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  #26  
Alt 23.05.2019, 06:09
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.827
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.730 Danke in 20.491 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von flexplosion Beitrag anzeigen
Hast du Erfahrung mit dem T2L? Wie läuft das ab?
nö aber du kannst gern die Suchfunktion nutzen oder beim Zoll anrufen.

würde da aber den Verkäufer in die Pflicht nehmen.... der soll das Papier besorgen...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map

Geändert von billi (23.05.2019 um 06:48 Uhr)
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  #27  
Alt 23.05.2019, 06:41
Foribis Foribis ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 14.05.2019
Ort: 16341
Beiträge: 2
Boot: Ibis II, Falke
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Kanaren=Spanien=EU

Moin

Zitat von meinem Dozenten:
"Steuerrechtliche Fragen werden grundsätzlich mit den Worten -es kommt darauf an- beantwortet"


1. Kaufst du von B (Buissnes, Gewerbe)

2. Bist du B?


Beides Nein? Dann kannst du ruhig schlafen ohne angst vor dem Finanzamt


Wenn ich was nicht weiß (kommt von WISSEN), mach ich mich schlau, bei Quellen, die es wissen müssen wie zum Beispiel das UStG (Umsatzsteuergesetz) wo IG- Erwerb, Ausfuhr, Einfuhr usw. geregelt sind. In dem Fall deutsches Steuerrecht.

Beim "Übersetzen" der §§ dort kann ich gerne behilflich sein, da sie nicht immer beim 1. mal verständlich sind. Manches mal nicht mal für die, die sie geschrieben haben



Kanaren = Spanien= EU ABER STEUERFREI WIE HELGOLAND

also wenn dann keine EUSt da keine EINFUHR


BMG (Bemessungsgrundlage) §10 UStG Abs. 1 Satz 2.
__________________
Ich habe mir vor 9 Monaten einen herunter gekommenen Ibis II mit Tohatsu 6 (M8B 3B2) mit E-Start gekauft. Standesgemäß soll aber der 2 Zylinder Forelle AB später wieder ran.

14.05.19
Heute wird erstmal die Lenkung überholt.
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  #28  
Alt 23.05.2019, 08:22
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.880
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.921 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Foribis Beitrag anzeigen
...
Kanaren = Spanien= EU ABER STEUERFREI WIE HELGOLAND

also wenn dann keine EUSt da keine EINFUHR ...
Es geht ja auch nicht darum, ob das Boot in die EU eingeführt wird (was ja nicht der Fall ist), sondern ob vom Eigner ein Nachweis für die (bereits) entrichtet Umsatzsteuer erbracht werden muss.

Im Unionszollkodex heißt es im Artikel 153 (1):
Für alle im Zollgebiet befindlichen Waren gilt die Vermutung, dass es sich um Unionswaren handelt, sofern nicht festgestellt wird, das sie nicht Unionswaren sind.

Hört sich erstmal gut an, der Zoll müsste Nachweisen, dass es keine Unionsware ist, also die Umsatzsteuer nicht bezahlt wurde.

Wäre da nicht noch der (2):
In bestimmten Fällen, in denen die in Absatz 1 festgelegte Vermutung nicht gilt, muss der Zollrechtliche Status der Unionswaren nachgewiesen werden.

Stellt sich die Frage, welche "bestimmten Fällen" das sind und ob ein Sportboot dazu gehört?

Im Artikel 156 heißt es dazu:
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um folgendes Festzulegen:
a) die Fälle, in denen die Vermutung nach Artikel 153 Absatz 1 nicht gilt,

In der diesbezüglichen Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 sind im Artikel 119 (Vermutung des zollrechtlichen Status) Sportboote nicht als "bestimmter Fall" genannt.

Demnach gilt für in der Union befindliche Sportboote uneingeschränkt die Vermutung, dass es sich um Unionsware handelt = Nachweis über entrichtete "Mehrwertsteuer" muss von Eigner nicht erbracht werden.

Das ist aber nur meine, unmaßgebliche Interpretation

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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