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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Genau.
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#27
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Zitat:
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Gruss, Yann SeaRay 220 Signature Overnighter BJ'94 Mercruiser SeaCore 377 MAG | Bravo One Revolution 4 (14 5/8x17) ww. Vengeance (14 1/2x17)
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#28
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Wo ist die Gesetzesgrundlage
Viel schreiben, wo keine Gesetzesgrundlage existiert. Der ADAC weiß auch nichts davon. Gruß Franz-Josef
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Der Mann und das Meer. |
#29
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Rechtsgrundlage ist die Wassermotorräder-Verordnung. Dort steht alles relevante drin.
Die Verordnung findet man bei ELWIS unter Sportschifffahrt -> Verzeichnis der Rechtsverordnungen. Wir sprechen hier über den Binnenbereich. Gruß Andreas
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#30
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Zitat:
Gruß Andreas
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#31
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Bei den Verordnungen steige ich immer noch nicht durch…
Ich habe damals vor meiner ersten Jetskifahrt mit der Flensburger WaSchPo telefoniert und gefragt, wo ich mit Jetski legal ins Wasser darf. Der Herr war angenehm überrascht, dass mal jemand VORHER fragt und nicht erst beim ersten Stafzettel. Folgendes hat er mir am Tel mitgegeben. - Kennzeichnungspflicht, auch im See-Bereich (wusste ich bis dahin tatsächlich nicht) - Slippen mit Karre am Strand erlaubt, Fahrtantritt aber ausserhalb des Badebereichs - Flensburger Hafen ist tabu. Bis Tonne 13 darf ich fahren. Ich halte mich daran, habe diese Regelung für den Hafenbereich aber bis heute noch nie irgendwo schwarz auf weiss gelesen. Wo steht sowas? Ist eine Wanderfahrt im Flensburger Hafen also pauschal zulässig..?!? Die Regelung für den dänischen Teil der Förde hingegen findet man sofort. |
#32
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Aus aktuellem Anlass musste ich nochmal suchen.
Die Struktur der bei Elwis hinterlegten Informationen und Verordnungen ist grauenvoll... daher hier mal direkte Links zu den Informationen: Binnen: https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Binnenbereich/Wassermotorradfahren/Wassermotorradfahren-node.html Und See: https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Seebereich/Fahren-mit-Wassermotorraedern-auf-Seeschifffahrtsstrassen/Fahren-mit-Wassermotorraedern-auf-Seeschifffahrtsstrassen-node.html Für meinen Fall (Flensburger Förde) steht dort also... - Im Seebereich ist Jetskifahren außerhalb des Fahrwassers grundsätzlich erlaubt - Bei Nacht verboten (also nach Sonnenuntergang, es wird keine Uhrzeit genannt) - Kennzeichnungspflicht - SBF See erforderlich - Bereich der dänischen Förde ist verboten (dän. Verordnung) - der Fahrwasserbereich 200m vor Häfen etc. ist explizit erlaubt Ich wurde bei der Hafenausfahrt von einem Segler (freundlich) darauf angesprochen, dass ich hier ja gar nicht fahren dürfe. Was ich (ebenfalls freundlich) verneint habe. Für die nächste Begegnung dieser Art habe ich nun einen Auszug der Bestimmungen an Bord. Bis jetzt ließ sich sowas immer im netten Gespräch klären, trotzdem bin ich gern vorbereitet, wenn jemand meint es besser zu wissen. Die Begegnungen mit anderen Bootsführern waren bislang aber zu 99,9% friedlich. WaschPo-Kontrolle hatte ich auf dem Jetski tatsächlich noch nie. Geändert von DX-Zwo (14.09.2023 um 12:42 Uhr) |
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