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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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du glaubst, der Vercharterer setzt sich für dich in die Nesseln und lässt dich wohlwissend ohne Funk rausfahren? Etwas sehr blauäugig. Es heißt, ein gewerblich genutztes Boot muss mit Funk ausgerüstet sein, verchartern ist eben ein Gewerbe. Sollte dir auf See etwas zustoßen oder ein Notlage eintreten, möchte ich deine Angehörigen nicht hören, was alles nicht passiert wäre, wenn ein Funkgerät an Bord gewesen wäre. Was du mit einem Privatboot machst ist ganz was anderes.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#27
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Hallo, dazu heute im neuen Palstek auf Seite 142 ein ausführlicher Bericht.
viele Grüße elkeMaria
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segelnde Grüße von elkeMaria next time you think you're perfect try walking on water |
#28
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#29
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Hallo ,
eine Kleinigkeit ist noch klarzustellen. Der Vercharterer vermietet das Boot gewerblich. Der Charterer hingegen nutzt das Boot in dem meißten Fällen rein privat (um z.B. seinen Urlaub darauf zu verbringen). Dies ist also keine gewerbliche Nutzung, es sei denn, der Charterer bietet damit Rundfahrten für zahlende Gäste an, dann wäre es wieder gewerblich. Damit kann in gemieteten Booten durchaus ohne Funk herumgefahren werden.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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#30
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Für den von Kachido angefragten speziellen Fall muß man beachten: Es handelt sich um ein Binnenrevier und es ist eine gecharterte Yacht. Der Chartergast ohne Funkzeugnis ist in einer Art Zwickmühle, denn: 1) Soll die Funke nicht verwendet werden, muß sie strenggenommen ausgebaut und die Frequenzzuteilugsurkunde an die Bundesnetzagentur zurückgegeben werden. Bleibt die Funke an Bord aber ist nicht betriebsbereit (z.B. durch Fehlen der Stromversorgungskabels oder des Mikros - ein blosses Ausschalten reicht nicht aus), darf das Schiff bewegt werden. Im Falle eines Unfalls oder eines Zusammenstoßes, der mit Funke nicht passiert wäre (weil der Skipper z.B. Kanal 10 abhört und feststellt, dass in einer engen Kurve ein Schleppverband unterwegs ist), kann das Fehlen des Funkgeräts als fahrlässig betrachtet werden und den Verlust des Führerscheins und des Versicherungsschutzes zur Folge haben (Der Vercharterer wird in einem solchen Fall auch verantwortlich gemacht werden). 2) Ist eine Funkanlage an Bord, so muß sie auch eingeschaltet sein. Ist sie das nicht, dann und es passiert was, gilt das unter 1) beschriebene. Bei Kontrollen können ab dem 1.10.07 in beiden Fällen Bußgelder verhängt werden, die den Preis der Prüfung zum UBI überschreiten (Prüfungsgebühr 75 EUR, Buch 13 EUR, Lernsoftware 40 EUR zum Selbststudium oder Kurs für UBI+SRC ca. 200 EUR). Für die aktuelle Saison gilt jedoch: Die neuen Regelungen sind bereits in Kraft, bis zum 1.10.2007 wird jedoch auf die Erhebung von Busgeldern verzichtet, um allen Skippern genügend Zeit zu geben, die entsprechenden Funkzeugnisse zu machen, und das ist die Lücke, auf die der Vercharterer hier in Kachidos Fall setzt. Grüße, Mischka
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#31
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Der Bootsvermieter ist gesetzlich verpflichtet gewerbsmäßig genutzte Boote ab einer bestimmten Größe mit einem Funkgerät auszustatten. Da macht er alles richtig, man kommt also um einen (zwei) Funkscheine nicht rum.
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#32
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Gute Bemerkung nach 14 Jahren, aber trotzdem ein Willkommen im Forum
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Gruß Jörg
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#33
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Ich hab einen Kroatischen und einen Deutschen Bootsführerschein.
Eigentlich 4, Bodensee, Binnen, See und einen Kroatischen. Bei dem sind die 2 Funkscheine dabei. Dann noch den Signalmittel Schein. 3 Boote zugelassen mit int. Zulassung 3 Trailer 3 Verdichrrungen 3 Bodensee TÜV Das päcken drück ich den in die Hand, dann hätte er für einen Nachmittag Lesestoff.
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ALPSEE/RICHARD der der aus den Bergen kommt |
#34
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da gräbt einer einen 14 Jahre alten Trööt aus. Gibt es nicht die Möglichkeit alles nach eine gewissen Zeit zu löschen. Gruss Hermann , der im Jetzt lebt !!!
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#35
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Dann nimmt sich der Beamte Die Zeit die er braucht , bringt dich um deine Freizeit und wird dir recht schnell und schlüssig erklären, dass du keine gültigen Funkschein hast ( Kontrolle in Deutschland ) denn der kroatische gilt in Deutschland nicht.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#36
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glaub ich nicht, Fa. Keser u. andere haben keine Funkgeräte an Bord ihrer Charterschiffe. Grüße aus dem Eis,Christian
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen |
#37
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Für den Binnenbereich ist das in Par. 8a der BinSch-SportbootVermV geregelt. Es bezieht sich aber auf den Gelegenheitsverkehr, d. h. auf die Personenbeförderung, nicht auf das Vermieten von Booten ohne Skipper.
Gruß Andreas
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#38
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Hallo Zusammen,
die Krux ist, daß hier mehrere Vorschriften zusammenwirken und es letztlich auf das Ergebnis hinausläuft, was Viking22 im Post Nr. 8 beschrieben hat. Ist ein Gerät an Bord, muß es betriebsbereit sein und eine Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur haben. Wenn es außer Betrieb genommen (nicht nur vorübergehend ausgeschaltet) wird, muß des dort abgemeldet werden. Wenn ein betriebsbereites Gerät an Bord ist, muß der Schiffsführer das notwendige Funkzeugnis haben. Und so ergibt sich die Rechtsfolge, daß Andre dieses Boot leider gar nicht führen darf, solange er kein Funkzeugnis hat und das Funkgerät an Bord nicht dauerhaft außer Betrieb gesetzt, bzw. ausgebaut ist und zusätzlich bei der Bundesnetzagentur abgemeldet ist (Frequenzzuteilungsurkunde zurückgegeben). Für den Vercharterer wäre das natürlich jedesmal ein gewaltiger Aufwand, den er nicht treiben will. Deshalb wiegelt er ab. Aber abgesehen davon, ist ein Funkgerät sowieso nicht verkehrt, wenn man in Berlin fahren will. In bestimmten Zeitfenstern und auf bestimmten verkehrsreichen Strecken in der Stadt muß man dort ein betriebsfähiges Funkgerät haben und empfangsbereit sein. Das wird auch gelegentlich von der WaSchPo kontrolliert. Ich würde deshalb den Schein machen. So teuer ist er nicht und auch Binnen immer wieder nützlich (Anruf von Schleusen und Revierzentralen, Notfälle, plötzlich auftretende Gefahrensituationen, usw.) Viele Grüße Peter Geändert von Wolkenschieber (19.02.2021 um 11:51 Uhr)
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#39
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Das wird auch nach vielen Jahren der Reife nicht richtiger.
Grüße Matthias. |
#40
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Zu einer vollständigen Antwort hätte dann auch eine Darstellung Deiner Rechtsauffassung gehört.
Noch ein Matthias |
#41
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Grundsätzlich ist es natürlich immer besser, den Schein zu machen. Es kostet nicht viel und dürfte für jeden durchschnittlich begabten Skipper zu schaffen sein. Aber ob es in
diesen C-Zeiten überhaupt möglich ist? Falls das - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich ist, der Chartertörn aber dennoch mit diesem Schiff gefahren werden soll, würde ich die Charterfirma auffordern, das Funkgerät auszubauen. Ob die es dann ordnungsgemäß abmelden, ist doch deren Sache. Vielleicht ist es ja nur defekt und soll für die kurze Dauer der Reparatur nicht extra abgemeldet werden? In jedem Fall ist man ohne Funkschein nur mit einem Boot ohne Funkgerät legal unterwegs. Das muss auch der Vercharterer wissen. Wenn ihm vorher gesagt wurde, dass kein Funkschein vorhanden ist, darf er kein Boot mit Funkgerät zum Gegenstand des Chartervertrages machen. Ein solcher Vertrag wäre nach meiner Ansicht sonst von vorne herein nichtig. Gruss Gerd
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#42
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Hmm , andrerseits ist es kein Mords-Verbrechen (aus welchen Gründen auch immer) sich ein UKW Gerät (als Lebensretter für den ernsten Notfall) unter die Sitzbank zu legen falls ich ungewollt doch mal das Mittelmeer überqueren muss .
Wäre doch für den extremen Notfall (falls man die Funklizenz mangels englisch Kenntnisse nicht machen kann) Wer sollte mich anklagen wenn ich ein Mayday oder SOS bei einer legalen Fahrt funke.?
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Gruß Ahap |
#43
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Not kennt kein Gebot - das ist der Spruch, der bei einer wirklichen Notsituation zum tragen kommt. Da interessiert es m.W. nicht im geringsten, ob du funken darfst oder nicht oder ob deine Funke angemeldet ist oder nicht.
@Peter - Weißt du vlt., wie dann wirklich die rechtliche Situation ist, wenn das Funkgerät zwar eingebaut, aber - wie vorher schon mal erwähnt - vor Abfahrt so defekt ist, dass es nicht zu gebrauchen ist, weil man z.B. auf ein bestelltes Ersatzteil wartet. Mir ist das noch nicht ganz schlüssig - muss ich dann trotzdem ein SRC oder UBi haben, weil ja Funkgerät an Bord oder darf dass Boot gar nicht bewegt werden, weil ja Funkgerät nicht eingeschaltet werden kann? Klingt nach 'ner blöden Frage, interessiert mich aber wirklich.....
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Gruß Ralf eigene Boote bisher: Hobie Mirage 2; Barracuda Möwe, Rügenjolle, Atlanta Kolibri, Snark Wildflower, Alpuna KL 290; Aqualine 640, Selva 7.1 Cabin Plus Geändert von ralf-boote (19.02.2021 um 19:15 Uhr)
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#44
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Hallo Leute,
vielleicht interessiert es den ein oder anderen. In der folgenden Doku (zwischen Minute 1 und 3) wird gezeigt, wie die Polizei kontrolliert und was passiert, wenn der Schiffsführer kein entsprechendes Funkzeugnis hat. Deshalb fragt die Polizei geschickt zunächst, wer denn Schiffsführer ist. Auf See muss der Schiffsführer ein Funkzeugnis haben, es reicht nicht, dass irgendeine Person an Bord ein solches hat. https://www.youtube.com/watch?v=IcGK2dpQMcE
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#45
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Interessant auch zu hören, das die Beamten ohne rechtliche Grundlage das Boot nicht betreten dürfen.
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Grüße aus dem Harz, Bodo. |
#46
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Ist es eigentlich ein Problem, wenn man binnen kontrolliert wird und es ist ein seefunktaugliches Gerät oder ein Gerät, das Binnen und See kann, an Bord und niemand hat einen SRC oder LRC?
Mein RT144 kann wohl beides, hat aber kein DSC, meine M91D ICOM Handfunke hat die Taste... |
#47
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Das kommt drauf an. Ob es eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist. Das hängt von dir ab. Wenn du keine Ship Station License (Nummernzuteilung) der BNeatzA hast, ist es eine Straftat (auch wenn du UBI/SRC hast). Wenn du das VHF Gerät angemeldet hast und keinen Schein hast, ist es nur eine Ordnungswidrigkeit. Das ist dann nicht ganz so teuer wenn du mal von der grün/blauen Flotte angehalten wirst.
Gruß, Udo |
#48
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Nur die Umschaltmöglichkeit auf DSC bedeutet ja noch lange nicht das das Gerät am Seefunk teilnehmen kann. Dazu muß ja auch die NMSI beantragt werden und einprogrammiert werden. Ist diese nicht einprogrammiert lässt sich das Gerät nicht umschalten. Mit der ATIS für Binnen ist es genauso, ohne einprogrammierter Nummer lässt sich der ATIS Betrieb nicht einschalten.
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Gruß Jörg |
#49
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Ich musste fürs UBI nicht auf Englisch funken. Nur das Buchstabieralphabet war gefragt. Ist das inzwischen anders?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#50
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Binnen ist eigentlich immer in Landessprache, also bei uns Deutsch. Nur der „Rahmen“ ist inzwischen auf Englisch mit den Französischen Schlüssel Wörtern identisch wie auf See.
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=279689
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Gruß Jörg |
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