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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.04.2007, 12:33
Benutzerbild von pasic
pasic pasic ist offline
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Standard Jetski nun Sportboot der Kategorie C

Wußtet Ihr dass?

Seit dem 01.01.2006 sind alle Jetski mit einer CE Plakette, ab Baujahr 2006 und über 2.20 M. Länge ein Sportboot der Kategorie C und damit kein Wassermotorrad mehr.

sava
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  #2  
Alt 12.04.2007, 12:58
Benutzerbild von Fletcher-Andi
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Fletcher Papst
 
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Hi!

Was ist der Unterschied?
Ich meine, ist das schlimm für Jet-Ski Fahrer? Müssen die jetzt Beleuchtung haben oder wie?
Mehr input, bitte!

mfG
Andi
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  #3  
Alt 12.04.2007, 13:03
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Die dürfen dann auch ausserhalb der Wasserskizone rumsemmeln?
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  #4  
Alt 12.04.2007, 13:11
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Kistenmann01 Kistenmann01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Oudee Beitrag anzeigen
Müssen die jetzt Beleuchtung haben oder wie?
Also in den Raum hineingerufen: Wenn das dann ein Sportboot ist: JA
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Gruß, Ingo
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  #5  
Alt 12.04.2007, 14:21
Benutzerbild von pasic
pasic pasic ist offline
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das heißt in letzter Konsequenz, dass die Beleuchtung die Gleiche ist, aber auch; Spaßfahren überall erlaubt!!!!

sava
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  #6  
Alt 12.04.2007, 14:26
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So würde ich das mal sehen. Sie unterliegen ja als Sportboot der Binnenschifffahrtsordnung oder der Seeschifffahrtsstraßenordnung. Damit auch Beleuchtung. Und Spaßfahren ja nur im Rahmen der Geschwindigkeitsbeschränkungen Wo denn Beschränkungen sind
__________________
Gruß, Ingo
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  #7  
Alt 12.04.2007, 15:25
shot shot ist offline
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Die dürfen dann auch ausserhalb der Wasserskizone rumsemmeln?
Gerade in der Wasserskistrecke haben Jets gar nix verlohren
aber es gibt spezielle Jetzone
dort darf man mit dem Jet richtig Spass haben
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  #8  
Alt 12.04.2007, 15:26
Benutzerbild von Kistenmann01
Kistenmann01 Kistenmann01 ist offline
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Zitat:
Zitat von shot Beitrag anzeigen
aber es gibt spezielle Jetzone
dort darf man mit dem Jet richtig Spass haben
...wenn er denn ein Jet ist und kein Sportboot
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Gruß, Ingo
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  #9  
Alt 12.04.2007, 15:46
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Jetskis durften schon immer außerhalb der Jetski-Zonen fahren - nur außerhalb dieser eben nicht rumhampeln wie angestochen, sondern gradlinige Kurse fahren ("Wanderfahrt"). Machen wir auf dem Rhein regelmäßig, auch unter den Augen der Waschpo.

Die Beleuchtungsnummer könnte echt fies werden: Toplicht 1m über der Zweifarbenlaterne am Bug, DHI-konform etwa in der Größe einer 850ml-Konservenbüchse gibt schon ein paar Abzüge in Ästethik.

Dafür dürfen sie jetzt nach 20 Uhr noch fahren.
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  #10  
Alt 12.04.2007, 15:53
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Jetskis durften schon immer außerhalb der Jetski-Zonen fahren - nur außerhalb dieser eben nicht rumhampeln wie angestochen, sondern gradlinige Kurse fahren ("Wanderfahrt"). Machen wir auf dem Rhein regelmäßig, auch unter den Augen der Waschpo.
Bist du sicher? Ich hatte das anders gelernt.
Oder wird es evtl. nur geduldet...
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  #11  
Alt 12.04.2007, 15:56
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Bist du sicher? Ich hatte das anders gelernt.
Oder wird es evtl. nur geduldet...
Sehr sicher. Die Jetskizonen sind die, in denen Wassermotorräder Figuren fahren dürfen - Hin- und Rückfahrt sowie die sogenannten Wanderfahrten
waren schon immer auch außerhalb unter Berücksichtigung der Geschwindigkeitsbegrenzung erlaubt (so habe ich es gerlernt).
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  #12  
Alt 12.04.2007, 16:13
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Müssen die Jet`s jetzt dann auch Rettungsring und andere vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände mitführen Gehört nicht auch ein Anker zu den vorgeschriebenen Sachen
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Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #13  
Alt 12.04.2007, 16:25
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nun dürften Sie auch die Binnenwasserstraßen benutzen..
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By Karsten
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  #14  
Alt 12.04.2007, 16:39
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
nun dürften Sie auch die Binnenwasserstraßen benutzen..
Warum "nun"?

Nochmal: wir fahren seit ein paar Jahren mit einem (zugegebenermaßen selbstgebauten) Jetski auf dem Rhein. Mehrfach von der Waschpo gesehen worden, vereinzelt angehalten worden - einmal Routine/Neugier, einmal, weil ich um 19:58 Uhr fernab eines Hafens unterwegs war.

Moniert wurde, dass ich ja kaum um 20:00 Uhr raus sein könnte, wie es als Wassermotorrad meine Pflicht wäre (gebührenfreier freundlicher Hinweis).
Moniert wurde weder, dass ich locker in Gleitfahrt auf geradem Kurs fernab einer Jetskistrecke unterwegs war, noch, dass ich auf einer Binnenwasserstraße rumgurke.

Für Wassermotorräder auf Hin-/Rückfahrt oder in Wanderfahrt gelten die gleichen Regeln für Sportboote, außer mangelnder Beleuchtungspflicht und zusätzlichem Fahrverbot von 20-7 (oder 8?) Uhr und bei Nacht/unsichtigem Wetter.
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
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  #15  
Alt 12.04.2007, 16:51
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mmmh galt es evtl. für den MLK bei uns??
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By Karsten
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  #16  
Alt 12.04.2007, 16:59
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Recht hat er, der Andreas.

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...verordnung.pdf

Zitat:
Verhaltensmaßregeln
Nach der „Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wassermotorräder-
Verordnung)“ vom 31. Mai 1995 (BGBl. I S. 769) zuletzt geändert durch Artikel 9 der Fünften
Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 18.Dezember 2002 (BGBl. I S. 769)
darf das typische Figurenfahren nur noch auf den ausgewiesenen Wasserflächen betrieben werden. Erlaubt
sind aber Touren- und Wanderfahrten sowie Fahrten zur nächstgelegenen zugelassenen Wasserfläche,
wenn ein klar erkennbarer Geradeauskurs eingehalten wird, der Einsatz als Fahrzeug in einer Wasserskistrecke, Rettungseinsätze mit Dienstfahrzeugen der als gemeinnützig anerkannten Körperschaften
und Diensteinsätze mit Dienstfahrzeugen des öffentlichen Dienstes. Das Führen von Wassermotorrädern
auf den ausgewiesenen Wasserflächen unterliegt folgenden Beschränkungen:
1. Der Betrieb auf den freigegebenen Wasserflächen ist grundsätzlich in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00
Uhr, jedoch nicht vor Sonnenaufgang und nicht nach Sonnenuntergang, erlaubt. Die Wasser -und
Schifffahrtsdirektionen können im Einzelfall andere Regelungen durch Verordnung erlassen.
2. Die Sicht muss mindestens 1000 m betragen.
3. Der Motor muss sich beim Überbordgehen des Fahrers entweder automatisch abschalten oder automatisch
auf die kleinste Fahrstufe zurückschalten, wobei das Fahrzeug eine Kreisbahn einschlagen muss.
4. Fahrer und Begleitpersonen müssen Schwimmhilfen tragen, die mindestens den Anforderungen nach
DIN EN 393 entsprechen oder in anderer Weise einen Auftrieb von mindestens 50 Newton gewährleisten.
5. An den Wassermotorrädern müssen gut lesbare (10 cm hohe Zeichen, dunkle Schrift auf hellem Grund
oder umgekehrt) amtliche Kennzeichen angebracht sein, die von einem Wasser- und Schifffahrtsamt
zugeteilt werden.
6. Der Fahrer des Wassermotorrads muss mindestens über den Sportbootführerschein-Binnen verfügen,
der auf Verlangen z.B. der Wasserschutzpolizei zur Prüfung auszuhändigen ist.
7. Auf den freigegebenen Wasserflächen dürfen die Fahrer durch ihre Fahrweise keinen anderen gefährden,
die übrige Schifffahrt nicht behindern und andere Fahrzeuge, Ufer- oder Regelungsbauwerke,
schwimmende oder feste Anlagen, Schifffahrtszeichen oder die Ufervegetation nicht beschädigen.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wolfgang
Tiefensee appellieren an die Fahrer der Wassermotorräder, die Vorschriften der Verordnung genauestens
zu beachten. Sie werden nicht zögern, den Betrieb dieser Fahrzeuge weiter einzuschränken, wenn
sich herausstellen sollte, dass die erlaubten Tourenfahrten, Wanderfahrten oder Fahrten zur nächstgelegenen
ausgewiesenen Wasserfläche zu verbotenen Fahrweisen, vor allem dem Figurenfahren, missbraucht
werden.
Beide Ministerien werden regelmäßig die Erfahrungen mit der Anwendung der Verordnung und den freigegebenen
Wasserflächen prüfen. Alle Betroffenen sind daher aufgerufen, dem Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, Referat WS 26, möglichst bis zum Jahresende entsprechende Stellungnahmen
zuzuleiten. Es wird dann zu entscheiden sein, ob z.B. die Verordnung modifiziert werden muss
oder bei den ausgewiesenen Strecken Änderungen vorgesehen werden müssen.

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Geändert von PderSkipper (12.04.2007 um 17:02 Uhr)
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  #17  
Alt 12.04.2007, 17:01
Benutzerbild von Paul Petersik
Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Müssen die Jet`s jetzt dann auch Rettungsring und andere vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände mitführen Gehört nicht auch ein Anker zu den vorgeschriebenen Sachen
So ganz ohne ist die Frage gar nicht. Wir haben vor einigen Jahren einen Jetzskifahrer mit seinem kleinen Sohn abgeborgen. Er war wegen eines Motorproblems bei etwa 2,5m See schon etwa 2sm von der Küstenlinie abgetrieben worden. Es war reiner Zufall, dass wir ihn in der bewegten See sahen. Das Gerät war ohne Antrieb so instabil, dass der kleine Sohn noch darauf sitzen konnte, der Vater sich aber schwimmend am Ende festhalten musste. Beide waren ziemlich am Ende, als wir sie an Bord hatten.

Schwimmwesten (nicht Kanuwesten!) müssen obligatorisch sein, ebenso eine Handfunke und auch Signalmittel. Jedenfalls, wenn nicht binnen gefahren wird. Wie sieht das in Deutschland eigentlich mit Führerscheinen aus? Es wäre wohl seltsam, wenn eine Jolle oder ein Schlauchboot mit 6 PS AB nur mit Führerschein gefahren werden dürfte, jedermann mit einem derartigen Geschoss aber nach Lust und Laune herumgurken dürfte. Im Ausland ist das häufig so.

Servus

Paul
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  #18  
Alt 12.04.2007, 17:22
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik Beitrag anzeigen
[...]
Wie sieht das in Deutschland eigentlich mit Führerscheinen aus? Es wäre wohl seltsam, wenn eine Jolle oder ein Schlauchboot mit 6 PS AB nur mit Führerschein gefahren werden dürfte, jedermann mit einem derartigen Geschoss aber nach Lust und Laune herumgurken dürfte. Im Ausland ist das häufig so.
Wassermotorräder sind selbstverständlich führerscheinpflichtig (von spaßfreien Selbstbauten bis 5 PS mal abgesehen). Das ist in der Theorie auch in den meisten Urlaubsländern so - Spanien hat Führerscheinpflicht ab 15 PS, Holland ab 20 km/h. In unserem Kurs damals war z. B. jemand, der immer in Holland auf einem Binnensee Jetski fahren war und dem jedesmal 40 EUR Bußgeld wg. fehlendem Schein zu teuer wurden.

Dass insbesondere Spanien ein großes Herz hat, wenn die Touris auf Mallorca oder auf den Kanaren Jetski fahren wollen, ist also eigentlich Rechtsbeugung (deswegen fahren die auch oft stumpfsinnig ein Tonnendreieck ab, bis die 10min / 50 EUR alle sind).

Zitat:
... Das Führen von Wassermotorrädern
auf den ausgewiesenen Wasserflächen unterliegt folgenden Beschränkungen:
1. Der Betrieb auf den freigegebenen Wasserflächen ist grundsätzlich in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00
Uhr, jedoch nicht vor Sonnenaufgang und nicht nach Sonnenuntergang, erlaubt. Die Wasser -und
Schifffahrtsdirektionen können im Einzelfall andere Regelungen durch Verordnung erlassen.
2. Die Sicht muss mindestens 1000 m betragen.
[...]


Verstehe ich das richtig? Die Beschränkungen beziehen sich nur auf die ausgewiesenen Jetskistrecken, auf den restlichen Binnengewässern darf ich auch später / bei geringerer Sicht / etc. unterwegs sein?

Dann war der Hinweis der Waschpo sogar noch ungerechtfertigt, weil ich zu diesem Zeitpunkt aus der Jetskistrecke wieder raus war. Aber das ist jetzt Erbsenzählerei ...
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Andreas
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  #19  
Alt 12.04.2007, 18:40
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Na super,
wenn mein Jetski dann als Sportboot gilt darf ich ja endlich auf der Trave in Lübeck fahren
Gruß
Frank
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Gruß
Frank
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  #20  
Alt 21.05.2007, 00:15
Christian_Ddorf Christian_Ddorf ist offline
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Zitat:
[/font][/size][/font][/size] Verstehe ich das richtig? Die Beschränkungen beziehen sich nur auf die ausgewiesenen Jetskistrecken, auf den restlichen Binnengewässern darf ich auch später / bei geringerer Sicht / etc. unterwegs sein?

Dann war der Hinweis der Waschpo sogar noch ungerechtfertigt, weil ich zu diesem Zeitpunkt aus der Jetskistrecke wieder raus war. Aber das ist jetzt Erbsenzählerei ...
Das siehst Du völlig richtig. Das Figurenfahren auf den freigegebenen Wasserflächen ist nur zu den Uhrzeiten gestattet. Touren- und Wanderfahrten sind auch außerhalb dieser Zeit gestattet, nicht jedoch nach Sonnenunter- und vor Sonnenaufgang sowie bei schlechter Sicht.
Auskunft der WSP Düsseldorf, die ja direkt an unserer Hausstrecke liegt - und regelmässig "freundlich " vorbeischaut.
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  #21  
Alt 27.06.2023, 14:38
Vinsh Vinsh ist offline
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Standard Aktuell?

Ist das denn noch Aktuell oder zählt nun ein Jet Jetzt wieder zu einem Wassermotorrad. In meiner CE steht als bautyp Kategorie C.

Aber in welcher richtlinie steht das nun dass genau das als Sportboot gilt weil laut der Richtlinie 2003/44/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES finde ich jetzt nichts genaueres dass da was dazu steht.

LG
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  #22  
Alt 27.06.2023, 16:29
jogie jogie ist offline
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Mal alles schauen.
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Gruß Jogie
Ich helfe gerne Jedem weiter, aber nicht Jedem kann geholfen werden.


Geändert von jogie (21.04.2024 um 20:48 Uhr)
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  #23  
Alt 28.06.2023, 19:50
Vinsh Vinsh ist offline
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Wie meinst du das jetzt? Konnte da jetzt nichts weiteres herauslesen als, dass ein Jetski ein Kleinfahrzeug ist.
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  #24  
Alt 28.06.2023, 20:15
Benutzerbild von carandi27
carandi27 carandi27 ist offline
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Jetskis sind Kleinfahrzeuge - das ergibt sich ja aus dem Dokument. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Vorschriften für Wassermotorräder gelten.

Eine Ausrüstungspflicht gibt es binnen ohnehin nicht für Sportboote. Und im Seebereich wiederum gibt es keine Kleinfahrzeuge.

Gruß
Andreas
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  #25  
Alt 29.06.2023, 07:21
Vinsh Vinsh ist offline
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Ich hatte nämlich bei meinen WSA angefragt ob sie das kennen. Sie sagten nur nein ein Jetski ist und bleibt ein Wassermotorrad. Da gibt es keine Sonderregelung.

Also muss man sich daran halten von 7 bis 20 Uhr darf man fahren wegen beleuchtung oder? und außerhalb der jetskistrecken nur Wanderfahrten?

Gruß vinsh
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