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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#27
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Zitat:
Bei 12 km/h fährt ein 15 m-Boot seine gesamte Länge in nur gut vier Sekunden ab. Hinzu kommt noch die Reaktionszeit ab dem Erkennen, dass jemand da vorne über Bord gegangen ist. |
#28
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#29
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Und was ist mit meiner kleinen Jolle? Meine Frau legt sich gerne auf das Vorschiff während wir segeln. In der BSO gibt es jedenfalls kein Hinweis, dass es nicht erlaubt wäre...
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Morrrpheus auch bekannt als Sascha |
#30
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Bei mir kommt keiner während der Fahrt weiter vor als die Winschutzscheibe.
Auch wenn es eine Reeling hat, aber die Gefahr ist bei kleinen Booten zu gross und was dann passieren kann, doch sehr schlimm. Ob da Gesetze so etwas verbieten weiss ich nicht, aber ich weiss, dass am Lago Maggiore und am Gardasee schon Leute deshalb Strafe zahlen mussten. Jetzt war meine Tochter selbst auf einer Liege auf einem grösseren Boot vorne drauf. Samst Ihrer Freundin und der Mutter, aber das ist dann etwas anderes. Ein wesentlich grösseres Boot, welches auch dafür konstruiert wurde, dass da jemand sitzt oder liegt. |
#31
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Moin
Auch hier muss man wieder aufpassen, nicht Dinge zu verwechseln. Eine allgemeine Vorschrift über Personen auf dem Vordeck dürfte es bei der Vielzahl von Schiffstypen und Bootsformen wohl kaum geben. Wie soll ein Gesetzgeber das vernünftig definieren? Im konkreten Gefahren- oder Schadenfall greifen aber Vorschriften über die allgemeine Verantwortung des Schiffsführers zur Vermeidung von Gefährdungen und Schäden (§ 1.04 BinSchStrO). Die meisten von euch handeln hier schon richtig, wenn sie es nicht zulassen, dass sich Personen während der Fahrt dort befinden. Kommt es zu einem Schaden stellt sich immer die Frage, ob die Verkehrssituation ein solches Verhalten zulässt. Da fallen mir eine Menge Dinge ein, wo sich das verbietet. Eingeschränkte Sicht, Unfallgefahr durch überkommendes Wasser und Rutschgefahr bei starkem Wellengang sind nur einige Beispiele dafür. Im Rahmen der Gefahrenabwehr kann die WSP einen Schiffsführer darauf hinweisen und sogar die Weiterfahrt untersagen. Bis zum Eintritt der "konkreten Gefahr" (z.B. schnelle Gleitfahrt mit Personen auf dem Bug) ist das aber straffrei. Das Recht hat das also schon geregelt, folgt man dem normalen Menschenverstand, hat man damit auch kein Problem. Kapitaenwalli Geändert von kapitaenwalli (12.11.2019 um 17:26 Uhr)
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#32
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Also, ich habe mal in der Semannschaftlichen Verhaltensordnung gelesen:
Frisch verliebt und lange blonde Haare, Mitfahrt nur in der Achterkajüte. 15 Jahre verheiratet und kurze blonde Haare, Mitfahrt nur in der Kombüse. 30 Jahre verheiratet und kurze graue Haare, Mitfahrt nur auf dem Vorschiff. Danach nur noch Maschinenraum. Sorry, musste jetzt sein und ich entschuldige mich schon jetzt in aller Form für den schlechten Scherz. Bernd Stelter hätte das besser erklärt.
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Gruß Albert
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#33
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Wenn die Aussage des Händlers ein Fünkchen Wahrheit enthalten sollte:
Warum werden dann Boote mit ausgewiesener Liegefläche auf dem Vorschiff, incl. Polster und Liegenverstellung, produziert und verkauft? Dürfen diese nur vor Anker genutzt werden? https://www.jeanneau.de/boats/9-merr...ry-fisher-1095
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#34
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Zitat:
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Es gibt nun mal kein Gesetz, welches das (auch bei schneller Gleitfahrt) verbietet. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#35
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Zitat:
Ist es im Einzelfall nicht. Das muss natürlich individuell bewertet werden. Befindet sich die Person auf dem Deck in keiner Gefahrensituation ist die Rechtslage möglicherweise klar. Bei schneller Gleitfahrt und unruhigem Wasser und ungesicherten Personen sieht das ganz anders aus. Der Verstoß wird gegen die allgemeinen Verhaltensregeln (§ 1.04 BinSchStrO) bewertet, denn diese besagt, dass der Schiffsführer durch sein Verhalten keine Menschenleben gefährden darf. § 1 StGB ist eine Grundregel die besagt, keine Strafe ohne Gesetz. Das ist im vorliegenden Fall sehr wohl vorhanden. Die allgemeinen regeln des Strafrechts finden auch im Ordnungswidrigkeitsrecht Anwendung. Wie ich schon schrieb: Man kann nicht jeden Einzelfall definieren, eine Gefahrensituation sehr wohl. Ganz alltäglich gibt es das auch mit § 1 (2) StVO. Im Übrigen hat Jedermann auch das Recht, sowas richterlich überprüfen zu lassen. Kapitaenwalli Geändert von kapitaenwalli (13.11.2019 um 06:32 Uhr) |
#36
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Zitat:
Ob eine Gefährdung vorliegt oder nicht wird ja (auch hier) sehr unterschiedlich eingeschätzt, was für den einen ein NoGo ist, ist für den anderen absolut OK. Im Zweifelsfall wird die WSP bei der Entscheidungsfindung helfen. Gruß Lutz P.S. Übrigens meinst Du § 1.04 Bin SchStrO.
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#37
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Moin
Erstmal: Korrektur (da haben wir beide wohl gleichzeitig geschrieben: Es ist der § 1.04 BinSchStrO, habe ich gerade oben korrigiert. Der Verstoß ist auch im Owi-Katalog zur BinSchStrO aufgeführt (..entgegen § 1.04...Menschenleben gefährdet). Zweitens: Genau das ist das Problem. Eine Gefährdungseinschätzung zu einer konkreten Gefahr ist immer eine Einzelfallentscheidung. Da der Anlass für diesen Thread sich ja wohl am Bodensee abgespielt hat wäre es jetzt interessant zu wissen, ob die WSP dort die Lage allgemein so einschätzt, dass das auf diesem recht großen Gewässer gefährlich ist. Dann wird es möglicherweise auch einen Grund dafür geben, z.B. Häufung von Unfällen. Vielleicht ist hier ein WSP Beamter von dort (oder auch woanders), der dazu mal was sagen kann. Kapitaenwalli |
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