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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#26
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Zitat:
BTW zum erkennen von Mängeln. Kunde von mir hat ne 26FUß Sea Ray. Mit Trailer genau 3,5t. Nun war der Trailer HU-fällig. Kein Problem, bin ja KFZ-Meister und in Handwerksrolle entsprechend eingetragen. das die beleuchtung nen Knackst hatte wär klar (Lampe abgerissen). Ich war zufälig beim Kranen des Bootes dabei. Trailer federt schön aus. Kund stellt mit den Trailer aufn Hof zur Mängel beseitigung. Zugfahrzeug: Geländewagen. Ich bereite den Trailer für die HU vor (inkl Aufbocken für Radlagercheck), fahr zum Tüv (Zugfahrzeug Caddy) Ist ja nur ein Alutrailer! Und was ist? In der Prüfbahn steht plötzlich das linke Hinterrad ca 1cm in der Luft. Federung aufm letzten Ende schwergängig Hätten wir den Trailer mit nem Geländewagen oder mit nem leeren Caddy vorgeführt wäre das nie aufgefallen! Mit hilfe einer Brechstange ließ sich der fehlende Federweg herstellen und dann wurde der Kram gangbar gemacht. MFG René
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MFG René Geändert von divefreak (19.06.2007 um 07:44 Uhr) |
#27
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Wenn er aber Erstbesizter war, sollte er sich schon daran erinnern. Aber darum ging es mir je gar nicht. Es ging mir mehr darum, daß alles auf Havanna in einem schon recht ruppigen Ton "eingeschrieben" hat.
Sicher kann man bei einem 30 Jahre alten Hänger keinen Neuwertigen Trailer erwarten, aber wenn er als ok verkauft wurde sollte er mindestens auch ok sein. Mehr wollte ich nicht mit meinem Beitrag sagen.
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Franz-Josef Jet ist einfach klasse... |
#28
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Als ich mein Boot samt Trailer gekauft habe, war dieser augenscheinlich in einem guten Zustand. Ich bin dan von Hamburg bis nach Hause (Raum Duisburg) gefahren. Trailer lag top, keinerlei Mängel während der Fahrt. Vor Urlaubsantritt dann zum Tüv bzw. Dekra.
Dort haben wir dann festgestellt, dass der Trailer super gleichmäßig bremst aber viel zu wenig. Also den ganzen Schmodder aufgemacht und festgestellt, dass die Beläge mit irgendetwas beschmiert waren. Wo wir gleich dabei waren, die Lager kontrolliert und siehe da - ein Teil der Lager bestand eigentlich nur noch aus Fragmenten - vorher nichts bemerkt - Räder waren fest. Also neue Lager und neue Beläge drauf - wieder zur Dekra und heissa - Plakette erhalten. Das einzige was noch erforderlich war - die Bremsen ein wenig nachstellen bzw. eine Seite. Ergo - ich hatte den Eindruck einen mängelfreien Trailer zu ziehen und wurde eines besseren belehrt. Aber das war dann halt so und ich habe niemanden die Schuld geben wollen. Das konnte garantiert auch der Verkäufer nicht gewusst haben. Das ist halt das Risiko bei Gebrauchtkauf und mann sollte so realistisch sein, dass so etwas immer passieren kann. Wie dieverse Vorredner bereits gesagt haben: Einfach abhaken als Lebenserfahrung Mach das Ding fertig oder verkauf es als Bastlerobjekt erneut bei ibähh. Gruß Frank |
#29
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Hi,
mit Internetauskünften in solchen Portalen registrierter Anwälte sollte man vorsichtig sein, zumal dort auch nicht gerade die Elite der Jurisprudenz vertreten ist. In der Praxis Arglist nachzuweisen ist meist sehr kostenintensiv (Sachverständigengutachten) und gelingt nur selten. Gerade bei Trailern, die oft über Monate stehen und oft während des Stehens mangelhaft werden, ist der Arglistvorwurf allenfalls in bestimmten eindeutigen Fällen nachzuweisen. Viele Mängel schlummern dort im Verborgenen. Viele Käufer schenken dem technischen Zustand des Trailers auch zu wenig Beachtung, insbesondere, wenn er im Paket mit dem Boot verkauft wird. Erfährt man vom Verkäufer, dass er seine Bootsurlaube auch am Meer verbracht hat und keine Rechnung vorlegen kann, dass alles jüngst überprüft und schadhafte Teile instand gesetzt wurden, muss man als Käufer im Grunde davon ausgehen, dass Reparaturen an Bremsen und Radlagern wahrscheinlich anstehen. Bei der Beschreibung als "Bastlerobjekt " ist zu unterscheiden, ob diese nur einen Versuch eines unzulässigen Versuchs des Ausschlusses der gesetzlichen Gewährleistung benutzt wird, oder es sich tatsächlich um ein kaputtes Teil handelt. Ein signifikantes Merkmal ist der geforderte Preis. Liegt dieser im Rahmen verkehrsüblicher Preise für gebrauchte verkehrstüchtiger Fahrzeuge, so ist der Verkäufer verpflichtet, auf ihm bekannte Mängel hinzuweisen. Liegt der Preis weit darunter, muss der Käufer wissen, dass das Fahrzeug nur mit grossem Aufwand wieder in den verkehrstüchtigen Zustand versetzt werden kann und sich die Sache auch nur rentiert, wenn der Käufer die Instandsetzungsarbeiten selbst mit überschaubarem Materialaufwand durchführen kann. Bei der Beschreibung "Bastlerobjekt" obliegen dem Käufer darüber hinaus gesteigerte Pflichten, die Kaufsache vorher selbst eingehend zu überprüfen, will er sich nicht dem Gegeneinwand des grob fahrlässigen Übersehens bestehender Mängel aussetzen. Gruß Justin |
#30
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Zitat:
Gruß Mario
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https://freie-rede-jetzt.de
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#31
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Nur noch mal zur Erinnerung:
Zitat:
Ich habe letztes Jahr über 6 Monate den Trailermarkt verfolgt. Wenn man nicht gerade die ganze Bandbreite, sondern nur den Ausschnitt zul. Gesamtgewicht ca. 1500 kg, für Schwertkielboot geeignet, Tandemachse, berücksichtigt, wird jeder sehen, wie dünn das Angebot wird. Wer mir einen solchen Trailer für 200 Euro anbieten kann - bitte, den nehme ich sofort. Insofern sollte man mit solchen saloppen Aussagen vorsichtig sein; zeugt es ggf. mehr von Ahnungslosigkeit bezügl. der Marktsituation. @dutschmann: zur Abwicklung. Ich habe am nächsten Tag den Verkäufer gefragt, ob es o.k. ist, wenn ich den Trailer einige Zeit später hole da er von mir 600 km entfernt ist. Ich hatte 80% des Preises sofort angezahlt. Er war damit sofort einverstanden. D.h. bei der Abholung hatte ich den grössten Teil seit Monaten bezahlt. @alle Kritiker: Es gibt sicher Bereiche, in denen es euch ebenfalls an entsprechender Kompetenz mangelt, um adhoc die Qualität und den Wert einer Sache beurteilen zu können. Mängel, wie ausgeschl. Achse, Radlager, zugespachtelte Rostlöcher sind auch nicht unbedingt sofort zu erkennen - oder doch? Ich für meinen Teil, habe schon einiges über ebay verkauft und benützte diesen Marktplatz nie, um andere "über's Ohr zu hauen". Sondern beschrieb die Dinge so wie sie sind - offen und ehrlich. Es wurde ja schon oft erwähnt, das z.T. sogar kommerzielle Anbieter Formulierungen in ihr Angebot aufnehmen, die nicht zulässig sind (Gewährleistungsausschluss). Im diesen Sinne ging es mir um eine Erfragung nach Meinungen wie @FJG78 es beschrieben hat: Etwas gegen den Verkäufer unternehmen, oder versuchen das Ding irgendwie hinzubekommen. @molaboot: So, du würdest bei ebay kein Fahrzeug kaufen? Ist ein Boot nicht auch ein Fahrzeug (Wasserfahrzeug)? Was definitiv stimmt: Ich hätte bei der Abholung genauer hinschauen sollen. Aufgrund der gemachten Zusage des Verkäufers, das ich den Trailer später abholen kann, und es dann doch so lange dauerte, bis ich beruflich die Gelegenheit hatte in die Nähe von Hannover zu kommen, hatte ich ein schlechtes Gewissen und schaute nicht so genau. @der-veteran: über einen solchen Charakter einen Kommentar abzugeben lohnt sich nicht. Es freut mich aber, dass Sie offensichtlich alleine dastehen. Ciao Thomas |
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Zitat:
Frag mal bei www.htsline.de an. MFG René
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MFG René |
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Hallo Thomas,
wenn man davon aus geht, daß du für den Trailer 200Euro bezahlt hast Zitat: "Wer mir einen solchen Trailer für 200 Euro anbieten kann" und dann das Baujahr mit berücksichtigt, kann man nichts anderes erwarten als eine Baustelle. Außerdem sind die Mängel die du aufgezählt hast eigentlich problemlos und kostengünstig zu beheben. Allerdings nicht, wenn man dazu das Teil in eine Werkstatt geben muß. Es ist aber auch eigentlich logisch, daß man so ein Teil nicht kauft, wenn man die genannten Mängel nicht selbst beheben kann. Deshalb brauchst du dich auch nicht wundern, daß hier manche bissige Kommentare auf dich prasselten. Da ich auch recht rege bei ebay unterwegs bin hoffe ich, daß ich als Verkäufer nie an so einen Kunden wie dich gerate, der für kleinstes Geld eine alte, gebrauchte Sache kauft und sich dann wundert, wenn sie Gebrauchspuren oder auch kleine Schäden hat. Gruß Jürgen Hatte noch vergessen zu erwähnen, daß du mir den Trailer auf den Hof stellen kannst, wenn du ihn los haben willst. Kriegst dann auch 150 Euro dafür Geändert von jessig1 (19.06.2007 um 23:13 Uhr) Grund: Hab noch was vergessen
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#34
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Zitat:
Trotzdem freundliche Grüße Alfred Der immer noch kein (Wasser)Fahrzeug bei Ebay kauft. |
#35
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...also in dem punkt schließe ich mich havana an....einen kielboottrailer, 1500 kg... tandemachser....für 200....den nehme ich auch..... da ich ja ...wie in meinem anderen trööt beschrieben nun schon seid einigen wochen einen leihtrailer suche...hätte mich eine reparatur auch nicht mehr zeit und geld gekostet....
und ich muß auch noch erwähnen das ich dieses allgemeine gemotze über ebäh nicht nachvollziehen kann......ich selbst habe zwar auch schon schrott bekommen....aber das es schrott war hat sich erst bei kompletter zerlegung herausgestellt....das ich und meine mietbieter es so hoch geboten haben...war glück des verkäufers und pech von mir.....würde also nie dem verkäufer einen vorwurf machen..... auf der anderen seite habe ich auch schon sehr viele schnäppchen bei ebäh gemacht...unter anderem mein boot, meine letzten drei motorräder usw. also havana .... mach das ding fertig. lerne daraus und gut...
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#36
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Ich sehe es wie Glumpo. So wie Du die Vierkantrohre aussägst, hast Du schon ein Muster für den Neukauf. Wenn man dann die entsprechenden Leute angeht, bekommt man einen "neuen" Trailer (ich würde ihn dann je nach Möglichkeit feuerverzinken. Dann ist erst mal Ruhe)
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#37
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Hi,
ins sog. Klo kann man greifen, wenn man bei eBay kauft ebenso, wenn man über eine der grossen Bootsbörsen kauft und auch dann, wenn man vom Preis und der Beschreibung her ein intaktes Fahrzeug erwarten darf. Prinzipiell muss man sich Fahrzeuge vorher gründlichst mit fachkundigem Auge anschauen, bevor man mitbietet, insbesondere wenn man ein urlaubsklares Boot zum moderaten Preis kaufen und nicht noch weiteres Geld reinstecken will. Das ist gerade bei Booten in der Regel ein zeitintensives und kostspieliges Unterfangen, da man sehr oft viele hunderte Kilometer fahren muß und damit einiges des eingeplanten Budgets durch den Auspuff geht. Vorher sollte man auf jeden Fall mit dem Verkäufer telefonieren und auf schriftliche Zusicherung einer mangelfreien Technik bestehen. Wegen eines Trailers, der unter 800,- € kostet, reist man natürlich nicht 600 km, um den vorher zu inspizieren. In solchen Fällen ist ebenfalls eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer angezeigt, der schriftlich ! Auskunft über den technischen Zustand, TÜV, letzte Wartung und Reparaturen geben muß. So detailliert wie möglich fragen! Erlebt man dann böse Überraschungen, kann man den Verkäufer wegen falscher Zusicherungen belangen. Windet sich der Verkäufer, konkrete Angaben zu machen, Finger weg oder bei ganz kleinem Preis abwägen, ob sich der Kauf trotz allem lohnen könnte. Aber gerade beim Trailer kommt dann das grosse Problem hinzu, dass man ihn wahrscheinlich gar nicht mehr überführen kann oder darf. Von daher würde ich mir einen Bastlertrailer nie kaufen, da ich ihn wahrscheinlich nicht einmal mehr zur nächsten Werkstatt ziehen kann oder darf. Gruß Justin |
#38
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Hallo zusammen
Solche "Schnäppchen" gibt es nicht nur bei ebay. http://www.boatshop24.com/web/de/suc...showid=1540177 Grüße Joachim |
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Zitat:
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Gruß Jörg |
#40
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Die Aufregung von havanna kann ich auch absolut nicht nachvollziehen.
Du kaufst günstig und unbesehen einen gebrauchten Trailer und jammerst wegen einiger Reparaturen. Ich habe auch einen Techau-Trailer, der ca. 30 Jahre alt ist. Diesen Trailer habe ich seit ca. 8 Jahren und muss natürlich auch immer wieder mal etwas dran reparieren. Erst letzte Woche wurde beim TÜV festgestellt, dass 1 Radlager defekt ist, 1 Radlager Spiel hat, die Kugelkupplung wegen Spiel getauscht werden muss, die Bremsen eingestellt werden müssen und die Lichtleiste eine Überholung braucht. (Plakette trotzdem bekommen, da der Prüfer ein Kumpel ist ) Diese Reparaturen sind fällig, obwohl ich immer versuche, meine Fahrzeuge (+ natürlich auch andere Sachen) in Ordnung zu halten und Reparaturen, sobald sie erkannt werden, selbst repariere bzw. reparieren lasse. Zu havanna noch eine Anmerkung: Gekauft im November 2006, also Kaufvertrag November 2006 !!!!! Abholung Ende März 2007, reklamieren dann im Juni 2007 Außerdem noch ein guter Tipp: Es ist sehr naiv, einem Rechtsanwalt alles zu glauben. |
#41
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Dazu noch ein Beispiel eigener Unerfahrenheit, Naivität und Gutgläubigkeit:
Ich habe im Herbst 2012 ein Boot samt Heku-Trailer, beides gebraucht, bei einem großen Händler in Schlesw.-Holstein gekauft. (Den Namen lass ich aus jur. Gründen weg.) Meine Bedingung war, dass der Trailer eine neue TÜV-Plakette bekommt – in der Annahme, dann sei er auch technisch in Ordnung. Seitdem hat er ca. 300 km gelaufen. (Viel Gelegenheit zum Bootfahren gab es 2012 angesichts der fortgeschrittenen Jahreszeit nicht mehr, und 2013 kam die große Elbeflut.) In den Sommerferien nun wollten wir das Boot mit nach Dänemark nehmen. Nach 200 km war Nähe Neumünster Schluß: Ein Radlager rauchte ab, in Wortsinne. Wir hatten Glück, dass ein hinter uns fahrender Autofahrer uns netterweise warnte. Wir stoppten sofort, der ADAC brachte Trailer samt Boot in eine Werkstatt. Dort liessen wir Trailer&Boot und fuhren ohne an unseren Urlaubsort. Alles weitere regelten wir telefonisch und per eMail mit dem Besitzer, er sollte beide Radlager ersetzen. Später machte er uns auch auf Reifenschäden aufmerksam. Als wir den reparierten Hänger wieder abholten, zeigte er mir die beschädigten Teile. An beiden Trommeln gab es alte Schäden (sah man am Rost), Teile waren weggebrochen. Die Reifen hatten Altersrisse und waren eigentlich nicht mehr verkehrssicher. Diese Teile hat er auftragsgemäß ersetzt und mir mit auf den Weg geben, auch die Bremsbeläge an der Auflaufbremse ersetzen zu lassen, die seien eigentlich nicht mehr genehmigungsfähig. Dass der Hänger in diesem Zustand durch den TÜV gekommen ist, hat ihn sehr gewundert. Meine Lehren aus dieser Erfahrung: Traue keiner TÜV-Plakette Traue keinem Händler, der behauptet, ein Fahrzeug sei technisch absolut ok. Ich werde in Zukunft regelmässig, auf jeden Fall vor einer grösseren Urlaubsreise, die Radlager überprüfen lassen. Gruß von einem, der sich einen Eimer Asche auf's Haupt gestreut und wegen erwiesener Dummheit selbst ausgepeitscht hat)
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Gruß, Wolf Geändert von spoege (04.08.2013 um 12:55 Uhr) |
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Bitte um Hilfe
Hallo, ich bin recht neu hier und habe ein Problem. Undzwar habe ich gerade einen Bootstrailer (Techau TB1600) gekauft, der allerdings keine Bremsen mehr hat (hat mal ein Mechaniker beim Vorbesitzer mitgenommen und sich nicht mehr gemeldet ...).
Fehlen tun Trommel, Anbauteile und Beläge auf allen 4 Rädern. Das technische Know-how zum Einbauen ist vorhanden nur finde ich leider keinerlei Infos darüber, wo ich die passenden her bekomme, geschweige denn was für Teile das überhaupt sein müssen (Teilenummer etc.). Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. der Hänger hat Papiere und Typenschild aber leider keine Schilder oder Bezeichnungen auf den Achsen selbst. Eine Explosionszeichnung oder so wäre auch sehr sehr hilfreich. Viel Vielen Dank schon mal im Voraus |
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Schon mal beim Hersteller nachgefragt?
http://www.techau.de/index.php/kontakt |
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welche Achsen da drunter sind mußt du schon selber raus finden sonst kommst du nicht weiter
bei You Tube findest du reichlich Videos zur Anleitung und Hilfe http://www.techau.de/ https://www.wiedemann-fahrzeugtechnik.de/ http://www.anhaengerteileshop.de/epa...ch_Herstellern https://www.anhaenger-ersatzteile24....satzteile.html http://www.anhaengerteileladen.de/
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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Also wenn die Trommeln fehlen, dann kann er ja eigentlich überhaupt keine Räder mehr haben.
Denn die werden an den Trommeln festgeschraubt. Du hast also einen Trailer ohne Räder gekauft. Ist das die Botschaft?? Ein Rahmen mit Achsen und nackten Ankerplatten/Achsstummeln also.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
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auf den Ankerplatten müßte auch stehen was das für ein Hersteller ist, oder wenigstens eine Nummer die einen weiter bringt, in der BE steht normal auch was drin, über die Typ Nummer kann der Hersteller dir sicherlich die gewünschten Infos liefern wenn du höflich fragst
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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Soweit ich weiß hat Techau beim TB1600 Peitz Achsen verbaut.
Ob's dazu noch Trommeln gibt?
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Viele Grüsse Bernhard _____________________________________________ Immer eine Handbreit Sprit im Tank |
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Ach ja, wenn es Peitz Achsen waren und du tauscht Sie gegen was neues (Knott, ALKO usw) dann mußt du auch die Auflaufvorrichtung tauschen.
Peitz hat einen anderen Auflaufweg wie alle anderen
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Viele Grüsse Bernhard _____________________________________________ Immer eine Handbreit Sprit im Tank |
#50
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und wieso kauft man dann sowas??
Gerhard |
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