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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Es ist so wie ich geschrieben habe. Grünes Kennzeichen -> Anhänger über das Zugfahrzeug versichert. KZ-Kennzeichen -> Versicherung über Deckungskarte. Kein Kennzeichen -> Schwarzfahrt. Basta.
Ist auch völlig logisch, sonst würde ja kein Mensch mehr einen Anhänger zulassen, sondern bei einer Kontrolle immer behaupten, gerade auf Überführungsfahrt zu sein. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (27.09.2007 um 13:49 Uhr)
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#27
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#28
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Ralf , er hat auch keine ABE wo Sportanhänger drinsteht ,also hat Ecki recht. Trotzdem darf imho mit dem Kurzzeit/Roten Kennzeichen nix transportiert werden , lieg ich da falsch ? Ecki ,kannst den nochmal anrufen ?
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#29
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#30
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Mir Kurzzeitkennzeichen kann ich transportieren was ich will. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#31
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Rischtisch
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#32
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Es ist mir eigentlich egal was dein Bekannter bei dir erzählt. Meine Dienststelle sagt hier etwas anderes.
Auch hatte ich keinerlei Papiere für den Trailer. Dann bringt dir auch kein Kennzeichen/ Doppelkarte irgend etwas. Denn nur unter der Vorlage eines Fahreugbrief / Zulassungsurkunde / ABE des Herstellers bekommst du auch ein passendes Kennzeichen. Ansonsten könntest du ja auch an einen gestohlenen PKW dieses Kennzeichen schrauben und hättest einen Freibrief für den Transport. Glaube mir ich habe das schon des öfteren durchgezogen und noch nie Ärger bekommen. Aber wie auch immer, es wird nichts bringen dieses Thema hier weiter zu diskutieren. Jeder hat seine Meinung darüber. Ich denke mal er soll selber entscheiden welche Variation er nimmt.
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Gruß Ralf |
#33
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Ich glaube mittlerweile, daß du gar nicht weißt wovon hier die Rede ist. Vermutlich hat die Stadt Aachen auch keine Ahnung von den Zulassungsbestimmungen. Gucksdu: http://www.stva-ac.de/Dienstleistung...zzeitkenz.html Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (27.09.2007 um 15:22 Uhr) |
#34
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Ich habe von der Materie genauso viel Ahnung wie du. Denn wir beide gehören keinen der passenden Institution an, sondern beziehen unsere Informationen aus anderen Quellen. Ich berufe mich auf meine Polizei Dienstelle und du auf deinen Bekannten. Somit steht Aussage gegen Aussage. Ich für meinen Teil habe dieses schon mehrfach so durchgeführt mit Absprache meiner Dienstelle. Auch gibt es in Deutschland immer wieder Lücken in den Vorschriften um halt mal einen anderen Weg gehen zu können.
Wie ich gesehen habe braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen mittlerweile keine FgNr. mehr, in diesem Punkt muss ich dir auch Recht geben. Die ändern Angaben ja auch so wie sie es möchten. Ist aber auch egal. Der Punkt ist das er kein Kennzeichen benötigt. Im schlimmsten Fall braucht er nur die Doppelkarte um bei einem Schadensfall nicht im Hintertreffen zu sein. Ich habe schon PKW´s Überführt ohne jemals ein Kennzeichen darauf montiert zu haben. Wichtig war immer nur die Doppelkarte und der direkte Weg nach Hause. Logischerweise mit einem Vekehrssicheren Fahrzeug. Ich denke mal Eckaat wir sollten es dabei belassen, bevor dir noch die Hutschnur wieder fliegen geht. Das bringt uns beiden nichts. Und ausserdem ist das Wetter schon schlecht genug, da müssen wir beide uns nicht noch streiten. PS: habe ich kein Problem damit wenn ich mal Unrecht habe, kein Mensch ist vollkommen. Ich kann nur das wiedergeben was ich selbst erlebt und auch praktiziert habe. Alles andere wäre ja auch absoluter Blödsinn wenn ich einem zu einer Straftat verleiten würde. Deswegen auch mein Hinweis dieses vorher abklären zu lassen ,und das bitte nicht in einen Forum ,sondern der passenden Behörde seiner Wahl. So jetzt wünsche ich euch noch einen schönen Donnerstag und das das Wetter noch einmal besser wird.
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Gruß Ralf |
#35
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dann gibt es ja wirklich unterschiede..denn hier im LK aurich ist das auch anders.. als ich ein motorrad ueberfuehren wollte, bracuhte ich bei der zulassungsstelle nur angeben was es denn wird ( motorrad / auto / anhaenger )..hab dann beim schilderdiesnt nur sagen muessen, das ich nur ein kennzeichen brauche... ich hatte weder schein / brief / briefkopie etc.. nur ne doppelkarte fuwer kurzzeitkennzeichen und meinen ausweis.. |
#36
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Hallöchen Zusammen ...
ich hab mir da nicht so viele Gedanken drum gemacht ... Hab einfach das Kennzeichen hinten vom Auto ab und am Trailer darn und so von Leer nach Wilhelmshaven ... Bei ner Kontrolle hätte ich mich auf § 18 StVZO berufen ... (nachzulesen im Netz !!!) ausgedruckt und mitgenommen !!! http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php Keine Kontrolle und angekommen ...
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Gruß, Buddy Lebe einfach, so lebst du Glücklich ... |
#37
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Gruß, Buddy Lebe einfach, so lebst du Glücklich ... |
#38
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@ institutleiter
Ich habe ja nicht bestritten das Eckaat falsch liegt, sondern das ich es so nicht kenne. Ich denke mal um wirklich jeden Ärger zu vermeiden ist sein / dein Weg bestimmt der bessere, keine Frage. Auch sollte ich noch erwähnen das es bei mir ca 1,5 Jahre her ist mit der letzten Überführung. Aber die StvO ist halt auch mit Grauzonen behaftet. Und wenn du einen findigen Menschen der Staatsgewalt getroffen hast der dich nicht mag , dreht er dir immer einen Strick aus deiner jetzigen Situation. Dafür gibt es auch hier im Forum ja genug Fälle.
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Gruß Ralf |
#39
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Hallo
Werde mal unsern bootsmann Dierk ein wenig unterstützen. Auf deutschen Straßen darf zur Überführung innerhalb Deutschlands mit Kurzzeitkennzeichen nur etwas rollen, das eine deutsche Betriebserlaubnis hat. Ohne Papiere und Typenschild ist diese nicht gegeben, also darf man es nicht. Daß viele das mit US-Trailern oä trotzdem machen, ändert nichts daran. Ob nun mit oder ohne Doppelkarte gefahren werden darf, ist über Verordnungen zum Sportgeräteanhänger geregelt, dazu sind aber in jedem Fall auch Papiere nötig. Die einzig legale Fahrt gänzlich ohne Papiere und Typenschild wäre die zur Prüfstelle.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#40
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Ist irgendwo deffiniert wo die Prüfstelle ist oder anders gefragt kann man sich die Prüfstelle frei aussuchen. Z.b.: Ich wohne in Bremen, muß einen US Trailer nach München bringen kann ich dann bei einer Kontrolle in Kassel sagen "Ich bin auf dem Weg zur Prüfstelle München?
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#41
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Zitat:
Ein Trailer/Sportgeräteanhänger ist im Betrieb über das ziehende KFZ haftpflichtversichert. Eine Doppelkarte ist daher beim Zulassen nicht erforderlich. Das ist in jedem unserer Bundesländer so, leider scheinen das einige Mitarbeiter der Zulassungsstellen nicht zu wissen und beraten daher falsch.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#42
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Zitat:
das stimmt leider nicht. Als Fahrzeughalter ist man lediglich verpflichtet, für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges geradezustehen. Und die ist bei einem Amitrailer nach deutschem Recht eben nicht gegeben. Entspräche der Trailer diesem, ist es auch kein Problem ihn mit Kurzzeitkennzeichen zu bewegen, unabhängig davon, ob eine Betriebserlaubnis vorliegt oder nicht. Das ist der feine Unterschied. Ich bemühe dazu auch gern noch mal die Zulassungsstelle Aachen: http://www.stva-ac.de/Dienstleistung...ennzeichen.pdf Gruß Ecki
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Hi Ecki
Den Link von Aachen kenn ich. Steht das gleiche drin, wie im Berliner Merkblatt. Die Vekehrssicherheit ist denke ich der springende Punkt. Diese beinnhaltet doch die Betriebserlaubnis bzw. eine Typprüfung. Sonst könnte doch jeder mit "werweiswas" rumfahren und andere Leute gefährden. Ich find jetzt nicht wo es steht aber spreche in den nächsten Tagen ja sowieso mit dem "Anhängerguru". Der wird es wissen.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#44
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Zitat:
Ein Fahrzeug kann auch ohne Typprüfung oder Betriebserlaubnis verkehrssicher sein. Ist ja auch jeder Eigenbau, bevor er seinen Zettel bekommt. Muß eben nur den Vorschriften entsprechen. Mit "werweißwas" rumfahren scheidet damit klar aus. Gruß Ecki
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#45
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Aachen hat Recht aber...
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten (1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt. Dies ist ein Auszug aus dem Paragraphen. Da kann jeder was basteln, KZK holen, was eintragen und abgeht die Luzi. Das in Deutschland?? Also die ******** nich meh anmelden und son Stress, für 85 Euronen nen Freibrief kaufen und los geht es. Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_16.php
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#46
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Verkehrssicherheit! Dehnbarer Begriff und doch so einfach
Verkehrssicher heisst:
Lichter müssen funktionieren, Bremsen auch(generell nicht schlecht), Es darf niemand durch das benutzen gefährdet oder unnötig gestört werden (Lärm, scharfe Kanten,etc). Dann geht es aber los. |
#47
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Oh man,nur gut das ich rote Nummern habe.Wir fahren damit unsere Anhängerprototypen zur Probe die weder eine Typengenehmigung oder Fahrgestellnummern haben.Sie müssen aber den gesetzlichen Vorschriften bezüglich Bremsanlage,zulässigen Gesamtgewicht und Lichtsignalanlagen entsprechen.
Also mit irgendeinen zusammengebastelten Hafentrailer ohne Bremse (je nach Gewicht) und Lichtanlage auf der Strasse mit roten Nummern rumfahren ist nicht.Und schon gar nicht mit Kurzzeitkennzeichen. Gruß Frank
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Gruß Frank |
#48
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Zitat:
Gruß Ecki
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#49
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Zitat:
Leute das hat doch alles keinen Sinn hier. Es gibt soviele Ausnahmen die nicht auf den Ämtern und erst recht nicht im Internet hinterlegt sind. Jeder kennt einen kleinen Teil der Vorschriften aber noch lange nicht alles. Habt ihr euch eigentlich jemals das Heilige Buch der StvO. zu gemüte geführt ? Dort steht zb auf Seite 3 was ich nicht darf und auf der Seite 4 wird alles wieder aufgehoben durch Ausnahmen. Somit ist hier alles Spekulativ und bestimmt komplett. Auch kennt der Herr Streifenpolizist nicht jede seiner Regeln. Erst ein Anwalt wird wieder 25 Paragraphen durchwühlen um wirklich zu einem Ergebniss zu kommen.
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Gruß Ralf |
#50
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Zitat:
Und wenn danach immer noch solche Antworten kommen, dann laß ich mir für Dich etwas ganz Besonderes einfallen. Gruß Ecki
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