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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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nö aber du kannst gern die Suchfunktion nutzen oder beim Zoll anrufen.
würde da aber den Verkäufer in die Pflicht nehmen.... der soll das Papier besorgen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (23.05.2019 um 06:48 Uhr) |
#27
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Kanaren=Spanien=EU
Moin
Zitat von meinem Dozenten: "Steuerrechtliche Fragen werden grundsätzlich mit den Worten -es kommt darauf an- beantwortet" 1. Kaufst du von B (Buissnes, Gewerbe) 2. Bist du B? Beides Nein? Dann kannst du ruhig schlafen ohne angst vor dem Finanzamt Wenn ich was nicht weiß (kommt von WISSEN), mach ich mich schlau, bei Quellen, die es wissen müssen wie zum Beispiel das UStG (Umsatzsteuergesetz) wo IG- Erwerb, Ausfuhr, Einfuhr usw. geregelt sind. In dem Fall deutsches Steuerrecht. Beim "Übersetzen" der §§ dort kann ich gerne behilflich sein, da sie nicht immer beim 1. mal verständlich sind. Manches mal nicht mal für die, die sie geschrieben haben Kanaren = Spanien= EU ABER STEUERFREI WIE HELGOLAND also wenn dann keine EUSt da keine EINFUHR BMG (Bemessungsgrundlage) §10 UStG Abs. 1 Satz 2.
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Ich habe mir vor 9 Monaten einen herunter gekommenen Ibis II mit Tohatsu 6 (M8B 3B2) mit E-Start gekauft. Standesgemäß soll aber der 2 Zylinder Forelle AB später wieder ran. 14.05.19 Heute wird erstmal die Lenkung überholt. |
#28
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Zitat:
Im Unionszollkodex heißt es im Artikel 153 (1): Für alle im Zollgebiet befindlichen Waren gilt die Vermutung, dass es sich um Unionswaren handelt, sofern nicht festgestellt wird, das sie nicht Unionswaren sind. Hört sich erstmal gut an, der Zoll müsste Nachweisen, dass es keine Unionsware ist, also die Umsatzsteuer nicht bezahlt wurde. Wäre da nicht noch der (2): In bestimmten Fällen, in denen die in Absatz 1 festgelegte Vermutung nicht gilt, muss der Zollrechtliche Status der Unionswaren nachgewiesen werden. Stellt sich die Frage, welche "bestimmten Fällen" das sind und ob ein Sportboot dazu gehört? Im Artikel 156 heißt es dazu: Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um folgendes Festzulegen: a) die Fälle, in denen die Vermutung nach Artikel 153 Absatz 1 nicht gilt, In der diesbezüglichen Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 sind im Artikel 119 (Vermutung des zollrechtlichen Status) Sportboote nicht als "bestimmter Fall" genannt. Demnach gilt für in der Union befindliche Sportboote uneingeschränkt die Vermutung, dass es sich um Unionsware handelt = Nachweis über entrichtete "Mehrwertsteuer" muss von Eigner nicht erbracht werden. Das ist aber nur meine, unmaßgebliche Interpretation Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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