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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 17.10.2024, 11:53
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja auf dem Grundstück wäre ja auch verboten wie Höchstrichterlich festgestellt... (siehe Thema aus 2016 oder Urteil dazu ... beides verlinkt in #3)

das der Nachbarschaft streit da mit jedem Tropfen neu hochkocht und nur geschaut wird was der Nachbar jetzt wieder macht ist oft so...
Volker,
das stimmt so nicht!

Jedes Urteil ist eine Einzelfallabwägung und pauschal sagt das Urteil nicht, dass man ein Boot auf Trailer nicht auf dem Grundstück abstellen darf.

Nicht jeder, der googlen kann, ist auch gleich Jurist
__________________


Gruß

Berni
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  #27  
Alt 17.10.2024, 12:26
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Hab mir zu dem Fall aus 2011 jetzt mal das Urteil inkl. Urteilsbegründung angetan. Demnach macht es in der Tat keinen Unterschied, ob der Kahn auf dem Trailer steht. Allerdings ist das Urteil auf diesen Fall anwendbar und verweist, in Bezug auf den Gebietserhaltungsanspruch, auch auf die Größe des Bootes sowie die Be und Entladungsvorgänge und Unterhaltungsarbeiten. Im Satz davor wird erwähnt, dass ein dies anders sein könnte, wenn die Lagerung des Bootes für die Bewahrung des Gebietscharakters ohne Bedeutung wäre. Es ist also mitnichten so, dass Boot abstellen auf dem Grundstück grundsätzlich verboten wäre. Vielmehr kommt es auf besondere Umstände an, die natürlich mit zunehmender Größe des Bootes eher zu Problemen führen können.
Aber am Ende bleibt es dabei, wer ein Boot im Garten hat tut gut daran, dem Nachbarn keinen Anlass für Streit zu geben.
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  #28  
Alt 17.10.2024, 12:29
Traibholz Traibholz ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Berni Beitrag anzeigen
...Jedes Urteil ist eine Einzelfallabwägung und pauschal sagt das Urteil nicht, dass man ein Boot auf Trailer nicht auf dem Grundstück abstellen darf....
Nunja, es ist hier etwas komplizierter.

Natürlich muss es zu einer Einzefallabwägung kommen, gerade wenn es eben kein höchstrichterliches Urteil zu bestimmten Dingen gibt. Das Urteil des VGH BW in diesem Fall ist tatsächlich kein höchstrichterliches Grundsatzurteil.

Man kann sich den Beschluss zur Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerne mal durchlesen.

https://www.bverwg.de/de/050711B4B20.11.0

In diesem Beschluss werden zahlreiche tatsächlich höchstrichterliche Entscheidungen zu Nebenflächen aufgeführt, die im Baurecht immer einen Funktionsbezug zwischen Wohnhaus und Stellflächen verlangen.
Und Anhänger mit Beladung haben keinen solchen im Baurecht gedachten Wohnbezug.

Demzufolge kann man davon ausgehen, dass jede Einzefallentscheidung in einem solchen Fall (Wohngebäude mit Stellplatz) zu Ungunsten des Trailer+Bootparkenden ausgehen wird.
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  #29  
Alt 17.10.2024, 12:39
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Hab mir zu dem Fall aus 2011 jetzt mal das Urteil inkl. Urteilsbegründung angetan. Demnach macht es in der Tat keinen Unterschied, ob der Kahn auf dem Trailer steht. Allerdings ist das Urteil auf diesen Fall anwendbar und verweist, in Bezug auf den Gebietserhaltungsanspruch, auch auf die Größe des Bootes sowie die Be und Entladungsvorgänge und Unterhaltungsarbeiten. Im Satz davor wird erwähnt, dass ein dies anders sein könnte, wenn die Lagerung des Bootes für die Bewahrung des Gebietscharakters ohne Bedeutung wäre. Es ist also mitnichten so, dass Boot abstellen auf dem Grundstück grundsätzlich verboten wäre. Vielmehr kommt es auf besondere Umstände an, die natürlich mit zunehmender Größe des Bootes eher zu Problemen führen können.
Aber am Ende bleibt es dabei, wer ein Boot im Garten hat tut gut daran, dem Nachbarn keinen Anlass für Streit zu geben.
im Vorliegenden Nachbarschaft streit ist das Boot so groß das es nicht über Nacht im Wohngebiet am Straßenrand abgestellt werden darf...und wenn der Besitzer es auf das eigene Grundstück stellt sind die Nachbarn bestimmt genauso begeistert...
da ist der nächste Ärger ja vorprogrammiert...
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Gruß Volker
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Alt 17.10.2024, 12:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ist es derjenige der Streit sucht der in seiner Nachtruhe gestört wird oder der der den Lärm verursacht und nichts dagegen unternimmt ?

von offenem Fenster lese ich da gar nichts...
.
Mit dem Fenster war eine Mutmaßung, weil man sowas durch doppelt oder 3fach verglaste Fenster nicht hört.

Das Problem woraus solche Anzeigen resultieren(Achtung Mutmaßung) ist meist das die alten Nachbarn mit einem Respektlosen Ton rumbrüllen man solle die scheiße da wegräumen, statt zu klingeln und freundlich zu fragen, ob er die Plane nicht anders abspannen kann, weil das doch recht laut ist.


Aber, das ist nur geraten. Im öffentlichen Raum dürfte er natürlich nicht stehen aber idr lässt sich sowas klären, wenn man vernünftig miteinander redet. Ist heutzutage leider wohl nicht mehr möglich...
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Grüße

Gordon

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  #31  
Alt 17.10.2024, 12:47
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Mit dem Fenster war eine Mutmaßung, weil man sowas durch doppelt oder 3fach verglaste Fenster nicht hört.

Das Problem woraus solche Anzeigen resultieren(Achtung Mutmaßung) ist meist das die alten Nachbarn mit einem Respektlosen Ton rumbrüllen man solle die scheiße da wegräumen, statt zu klingeln und freundlich zu fragen, ob er die Plane nicht anders abspannen kann, weil das doch recht laut ist.


Aber, das ist nur geraten. Im öffentlichen Raum dürfte er natürlich nicht stehen aber idr lässt sich sowas klären, wenn man vernünftig miteinander redet. Ist heutzutage leider wohl nicht mehr möglich...
bei den beiden Parteien ist dies wohl so... hier wird nicht mehr geredet... das Ordnungsamt das eingeschaltet wurde hat sich aber auch zurückgelehnt... das geht auch nicht...
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Alt 17.10.2024, 13:10
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Trailer mit zGG über 2 Tonnen darf nachts nirgendwo auf öffentlichem Grund im Wohngebiet stehen. Da ist die StVO doch wohl eindeutig, unabhängig von einer flatternden Plane. Ich merke mir das gleich mal für die nervigen Wohnwagen hier um die Ecke, die einem immer im Kreuzungsbereich die Sicht versperren.
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Grüße aus Randberlin, Rocco

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  #33  
Alt 17.10.2024, 13:21
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Falls jemand eine Quellenangabe zu Rocco's Beitrag sucht. StVO §12 Satz (3b) wäre der Suchbegriff.

Könnte ja sein das danach gefragt wird.
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Gruß Mirko
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  #34  
Alt 17.10.2024, 13:25
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Trailer mit zGG über 2 Tonnen darf nachts nirgendwo auf öffentlichem Grund im Wohngebiet stehen. Da ist die StVO doch wohl eindeutig, unabhängig von einer flatternden Plane. Ich merke mir das gleich mal für die nervigen Wohnwagen hier um die Ecke, die einem immer im Kreuzungsbereich die Sicht versperren.
Wohnwagen müsste ja dann schon ein fetter Tandem-Achser sein mit deutlich über 6m Aufbaulänge.
Mein großer Hobby 610WFU hatte zGG von nur 1850kg, der war wirklich groß und rund 7,50m Gesamtlänge.

Grüße

Totti
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  #35  
Alt 17.10.2024, 13:25
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Falls jemand eine Quellenangabe zu Rocco's Beitrag sucht. StVO §12 Satz (3b) wäre der Suchbegriff.

Könnte ja sein das danach gefragt wird.
steht ja schon im Artikel in #1...

übringes ist es StVO §12 Satz (3a)
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  #36  
Alt 17.10.2024, 13:26
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Wohnwagen müsste ja dann schon ein fetter Tandem-Achser sein mit deutlich über 6m Aufbaulänge.
Mein großer Hobby 610WFU hatte zGG von nur 1850kg, der war wirklich groß und rund 7,50m Gesamtlänge.

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das kann man ja leicht am Typenschild lesen... da braucht man ja nicht studiert haben oder zuerst den Fahrzeugschein einsehen...
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  #37  
Alt 17.10.2024, 13:30
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Wenn ich mir das Bild im 1.Beitrag ansehe, so würde ich meinen, das Boot steht nicht nur im öffentlichen Verkehrsraum, sondern voll auf dem Bürgersteig. Also müssen Fußgänger, auch solche mit Rollatoren, Kinderwagen und ähnlichen permanent auf die Straße ausweichen - sehr unschön und nicht im Sinne des Erfinders.
Nee, das sieht stark nach einer Spielstrasse aus. Siehe die andersfarbigen Pflastersteine der Strasse.
Da hat es in Wohngebieten eher keine Bürgersteige.
Macht es aber nicht besser oder schlechter.


Grüße

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  #38  
Alt 17.10.2024, 13:43
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
so lange keiner meckert... ruhig verhalten und mit dem Nachbarn gut stellen...
Der hat ja auch nen Boot.....
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  #39  
Alt 17.10.2024, 18:55
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Wohnwagen müsste ja dann schon ein fetter Tandem-Achser sein mit deutlich über 6m Aufbaulänge.
Schade, gerade geguckt, der hat nur ein zGG von 1,5 Tonnen. Hinderlich ist das Ding trotzdem, kann man rechtlich aber nichts machen, wenn er das Teil alle 14 Tage umräumt.
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  #40  
Alt 18.10.2024, 08:37
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
.
.
.
Hinderlich ist das Ding trotzdem, kann man rechtlich aber nichts machen, wenn er das Teil alle 14 Tage umräumt.
Also ich verstehe das nicht. Ganz München (ausgerechnet! im Law and Order Bayern) steht für mich -gefühlt- voller Wohnwagen, Boote und Anhänger (zum Bsp. rundum den Olympiapark).

Aber in der kleinen Gemeinde in der ich wohne stellt keiner nen Pferdeanhänger, Wohnwagen, Wohnmobil oder Boot an die Strasse / öffentlichen Parkplatz und parkt den alle 14 Tage ein paar Meter um. Das geht kein Vierteljahr.

Da kommen dann "Ansprachen". Sei´s vom Feuerwehrkommandanten, vom Busunternehmen, vom -seine Worte- faulsten Beamten Deutschlands (Ordnungsamt), dann eins höher, und wenn das nicht´s hilft vom Bürgermeister...........
Ohne jetzt zu diskutieren, welchen Paragraphen man jetzt raussuchen müsste.
"Gugg, das der Scheiss hier wegkommt, des nervt"........

Wer will´s schon schaffen TOP in der Gemeinderatssitzung zu werden (im Amtsblatt veröffentlicht) oder in die regionale Zeitung zu kommen

Wenn jetzt einer sein Boot oder Wohnwagen ne Weile hinstellt, weil er es Urlaubsklar machen will, oder was reparieren sagt natürlich keiner was.

Die Welt könnte so einfach sein.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (18.10.2024 um 08:42 Uhr)
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  #41  
Alt 18.10.2024, 09:16
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Nur am Rand : mittlerweile haben auch Wohnies über 2to nur 1 Achse (mir ist wie 2,3to)
Grüße, Reinhard mit früher Aufbau 6,8x2,5 und 2 Achsen, jetzt 5,2x2,2 + 1 Achse.
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  #42  
Alt 18.10.2024, 12:09
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Ich finde es eben ärgerlich, dass jemand, der offensichtlich Wohnwagen gewerblich vermietet, diese am Straßenrand parkt. Jeder den ich kenne der sieht erstmal nach rechts nicht, weil ein bis zwei dieser Schrankwände immer die Sicht behindern.

Man kann rechtlich gar nichts machen, außer beobachten, dass die nicht länger als 14 Tage dort stehen.

Nichtsdestotrotz finde ich, dass ich mir keinen Trailer/Hänger/Wohnwagen kaufen sollte, wenn ich auf meinem eigenen Grundstück keinen Platz dafür habe. Auf meinem Grundstück steht ein großer Pferdehänger, ein 750er Anhänger und der 1350er Bootstrailer. Hätte ich den Platz nicht dann hätte ich auch die Trailer nicht!
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  #43  
Alt 18.10.2024, 12:29
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
.....
Nichtsdestotrotz finde ich, dass ich mir keinen Trailer/Hänger/Wohnwagen kaufen sollte, wenn ich auf meinem eigenen Grundstück keinen Platz dafür habe. Auf meinem Grundstück steht ein großer Pferdehänger, ein 750er Anhänger und der 1350er Bootstrailer. Hätte ich den Platz nicht dann hätte ich auch die Trailer nicht!
3 PKWs sind kein Problem (mal mit Ausnahme, dass das rechtl. erlaubt ist die zu parken)?
WoWa und Boottrailer geb ich Dir recht, die gehören nicht auf die Strasse, selbst wenn sie dürften. Aber so nen kleiner Anhänger.......

bis denne, Rainer
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  #44  
Alt 18.10.2024, 12:38
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Mein leerer Trailer steht 6 Monate im Jahr im Industriegebiet am Straßenrand...Bisher gabs nur einmal ne schelle vom Ordnungsamt als die da nen Film drehen wollten und ich die Schilder nicht gesehen hab. Haben bei mir an der Haustür geklingelt und gefragt ob ich den nicht fix umparken kann. Gab dann noch nen 20€ dudu Zettel.

Dort stehen auch alte LKWs, Wohnwagen, Imbisswagen und sonstiges. Stört keinen, da dort niemand wohnt/arbeitet oder parkt.
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #45  
Alt 18.10.2024, 12:41
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Industriegebiet ist ja wiederum kein Wohngebiet.
Meine drei Trailer und beide Autos stehen auf meinem Grundstück, genau wie noch zwei Roller und drei Motorräder in der Garage...
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  #46  
Alt 18.10.2024, 13:17
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Im vorliegenden Fall stänkern die Nachbarn ja weiter, obwohl das Boot mittlerweile auf dem Hof des Eigentümers steht. Widerlich.
Vielleicht steckt jemand mal dem Eigentümer des Dampfers, daß der Trailer nur 14 Tage stehen darf, angehängt gibts das Limit aber nicht.
__________________
Gruß, Jörg!
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  #47  
Alt 18.10.2024, 13:23
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Im vorliegenden Fall stänkern die Nachbarn ja weiter, obwohl das Boot mittlerweile auf dem Hof des Eigentümers steht. Widerlich.
Vielleicht steckt jemand mal dem Eigentümer des Dampfers, daß der Trailer nur 14 Tage stehen darf, angehängt gibts das Limit aber nicht.
Der Trailer darf da er über 2 t hat überhaupt nicht im Wohngebiet stehen.... Zumindest nachts und am Wochenende nicht ....
Egal ob ab oder angehängt... Zudem würde das Problem mit auf eigenem Grundstück ja auch schon geschrieben
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Alt 18.10.2024, 14:21
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Die Frage ist leicht beantwortet, 2 Wochen und nicht über 2Tonnen ,und dann muss er weiter umgestellt werden.

Nach Einführung von z.B Parkraumkonzepten ist das mit den Wohnmobilen ein echtes Problem geworden in vielen Städten.
Viele Parkplätze im Innenbereich sind nur mit dem PKW Ziechen bis 2,8 T zugelassen.

Also wir am Randgebiet geparkt.
Eine Freundin von mir hat ein schönen Ausblick aus ihrer Wohnung im Erdgeschoss über ein angrenzedes Feld. Mit PKW vor der Tür ist das auch kein Problem.
Aber große SUW , Boote und vor allem Wohnmobile nehmen ihr die komplette Sicht.
Und wenn man das Ordungsamt einschaltet, und die nach 14 Tagen eine Anzeige schreiben, und das Glück hatte, das der das Wohnmobil wegfuhr, stand gleich das nächtse Wohnmobil vor dem Fenster.
Also hatte man in einer Stadtratsitzung beschlossen, dort ein PKW Park Zeichen eingeführt. Damt dürfen nur noch PKW bis 2.8 Tonnen dort parken.
Keine Hänger, keine Wohnmobile.
Das Problem haben nun die Anwohner 2 Straßenzüge weiter und gerade bei Wohnmobilen ist das eine Plage geworden.
Grüße Frank

Geändert von corvette-gold (18.10.2024 um 14:27 Uhr)
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  #49  
Alt 18.10.2024, 14:30
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Die Frage ist leicht beantwortet, 2 Wochen und nicht über 2Tonnen ,und dann muss er weiter umgestellt werden.

Nach Einführung von z.B Parkraumkonzepten ist das mit den Wohnmobilen ein echtes Problem geworden in vielen Städten.
Viele Parkplätze im Innenbereich sind nur mit dem PKW Ziechen bis 2,8 T zugelassen.

Also wir am Randgebiet geparkt.
Eine Freundin von mir hat ein schönen Ausblick aus ihrer Wohnung im Erdgeschoss über ein angrenzedes Feld. Mit PKW vor der Tür ist das auch kein Problem.
Aber große SUW , Boote und vor allem Wohnmobile nehmen ihr die komplette Sicht.
Und wenn man das Ordungsamt einschaltet, und die nach 14 Tagen eine Anzeige schreiben, und das Glück hatte, das der das Wohnmobil wegfuhr, stand gleich das nächtse Wohnmobil vor dem Fenster.
Also hatte man in einer Stadtratsitzung beschlossen, dort ein PKW Park Zeichen eingeführt. Damt dürfen nur noch PKW bis 2.8 Tonnen dort parken.
Keine Hänger, keine Wohnmobile.
Das Problem haben nun die Anwohner 2 Straßenzüge weiter und gerade bei Wohnmobilen ist das eine Plage geworden.
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richtig das Problem wird immer nur verlagert... die Leute achten halt auch nicht bei Kauf darauf wo sie es hinstellen... das Problem wird erst erkannt wenn es da ist...
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Der Trailer darf da er über 2 t hat überhaupt nicht im Wohngebiet stehen.... Zumindest nachts und am Wochenende nicht ....
Dieser Paragraph stammt aus der Straßenverkehrsordnung. Seit wann gilt die StVO auf einem Privatgrundstück? Die gilt nur auf öffentlichen oder öffentlich gewidmeten Flächen. Daher hängt quasi in jedem Parkhaus ein Schild "hier gilt die StVO", weil die sonst dort nicht gelten würde.
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