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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 14.06.2020, 08:49
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Ja, das werde ich auf jeden Fall machen. Wohl aber erst, wenn die neuen Steuersätze gesetzlich geregelt sind. Das Datum, wo ich das Boot gekauft habe, war Juni 2017. Aber da war es bereits etwa 28 Jahre alt, also Baujahr 1989. Und das war auch der Zeitraum, als es in Deutschland in den Verkehr gebracht wurde.
......
LG Werner

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Damals gab es doch den Quatsch mit dem MwSt. Nachweis noch gar nicht
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  #27  
Alt 14.06.2020, 16:02
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Welche Nachversteuerung? Wenn das Boot in Deutschland liegt, ist das ohnehin vom Tisch.
Das Thema wurde schon x-mal durchgekaut. Es findet sich dazu viel im Forum.

Gruß

Totti
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  #28  
Alt 14.06.2020, 16:51
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trockenangler trockenangler ist offline
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Falls Du damit meinst, dass der Händler damals ein gewisser Henry Kissinger war, davon ist mir nichts bekannt.

LG Werner

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Eher der hier:

https://www.boote-forum.de/showthrea...hlight=Schoone
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Gruß Frank


Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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  #29  
Alt 14.06.2020, 17:08
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Werner_K Werner_K ist offline
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Ach so, sehr interessant!

Ich glaube, ich kann da beruhigt sein. Vor 30 Jahren war der vor Ort wohl noch nicht aktiv.

LG Werner

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  #30  
Alt 14.06.2020, 17:29
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billi billi ist offline
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wegen der Mehwersteuer erinnere ich mal an den Bericht vom Frühjahr..

https://www.boote-magazin.de/motorbo...n=boote_1_2020
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #31  
Alt 14.06.2020, 23:52
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Werner_K Werner_K ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wegen der Mehwersteuer erinnere ich mal an den Bericht vom Frühjahr..

https://www.boote-magazin.de/motorbo...n=boote_1_2020
Erstmal danke für den Link. Leider wird der Artikel nicht vollständig angezeigt, nur die ersten paar Sätze. Aber immerhin soviel, um anzunehmen, dass die Diskussionen wegen MwSt-Nachweis für gebrauchte Boote jetzt Schnee von gestern sind. Zumindest bei uns in Deutschland. Ich hake für mich das Thema dann auch erstmal ab. Werde aber demnächst bei Fa. Burkhard mal fragen, ob ich schon von der gesenkten MwSt profitieren kann für den Auftrag, den sie ab August von mir bekommen haben.

LG Werner

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  #32  
Alt 15.06.2020, 06:15
skibo skibo ist offline
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Auf Deiner Rechnung wird der Mehrwertsteuersatz stehen, welcher zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich gültig ist. Aus und fertig!
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Gruß Klaus

Schöne Grüße an den August
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  #33  
Alt 15.06.2020, 11:42
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Hallo Skipper,

es sind von uns ja viele unterwegs, die sich ein gebrauchtes Boot gekauft haben, bei dem kein Nachweis über die entrichtete MwSt dabei war. Es wird zwar immer wieder davon abgeraten, aber bei älteren Booten, die obendrein mehrere Vorbesitzer hatten und nur in Deutschland unterwegs sind, drückt man schonmal ein Auge zu. Vor allem, wenn man für das Boot mit diesem Nachweis locker mal eine vier- bis fünfstellige Summe mehr hinlegen muss.

Was aber, wenn man mal die Sauerkraut-Tour die Mosel rauf durch Frankreich machen will? Oder gar auf einen Törn ans Mittelmeer nach Italien, oder nach Skandinavien. Wenn da mal der Zoll an Bord kommt, steht man blöd da.

Auch ich habe so ein Boot. Und ich denke schon länger darüber nach, die MwSt nach Kaufwert an den Fiskus nachzuentrichten. Obwohl mir klar ist, dass die selbstverständlich damals entrichtet wurde, als das Boot bei uns in den Verkehr gebracht wurde. Nachweisen kann ich das bloß nicht, das ist das Problem.

LG Werner
Werner, du unterliegst hier gleich mehreren Missverständnissen:

Erstens gilt diese Mehrwertsteuersenkung NUR für Dinge, die man nach dem Stichtag und bis zum Ende der Gültigkeit dieser vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung neu käuflich erwirbt.

Die soll ja nur ein Kaufanreiz für Corona-geschädigte Branchen sein, damit die Wirtschaft wieder angekurbelt wird, Neukäufe also leichter fallen. Dafür verzichtet der Staat für diese Geltungsdauer auf einen Teil seiner Steuereinnahmen, das ist also ein Konjunkturanreiz, den Gebrauchtmarkt hatte man da wohl nur im sekundären Blick.

Zweitens gilt immer der Steuersatz, der bei Rechnungsstellung galt.

Da du dein Boot ja schon länger besitzt, KANNST du gar nicht von der bevorstehenden Mehrwertsteuersenkung profieren.

Drittens wurde ja bereits für dein Boot irgend wann mal die Mehrwertsteuer bezahlt.

Dass du keinen Nachweis dafür hast, ist egal, bei Gebrauchtbooten, die schon ein paar Jahre alt sind, geht man halt davon aus, es sei denn, es bestehen berechtigte Zweifel.

Alles, was irgendwann mal in Deutschland legal erworben wurde, ist beim Kauf versteuert worden, anders geht es nicht.

Auch Importe müssen bei der Einfuhr korrekt verzollt und versteuert werden, da achten die Zollbehörden schon drauf.

Befindet sich ein Gebrauchsgegenstand (damit meine ich alle Waren außer Immobilien) im EU-Raum legal im Verkehr/in Betrieb und das schon seit Jahren, geht man davon aus, dass dieser Gegenstand korrekt vorzollt/versteuert ist.

Ergo: Leg dich wieder hin und erspare dir diese Gedanken, was meinst du, wie viele Boote es gibt, die x-mal verkauft wurden und bei denen der jetzige Besitzer keinen Nachweis der korrekten Versteuerung hat?


Ich würde mal grob schätzen: 90% allen Bootsbestandes betrifft das.

Die kritischen Fälle mit dem ganzjährigen Auslandsliegeplatz wurden ja schon genannt, da sollte man sich bei den lokalen Behörden sachkundig machen, was da zu tun ist, meiner Meinung müsste da ein Nachweis reichen, dass das Boot in Deutschland angemeldet wurde bzw. der Besitzer ein Deutscher ist und das Boot nur "vorübergehend" sich im Ausland befindet und nicht die Absicht besteht, dieses Boot zu exportieren.

Aber wie gesagt: Sachkundig machen, es kann auch alles ganz anders sein.


Bootfan Dieter
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  #34  
Alt 15.06.2020, 12:13
Brunello Brunello ist offline
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Hallo an Alle, ich hatte heute eine Info zur MWSt.- Senkung im Briefkasten. Ich fasse es mal für Neuboote zusammen.

Die Kunden sollten beachten, dass die Senkung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nur im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember dieses Jahres gilt – maßgeblich ist hier allerdings mehr, als nur das Rechnungsdatum.
Rechnungen schließen den Kaufvorgang und damit das Leistungsdatum endgültig ab. Das bedeutet, dass es für die 16% Mehrwertsteuer entscheiden ist, dass einerseits der Eigentumsübergang wie auch der Leistungszeitraum der Yacht bis zum 31.12.2020 erfolgen muss.
Die Lieferung aus den europäischen Ländern muss hier wiederum nach Deutschland erfolgen und die Schlussrechnung gestellt sein. Heißt also, die Yacht muss auch tatsächlich physikalisch in Deutschland übergeben worden sein, sonst sind eben ab Januar 2021 voraussichtlich wieder die 19% fällig.

Für Boote, die erst in 2021 geliefert werden können, auch wenn diese in 2020 zu 16 % bestellt wurden, geht das leider nicht und es gelten dann wieder die 19 %.“
Andersherum analog:
Ein bereits zu 19 % bestelltes Boot wird im Zeitraum von Juli bis Dezember 2020 selbstverständlich nur mit 16 % vom Händler ausgeliefert. Hierbei ist der Zahlungsprozess absolut unerheblich. Entscheidend ist der Leistungszeitraum, also der Eigentumsübergang.
Diese Information stammt von einem Importeur für französische und italienische Boote.
Man kann also davon ausgehen, dass alle Händler demnächst kurzfristig verfügbare Neuboote mit 16% inserieren werden.
Gruß
Brunello
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  #35  
Alt 15.06.2020, 19:12
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen

Erstens gilt diese Mehrwertsteuersenkung NUR für Dinge, die man nach dem Stichtag und bis zum Ende der Gültigkeit dieser vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung neu käuflich erwirbt.
Ein Händler muss auch bei einem gebrauchten Boot (oder welchem Artikel auch immer) die MwSt. ausweisen, ausser er fällt unter die Kleinunternehmer-Regel.

Gruß

Totti
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  #36  
Alt 15.06.2020, 22:30
Coal Coal ist offline
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Wie gut, wenn man ein Boot aus einer Zeit fährt, in der es noch keine Mehrwertsteuer in D gab
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  #37  
Alt 16.06.2020, 15:28
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ein Händler muss auch bei einem gebrauchten Boot (oder welchem Artikel auch immer) die MwSt. ausweisen, ausser er fällt unter die Kleinunternehmer-Regel.

Gruß

Totti
Ja, richtig, alle gewerblichen Verkäufe sind gemeint, wobei man die Mehrwertsteuer zu umgehen versucht, indem die Händler die Gebrauchtboote als "im Auftrag" zu verkaufen anpreisen, aber das ist eine andere Geschichte.

Bootfan Dieter
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  #38  
Alt 16.06.2020, 15:31
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Ja, richtig, alle gewerblichen Verkäufe sind gemeint, wobei man die Mehrwertsteuer zu umgehen versucht, indem die Händler die Gebrauchtboote als "im Auftrag" zu verkaufen anpreisen, aber das ist eine andere Geschichte.

Bootfan Dieter
Da gibt es Händler, die haben nur solche Boote und da weiss man bei manch einem Angebot gar, dass es klar im Besitz ist.
Das ist tatsächlich ein großes Ärgernis.
Schade, dass da der Gesetzgeber nicht mal ran geht.

Grüße

Totti
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  #39  
Alt 16.06.2020, 17:39
skibo skibo ist offline
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"der Gesetzgeber" Ich lach mit tot.
gerade die, welche sich überall einladen lassen und durchschnorren....
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Gruß Klaus

Schöne Grüße an den August
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