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  #26  
Alt 13.04.2023, 07:41
Lady An Lady An ist offline
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Den gibt es nicht auf deutsch. Aber wenn Du einen kaufen möchtest, dann kauf die BPR App und den 2er, der ist nützlicher als der 1er. Gibt es leider auch nicht in deutsch.
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  #27  
Alt 13.04.2023, 07:42
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von udek Beitrag anzeigen
Ja, genau. Das ist bekannt. Wollte nur für mich den Watermalnak einmal haben. Im Idealfall sogar auf Deutsch. Aber den finde ich bisher nur auf NL.

Um rechtlich sicher zu sein, reicht ja die BPR in der Wasserkarten App.
Die deutsche Version ist doch verlinkt

EDIT: war nur die BPR
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Geändert von billi (13.04.2023 um 07:48 Uhr)
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  #28  
Alt 13.04.2023, 10:58
Triumph+Mini Triumph+Mini ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die deutsche Version ist doch verlinkt

EDIT: war nur die BPR
Wo ist die BPR in deutsch verlinkt?

Hier wird immer davon gesprochen, gefunden habe ich einen solchen Link nie.
Ich habe zwar den Almanak 1 an Bord, der hilft mir aber genau gar nicht, weil ich ihn überhauptnicht lesen kann.
Da wäre die BPR in deutsch schon hilfreicher. Obwohl man das meiste inhaltlich weiß...
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  #29  
Alt 13.04.2023, 11:01
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Triumph+Mini Beitrag anzeigen
Wo ist die BPR in deutsch verlinkt?

Hier wird immer davon gesprochen, gefunden habe ich einen solchen Link nie.
Ich habe zwar den Almanak 1 an Bord, der hilft mir aber genau gar nicht, weil ich ihn überhauptnicht lesen kann.
Da wäre die BPR in deutsch schon hilfreicher. Obwohl man das meiste inhaltlich weiß...

so viele links gibt es hier ja nicht und ich würde mal den in #15 versuchen..
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  #30  
Alt 13.04.2023, 11:10
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
so viele links gibt es hier ja nicht und ich würde mal den in #15 versuchen..

Ach die Buch Version in deutsch meintest Du. Ich dachte du sprichst von PDF - Download.
PDF gibt es ja gratis zu download aber auch nur in niederländsch...


https://www.vaarbewijzen.nl/wp-inclu...ereglement.pdf

Geändert von Triumph+Mini (13.04.2023 um 11:14 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #31  
Alt 13.04.2023, 13:47
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Und nur der BPR ist vorgeschrieben an Bord zu sein.
Nicht ganz . .
Die für das zu befahrende Gewässer geltenden Vorschriften müssen an Bord sein.

Für Pannerdens Kanaal, Waal, Merwede usw also RPR
Für een Teil der Maas das Scheepvaart Reglement Gemeenschappelijke Maas
Usm . .

Wann Funk an bord: Handboek Marifonie

Die Lösung is aber einfach: In Almanak I sind alle da

Digital ist auch erlaubt, aber nur wann gespeichert.
Also, wer erst mal suchen muss hat ein problem
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Rob

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  #32  
Alt 13.04.2023, 13:51
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ich würde auch eher Almanack 1 und 2 an Bord nehmen als nur eine BPR wie Rob richtig schreibt ist dort alles Enthalten...

auch Brückenöffnungszeiten kann man gut nachschlagen...
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  #33  
Alt 13.04.2023, 14:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
auch Brückenöffnungszeiten kann man gut nachschlagen...
Und das mache ich meistens schneller als mit Handy/Tablet
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Rob

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  #34  
Alt 13.04.2023, 15:56
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi
Bin seiner Zeit von altgedienten NL-Marine Leuten darauf hingewiesen worden.
Und siehe da: sie hatten es richtig interpretiert.
Hab's erst auch nicht glauben wollen.
Wenn ich wieder zu Haus bin, suche ich es raus.
Vorab: Auf der Seite des ADAC ist darauf hingewiesen, das am Flaggenstock der mit der Bundesflagge versehen ist, sich keine andere Flagge befinden darf.
Grüße von Bord der "Contessa".
Jürgen
Hi
Bin wieder zu Haus
und habe auf die schnelle zum Thema diesen Artikel auf der Seite von Rolf Gilles gefunden. Ich zitiere mal:
Die Nationalflagge Sie ist die wichtigste an Bord. Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge (schwarz-rot-gold) als Nationalflagge tagsüber am Heck führen.
Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er als Nationalflagge die Bundesflagge führen.
Eine gechartertes Schiff führt die Nationalflagge des Eigners. Bei Charterbooten im Ausland dürfen Charterer deutscher Staatsangehörigkeit im Ausnahmefall die Nationalflagge unter der Backbordsaling fahren, wenn die politische Situation des Gastlandes dies zweckdienlich erscheinen läßt.
Der ideale Platz aller Nationalen ist ein mit 40 Grad geneigter Flaggenstock mittschiffs am Heck. Sollte mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung backbordseitig ist unüblich. Segelyachten können die "Nationale" auch im Masttopp des Besans führen.
Andere Flaggen, wie Europaflaggen, Piratenflaggen und Verbandsflaggen haben am Heck nichts zu suchen. Die "Nationale" weht nie unter einer anderen Flagge, es sei denn das Schiff wurde durch ein anderes Land gekapert. Das Führen der Bundesdienstflagge ist nur Behördenschiffen erlaubt. Nach dem Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG) kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Nationalflaggen sollten bei Nacht eingeholt werden !

So haben es mir seiner Zeit die Leute auch erklärt.
Genauere behördliche Texte oder Gesetzestexte habe ich nicht gefunden.

Grüße aus OWL
Jürgen
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  #35  
Alt 13.04.2023, 16:21
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi
Bin wieder zu Haus
und habe auf die schnelle zum Thema diesen Artikel auf der Seite von Rolf Gilles gefunden. Ich zitiere mal:
Die Nationalflagge Sie ist die wichtigste an Bord. Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge (schwarz-rot-gold) als Nationalflagge tagsüber am Heck führen.
Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er als Nationalflagge die Bundesflagge führen.
Eine gechartertes Schiff führt die Nationalflagge des Eigners. Bei Charterbooten im Ausland dürfen Charterer deutscher Staatsangehörigkeit im Ausnahmefall die Nationalflagge unter der Backbordsaling fahren, wenn die politische Situation des Gastlandes dies zweckdienlich erscheinen läßt.
Der ideale Platz aller Nationalen ist ein mit 40 Grad geneigter Flaggenstock mittschiffs am Heck. Sollte mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung backbordseitig ist unüblich. Segelyachten können die "Nationale" auch im Masttopp des Besans führen.
Andere Flaggen, wie Europaflaggen, Piratenflaggen und Verbandsflaggen haben am Heck nichts zu suchen. Die "Nationale" weht nie unter einer anderen Flagge, es sei denn das Schiff wurde durch ein anderes Land gekapert. Das Führen der Bundesdienstflagge ist nur Behördenschiffen erlaubt. Nach dem Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG) kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Nationalflaggen sollten bei Nacht eingeholt werden !

So haben es mir seiner Zeit die Leute auch erklärt.
Genauere behördliche Texte oder Gesetzestexte habe ich nicht gefunden.

Grüße aus OWL
Jürgen
Und wie will man eine Gastlandflagge anbringen wenn man außer dem Fahnenmast nichts zur Verfügung hat?
Ich hab meine auf dem Geräteträger und die Nationale BB am Heck da steuerbord der Tankstutzen ist.

Kleine Boote haben diese Möglichkeit nicht
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  #36  
Alt 13.04.2023, 23:02
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Melden darf mann nur für eine Öffnung.
Durchfahren erlaubt entweder bei Grün (nicht Rot-Grün!) oder wenn es unter die Klappe ein Gelbes licht gibt (können auch 2 sein)
Und ein Fernglas hilft auch, wenn man an eine Brücke ranfährt.
nicht Nur eine die wir befahren haben hatte ein Schild dran: bitte 2x Hupen für Öffnung".
Oftmals kommt dann der Bediener von der heimischen Terasse nebenan oder aus dem Nebenzimmer im Brückenhaus und macht dann auf...
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  #37  
Alt 14.04.2023, 07:04
Triumph+Mini Triumph+Mini ist offline
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Durchfahren erlaubt entweder bei Grün (nicht Rot-Grün!)

Wie oft wurde ich schon angeranzt, weil ich bei geöffneter Brücke und Rot-Grün nicht gefahren bin.

Einige Brückenwerter schalten nicht auf grün...
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  #38  
Alt 14.04.2023, 07:08
SchweinImWeltall SchweinImWeltall ist offline
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Zitat:
Zitat von Triumph+Mini Beitrag anzeigen
Wie oft wurde ich schon angeranzt, weil ich bei geöffneter Brücke und Rot-Grün nicht gefahren bin.

Einige Brückenwerter schalten nicht auf grün...
Wir haben aus Angst angeranzt zu werden IMMER auf grün gewartet und uns lediglich böse Blicke anderer Bootsfahrer eingefangen, aber immer Grüße der Brückenleute bekommen.
Vielleicht Zufall.
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  #39  
Alt 14.04.2023, 07:19
Triumph+Mini Triumph+Mini ist offline
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Zitat:
Zitat von SchweinImWeltall Beitrag anzeigen
Wir haben aus Angst angeranzt zu werden IMMER auf grün gewartet und uns lediglich böse Blicke anderer Bootsfahrer eingefangen, aber immer Grüße der Brückenleute bekommen.
Vielleicht Zufall.

Kommt vielleicht auch auf die Strecke an. Uns ist das desöffteren auf der Veenfaart und auf der Strecke Ter Apel - Veendam passiert. Also Strecken wo Leute teils mitfahren um Brücken zu öffnen.

Teilweise würde ich da wohl heute noch stehen, wenn ich auf Grün gewartet hätte.
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  #40  
Alt 14.04.2023, 08:18
Benutzerbild von Käptn Bob
Käptn Bob Käptn Bob ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi
Bin wieder zu Haus
und habe auf die schnelle zum Thema diesen Artikel auf der Seite von Rolf Gilles gefunden. Ich zitiere mal:
Die Nationalflagge Sie ist die wichtigste an Bord. Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge (schwarz-rot-gold) als Nationalflagge tagsüber am Heck führen.
Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er als Nationalflagge die Bundesflagge führen.
Eine gechartertes Schiff führt die Nationalflagge des Eigners. Bei Charterbooten im Ausland dürfen Charterer deutscher Staatsangehörigkeit im Ausnahmefall die Nationalflagge unter der Backbordsaling fahren, wenn die politische Situation des Gastlandes dies zweckdienlich erscheinen läßt.
Der ideale Platz aller Nationalen ist ein mit 40 Grad geneigter Flaggenstock mittschiffs am Heck. Sollte mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung backbordseitig ist unüblich. Segelyachten können die "Nationale" auch im Masttopp des Besans führen.
Andere Flaggen, wie Europaflaggen, Piratenflaggen und Verbandsflaggen haben am Heck nichts zu suchen. Die "Nationale" weht nie unter einer anderen Flagge, es sei denn das Schiff wurde durch ein anderes Land gekapert. Das Führen der Bundesdienstflagge ist nur Behördenschiffen erlaubt. Nach dem Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG) kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Nationalflaggen sollten bei Nacht eingeholt werden !

So haben es mir seiner Zeit die Leute auch erklärt.
Genauere behördliche Texte oder Gesetzestexte habe ich nicht gefunden.

Grüße aus OWL
Jürgen
Die rechtliche Seite ist eine Sache, es gibt aber auch so etwas wie Flaggenetikette. Im jeweiligen Land die Gastlandflagge zu führen, gebietet eigentlich schon die Höflichkeit und der Respekt dem Gastland gegenüber.

Gerade in den Niederlanden wird man als Deutscher SEHR freundlich behandelt und kann (nicht selbstverständlich) an der sehr guten Wassersport- Infrastruktur der Niederländer teilhaben. Da ist es doch sicherlich jedem deutschen Wassersportler möglich, eine niederländische Gastlandflagge zu führen. Und was die Befestigung angeht, bei den vielen Anbietern von Wassersportzubehör finden sich unzählige Möglichkeiten, einen Flaggenstock in eigentlich jeder Lage und an jedem Boot zu befestigen.

Und wenn unsere höflichen Nachbarn auch niemanden direkt ansprechen, so wird doch genau registriert, ob die Gastlandflagge gesetzt ist, oder nicht.
Ich kenne Stegkollegen, die konsequent auf den oder die "Lappen" verzichten. Es kommt allerdings vor, dass die an Brücken oder Schleusen oft viel länger warten, als ordentlich beflaggte Boote. Auch Kontrollen durch die Waterpolitie finden oft gar nicht erst statt, weil eine Gastlandflagge geführt wird. Dahinter steckt die Annahme, der kennt die Regeln und befolgt sie auch.

Wünsche Allen eine schöne und pannenfreie Saison.

__________________
Viele Grüsse,

Wolfgang

Geändert von Käptn Bob (14.04.2023 um 11:05 Uhr)
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Alt 14.04.2023, 09:09
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Triumph+Mini Beitrag anzeigen
Wie oft wurde ich schon angeranzt...
Ich wurde in über 30 Jahren in NL noch nie angeranzt. Schon gar nicht von Brückenwärtern oder Schleusenpersonal. Ganz im Gegenteil, die sind immer sehr freundlich und zuvorkommend.

Noch zu der Flaggenstory: diese blödsinnige Geschreibsel von einem Herrn Gilles als rechtliche Grundlage zu bezeichnen, ist einfach nur lächerlich.

Viel Spaß in NL &

Groetjes

Matthias.
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  #42  
Alt 14.04.2023, 09:12
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Boot: Searider 520 Sport
12 Danke in 7 Beiträgen
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Danke euch für die vielen Nachrichten und Infos.

Ich werde jetzt schauen, ob ich die deutsche Nationalflagge am Heck mittschiffs platziert bekomme. Eine Gastlandflagge möchte ich auch gerne setzen. Da schaue ich, ob ich ggf. am Bimini auf der Steuerbordseite einen Platz (höhergelegen als die Nationalflagge) finde.
Am Heck könnte es aber auch schwierig werden einen Platz zu finden. Alternativ könnte ich die Nationale Steuerbord an einem Fahnenstock anbringen und die Gastlandflagge am Bimini auf der Steuerbordseite (höhergelegen als die Nationalflagge)

Ist gegen diese beiden Varianten etwas einzuwenden?
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  #43  
Alt 14.04.2023, 09:14
Benutzerbild von *TC*
*TC* *TC* ist offline
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485 Danke in 312 Beiträgen
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Nein, absolut nicht.
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Mit Mut zu warten, ist die Kunst Fehler zu vermeiden.
Liebe Grüße, Thorsten
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