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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Rechtes Auge (mit Korrektur) 1,0? Dann hast Du kein Problem. Mein Tipp: Wechsel das PA von DSV zu DMYV oder umgekehrt. Das sollte funktionieren, ohne dass da im Vorfeld Informationen geflossen sind.
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Alex
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#27
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Woher soll der Onkel Doktor dann wissen dass er die 1,0 anwenden kann (wenn das noch gültig ist)? bis denne, Rainer |
#28
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bis denne, Rainer
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#29
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Das sollte der Onkel schon noch drauf haben. Das, was der Onkel ankreuzt, wird vom PA nicht angezweifelt.
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Alex
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#30
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Gehe mit dem amtlichen Formular zu einem anderen Augenarzt oder Optiker und lasse den Punkt der Sehschärfe erklären und überprüfen.
Dann wirst du zumindest eine zweite Meinung haben, die dir die Richtung vorgibt in "tauglich" oder "nicht tauglich". Wenn tauglich, dann neu zur Prüfung anmelden. Ärztliches Zeugnis:
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#31
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nur mal angenommen ... der Autoführerschein und der Motorradführerschein wurden erteilt als noch 100% Sehkraft waren... und jetzt sind es halt für einen neuen Schein zu wenig... wie oft wurde deine Sehkraft seit erlangen des Führerscheins geprüft?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#32
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Ohne Spass: Abgelehnt heisst doch abgelehnt. Das hätte man doch erst gar nicht einreichen dürfen (bevor man nicht irgendwoher was Geschmeidiger formuliertes kriegt).
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#33
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Zitat:
erst lesen, dann schreiben, auch wenn Du Deine Tagesqoute dann heute nicht schaffst. Zitat:
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Gruß Christoph |
#34
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Beim Autoführerschein gibt es doch die Möglichkeit bei vorliegender Behinderung bestimmte Einschränkungen im Führerschein eintragen zu lassen.
Als da wären: Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit, Vorschrift eine bestimmte Brille zu tragen, Einbau bestimmter Hilfsmittel etc. Bei mir war der TÜV und das Straßenverkehrsamt dafür zuständig. Da würde ich die WSP und das WSA anfragen. Bestimmt haben auch Hilfsorganisationen oder Behindertenverbände entsprechende Erfahrungen. Auch der Augenarzt müßte zu dem Thema Kontakte haben.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#35
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Zitat:
klär mich auf...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#36
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Sind die 1,0 denn "Allgemeingültig" - wenn der Onkel es schon drauf haben sollte? In der SportbootführerscheinVO tauchen sie auch nicht mehr auf. Nur noch die 0,7 auf dem einen (oder beiden zusammen) und die 0,5 auf dem schlechteren.
So ganz allgemein stellen wir hier im Verein fest, dass es immer weniger Ärzte gibt den Zettel überhaupt ausfüllen - obwohl doch mit dem seinerzeit neuen Vordruck alles einfacher werden sollte. Gruß, Rainer |
#37
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Als ich den Führerschein machte gab es zwei Möglichkeiten..
Entweder ausgefülltes Formular mitbringen mit Stempel vom Arzt oder bei einer Theoriestunde einen Test machen... 12 von 15 haben den Test in der Schule gemacht... war ein klax (Farbtafeln, Zahlenfeld (das kann man auswendig lernen)... und Hörtest)... andere waren beim Artzt... einer bekam erst beim dritten Arzt eine zulassung
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#38
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da Du anscheinend des Lesens nicht mächtig bist oder zu faul zum Lesen und Verstehen bist, helfe ich Dir selbstverständlich gerne und kläre Dich hiermit auf: Wie von mir bereits zitiert: Hat der TE in seinem ERSTEN Beitrag geschrieben, das die Sehkraft auf dem linken Auge seit Geburt nur 15 % beträgt. Mit einem mittleren IQ sollte man daraus schlussfolgern können, das somit die Sehschwäche auch bei Erwerb der beiden Führerscheine für Auto und Motorrad vorhanden war.
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Gruß Christoph
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#39
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Du hast das völlig richtig zitiert. Meine aufgeführten RA 1,0 waren als Beispiel gedacht. Diese Anforderungen zu prüfen ist nicht schwer, diese zu erfüllen, das schaffen die meisten. In der Regel weiß der Aspirant um seine Sehschwäche. Wenn - wie im Fall des TE - das PA die Zulassung verweigert, dann ist das Dokument entweder falsch ausgefüllt, oder der TE hat einen nicht hinreichend korrigierbaren und durch die Gegenseite nicht kompensierbaren Sehfehler. Die Anforderungen sind schon recht lasch, wer das nicht liefern kann, muss dann leider wirklich als untauglich eingestuft werden. Nach meinem Verständnis sind die Anforderungen im Straßenverkehr vergleichbar.
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Alex Geändert von Ostfriesen (07.02.2020 um 05:33 Uhr) |
#40
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Jemand der sich aufs Bootfahren freut sollte sich nicht hier anmelden den dann ist es schnell vorbei mit dem Spaß, ist auch eine Art die Umwelt zu schützen
Gibt aber auch außerhalb genügend Millionen Boote auf der Welt die trotzdem gut und sicher unterwegs sind, alleine in HR kennt niemand diese Plattform und die fahren schon Jahrzehnte mit Booten. Das Forum sollte eine Hilfestellung sein und kein Gesetzlicher Ratgeber, für sowas gibts ein Juristen-Forum 🍺👍
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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#41
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...und im Übrigen möchte ich Lady An nochmal darauf hinweisen, dass es Menschen gibt, die auf beiden Augen 120% haben und trotzdem nicht räumlich sehen können - schielende z. B. Hier ist das Gehirn äußerst clever und schaltet immer nur auf ein Auge, sonst würde man als schielender ständig Doppelbilder sehen.
Daher kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man mit dieser Behinderung oder auch mit einem blinden Auge keinen SBF machen darf, sofern das andere top unterwegs ist...
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe!
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#42
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Tut mir leid für dich. Ich gehe aber mal davon aus das der Arzt weiß was er tut. Der wird schon einen Grund gehabt haben den Zettel so auzufüllen wie er es gemacht hat. Das hat meiner Meinung nach auch nichts damit zu tun ob du andere Führerscheine hast. Als du jetzt den Sehtest gemacht hast waren die Augen halt so schlecht das er dir der Zettel nicht mit ruhigen Gewissen positiv ausfüllen konnte.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#43
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In der SpFV sind im §6 die Anforderungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis aufgeführt.
(2) Körperlich untauglich zum Führen eines Sportbootes ist insbesondere, wer nicht über ein ausreichende Seh-, Hör- oder Farbunterscheidungsvermögen verfügt. Wenn Du untauglich bist, kannst Du keinen SBF bekommen - das erscheint mir logisch. (4) Einem Bewerber, der körperlich oder geistig bedingt tauglich ist, kann die Fahrerlaubnis unter Auflagen erteilt werden, soweit dadurch die mit dem Mangel der Tauglichkeit verbundenen Gefahren ausgeglichen werden können. Ein nicht ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen kann nicht durch Auflagen ausgeglichen werden. Zitat:
Auf dem Ärztlichem Zeugnis sind ja die "Sehbedingungen" beschrieben, sind bei Dir die Mindestanforderungen wirklich "nicht erfüllt" Gruß Lutz Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#44
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Zitat:
Es kann doch sein, dass er des öfteren in riskanten Verkehrssituationen war, weil er dies und das nicht wahrgenommen hatte, dass andere für ihn mitdenken mussten, um Unfälle zu verhindern und der Fragesteller sich andauernd wundert, wieso er so oft angehupt wird. Dass es bis jetzt noch nicht zu einem schweren Unfall gekommen ist, mag der Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer zu verdanken sein, ich weiß es nicht und der Fragesteller wahrscheinlich auch nicht. Allerdings glaube ich das nicht, es kann aber sein. Was ist eigentlich der Sinn dieses Threads? Was will der Fragesteller (welche Frage hat er denn überhaupt gestellt?) mit seinem Beitrag erreichen? Uns informieren, dass er, drücken wir es mal freundlich aus, unvorteilhaft gehandelt hatte, als er die Unterlagen mit dem "Nicht-geeignet"-Kreuz seines Augenarztes an die Prüfungskommission weitergeleitet hat? Wie kann man denn sowas machen? Selbstverständlich MUSS die Prüfungskommission ihm den Führerschein verweigern, sie hat keine andere Wahl, wenn ein Augenarzt unter "Sehfähigkeit" "nicht geeignet" ankreuzt. Da nun schon mal "das Kind in den Brunnen gefallen ist", kann man da nichts mehr machen, aus und vorbei, selber Schuld. Jeder Rat, den Führerschein dennoch zu bekommen, ist mehr oder weniger halbseiden und im Zeichen der vollständigen Computervernetzung alles mit allem wäre ich vorsichtig, es einfach mal bei der Konkurrenzprüforganisation zu versuchen. Selbst, wenn das klappen sollte und man den Führerschein bekommt, wird es für die Ewigkeit Unterlagen bei der zuerst beanspruchten Prüfungskommission geben, worin der Proband den Füherschein wegen ungeeigneter Sehschärfe nicht bekommen hatte. Blöd, wenn derjenige später dann mal in einen Unfall verwickelt werden sollte und jemand auf diese Sache stößt. Einzig nachvollziehbare Lösung wäre, wenn der gleiche Augenarzt sein Urteil revidiert und nachvollziehbar begründet, warum sein damaliges Urteil "nicht geeignet" nunmehr auf "geeignet" gewechselt hat. Allerdings müsste der Augenarzt dann ja einen Fehler zugeben, was kein Arzt ohne wirkliche Not machen wird, Ärzte sind per eigener Erklärung stets unfehlbar, sie machen keine Fehler. Bootfan Dieter |
#45
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Ich bin auf einem Auge komplett blind, und habe meinen Sehtest damals beim Augenarzt gemacht. Da das andere Auge 100% hat, und ich keine Rot-Grün-Schwäche habe, habe ich das OK bekommen.
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Gruß Falko
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#46
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Es ist sicher auch der heutigen Zeit, der Anwälte und der Justiz geschuldet, dass keiner mehr Verantwortung übernehmen will.
Ich hatte mal das Problem, nach einem halben Jahr Auto-Fahrabstinenz den Führerschein neu beantragen zu müssen. Da ich an der rechten Hand ein "Handycap" habe mußte ich eine Tauglichkeit durch einen Orthopäden nachweisen. Ich bekam direkt von zwei Orthopäden die Aussage, dass sie eine derarte Verantwortung nicht übernehmen wollen! Natürlich ist hier das Kind schon in den Brunnen gefallen. Aber ich würde trotzdem versuchen den verpatzten Sehtest geradezuziehen. Ich mußte damals für den SBF einen Nachweis vom Sportarzt vorlegen. Achtung Ironiemodus: Wenn du den SBF nicht machen kannst, dann kannst du immernoch 12m Pötte chartern, ganz ohne Nachweis. Gruß Ronald |
#47
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Mir geht's genau so und außer LKW über 7,5 t und Flugzeug darf ich steuern, zum Glück seit 50 Jahren unfallfrei
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M.f.G. harry
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#48
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Wenn mit dem nicht erreichen des Sportbootführerscheins ein Lebenstraum zerbricht und die Sehstärke gut ausreicht um sich mit einem Auto oder ein Motorrad bei hohen Geschwindigkeiten im und im dichten Verkehr und auch bei Nacht sicher zu bewegen, dann, und nur dann würde ich über folgenden Lösungsweg nachdenken...
Aber im Grunde genommen haben das aber schon einige andere hier angedeutet... Besuche zuerst dein Hausarzt und rede mit ihm ordentlich und ehrlich. Auch der kann dir dieses Gutachten erstellen. Wenn das nicht klappt, frag mal bei deiner Bootsschule nach einem, der dir bei deinem Sehfehler wohlwollend zu einer Lösung verhilft. Die Vorgaben bei den Voraussetzungen sind sicher Sinnvoll, aber es mag ja Ausnahmen bei besonderen Erkrankungen geben, die eben nicht durch diese vorgegebenen Werte abgedeckt werden. Wer KFZ fährt sollte auch von der Seefähigkeit in der Lage sein Boot zu fahren, oder? Dann würde ich allerdings in der Tat einen anderen Prüfungsausschuss für die Prüfung wählen. Ich glaube nicht, dass es gut zu erklären ist, dass plötzlich die Sehkraft ausreicht. Das ist zwar mehr Aufwand, aber den musst du nun einmal auf dich nehmen, weil du den Fehler gemacht hast, dem Ausschuss ein Gutachten zu schicken, worin steht, dass du nicht geeignet bist. Zuletzt gibt es ja auch noch die Möglichkeit bis 16 PS führerscheinfrei auf dem Wasser unterwegs zu sein. Gutes Gelingen wünscht Olaf
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Jedes Boot verträgt nur EINEN Schlauen |
#49
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Musst Du zum Sehtest
Er hat doch zwei ganz konkrete Fragen gestellt und zwar in1# Zitat:
Die Bestimmungen sind doch genannt: Offensichtlich werden die Bedingungen des oberen Teils (der auch vom Optiker bescheinigt werden kann) nicht erfüllt, so dass ein Augenarzt entscheiden muss. Stellt dieser fest, dass auch die unter Ausnahmen aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt werden, lautet die Antwort auf die zweite Frage leider: "Ja, das heißt Du kannst keinen SBF Schein machen.". Dazu müsste aber vom Augenarzt auch angegeben sein, warum die Mindestanforderungen zu den Ausnahmen nicht erfüllt sind. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#50
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Bei mir reichte ein normales Attest vom Hausarzt für den Seh und Hörtest. Und der frug nur ob ich Ihn sehen und hören kann.
Ist das neu mit dem Augenarzt Attest? |
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