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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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![]() Zitat:
Der insolvenzantrag wurde am 23.12.24 eingereicht. ![]() Damit sind die Aussagen vom 14.13.24 hinfällig. Man kann net in die Zukunft schauen. Alles seriös...... Provision von der element kassiert, jetzt provision von würtenbergische ![]() Und der Kunde zahlt doppelten Beitrag Alles richtig gemacht für nammert Gruß Geändert von Thomas59 (28.01.2025 um 17:56 Uhr) |
#27
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Langsam. Gemäß § 315 VAG steht es nicht so schlecht um die Prämien. Meines Erachtens erlöschen die Verträge nicht automatisch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. § 316 VAG regelt das nur für bestimmte Versicherungen. Im Übrigen müsste meines Erachtens § 103 InsO gelten und der Insolvenzverwalter hat ein Wahlrecht. Ihr könnt ihn auffordern, das Wahlrecht auszuüben. Im Grundsatz gilt dann, dass noch offene Beträge an den Verwalter gezahlt werden müssten (wenn er erfüllen will). Wenn nicht, kann die entgangene Leistung zur Tabelle nach § 175 InsO angemeldet werden. Aufgrund § 315 InsO gehe ich aber davon aus, dass außer ein wenig "Papierkram" der Schaden überschaubar bleiben dürfte.
Und bitte beachten (Hervorhebung durch mich): Zitat:
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Viele Grüße Philip |
#28
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![]() Zitat:
Nun die fragen:: Lt nammert endet der Vertrag nach Eröffnung Insolvenz automatisch..Das wäre ..ne Unwahrheit? . Ihr könnt ihn auffordern, das Wahlrecht auszuüben. Im Grundsatz gilt dann, dass noch offene Beträge an den Verwalter gezahlt werden müssten (wenn er erfüllen will). Was würde er erfüllen, die versicherungsverträge oder Schäden usw.... Gruß Thomas |
#29
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Ich fasse mal, nach den hier weiteren hilfreichen Infos, die sich zum größten Teil mit meiner Recherche decken, zusammen:
1. Wir haben kein Sonderkündigungsrecht. 2. Wird das Insolvenzverfahren tatsächlich erhoben, enden alle Verträge automatisch ein Monat nach dem endgültigen Insolvenzverfahren. Erst dann könnten wir auch eine neue Versicherung abschließen (Stichwort: Doppelversicherung. 3. Unsere Boote haben bis dahin Versicherungsschutz, gleichwohl ist in dieser Zeit eine Schadensregulierung schwierig, mit erheblicher Zeitverzögerung und sehr wahrscheinlich nur mit einem teilweisen Ausgleich eines möglichen Schadens. 4. Aufgrund einer Doppelversicherung in diesem unglücklichen "Schwebeverfahren" ist der Abschluss einer neuen Versicherung aktuell wohl obsolet, da die neue Versicherung sich raus nimmt, da die Vorversicherung aktuell noch gültig ist. Deshalb meinte ich auch, dass genau das von Nammert nicht in Ordnung ist, hier die Verträge mit dem neuen Risikoträger jetzt auf den 27.01.2025 von sich aus zu datieren, denn das hilft uns aufgrund der Doppelversicherung nicht, außer, dass wir teilweise und individuell (je nach Ablauf der Versicherung bei Element) zusätzliche Beiträge bezahlen. 5. Blöd für uns, insbesondere wenn die Verträge bei Element noch länger laufen und/oder unser Boot nicht unbedingt in einem relativ sicheren Winterlager stehen, wie hier schon angedeutet wurde. 6. Bleibt zu hoffen, dass so schnell wie möglich der Insolvenzverwalter Klarheit schafft und wir dann aus den Verträgen mit Element kommen und in dieser Zeit wir kein Schadenereignis haben. 7. Ob wir dann die angebotenen Verträge von Nammert mit dem neuen Risikoträger (Würtembergische) annehmen, ist dann für jeden von uns Betroffenen die eigene Entscheidung. In diesem Zusammenhang wünscht man sich einen Makler, der seine Kunden gut berät und zur Seite steht. Je nachdem wieviele betroffene Kunden das in Summe sind, wird es nachvollziehbar auch für Nammert nicht einfach hier den Erwartungshaltungen Stand halten zu können. Ich wünsche jedem Einzelnen von Euch für sich die beste individuelle Lösung zu finden, verbunden mit keinem finanziellen Schaden. LG Dirk
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#30
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Jaja, der Deutsche und seine Versicherungen.
Hier ist doch klar, dass, wenn der Versicherer pleite ist, dass der Rückversicherer nachfolgt. Der Makler kann da doch nix für, hat aber viel Arbeit um seine Kunden zu informieren. Selbstverständlich kann er diese sofort an einem Tag verständigen und eine Lösung für sie finden. Wovon träumen eigentlich manche hier? Der Schrei nach Anwalt über RV ist typisch deutsch...
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August Geändert von skibo (29.01.2025 um 06:15 Uhr) Grund: Kommafehler
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#31
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Hier ein ein Artikel über die Insolvenz und die weitere Vorgehensweise von Element Versicherten.
https://www.fnp.de/wirtschaft/grosse...-93541641.html
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#32
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also mein Vertrag z.B. läuft noch und ist bereits bezahlt bis 08/2025.
Nur wie gehen wir Versicherungsnehmer damit um? Angenommen ich habe noch vor Ablauf einen Schaden, egal ob Kasko also Eigenschaden, oder Haftpflicht also einen Fremdschaden. Wer bezahlt das? Und vor allem bei einem Fremdschaden, oder gar einem Personenschaden? Anderweitig versichern darf ich mich ja überhaupt nicht, denn dann würde eine nicht erlaubte Doppelversicherung eintreten. Alles nicht so easy aktuell, oder wie seht ihr das? |
#33
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Das steht doch alles in dem Artikel den ich eben verlinkt habe.
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#34
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in dem Artikel steht z.B.:
Zitat:
Die Element kann aktuell nicht gekündigt werden. Natürlich kann eine neue Versicherung beantragt werden, dann besteht aber eine Doppelversicherung wie ich bereits geschrieben hatte. Wo steht dafür nun die Lösung in dem Artikel? |
#35
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Bei einer neuen Versicherung schriftlich anfragen, darauf hinweisen das man bei Element versichert war/ ist und anfragen ob man bei sofortigem Neuabschluss eine schriftliche, sofortige Deckungszusage bekommt.
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#36
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Moin moin,
Zitat:
zu dem Punkt hätte ich allerdings eine Frage: die BaFin tätigt hier die Aussage, daß im Falle eines endgültigen Insolvenzverfahrens die Verträge zwar nicht erlöschen, aber gemäß §16 VVG einen Monat nach dessen Eröffnung enden würden (und bis dahin die Versicherungsnehmer auch die Beiträge schulden würden). Gibt es hier evtl. konkurrierende Regelungen? lg, justme |
#37
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Schliese mich der Frage wegen folgende info von hr. Gretchen an:
Ihr könnt ihn auffordern, das Wahlrecht auszuüben. Im Grundsatz gilt dann, dass noch offene Beträge an den Verwalter gezahlt werden müssten (wenn er erfüllen will). Was würde er erfüllen wollen, die versicherungsverträge oder Schäden usw.... Danke und Gruß |
#38
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Nammert hat doch den Versicherungsträger (Element zu Würtemberger) gewechselt und jetzt kommen die mit höheren Prämien...
besteht da nicht ein Sonderkündigungsrecht ? dies würde ich in Anspruch nehmen und dann anderweitig versichern...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#39
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![]() Zitat:
Wenn hier jemend genau diesen Punkt mit entsprechender Expertise entkräften kann, wäre uns allen Betroffenen schon einmal sehr sehr geholfen.
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#40
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![]() Zitat:
Aber,Habe das angebotene sofortige sonderkündigungsrech von Element und nammert, wegen insolvenz sofort in Anspruch genommen. Anschließend kam eine Mahnung wegen kommenden zalungsrückstand und dem Hinweis, daß der Versicherer sonst kündigt. Kein Wort der kündigungsbestätigung. Nur widersprüchliche Aussagen von nammert. Bin beim Ombudsmann, das Kasperletheater von nammert lass ich mir net gefallen. Geändert von Thomas59 (29.01.2025 um 19:42 Uhr) Grund: .
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#41
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Wer soll dir das verbieten? Was soll im Schadensfall passieren? Wenn die alte Versicherung zahlt-alles bestens. Wenn nicht, hast du eh ein Problem, da ist doch besser, noch die Chance auf Regulierung durch die Neue zu haben. Sollte einen Monat nach Insolvenz die Versicherung eh weg sein, hats du schon mal nen neuen Vertrag. Der einzige Unterschied ist doch, dass du die neue, teurere Versicherung schon ein halbes Jahr früher bezahlen musst. Auf irgendwelche Beitragserstattungen würde ich mir keine Hofnung machen.
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Auf jedem Schiff das dampft und segelt, ist einer die Putzfrau vögelt. Und ist das Schiff auch noch so klein, eine muss die Putzfrau sein. |
#42
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Nammert hat doch geschrieben, man solle sich melden, wenn man mit dem Wechsel nicht einverstanden ist. Sowohl bei der Info im Dezember, als auch jetzt. Ich hab das für meinen Fall mal bei ein paar anderen gecheckt, die waren auch nicht billiger.
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#43
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Dann dauert die Regulierung lange, aber eine Versicherung wird am Ende eintreten (hoffentlich). Wenn es die Element oder wie auch immer der Insolvenzverwalter das löst, ist-gut. Wenn nicht, dann bestand ja offensichtlich kein Versicherungsschutz zum Zeitpunkt und demzufolge auch keine Doppelversicherung.
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#44
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Na sollen sie doch, anderenfalls, also wenn sie weiterlaufen lassen, du nicht bezahlst und Element tatsächlich im Insolvenzverfahren ist, holt sich der Insolvenzverwalter die Kohle von dir. Jedenfalls wird er es erst mal versuchen.
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#45
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Der Hinweis auf § 16 VVG ist richtig. Kannte ich tatsächlich nicht. Damit dürfte § 103 InsO verdrängt werden.
Warum allerdings kein Recht auf fristlose Kündigung des Vertrages bestehen soll, erschließt sich mir nicht. Ich würde das aus einem erst Recht Schluss von § 40 VVG und § 314 BGB bejahen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Einen untauglichen Versicherungsschutz zu haben, kann kaum zumutbar sein. Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftig Willenserklärung, die also auch ggü dem Vertreter - hier Nammert - erklärt werden kann. Auch der Insolvenzmasse entsteht kein Nachteil, da ja der Versicherungsschutz entfällt. Man sollte sich halt um eine neue Versicherung kümmern. Nur die sogenannte Doppelversicherung wäre ein Problem, da nur die Hälfte des Schadens zuverlässig abgedeckt ist (siehe Bestimmungen in VVG). Aber da die Doppelversicherung hier nicht in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen erfolgt, sondern um einen Nachteil für sich und Dritte zu vermeiden, dürfte mE Nichtigkeit nicht die Folge sein. Aber das sind alles auch keine gesicherten Empfehlungen. Insolvenzen von Versicherungen sind extrem selten. Edit: Wenn jemand der Meinung ist, dass eine fristlose Kündigung unzulässig ist, bitte kurze Begründung oder Hinweis auf Fundstelle.
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Viele Grüße Philip Geändert von Herr_Gretchen (30.01.2025 um 09:23 Uhr) Grund: Typo § 314 BGB statt § 315 BGB
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#46
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Moin moin,
Zitat:
wenn ich das richtig verstehe argumentierst Du, daß das aus der Sicherungsanordnung des AG Charlottenburg resultierende Verbot der direkten Leistung der Versicherung den wichtigen Grund bzw. die Verringerung des Leistungsumfangs darstellt, der dann zur ao Kündigung berechtigte? Wenn ich die Informationen der BaFin richtig verstehe zielen die ja darauf ab, daß die Ansprüche der Versicherten im Falle eines Insolvenzverfahrens dann vorrangig aus dem Sicherungsvermögen zu decken sein, was für mich ein wenig so klingt als ob da nicht mit einer nennenswerten Verschlechterung automatisch zu rechnen sein (wie bei einer 'normalen' Insolvenz) - und es gibt ja auch immer noch die Möglichkeit, daß das Portfolio qua Anordnung der BaFin komplett auf einen anderen Versicherer übertragen wird um die Insolvenz komplett abzuwenden. Dann würde es doch aber nur von den Bedingungen des neuen Versicherers abhängen ob dann ein Sonderkündigungsrecht bestünde? Klingt für mich ein wenig so, als wäre bei einer Versicherungs-Insolvenz da nicht unbedingt automatisch ein Sonderkündigungsrecht im Spiel... aber wahrscheinlich ist das Thema so selten daß es dazu nicht mal gefestigte Rechtsprechung gibt, oder? lg, justme
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#47
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Hallo Zusammen,
ich habe aktuell von Heute von Nammert eine neue weitere Info bekommen. Demnach ist die Element in die Insolvenz gerutscht, da der Rückversicherer von Element denen gekündigt hat. Dieses bedeutet im Weiteren, dass die Element keine möglichen Schäden mehr gesichert regulieren kann. Deshalb hat Nammert die neuen Verträge mit dem neuen Risikoträger (Würtembergische) auf den Beginn 27.01.2025 datiert. Nach dieser weiteren Info von Nammert habe ich für mich jetzt entschieden, die neue Versicherung mit dem neuen Risikoträger (Würtembergische) ab dem 27.01.2025 beginnen zu lassen. Auch deshalb, weil man mir jetzt nicht mehr eine unerlaubte s.g. Doppelversicherung vorwerfen kann und ich sicher bin, dass mein Boot bei einem möglichen Schadensereignis auch eine Schadensregulierung durch den neuen Risikoträger bekommt. Das ich meine zuviel gezahlten Beiträge bei der Element aus der Insolvenzmasse nicht mehr zurück erstattet bekommen, nehme ich in Kauf, was in meinem Fall aber auch zu verschmerzen ist, da mein Vertrag über die Element nur noch bis März 2025 datiert war und Element diesem Vertrag ja schon im Dezember 2024 zum 31.03.2025 gekündigt hatte. Also bei mir "nur" 2 Monate, was wirklich im Verhältnis bei einem möglichen Schadensereignis bis 31.03.2025, zu verschmerzen ist, auch wenn mein Boot aktuell recht sicher im Winterlager steht. An dieser Stelle möchte ich aber auch sagen, dass sich Nammert schon kümmert und bemüht ist, hier für Ihre Kunden das richtige zu tun. Das das alles momentan länger dauert, ist bei der wohl Vielzahl von Kunden, wo es wohl auch immer einer Einzelfallbetrachtung bedarf, absolut nachvollziehbar. Nammert hatte versucht mich zurück zu rufen, da ich aber zu dem Zeitpunkt telefonsich nicht erreichbar war, haben sie mir eine E-Mail geschrieben ... ergo, Nammert kümmert sich um seine Kunden und vor diesem Hintergrund habe ich nach wie vor Vertrauen wie bisher auch und bleibe auch bei Nammert, jetzt eben mit dem neuen Risikoträger. Lieben Gruß Dirk
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#48
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Geht es bei Euren Element Versicherungen nur um die Haftpflicht, oder auch noch um die Vollkasko?
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#49
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Ich denke bei jedem unterschiedlich, bei mir auch um die Vollkasko
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#50
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Soweit dies bei Insolvenzbekanntmachungen sichtbar ist, wurde das Verfahren noch nicht eröffnet. Zur Info, für diejenigen, die bei www.insolvenzbekanntmachungen.de selbst schauen möchten. Bundesland: Berlin Gericht: Charlottenburg Von: 01.01.2025 bis aktuelles Datum Wildcard: * Firma: Element* (also unbedingt das Sternchen hinten dran) Dann: SUCHEN
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Viele Grüße Philip
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