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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#26
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Zitat:
Ich habe einen Excalibur. Ist doch lächerlich, dass ich da was einlade nur zum TÜVen. Grüße Totti
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#27
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Was ihr wieder übertreiben müsst...es geht um einachsige hänger....die hüppeln gern auf den rollen deshalb bevorzugen manche tüver halt das Boot aufm trailer. So wie es beim TE der fall ist.
Keiner hat von einem 3t trailer oder LKW hänger geredet...
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#28
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dass ein TÜV VERLANGEN kann, dass eine Boot drauf sein muss, halte ich für komplett ausgeschlossen. Die Ladung müsste dann ja zulassungsrelevant sein.
Maximal kann der TÜV bitten, dass eine Beladung drauf ist, damit man Messungen leichter/genauer machen kann. Sie müssten ja sonst praktisch Prüfgewichte zur Verfügung stellen können, sonst könnte der Halter eines Anhängers keinen TÜV bekommen, wenn er bspw. gerade kein Boot (zur Verfügung) hat.
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#29
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Wenn ein Prüfer einen Hänger nicht unbeladen prüfen kann, hat er seinen Job verfehlt und sollte sich was anderes suchen. So einfach ist das.
Gruß Totti
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#30
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Egal ob 750kg 1achser oder 3,5t 3achser... Der TÜV prüft den Hänger nicht die Ladung
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#31
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Zitat:
ein 3.5t trailer hüpft nicht. ein gebremster 750kg trailer aber schon. Deshalb ist mehr gewicht "nett"
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#32
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Ist nicht mein Problem sondern das des Prüfers...
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#33
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Noch einmal zum Ausgangstread zurückzukommen.
Ich habe noch nie ein Boot vom Trailer gehoben weil der zur HU mußte. TÜV-Rheinland Gruß Reiner |
#34
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Zitat:
Die müssten dann eine Örtlichkeit aufsuchen, wo so etwas vorhanden ist. Wobei ich sagen muss- Bremsprüfung bei nem Anhänger mit Auflaufbremse kenn ich eigentlich nur per normale Bremsung. Maximal die Wirkung der Handbremse auf dem Prüfstand.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver
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#35
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Zitat:
Meine beiden Oldies wurden letztes Jahr noch auf Plattenbremsprüfständen geprüft und die Prüfstände gibt es heute immer noch. Und meine 3 Hänger in den letzten Jahren weder noch. Nur per Bremsung mit PKW für den Auflaufweg und Anziehen der Handbremsen angehängt ohne Prüfstand. Gruß Totti
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#36
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Und das ist nun automatisch galaktisch global allumfassend für Jeden gültig?
Soll auch Fälle geben, wo etwas tatsächlich nicht nach Vorschrift gemacht wird.... Dazu frage ich mich, wo erwähnt wurde, das Plattenprüftstände nicht zulässig sein
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#37
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Kann nur für die CH sprechen. Geprüft wird auf dem Rollenprüfstand und sind zwingend mit mindestens 75% der Nutzlast zu beladen (behördliche Vorgabe).
Ich denk es gibt grosse Unterschiede betreffend Bremskraft und Eintritt zur Blockierneigung.
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Gruss Heinz "Denn sie wissen, was sie tun." |
#38
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Es stellt sich doch die Frage, will man einfach nur die Plakette haben, oder will man sicher gehen, dass die Bremsen auch richtig funktionieren. Bei mir mit 2,5 to im Nacken, möchte ich funktionierende Bremsen haben, wenn es mal brenzlig wird und möchte nicht, dass mein Auto noch durch die Gegend geschoben wird.
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Gruss vom Bodensee Lutz
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#39
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Interessant, dass es hier aufkommt Ich war am Donnerstag mit meinem Chopper bei der Dekra für ne neue Plakette und habe, weil Neuling, exakt das nachgefragt: "Mit oder ohne Boot drauf vorbeikommen?"
Der Prüfer meinte: Beim ungebremsten Trailer ist es völlig egal. Beim gebremsten ist es ihnen lieber mit Boot drauf, da es den Bremsentest erleichtere. |
#40
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Bei uns TÜV Süd bin ich schon mit Boot drauf und auch ohne Boot drauf zum Trailer TÜV gefahren. Denen war das voll egal. Habe da noch nie einen Vorwurf erhalten.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 |
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