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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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das stimmt so nicht! Jedes Urteil ist eine Einzelfallabwägung und pauschal sagt das Urteil nicht, dass man ein Boot auf Trailer nicht auf dem Grundstück abstellen darf. Nicht jeder, der googlen kann, ist auch gleich Jurist
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Gruß Berni |
#27
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Hab mir zu dem Fall aus 2011 jetzt mal das Urteil inkl. Urteilsbegründung angetan. Demnach macht es in der Tat keinen Unterschied, ob der Kahn auf dem Trailer steht. Allerdings ist das Urteil auf diesen Fall anwendbar und verweist, in Bezug auf den Gebietserhaltungsanspruch, auch auf die Größe des Bootes sowie die Be und Entladungsvorgänge und Unterhaltungsarbeiten. Im Satz davor wird erwähnt, dass ein dies anders sein könnte, wenn die Lagerung des Bootes für die Bewahrung des Gebietscharakters ohne Bedeutung wäre. Es ist also mitnichten so, dass Boot abstellen auf dem Grundstück grundsätzlich verboten wäre. Vielmehr kommt es auf besondere Umstände an, die natürlich mit zunehmender Größe des Bootes eher zu Problemen führen können.
Aber am Ende bleibt es dabei, wer ein Boot im Garten hat tut gut daran, dem Nachbarn keinen Anlass für Streit zu geben.
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#28
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Natürlich muss es zu einer Einzefallabwägung kommen, gerade wenn es eben kein höchstrichterliches Urteil zu bestimmten Dingen gibt. Das Urteil des VGH BW in diesem Fall ist tatsächlich kein höchstrichterliches Grundsatzurteil. Man kann sich den Beschluss zur Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerne mal durchlesen. https://www.bverwg.de/de/050711B4B20.11.0 In diesem Beschluss werden zahlreiche tatsächlich höchstrichterliche Entscheidungen zu Nebenflächen aufgeführt, die im Baurecht immer einen Funktionsbezug zwischen Wohnhaus und Stellflächen verlangen. Und Anhänger mit Beladung haben keinen solchen im Baurecht gedachten Wohnbezug. Demzufolge kann man davon ausgehen, dass jede Einzefallentscheidung in einem solchen Fall (Wohngebäude mit Stellplatz) zu Ungunsten des Trailer+Bootparkenden ausgehen wird. |
#29
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da ist der nächste Ärger ja vorprogrammiert...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#30
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Das Problem woraus solche Anzeigen resultieren(Achtung Mutmaßung) ist meist das die alten Nachbarn mit einem Respektlosen Ton rumbrüllen man solle die scheiße da wegräumen, statt zu klingeln und freundlich zu fragen, ob er die Plane nicht anders abspannen kann, weil das doch recht laut ist. Aber, das ist nur geraten. Im öffentlichen Raum dürfte er natürlich nicht stehen aber idr lässt sich sowas klären, wenn man vernünftig miteinander redet. Ist heutzutage leider wohl nicht mehr möglich...
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#31
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#32
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Trailer mit zGG über 2 Tonnen darf nachts nirgendwo auf öffentlichem Grund im Wohngebiet stehen. Da ist die StVO doch wohl eindeutig, unabhängig von einer flatternden Plane. Ich merke mir das gleich mal für die nervigen Wohnwagen hier um die Ecke, die einem immer im Kreuzungsbereich die Sicht versperren.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#33
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Falls jemand eine Quellenangabe zu Rocco's Beitrag sucht. StVO §12 Satz (3b) wäre der Suchbegriff.
Könnte ja sein das danach gefragt wird.
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Gruß Mirko
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#34
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Mein großer Hobby 610WFU hatte zGG von nur 1850kg, der war wirklich groß und rund 7,50m Gesamtlänge. Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#35
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übringes ist es StVO §12 Satz (3a)
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#36
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das kann man ja leicht am Typenschild lesen... da braucht man ja nicht studiert haben oder zuerst den Fahrzeugschein einsehen...
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#37
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Zitat:
Da hat es in Wohngebieten eher keine Bürgersteige. Macht es aber nicht besser oder schlechter. Grüße Totti
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#38
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Der hat ja auch nen Boot.....
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#39
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Schade, gerade geguckt, der hat nur ein zGG von 1,5 Tonnen. Hinderlich ist das Ding trotzdem, kann man rechtlich aber nichts machen, wenn er das Teil alle 14 Tage umräumt.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#40
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Aber in der kleinen Gemeinde in der ich wohne stellt keiner nen Pferdeanhänger, Wohnwagen, Wohnmobil oder Boot an die Strasse / öffentlichen Parkplatz und parkt den alle 14 Tage ein paar Meter um. Das geht kein Vierteljahr. Da kommen dann "Ansprachen". Sei´s vom Feuerwehrkommandanten, vom Busunternehmen, vom -seine Worte- faulsten Beamten Deutschlands (Ordnungsamt), dann eins höher, und wenn das nicht´s hilft vom Bürgermeister........... Ohne jetzt zu diskutieren, welchen Paragraphen man jetzt raussuchen müsste. "Gugg, das der Scheiss hier wegkommt, des nervt"........ Wer will´s schon schaffen TOP in der Gemeinderatssitzung zu werden (im Amtsblatt veröffentlicht) oder in die regionale Zeitung zu kommen Wenn jetzt einer sein Boot oder Wohnwagen ne Weile hinstellt, weil er es Urlaubsklar machen will, oder was reparieren sagt natürlich keiner was. Die Welt könnte so einfach sein.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (18.10.2024 um 08:42 Uhr)
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#41
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Nur am Rand : mittlerweile haben auch Wohnies über 2to nur 1 Achse (mir ist wie 2,3to)
Grüße, Reinhard mit früher Aufbau 6,8x2,5 und 2 Achsen, jetzt 5,2x2,2 + 1 Achse. |
#42
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Ich finde es eben ärgerlich, dass jemand, der offensichtlich Wohnwagen gewerblich vermietet, diese am Straßenrand parkt. Jeder den ich kenne der sieht erstmal nach rechts nicht, weil ein bis zwei dieser Schrankwände immer die Sicht behindern.
Man kann rechtlich gar nichts machen, außer beobachten, dass die nicht länger als 14 Tage dort stehen. Nichtsdestotrotz finde ich, dass ich mir keinen Trailer/Hänger/Wohnwagen kaufen sollte, wenn ich auf meinem eigenen Grundstück keinen Platz dafür habe. Auf meinem Grundstück steht ein großer Pferdehänger, ein 750er Anhänger und der 1350er Bootstrailer. Hätte ich den Platz nicht dann hätte ich auch die Trailer nicht!
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WoWa und Boottrailer geb ich Dir recht, die gehören nicht auf die Strasse, selbst wenn sie dürften. Aber so nen kleiner Anhänger....... bis denne, Rainer |
#44
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Mein leerer Trailer steht 6 Monate im Jahr im Industriegebiet am Straßenrand...Bisher gabs nur einmal ne schelle vom Ordnungsamt als die da nen Film drehen wollten und ich die Schilder nicht gesehen hab. Haben bei mir an der Haustür geklingelt und gefragt ob ich den nicht fix umparken kann. Gab dann noch nen 20€ dudu Zettel.
Dort stehen auch alte LKWs, Wohnwagen, Imbisswagen und sonstiges. Stört keinen, da dort niemand wohnt/arbeitet oder parkt.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#45
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Industriegebiet ist ja wiederum kein Wohngebiet.
Meine drei Trailer und beide Autos stehen auf meinem Grundstück, genau wie noch zwei Roller und drei Motorräder in der Garage...
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#46
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Im vorliegenden Fall stänkern die Nachbarn ja weiter, obwohl das Boot mittlerweile auf dem Hof des Eigentümers steht. Widerlich.
Vielleicht steckt jemand mal dem Eigentümer des Dampfers, daß der Trailer nur 14 Tage stehen darf, angehängt gibts das Limit aber nicht.
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Gruß, Jörg!
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#47
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Egal ob ab oder angehängt... Zudem würde das Problem mit auf eigenem Grundstück ja auch schon geschrieben
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#48
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Die Frage ist leicht beantwortet, 2 Wochen und nicht über 2Tonnen ,und dann muss er weiter umgestellt werden.
Nach Einführung von z.B Parkraumkonzepten ist das mit den Wohnmobilen ein echtes Problem geworden in vielen Städten. Viele Parkplätze im Innenbereich sind nur mit dem PKW Ziechen bis 2,8 T zugelassen. Also wir am Randgebiet geparkt. Eine Freundin von mir hat ein schönen Ausblick aus ihrer Wohnung im Erdgeschoss über ein angrenzedes Feld. Mit PKW vor der Tür ist das auch kein Problem. Aber große SUW , Boote und vor allem Wohnmobile nehmen ihr die komplette Sicht. Und wenn man das Ordungsamt einschaltet, und die nach 14 Tagen eine Anzeige schreiben, und das Glück hatte, das der das Wohnmobil wegfuhr, stand gleich das nächtse Wohnmobil vor dem Fenster. Also hatte man in einer Stadtratsitzung beschlossen, dort ein PKW Park Zeichen eingeführt. Damt dürfen nur noch PKW bis 2.8 Tonnen dort parken. Keine Hänger, keine Wohnmobile. Das Problem haben nun die Anwohner 2 Straßenzüge weiter und gerade bei Wohnmobilen ist das eine Plage geworden. Grüße Frank Geändert von corvette-gold (18.10.2024 um 14:27 Uhr)
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#49
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#50
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Dieser Paragraph stammt aus der Straßenverkehrsordnung. Seit wann gilt die StVO auf einem Privatgrundstück? Die gilt nur auf öffentlichen oder öffentlich gewidmeten Flächen. Daher hängt quasi in jedem Parkhaus ein Schild "hier gilt die StVO", weil die sonst dort nicht gelten würde.
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