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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Funkgerät an Bord ohne Funkschein?
Hallo Com,
ich habe da mal eine Frage, da ich in Kürze meine 2. Charterfahrt in Berlin und Umland antreten werde. Das gecharterte Boot hat ein Funkgerät an Bord. Da ich allerdings noch keinen Funkschein habe und mich daran erinnern zu glauben, dann auch kein (betriebsbereites) Funkgerät an Bord haben zu dürfen, machte ich den Vercharterer darauf aufmerksam. Als Antwort kam lediglich "Kein Problem, darfst Du dann nur nicht anschalten...". Wie ist denn da die rechtliche Situation? So wie ich meine es bei den SBF Scheinen mal gelehrnt zu haben oder wie der Vercharterer sagte? Möchte mich da ungern in die Nesseln setzen. In die Nesseln hatte ich mich vor 18 Monaten gesetzt... Boot hatte defekte Beleuchtung Steuerbord, letzte Wartung Feuerlöscher Sep. 1991 , zusitzende Wasserfilter, aber das Beste Stück war, als ich beim aufstoppen ( Gott sei Dank mittem auf der Müritz) den Gashebel in der Hand hatte. Wäre das in einer Schleuse mit einem Schlauchboot vor mir passiert... war ein 10,5m Stahlverdränger... nicht auszudenken. Könnte man dann nur noch beten, dass jemand von der Mannschaft die Vorspring belegen kann und das Boot per Ruder an die Wand drücken Gruss Andre |
#2
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Das Funkgerät darf nich betriebsbereit sein, also mindestens die Stronversorgung lahmlegen, Sicherung entfernen o.Ä.,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#3
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Das wäre auch meine Meinung gewesen.
Funkgerät darf nicht mit einfachen Mitteln in Betrieb genommen werden.
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Gruß Markus ________________________ Auf den Alkohol, dem Ursprung und die Lösung aller Lebenspropleme (Homer J. Simpson Philosoph des Jahrhunderts) |
#4
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... und erst mal herzlich Wilkommen hier im Forum
Gruß Max
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Gruß Markus ________________________ Auf den Alkohol, dem Ursprung und die Lösung aller Lebenspropleme (Homer J. Simpson Philosoph des Jahrhunderts) |
#5
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Danke Lese mich hier gerade etwas durch.
Werde dann am besten die Sicherung und Stromversorgung entfernen und gut verstauen, wie Ihr vorgeschlagen habt. Ein einfaches "nicht anschalten" kam mir auch etwas dürftig vor. |
#6
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Zitat:
(falls abtrennbar) Gruß Christian |
#7
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Mit der Entnahme der Sicherung ist die Stilllegung des Funkgerätes sicherlich rechtlich nicht ausreichend. Immerhin sind ja Sicherungen eh ausreichend als Ersatz vorzuhalten. Gut wäre sicherlich, den Funkhörer garnicht an Bord zu haben. Ich würde dem Vercharterer aber empfehlen, die Betriebsspannung direkt mit einem Schlüßelschalter abzutrennen. Dann bekommt eben nur derjenige den Schlüßel mit, der auch einen entsprechenden Schein vorweisen kann.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#8
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Laut einer Auskunft der WaschPo ist es nicht ausreichend das Gerät abzuklemmen oder den Hörer zu entfernen. Wenn das Funkgerät auf dem Boot eingetragen ist, also eine ATIS, MMSI oder beides hat, muss das Funkgerät auch betriebsbereit und eingeschaltet sein. Wenn das Gerät außer Betrieb genommen wird, muss es bei der Bundesnetzagentur abgemeldet und die Frequenzzuteilungsurkunde zurück gegeben werden.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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#9
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Zitat:
Du bist VERPFLICHTET, das Funkgerät in Betrieb zu haben, wenn es an Bord ist. Also brauchst Du auch den Funkschein!!!! Das ist die Antwort eines Wasserschutz-Kollegen vom letzten Wochenende auf die gleiche Frage von mir .... sorry, schnell noch den SChein machen... Grüße
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"Today is a special Day - Because EVERY Day is a special Day" J. Edwards
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#10
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Tja, das ist so eine Sache
ist es nicht so, dass nach neuster Gesetzeslage (also Zulassung der Funkgeräte mit min. ATIS auf Binnengewässern) sowieso nur in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie die neue Zulassungsregeln einhalten? Habe auf meiner ein altes Funkgerät (ganze 3 Jahre), das keine ATIS (Rhein) hat und deswegen gar nicht mehr benutzt werden darf. Vollkommen irrsinnig. Habe Funkzeugnis und darf das Ding nicht benutzen. Behördlicher Irrsinn.
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#11
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Hallo !
ATIS ist nur eingeführt worden weil im Binnenfunk einfach keine Funkdiziplin hinbekommen wurde (wie im CB-Funk). Es wurden Musikträger gesetzt, wüste Beschimpfungen ausgesprochen u.s.w. Man bekam also im Notfall teilweise gar nicht mehr die Möglichkeit Hilfe anzufordern. Daher ATIS ! Jetzt ist sofort klar wer da Mist auf der Funke baut, das kann im übrigen sehr,sehr teuer werden. Ob das nun sinnvoll ist oder nicht mag jeder für sich entscheiden. Ich für meine Person bin froh wenn ich im Notfall jederzeit die Möglichkeit habe meinen Mayday-Ruf auch anzubringen. Gruß ! Reiner
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#12
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Ich habe kenn die Aussage das bis Oktober 2007 im Binnenbereich das Funkgerät ohne entsprechenden Funkschein nicht eingeschaltet werden darf, aber im Boot eingebaut mitgeführt werden darf. Bei einer Kontrolle wird das als Verwarnung ausgesprochen, aber es gibt kein Bußgeld. Ich versuche dazu eine Dokumentation zu bekommen.
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Ahoi Bob Crane |
#13
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Zitat:
Gruß
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Jörg |
#14
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Zitat:
kann sein dass ich Dich falsch verstanden habe. Aber ATIS gibt es schon länger in D als drei Jahre, insofern hast Du vielleicht eine Seefunkanlage vor Dir. Falls dem so ist könnte die Möglichkeit bestehen diese mit ATIS zu vesehen und als Binnenfunkanlage zu verwenden und auch eine Frequenzzuteilung/Anmeldung zu beantragen. Mit den Seefunkanlagen widerum gibt es bei den aktuellen (Erst)Zulassungen älterer Geräte evt. Probleme bei fehlender DSC-Funktion. Hast Du wegen Deiner Anlage mal die Netzagentur befragt?
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Gruß Kai |
#15
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Hi Kai,
Zitat:
Da hilft wohl nur entweder vor der Fahrt ausbauen lassen oder aber mal eben noch den Funkschein machen (was auf Dauer sicher die sinnvollere Lösung sein wird). Was das 3 Jahre alte Funkgerät ohne ATIS angeht: Das Navman 7100 wird im Moment für 149,- Euronen verramscht. Da macht es in meinen Augen wenig Sinn, ein altes aufrüsten zu lassen, sofern das überhaupt geht. mfg Martin |
#16
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moin,
es reicht weder aus, die sicherung zu ziehen, noch sonst was !!! wenn der skipper keinen funkschein hat, darf auch kein funkgerät an bord sein . ist zwar irgendwie absurd, aber so ist es gesetz . wenn das anders ist, bist du möglicherweise dran. lass dir da nichts anderes erzählen, vorallem nicht von den vercharteren. bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#17
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Zitat:
und einfach ausbauen ist auch nicht. . Zumindest nicht den Vorschriften und Gesetzen entsprechend. (siehe mein vorheriges posting)
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#18
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moin,
tja, da haben wirs, ein leben in schilda bis denn
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#19
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Zitat:
die Auskunft der Waschpo ist sicher ein Jux oder der Mann hat Berufschiff mit Sportboot verwechselt , überlege dir doch mal wie die Waschpo bei einer Kontrolle feststellt ob du eine Funke an Bord hast, dann relativiert sich die Aussage erheblich
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#20
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Klingt alles ein bisschen wirr, oder?
Man hat ein Funkgerät an Bord, darf es aber auf keinen Fall benutzen. Auch nicht im Notfall??? Es muss aber in Betrieb sein, weil es angemeldet ist. Es abklemmen oder ausbauen, wäre ein Rechtsverstoß. Richtig? Ist es in Betrieb, macht sich der Skipper, der ja ein Charterkunde ist, falls er kein Funkzeugnis hat, ebenfalls strafbar. Richtig? Solch einen Schwachsinn können sich auch nur deutsche Beamte ausdenken! Was soll man davon halten? Was ist das für ein Bootsvermieter, der seine Kunden so in die Breduille bringt? Soll er das Gerät doch ausbauen und abmelden. Und was kosten Lehrgang und Prüfung für den Funkschein? (würde mich jetzt wirklich mal interessieren) Kann man "rein zufällig" bei diesem Vermieter einen Funkkurs belegen? Dann würde das Ganze noch irgendwie Sinn machen. |
#21
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kann mir nicht vorstellen, das es einen Bootsvermieter gibt der seine Kunden in Schwierigkeiten bringt
hat der Kunde keinen Funkschein wird die Funke einfach ausgebaut und fertig
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#22
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Zitat:
habe ich gesagt, dass die WaschPo das kontrollieren muss?? Es muss nur ein angemeldetes Funkgerät einsatzbereit und bei Betrieb des Wasserfahrzeugs eingeschaltet sein, so lautet das Gesetz. Was schließt du daraus?? Ohne Funkschein Pech gehabt.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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#23
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Zitat:
Im Notfall: Not kennt kein Gebot.
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#24
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Zitat:
Abklemmen und dem Vercharterer in die Hand drücken, wenn bei einer Kontrolle festgestellt werden sollte, das das Boot eigentlich Funk hätte, das ist es eben in Reparatur weil defekt. (völlig legal)
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#25
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Bezieht sich der ganze Mumpitz nicht nur auf ausrüstungspflichtige Schiffe
Ich habe in mein Boot nach der Renovierung das ATIS Gerät noch nicht wieder fest eingebaut, führe aber immer ein See-Handfunkgerät ohne ATIS mit, damit ich die Kanäle abhören kann. Und wenn vor mir ein Kahn untergeht, dann glaubt mal janicht, dass ich dann nicht auch die Taste drücken würde...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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