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Yachten und Festlieger Spezielles Forum für grössere Boote (nicht trailerbar) und dauerhaft festgemachte Hausboote.

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  #1  
Alt 15.12.2024, 13:19
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Heron Heron ist offline
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Standard Zugelassene Personenzahl

Hallo, mein Boot hat keine maximale Personenzahl eingetragen und auch kein maximales Gewicht. Mich würde aber interessehalber mal interessieren, wie viele Personen noch legal wären.
Laut SBF darf man wohl mit 12 Personen fahren.
Ist das dann die maximale Personenzahl?( vorausgesetzt es gibt Rettungsmittel für die 12 Personen)
Danke Silvio
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  #2  
Alt 15.12.2024, 13:30
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Standard

Die Personenzahl richtet sich nur nach dem Führerschein ... Selbst in einem Boot saß lt. CE für 5 Personen ausgelegt ist darf man mit 12 Personen fahren ...

Die in der CE angegebene Personenzahl ist nur eine Grenze bis zur der der Hersteller die Eigenschaften des Fahrzeugs garantiert und hat nichts mit der max. Personenanzahl zu tun die man befördern darf
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 15.12.2024, 13:33
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schwinge schwinge ist offline
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max 12 + Bootsführer. Meine das hab ich mal irgendwo gelesen. Habe jetzt leider keine Zeit zum suchen. Immer Vorausgesetzt das Boot ist auch dafür geeignet.
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  #4  
Alt 15.12.2024, 13:36
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Das hatten wir schonmal 2007 hier:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=38857
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Gruß Heinz,


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  #5  
Alt 15.12.2024, 13:37
Oldskipper Oldskipper ist offline
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Was sollte anderes sein, als die maximale Zahl?.
Diese gilt aber nur, wenn es einen gewerblichen Hintergrund gibt und die Mannschaft zählt nicht mit.
Wenn du also ein großes Boot hast und einen großen Freundekreis, kannst du auf dein Boot so viele Leute draufpacken, wie du willst.
Die Grenze liegt also nicht im SBF sondern beim Boot. Im Zweifelfall müsste man diskutieren, ob es überladen ist.
Rettungsmittel brauchst du in DE auch nicht.

Sobald Geld fließt, sieht das anders aus. Da ist bei 12 Schluss. Alles darüber gibt als Fahrgastschifffahrt
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  #6  
Alt 15.12.2024, 13:42
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Was sollte anderes sein, als die maximale Zahl?.
Diese gilt aber nur, wenn es einen gewerblichen Hintergrund gibt und die Mannschaft zählt nicht mit.
Wenn du also ein großes Boot hast und einen großen Freundekreis, kannst du auf dein Boot so viele Leute draufpacken, wie du willst.
Die Grenze liegt also nicht im SBF sondern beim Boot. Im Zweifelfall müsste man diskutieren, ob es überladen ist.
Rettungsmittel brauchst du in DE auch nicht.

Sobald Geld fließt, sieht das anders aus. Da ist bei 12 Schluss. Alles darüber gibt als Fahrgastschifffahrt
Mit dem Sportbootführerschein darfst du max 12 Personen befördern daruber wird es nicht mehr als Freizeitschiffahrt angesehen...
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  #7  
Alt 15.12.2024, 13:51
Oldskipper Oldskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Mit dem Sportbootführerschein darfst du max 12 Personen befördern daruber wird es nicht mehr als Freizeitschiffahrt angesehen...
Solange kein Geld fließt (z.B Charter oder Überführung gegen Geld)
gibt es keine Grenze. Deine Aussage ist nicht richtig
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  #8  
Alt 15.12.2024, 16:28
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Für normale Sportboote, die nicht gewerbsmäßig eingesetzt sind, gibt es keine Besetzungsverordnung. Lt. Seesicherheitsverordnung gibt es eine schwammig formulierte Mindestbemannung, d.h. im Falle eines Unfalls könnte das Seeamt Schwierigkeiten machen, wenn man z.B. auf größeren Schiffen allein unterwegs ist.
Ansonsten dürfen mit den Sportbootpatenten max. 12 zahlende Gäste an Bord sein (z.B. Taucher). Lt. Besetzungsverordnung sind bei gewerbsmäßig eingesetzten Sportbooten ab bestimmten Größen evtl. mehrere SKS/SSS bzw. SHS Inhaber nötig. Die Grenzen sind 15m, 15-25m und >25m. Die genaue Besetzung habe ich nicht im Kopf.
Aber die eigentliche Frage bezieht sich ja auf die Eignung des Bootes. Wenn keine max. Personenzahl und keine Zuladung angegeben sind (altes Boot?) ist der gesunde Menschenverstand einzuschalten. Problematisch wird es immer nur, wenn was passiert und es z.B. zu einer Seeunfalluntersuchung kommt. Bsp. 12Pers auf 6m Daycruiser ist ganz schlecht. 12 Pers. auf offenem Motorkahn ist wahrscheinlich kein Problem.
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  #9  
Alt 15.12.2024, 17:59
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Der Sportbootführerschein (SBF) See und Binnen regelt in Deutschland, welche Boote Sie führen dürfen, jedoch gibt es keine spezifische Begrenzung der maximalen Personenanzahl an Bord, die allein durch den Führerschein bestimmt wird. Stattdessen hängt die maximale Personenanzahl von folgenden Faktoren ab:

Bootszulassung: Jedes Boot hat eine zugelassene maximale Personenanzahl, die im Bootszertifikat oder in der CE-Konformitätserklärung angegeben ist. Diese richtet sich nach der Größe, Stabilität und Sicherheitsausrüstung des Bootes.

Charterbedingungen: Wenn Sie ein Boot mieten, legt der Vermieter in der Regel die maximale Besatzung basierend auf den Bootsangaben und Sicherheitsrichtlinien fest.

Rechtliche Bestimmungen: Der SBF See oder Binnen ist vorgeschrieben, wenn Sie ein motorisiertes Boot mit einer Motorleistung von mehr als 15 PS (11,03 kW) führen und das Boot nicht rein privat auf bestimmten Gewässern betrieben wird (z. B. Bodensee oder Rhein haben Sonderregelungen). Die Personenanzahl wird hierbei nicht direkt durch den SBF beschränkt.

Wenn Ihr Boot die Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Zulassung erfüllt, können Sie theoretisch die zugelassene maximale Personenanzahl befördern. Die Verantwortung für die Sicherheit der Personen an Bord liegt jedoch beim Schiffsführer.
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Andreas
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  #10  
Alt 15.12.2024, 18:54
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen

Bootszulassung: Jedes Boot hat eine zugelassene maximale Personenanzahl, die im Bootszertifikat oder in der CE-Konformitätserklärung angegeben ist. Diese richtet sich nach der Größe, Stabilität und Sicherheitsausrüstung des Bootes.
Hi
Ist nicht so.
Derlei gibt es nicht.

btw.: Es gibt auch Boote ohne CE
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  #11  
Alt 15.12.2024, 19:37
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Der Sportbootführerschein (SBF) See und Binnen regelt in Deutschland, welche Boote Sie führen dürfen, jedoch gibt es keine spezifische Begrenzung der maximalen Personenanzahl an Bord, die allein durch den Führerschein bestimmt wird. Stattdessen hängt die maximale Personenanzahl von folgenden Faktoren ab:

Bootszulassung: Jedes Boot hat eine zugelassene maximale Personenanzahl, die im Bootszertifikat oder in der CE-Konformitätserklärung angegeben ist. Diese richtet sich nach der Größe, Stabilität und Sicherheitsausrüstung des Bootes.

Charterbedingungen: Wenn Sie ein Boot mieten, legt der Vermieter in der Regel die maximale Besatzung basierend auf den Bootsangaben und Sicherheitsrichtlinien fest.

Rechtliche Bestimmungen: Der SBF See oder Binnen ist vorgeschrieben, wenn Sie ein motorisiertes Boot mit einer Motorleistung von mehr als 15 PS (11,03 kW) führen und das Boot nicht rein privat auf bestimmten Gewässern betrieben wird (z. B. Bodensee oder Rhein haben Sonderregelungen). Die Personenanzahl wird hierbei nicht direkt durch den SBF beschränkt.

Wenn Ihr Boot die Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Zulassung erfüllt, können Sie theoretisch die zugelassene maximale Personenanzahl befördern. Die Verantwortung für die Sicherheit der Personen an Bord liegt jedoch beim Schiffsführer.
Nochmal .. die CE sagt nur aus was der Hersteller garantiert... Das hat keine Bestimmung auf die max. Anzahl...
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  #12  
Alt 15.12.2024, 19:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Nochmal .. die CE sagt nur aus was der Hersteller garantiert... Das hat keine Bestimmung auf die max. Anzahl...
Die es eben nicht gibt, für "nicht Gewerbliche" oder warum schreibst Du sowas.
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  #13  
Alt 15.12.2024, 19:48
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Die es eben nicht gibt, für "nicht Gewerbliche" oder warum schreibst Du sowas.
Es wird ja nach nicht gewerblich gefragt... Und. Wenn auf meinem privaten Schlauchboot eine CE Plakette drauf ist wo 4 Personen drauf steht kann ich privat 10 Personen mitnehmen so lange das Boot nicht absäuft
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  #14  
Alt 15.12.2024, 22:33
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Und was passiert, wenn es absäuft und einer der 10 kommt zu Schaden und irgendwer stellt Überladung fest und findet die CE-Plakette?
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  #15  
Alt 15.12.2024, 22:43
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Hi
Hast Du für dein Boot eine CE
Dann könntest Du es ableiten.
Nur so rein Interesse halber.
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  #16  
Alt 15.12.2024, 22:49
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Und was passiert, wenn es absäuft und einer der 10 kommt zu Schaden und irgendwer stellt Überladung fest und findet die CE-Plakette?
Das selbe wie wenn du absaufst und hast nur 3 Mann an Bord
... Die CE Plakette ist nur ein Hinweis bis zu der der Hersteller die Funktion garantiert .. nicht mehr nicht weniger
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  #17  
Alt 15.12.2024, 22:54
fignon83 fignon83 ist offline
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Mmh, ich habe da meine Zweifel (auch, wenn ich es nicht besser weiß).

Mal angenommen, es tritt der o. skizzierte Fall ein. Die Wapu stellt fest, der Kahn hat während eines Wendemanövers zuviel Schlagseite bekommen und per Zufall findet auch die Mutmassung in den Bericht, dass zuviel Personen an Deck waren und die Lage instabil wurde. Und es findet sich ebenso ein Hinweis, dass die CE nur max. 4 Personen ausweist. Und die Familie eines der geschädigten Opfer geht damit zum Anwalt. ...

Geändert von fignon83 (15.12.2024 um 23:00 Uhr)
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  #18  
Alt 15.12.2024, 23:06
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Mmh, ich habe da meine Zweifel (auch, wenn ich es nicht besser weiß).
Ich teile deine Zweifel obwohl ich auch kein Jurist bin.
Ich spinne einfach mal rum.... Boot ist für 6 Personen ausgelegt. Es wird mit 9 oder 10 Personen beladen. Aus irgendeinem Grund stehen plötzlich alle auf einer Seite und der Kahn kippt um, einer schafft es nicht.....Der Staatsanwalt ermittelt von Amtswegen. Kurz einen Sachverständigen eingeschaltet, der stellt fest mit 6 Personen wäre der Unfall nicht passiert und künftig muss der Schiffsführer alle Argumentationen warum er nix falsches getan hat mit "euer Ehren" beenden.....

Edit: sry ich hatte geschrieben bevor Du ergänzt hattest.
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  #19  
Alt 15.12.2024, 23:08
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ist es halt fahrlässige Tötung, mehr als Bewährung kommt doch dabei ehh nicht rum also worüber reden wir da?

Davon abgesehen ist doch der Schiffsführer immer, der haftende, also wird hier die Haftpflicht einspringen. Hab auch keine CE, hab wohl Pech oder kann 100 leute draufladen...
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #20  
Alt 15.12.2024, 23:09
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Zitat:
Zitat von SommersprosseHH Beitrag anzeigen
Ich teile deine Zweifel obwohl ich auch kein Jurist bin.
Ich spinne einfach mal rum.... Boot ist für 6 Personen ausgelegt. Es wird mit 9 oder 10 Personen beladen. Aus irgendeinem Grund stehen plötzlich alle auf einer Seite und der Kahn kippt um, einer schafft es nicht.....Der Staatsanwalt ermittelt von Amtswegen. Kurz einen Sachverständigen eingeschaltet, der stellt fest mit 6 Personen wäre der Unfall nicht passiert und künftig muss der Schiffsführer alle Argumentationen warum er nix falsches getan hat mit "euer Ehren" beenden.....

Edit: sry ich hatte geschrieben bevor Du ergänzt hattest.
Nehmen wir an ein Boot Baujahr 1999 und das baugleiche 1997 sind beide mit 10 Personen unterwegs .. das neuere hat eine Plakette da nach CE einfuhrung gebaut das alte nicht ... Wer sagt dem alten das es nur 6 Personen darf?
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  #21  
Alt 15.12.2024, 23:15
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Eine holländische 8,8m Sloep; CE C; ist von der Werft für 16 Personen zugelassen.
Auf meinem Boot (ohne CE ) haben sich bei derTaufrunde 32 gestapelt, und es war wirklich "etwas" viel.
Mit 15 aus meinem Squash Verein war ich segeln, ankern, essen, + das mehrfach.
Ob wir dem Entenschutz begegnet sind = ?
Grüße, Reinhard
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  #22  
Alt 15.12.2024, 23:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Nehmen wir an ein Boot Baujahr 1999 und das baugleiche 1997 sind beide mit 10 Personen unterwegs .. das neuere hat eine Plakette da nach CE einfuhrung gebaut das alte nicht ... Wer sagt dem alten das es nur 6 Personen darf?
Niemand sagt dem alten das es nur 6 darf.
Beim dem mit CE Plakette wird dem Eigner bzw. dem Schiffsführer aber mitgeteilt daß es nur 6 sein dürfen. Nimmt er mehr mit tut er das wieder besseren Wissens und macht es der Justiz einfacher. Um mehr ging es nicht.

Und selbst wenn es nur fahrlässige Tötung ist, ich möchte kein Strafverfahren an der Backe haben. Geschweige denn überhaupt an so etwas eine Mitschuld haben. Und ich werde nicht mal rot wenn ich mich Versuche aus einem Abstandverstoß.... Lassen wir das.

So weit mir bekannt, werden die Verfahren von den Richtern gerne gegen eine angemessene Spende an die DGZRS eingestellt und ob die von der Haftpflicht gedeckt ist weiß ich nicht. Angemessen bedeutet nach den persönlichen Verhältnissen angemessen.
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  #23  
Alt 16.12.2024, 00:16
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Mein Boot ist für weltweite Seefahrt versichert, mit Ausnahme von irgendwelchen Piratengebieten. Dabei ist es für dieses Fahrtengebiet überhaupt nicht geeignet.
Würde ich also kurz vor Island in Seenot geraten, würde man mich sicher im Schadensfall haftbar machen können. Der Versicherungsschutz sagt über die Eignung nichts aus.
Genauso ist es mit der CE Plakette. Ist das Boot mit A zertifiziert und 6 Personen, kann es durchaus mit 30 Personen auf dem Wannsee sicher navigieren und stellt keine Gefahr da.
Fahre ich mit dem gleichen Boot und 4 Personen bei Orkan auf die Nordsee, halte ich mich zwar an die per CE festgelegte Personenzahl, handle aber trotzdem grob fahrlässig.
Die CE Plakette gibt mir einen Hinweis, entbindet mich aber nicht von meiner Verantwortung.
Im Schadensfall müsste also immer nachgeschaut werden, was den ursächlich für den Schaden war. Wenn auf der Plakette 6 Personen steht und ich mit 8 Personen unterwegs bin und mir fällt der Himmel auf den Kopf oder ein Binnenschiff hat einen Ruderschaden und versenkt meinen Dampfer, ist das Überschreiten der Personenzahl egal.
Kommt aber die Elbe Princess vorbei und das Boot schlägt mangels Freibord voll, sieht das schon anders aus. Das gilt auch, wenn ich nur 2 Personen an Bord habe und 30 Fässer Bier.
Überladung wäre hier das Stichwort. Selbst wenn ich das ebenfalls auf der Plakette angegebene Gewicht einhalten oder sogar unterschreite, bin ich noch nicht aus dem Schneider, wenn ich falsch trimme und unterschneide oder das Heck zu tief liegt.
Die Plakette befreit mich nicht von Verantwortung, noch verurteilt sie mich pauschal, wenn ich die dort angegebenen Werte überschreite.
Jenseits von Plaketten und der Seefahrt gilt das im ganzen Leben. Für sein eigenes Handeln ist man verantwortlich. Es ist nicht verboten mit 300 Sachen über deutsche Autobahnen zu fahren. Im Schadensfall wird man sich darauf aber kaum berufen können, falls man dann überhaupt noch rufen kann.
Wenn sich jeder so verantwortlich verhält, wie es den Gegebenheiten und seinem Vermögen entspricht, kommt man überhaupt nicht in die Verlegenheit über erlaubt und verboten und Plaketten zu diskutieren.
Wer also an Plaketten glaubt, sollte meiner Meinung nach besser an Land bleiben. Ich persönlich möchte nicht an Bord sein, wenn Seeverhältnisse nach A oder B herrschen, egal was auf der Plakette steht. Und wenn ich nicht mehr genügend Freibord gabe, sind zu viele Leute an Bord. Egal was auf der Plakette steht.

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Alt 16.12.2024, 00:54
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Zu #23
Die CE ermöglicht unterschiedliche Personen Anzahl und Zuladung in unterschiedlichen Fahrtgebieten für die Einstufung. Z.B. A: 5 Personen 1000 KG Zuladung ;B: 8 Personen 1500 kG Zuladung usw. wohlgemerkt für das gleiche Boot.

Und die Sorgfaltspflicht wird durch die CE schon gar nicht ausgehebelt werden. Wenn ich bei Glatteis das rote 130 Schild auf der BAB "umsetze" also 130 fahre hab ich das wohl nicht verstanden.....

Wenn es so rüber kommt, was ich sogar verstehen kann, bin ich überhaupt kein Fan von CE, alleine schon weil viel zu viel Schmuh mit getrieben wird und vielen sicher einen falschen Eindruck vermittelt.
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  #25  
Alt 16.12.2024, 06:17
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Wenn du mit dem Boot mit 10 Personen oder zu zweit unterwegs bist ist egal bei einem Unfall ist es unerheblich für die Strafe...

Wichtig für den to ist aber... Beides wäre erlaubt wenn nichts passiert und er z.b. von der wapo kontrolliert wird. ..

In Deutschland bräuchte man binnen. Nicht Mal Rettungsmittel für jede Person... Im Ausland z.b. Niederlande müsste man nur genügend Rettungsmittel mitführen...
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