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Yachten und Festlieger Spezielles Forum für grössere Boote (nicht trailerbar) und dauerhaft festgemachte Hausboote. |
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#26
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Die beiden letzteren Absätze sehe ich auch so. Beim ersten bin/bleibe ich anderer Meinung. Da gibt es im Falle des Falles auch so kleine Deutungsunterschiede wie Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, die in eine Urteilsfindung mit einfließen, ohne dass die Verantwortung des Schiffsführers dadurch im Wesen beeinflusst wird. Ich würde es als Anwalt der Nebenklage jedenfalls nutzen wollen, um den Richter zu beeinflussen.
Man müsste mal recherchieren, ob es solche Fälle schon mal gab. |
#27
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Vielleicht wollen wir uns alle noch einmal ins Gedächtnis rufen, was CE bedeutet. Es geht hierbei um PRODUKTHAFTUNG!
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ (Art. 2 Nr. 20) und „dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.“ (Art. 30 Abs. 3). Quelle: Wikipedia Die CE-Kennzeichnung ist daher kein Qualitätssiegel, sondern eine Kennzeichnung, die nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten aufzubringen ist (Art. 30 Abs. 1) und mittels der er zum Ausdruck bringt, dass er die besonderen Anforderungen an das von ihm vertriebene Produkt kennt und dass selbiges diesen entspricht. Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Quelle: europa.eu Mit der Vergabe des CE-Kennzeichens wird also lediglich bescheinigt, dass geltende Produktvorschriften eingehalten werden. Wenn das Produkt also unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen versagt, haftet der Inverkehrbringer. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, das Produkt CE-konform zu nutzen! Bei Missbrauch ist halt die Produkthaftung ausgeschlossen. Um mehr geht es nicht bei CE. In keinem der Beiträge kam dies bisher zum Ausdruck (oder habe ich es übersehen)?
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Alex |
#28
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Nein, aber das habe ich vorausgesetzt. Die Frage hier ist doch eher, ob es einen Unterschied im Sanktionsniveau des Schiffsführers gibt, wenn er wissentlich den Bereich der "Produkthaftung" verlässt.
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#29
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Zitat:
@Heron / Silvio Deine Frage ist eine Führerscheinfrage und in diesem Strang bereits hinreichend beantwortet worden. Leider warst Du zuletzt gestern 1338 online. Wäre schön, deine Reaktion zu lesen.
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Alex |
#30
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Zitat:
Ich verstehe das Szenario als "Vorsatz". Danach wäre es für mein Verständnis irrelevant, ob die Produkthaftung noch greifen würde. Mit Heckenscheren schneidet man nun mal keine Kopfbehaarung ...
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Alex |
#31
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Zitat:
Es gibt (auch) binnen keine 15m Hürde, nur ab 20m - 25m. Oder was meinst du? Gruß Totti
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#32
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In meiner Bodenseezulassung steht eindeutig die max. zulässige Personenzahl.
Da gibt's gar nix zu interpretieren....
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Keep it simple! Cheers Marcus
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#33
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Hi
Ein zum Thema passender Film ist mir gerade untergekommen. Interessant sind min. 10 - 17. https://www.youtube.com/watch?v=1UgJE0Hg5SE Gehört auch zum Thema, ohne bierernst zu sein. Geändert von sporty (16.12.2024 um 15:45 Uhr)
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#34
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Zitat:
Ist das Bodenseepatent zwar auch irgendwie, aber eher eine Randerscheinung. Grüße Totti P.S. Auf meinem Boot steht auf der CE-Plakette max. 10 Personen.
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#35
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Also ich würd nicht mehr Leute mitnehmen, als ich Sitzplätze hab. So als Richtwert.
Und nein, mein Boot hat weder CE noch eine Angabe irgendwo, wie viele mit dürfen. bis denn, Uwe
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A boat is a depression in the water lined with fiberglass into which money is poured
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#36
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Zitat:
Sprich Schwimmwesten. Grüße Totti
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#37
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Also, ich ne. Ich wette, bei mir könnten 11 Leute bequem sitzen, Keramik nicht mit gerechnet. Das wäre mir viel zu viel
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte
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#38
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Ich mach mir das einfach: Auf dem Typenschild steht 8Personen und damit, außer in einem absoluten Notfall (im Wortsinn), kommen zu mir maximal 7Personen an Bord. Fertisch!
...und unter uns: 8 Personen auf einem 6m-Motorboot ist so oder so kein erstrebenswertes Ziel.
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LG, Roland - Wenn man eine Null in Klammern setzt, ändert sich nicht ihr Wert -
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#39
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Mein Rekord liegt bei 18 Personen. Zwischen Mülheim Wasserbahnhof und Mintard Wasserbahnhof. Jeweils vom Anleger der weissen Flotte aus. 1x hin, 1x zurück.
Da kommt ganz schön was zusammen. 4x Anleger benutzt. 18 Personen an Bord und vermutlich bin ich sogar zu schnell gefahren und dann hab ich noch im Schleusenkanal übernachtet. Hatte das gar nicht mehr auf dem Schirm. Meine Admiralin erwähnte das gerade beiläufig, weil ihr Handy eine Erinnerung kreiert hat.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
#40
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Zitat:
bis denn, Uwe
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#41
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Zitat:
wenn ich an unser Boot denke, baylienr 2855 da haben locker 4 Stück am Tisch unter deck platz 3 Stück am Tisch auf deck 2 Auf der Rückbank 2 In der Unterflur Kabine 2 In der Frontkabine... an der Rückwand kann man auch 3 Personen bequem abstellen wenn Rettungsmittel vorhanden sind könnte man also bequem mit der Personenzahl fahren... war ja auch schon mit 10 Personen zzgl. Hund unterwegs. bin durch den starken Motor damals sogar ins gleiten gekommen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#42
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@Heron / Silvio
Deine Frage ist eine Führerscheinfrage und in diesem Strang bereits hinreichend beantwortet worden. Leider warst Du zuletzt gestern 1338 online. Wäre schön, deine Reaktion zu lesen. @ Ostfriesen/Alex Wie du siehst, ist die Frage ja auf alle möglichen Teilgebiete übergeschwappt. Da ich geschrieben habe, das Boot hat keine CE Zulassung und auch kein Maximalgewicht, gehe ich davon aus, dass es hier auch keine Einschränkung gibt. Die Einschränkung erfolgt also nur durch den SBF auf 12 Personen. Zumindest nehme ich das so aus den Diskussionen mit. Als kleine Anmerkung zu den Rettungsmitteln: Da an meinem Standort (oberer Rhein) die Schleusen alle von Frankreich betrieben werden und auch sonst einige Flussabschnitte Frankreich zugeordnet sind, rechne ich automatisch mit einen Rettungsmittel pro Passagier. In Deutschland wären weniger auch in Ordnung. Grüße Silvio |
#43
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Lies dir mal den alten, oben verlinkten Thread durch.
Der SBF hat KEINE BEGRENZUNG auf eine bestimmte Personenanzahl. Bedingung ist, dass das alles Freunde, Verwandte und Bekannte sind (also keine Passagierbeförderung gegen Geld), sonst braucht man ein kommerzielles Patent, um das Boot zu führen. Man kann also durchaus mit der ganzen Schulklasse plus Eltern eine Bootsfahrt unternehmen als SBF-Inhaber. Die Rahmenbedinungen (Bootsgröße, Rettungsmittel etc.) müssen aber passen. Binnen wird die Anzahl der Personen durch die Bootsgröße begrenzt (20 m / 15 m auf'm Rhein), buten gibt es selbst das nicht => privater Flugzeugträger bis denn, Uwe
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#44
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Zitat:
15m? Auf dem Rhein darf man mit dem normalen SBF Binnen bis 20m lange Sportboote fahren. Ebenfalls bis 15PS führerscheinfrei. Gruß Totti
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#46
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Dann war das die frühere Grenze, wurde irgendwann geändert.
Asche auf mein Haupt. bis denn, Uwe
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#47
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ja schon fast 2 Jahre (eingeführt 01.04.2023) ...
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#48
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Gottseidank haben wir den allwissenden „Billy“ im Forum.
Gruß Bernd |
#49
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Wurde ja auch hier ausgiebig diskutiert...
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