Hi Thomas, meiner anfänglichen Euphorie über des gescannte Formular ist leider ziemlich schnell wieder die Ernüchterung gefolgt. Unter "Freistellung von der zollamtlichen Überwachung" Punkt 1 lese ich, daß das nur für "...alle Landungsplätze an der Nordsee und Ostseeküste einschl. vorgelagerten Inseln..." gültig ist. Damit werde ich wohl kaum einen Zollbeamten irgendwo im Mittelmeerraum, wo ich mit meiner SOLEIL rumshippere, überzeugen können. Ich werde also doch alle wichtigen Rechnungen mitschleppen.
Da wird's wohl doch nichts mit der Bombe Bier von mir. Aber vielleicht revanchieren sich dafür die Nord-und Ostsee-Segler, denen hast Du bestimmt geholfen.