-Nummernkreis.

ihr scheint ja in Unna eine ganz besondere Spezies von Staatsdienern zu haben....
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-zwazl
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  #32  
Alt 20.10.2006, 12:14
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Willi, gib denen mal die Nr. vom KVA Berlin 030 90269 3065.
Dort können sich die Jungs und Mädels aus Unna informieren wie das geht.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #33  
Alt 20.10.2006, 12:20
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Zitat:
Zitat von Giligan
[...]
Eine (merkwürdige) Begründung haben sie mir auch geliefert. *Man könne ja etwas auf dem Sporthänger transportieren, daher Kurzkennzeichen NUR MIT Versicherungsdoppelkarte*
[...]
Was übrigens auch mit einem regulären grünen Kennzeichen ginge. Dann dürften sie das auch nicht unversichert zulassen ... Erfüllt dann m. W. übrigens den Tatbestand der (Kfz-)Steuerhinterziehung.

Aber ich kann mir lebhaft vorstellen, dass Überzeugen hier nicht hilft.
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Andreas
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  #34  
Alt 01.04.2007, 19:17
MartinClaussen MartinClaussen ist offline
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Standard Boot überführen, grünes Kennzeichen?

Nach soviel Aussagen hab ich die Polizei angerufen, und die hat gesagt:
Bei meinem Sortboot von 1,8 t transportiere ich ein Sportgerät,
der Hänger ist über das Zugfahrzeug versichert, und am Hänger sollte das gleiche Kennzeichen wie das am Zugfahrzeug angebracht sein.
Es sollte gut lesbar sein.
Also hab ich ein tolles Pappschild gebastelt, und hab das Boot überführt.
Viele sagen, da hast du aber Glück gehabt.
Jetzt muss ich aber wieder vom Winterlager in den Hafen.
Was soll ich machen?
Wieder bei der Polizei anrufen?
Wer kann mir sagen was richtig ist?
Herzliche Grüße
Martin
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  #35  
Alt 01.04.2007, 20:25
Waldsegler Waldsegler ist offline
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Seid bloß vorsichtig mit roten Nummern! Die sind ausschließlich für Probefahrten und Überführungen gedacht. Wenn da ein Boot drauf ist und es passiert was. ..
Ich hab selbst eine Trailer. Alle 2 Jahre TÜV, aber keine Steuern und Versicherung ist freiwillig. Ohne ist das so: ist der Trailer angekuppelt, dann alles über FZ-Vers.
Ist er aber abgekuppelt:eigenes Risiko! Wenn dann einer besoffen dagegen torkelt, haftet der Halter.
Gruß
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  #36  
Alt 02.04.2007, 10:17
MartinClaussen MartinClaussen ist offline
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Danke für den Tip, aber er hilft mir nicht wirklich weiter.
Das Boot ist im Winterlager, ca. 3km vom Hafen.
So geht es doch vielen Bootseignern. Wie machen die das?

Der Trailer ist verkehrssicher, d.h. Bremsen und Beleuchtung o.k.
Darf ich nun das Boot damit zum Hafen bringen oder nicht.
Muss ich den Trailer kennzeichnen, wenn ja wie?
Irgendwie werd ich das schon schaffen, aber was ist richtig?
Herzliche Grüße
Martin
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  #37  
Alt 02.04.2007, 10:22
MartinClaussen MartinClaussen ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Mir ist es mal passiert, dass ich das Kennzeichen auf der Autobahn verloren habe. Die Polizei hat angerufen und mich darauf hingewiesen; ich hatte es gar nicht bemerkt. Die Beamten haben mir ausdruecklich gestattet, ein Pappschild zu malen. Sie haben mir ihre Telefonnr. gegeben und das Aktenzeichen; bei einer evtl. Kontrolle sollte ich das dann angeben.
Sicher nicht gerade regelgerecht, aber ich habe nicht lang gezoegert...

Gruss
Mario
Wann und wo war das?
Kann ich mich darauf berufen?
Herzlichen Dank
Martin
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  #38  
Alt 02.04.2007, 10:39
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Zitat:
Zitat von MartinClaussen Beitrag anzeigen
Danke für den Tip, aber er hilft mir nicht wirklich weiter.
Das Boot ist im Winterlager, ca. 3km vom Hafen.
So geht es doch vielen Bootseignern. Wie machen die das?

Der Trailer ist verkehrssicher, d.h. Bremsen und Beleuchtung o.k.
Darf ich nun das Boot damit zum Hafen bringen oder nicht.
Muss ich den Trailer kennzeichnen, wenn ja wie?
Irgendwie werd ich das schon schaffen, aber was ist richtig?
Herzliche Grüße
Martin
Richtig wäre, ihn als Sportgeräteanhänger zu zulassen.
Jedes Jahr zweimal zum Amt wäre auch möglich, mir aber zu aufwändig.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #39  
Alt 02.04.2007, 12:49
MartinClaussen MartinClaussen ist offline
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Was soll ich denen am Amt genau sagen?
Auf was kann ich mich berufen?
Für mich ist es kein Aufwand dort vorzusprechen.
Gruß aus Prisdorf
Martin
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  #40  
Alt 02.04.2007, 21:12
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Zitat:
Zitat von MartinClaussen Beitrag anzeigen
Was soll ich denen am Amt genau sagen?
Auf was kann ich mich berufen?
Für mich ist es kein Aufwand dort vorzusprechen.
Gruß aus Prisdorf
Martin
Da Du ja alle Daten vom Anhänger hast, kannst Du Dir jeweils ein Überführungskennzeichen holen.
Versicherung wird dafür nicht fällig. Du must nur die Gebür beim KVA und das Schild bezahlen.
ME bist Du aber mit grünem Kennzeichen(versicherungs- und steuerfrei) besser bedient.
Nur der TÜV wird halt benötigt.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #41  
Alt 02.04.2007, 22:28
havanna havanna ist offline
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Standard Kurzzeitkennzeichen

Hallo,

habe, nachdem ich hier im Forum gute Infos bekommen habe, selber einen Trailer von Minden an den Bodensee überführt.
Kurz davor hatte ich eine E-Mail an die Strassenverkehrsbehörde in Minden geschrieben. Freundliche Antwort: Kurzzeitkennzeichen 10,50 Euro zzgl. Kennzeichen.
In Minden selbst kein Problem. Ich habe einfach ein Kurzzeitkennzeichen für einen Sportgeräteanhänger verlangt und selbiges für den Preis bekommen, der mir zuvor per Mail gegeben wurde. Kennzeichen beim Schildermacher nebenan kostete 7,50 Euro. D.h. in Summe 18,00 Euro. Gültigkeit des Kennzeichen ist fünf Tage. Voraussetzung: Betriebserlaubnis des Trailer und Personalausweis mitnehmen.
Würde es jederzeit genau so wieder machen da ich noch knapp 800 Kilometer Fahrt mit Tempo 100 vor mir hatte, hatte ich keine Zeit und Lust dort zum TÜV zu gehen. Im Nachhinein: alles richtig gemacht. Mit den Reifen wäre ich nie und nimmer durch den TÜV gekommen (brüchig). Zu Hause habe ich nun alle Zeit der Welt den Trailer TÜV-fertig zu machen.

Ciao Thomas
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  #42  
Alt 03.04.2007, 11:32
MartinClaussen MartinClaussen ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Da Du ja alle Daten vom Anhänger hast, kannst Du Dir jeweils ein Überführungskennzeichen holen.
Versicherung wird dafür nicht fällig. Du must nur die Gebür beim KVA und das Schild bezahlen.
ME bist Du aber mit grünem Kennzeichen(versicherungs- und steuerfrei) besser bedient.
Nur der TÜV wird halt benötigt.
Der geringste Aufwand für mich ist, wenn ich die Nr. vom Zugfahrzeug amTrailer deutlich erkennbar anbringe. Und keiner kann mir bisher genau sagen, ob das zulässig ist oder nicht. Einige Polizeidienststellen sagen ja, andere verweisen auf die Zulassungsstelle, aber deutlich "Nein" hat bisher keiner gesagt.
Grüße aus Prisdorf
Martin
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  #43  
Alt 03.04.2007, 20:23
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Nach meiner Info (TÜV Rheiland u. Werkstatt) ist das nur zum Vorstellen des Anhängers beim KVA möglich.

Warum sträubst Du Dich so sehr gegen das, was wir alle so machen? Zum TÜV muß Dein Anhänger doch sowieso regelmäßig, und andere Kosten fallen doch nicht mehr an.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #44  
Alt 12.04.2007, 09:01
MartinClaussen MartinClaussen ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Nach meiner Info (TÜV Rheiland u. Werkstatt) ist das nur zum Vorstellen des Anhängers beim KVA möglich.

Warum sträubst Du Dich so sehr gegen das, was wir alle so machen? Zum TÜV muß Dein Anhänger doch sowieso regelmäßig, und andere Kosten fallen doch nicht mehr an.
Ich sträube mich keinenfalls gegen das, was alle so machen.
Wenn man das Forum aufmerksam liest, bei Polizei und KVA nachfragt,
dann bekommt man viele, z.T. recht unterschiedliche Aussagen.
Unnötig Geld ausgeben, da sträube ich mich alledings.
Und Falschaussagen von Experten schützen vor Strafe eben nicht.
Das Forum hat mir sehr geholfen.
Vielen Dank an alle Teilnehmer.
Martin
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  #45  
Alt 30.09.2010, 10:26
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Großundhaarig Großundhaarig ist offline
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Moin,

vielleicht darf ich dieses alte Thema nochmal aufwärmen und fragen, ob ich das richtig verstanden habe. Die Situation ist folgende. Ich will am Wochenende mit meiner Madame losziehen und wir uns einen Trailer zulegen.

Da wir sehr wahrscheinlich von einem Händler kaufen und nur einen nehmen würden, der auch TÜV hat, müsste es doch reichen, wenn ich das Kennzeichen von meinem Fahrradträger abbaue - ist das gleiche Kennzeichen, wie das vom Zugfahrzeug - und es zum Händler mitnehme.

Da der Trailer ein Sportgeräteanhänger ist, ist er - solange er am Zugfahrzeug angekuppelt ist - durch das Zugfahrzeug versichert. D.h. ich brauche keine Doppelkarte und auch kein Kurzzeitkennzeichen - sehe ich das richtig?

Grüße
Ralf
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  #46  
Alt 02.10.2010, 00:12
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Großundhaarig,
wenn du nicht von der Polizei geschnappt wirst könnte es so gehen,

wenn du ehr der vorsichtige Typ bist würde ich mir ein Kurzzeitkennzeichen
besorgen,
der Trailer braucht nun mal eine eigene Zulassung
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #47  
Alt 02.10.2010, 16:19
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Zitat:
Zitat von Großundhaarig Beitrag anzeigen
Moin,

... uns einen Trailer zulegen.

Da wir sehr wahrscheinlich von einem Händler kaufen und nur einen nehmen würden, der auch TÜV hat, müsste es doch reichen, wenn ich das Kennzeichen von meinem Fahrradträger abbaue - ist das gleiche Kennzeichen, wie das vom Zugfahrzeug - und es zum Händler mitnehme.

Da der Trailer ein Sportgeräteanhänger ist, ist er - solange er am Zugfahrzeug angekuppelt ist - durch das Zugfahrzeug versichert. D.h. ich brauche keine Doppelkarte und auch kein Kurzzeitkennzeichen - sehe ich das richtig?

Grüße
Ralf
Der Fahradträger ist eine Verlängerung des Fahrzeuges durch ein Anbauteil.
Wenn Du dieses Kennzeichen an ein anderes Fahrzeug / Anhänger schraubst, ist es Kennzeichenmissbrauch.
Wenn Du Dir einen Trailer mit TÜV vom Händler kaufst, hole Dir die Papiere mit TÜV-Bericht (oder zuschicken lassen), dann kannst Du den Trailer bei der Zulassungsstelle mit grünen Kennzeichen anmelden.
Bootstrailer sind nicht zwangsweise Sportgeräteanhänger, man kann sie auch mit schwarzen Kennzeichen, versichert anmelden und dann Langholz oder Rohre usw. transportieren...
Doppelkarte brauchst Du bei grünem Kennzeichen nicht.
__________________
MfG Thorsten

Sent from my Rechenschieber using Schabernack

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  #48  
Alt 02.10.2010, 17:26
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Genauso habe ich das auch gemacht. Gab einen Strafbefehl über 500€.
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  #49  
Alt 05.10.2010, 13:02
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Großundhaarig Großundhaarig ist offline
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Danke für Eure Antworten,

ich hab´s so gemacht, wie Thorsten vorgeschlagen hat. Der Händler hat mir alle Papiere, die ich für die Anmeldung brauchte, mitgegeben und ich habe jetzt die grüne Nummer zuhause liegen. Am Freitag kann ich mir den Trailer dann beim Händler abholen.

Grüße
Ralf
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