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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#27
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Welche Nachversteuerung? Wenn das Boot in Deutschland liegt, ist das ohnehin vom Tisch.
Das Thema wurde schon x-mal durchgekaut. Es findet sich dazu viel im Forum. Gruß Totti
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#28
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Zitat:
https://www.boote-forum.de/showthrea...hlight=Schoone
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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#29
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Ich glaube, ich kann da beruhigt sein. Vor 30 Jahren war der vor Ort wohl noch nicht aktiv. LG Werner Gesendet von meinem BV6800Pro mit Tapatalk
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Das wichtigste Werkzeug an Bord ist immer ein guter Einfall! |
#30
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wegen der Mehwersteuer erinnere ich mal an den Bericht vom Frühjahr..
https://www.boote-magazin.de/motorbo...n=boote_1_2020
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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Zitat:
LG Werner Gesendet von meinem BV6800Pro mit Tapatalk
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Auf Deiner Rechnung wird der Mehrwertsteuersatz stehen, welcher zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich gültig ist. Aus und fertig!
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August
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Zitat:
Erstens gilt diese Mehrwertsteuersenkung NUR für Dinge, die man nach dem Stichtag und bis zum Ende der Gültigkeit dieser vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung neu käuflich erwirbt. Die soll ja nur ein Kaufanreiz für Corona-geschädigte Branchen sein, damit die Wirtschaft wieder angekurbelt wird, Neukäufe also leichter fallen. Dafür verzichtet der Staat für diese Geltungsdauer auf einen Teil seiner Steuereinnahmen, das ist also ein Konjunkturanreiz, den Gebrauchtmarkt hatte man da wohl nur im sekundären Blick. Zweitens gilt immer der Steuersatz, der bei Rechnungsstellung galt. Da du dein Boot ja schon länger besitzt, KANNST du gar nicht von der bevorstehenden Mehrwertsteuersenkung profieren. Drittens wurde ja bereits für dein Boot irgend wann mal die Mehrwertsteuer bezahlt. Dass du keinen Nachweis dafür hast, ist egal, bei Gebrauchtbooten, die schon ein paar Jahre alt sind, geht man halt davon aus, es sei denn, es bestehen berechtigte Zweifel. Alles, was irgendwann mal in Deutschland legal erworben wurde, ist beim Kauf versteuert worden, anders geht es nicht. Auch Importe müssen bei der Einfuhr korrekt verzollt und versteuert werden, da achten die Zollbehörden schon drauf. Befindet sich ein Gebrauchsgegenstand (damit meine ich alle Waren außer Immobilien) im EU-Raum legal im Verkehr/in Betrieb und das schon seit Jahren, geht man davon aus, dass dieser Gegenstand korrekt vorzollt/versteuert ist. Ergo: Leg dich wieder hin und erspare dir diese Gedanken, was meinst du, wie viele Boote es gibt, die x-mal verkauft wurden und bei denen der jetzige Besitzer keinen Nachweis der korrekten Versteuerung hat? Ich würde mal grob schätzen: 90% allen Bootsbestandes betrifft das. Die kritischen Fälle mit dem ganzjährigen Auslandsliegeplatz wurden ja schon genannt, da sollte man sich bei den lokalen Behörden sachkundig machen, was da zu tun ist, meiner Meinung müsste da ein Nachweis reichen, dass das Boot in Deutschland angemeldet wurde bzw. der Besitzer ein Deutscher ist und das Boot nur "vorübergehend" sich im Ausland befindet und nicht die Absicht besteht, dieses Boot zu exportieren. Aber wie gesagt: Sachkundig machen, es kann auch alles ganz anders sein. Bootfan Dieter |
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Hallo an Alle, ich hatte heute eine Info zur MWSt.- Senkung im Briefkasten. Ich fasse es mal für Neuboote zusammen.
Die Kunden sollten beachten, dass die Senkung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nur im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember dieses Jahres gilt – maßgeblich ist hier allerdings mehr, als nur das Rechnungsdatum. Rechnungen schließen den Kaufvorgang und damit das Leistungsdatum endgültig ab. Das bedeutet, dass es für die 16% Mehrwertsteuer entscheiden ist, dass einerseits der Eigentumsübergang wie auch der Leistungszeitraum der Yacht bis zum 31.12.2020 erfolgen muss. Die Lieferung aus den europäischen Ländern muss hier wiederum nach Deutschland erfolgen und die Schlussrechnung gestellt sein. Heißt also, die Yacht muss auch tatsächlich physikalisch in Deutschland übergeben worden sein, sonst sind eben ab Januar 2021 voraussichtlich wieder die 19% fällig. Für Boote, die erst in 2021 geliefert werden können, auch wenn diese in 2020 zu 16 % bestellt wurden, geht das leider nicht und es gelten dann wieder die 19 %.“ Andersherum analog: Ein bereits zu 19 % bestelltes Boot wird im Zeitraum von Juli bis Dezember 2020 selbstverständlich nur mit 16 % vom Händler ausgeliefert. Hierbei ist der Zahlungsprozess absolut unerheblich. Entscheidend ist der Leistungszeitraum, also der Eigentumsübergang. Diese Information stammt von einem Importeur für französische und italienische Boote. Man kann also davon ausgehen, dass alle Händler demnächst kurzfristig verfügbare Neuboote mit 16% inserieren werden. Gruß Brunello
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#35
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Gruß Totti
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Wie gut, wenn man ein Boot aus einer Zeit fährt, in der es noch keine Mehrwertsteuer in D gab
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Bootfan Dieter |
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Das ist tatsächlich ein großes Ärgernis. Schade, dass da der Gesetzgeber nicht mal ran geht. Grüße Totti
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"der Gesetzgeber" Ich lach mit tot.
gerade die, welche sich überall einladen lassen und durchschnorren....
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August |
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