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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 27.09.2007, 09:21
bikerherby bikerherby ist offline
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Standard Trailer ohne Papiere verkehrstauglich ??

Moin


Habe mal ne Frage an die Trailerexperten. Darf ich einen Trailer ohne Papier bzw. auch ohne Typenschild (allerdings mit funktiontüchtiger Lichleiste) mit einem Überführungs oder Kurzkennzeichen auf der Strasse bewegen. Bekomme ich für so ein Teil überhaupt ein solches Kennzeichen?? Ich frage weil ich mich nach einem Boot mit Trailer (Größe bis 5m lg.)umschaue, und oft Trailer ohne Papier usw. mitangeboten werden.

Gruß

Martin
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  #2  
Alt 27.09.2007, 09:25
Benutzerbild von Thomas-PI
Thomas-PI Thomas-PI ist offline
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Schau hier mal rein.

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=29074
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Grüsse Thomas
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  #3  
Alt 27.09.2007, 09:27
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
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1) Ja.
2) Ja.

Geld, Personalausweis und Deckungskarte einstecken und auf der Zulassungsstelle eine Nummer ziehen.

Gruß Ecki
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Leo Tolstoi


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  #4  
Alt 27.09.2007, 09:35
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Cessna Cessna ist offline
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Hallo Ecki,
Deckungskarte brauch er nicht, bzw die Versicherung gibt keine raus.
Ein Trailer hat ein grünes Nummernschild und ist somit von Steuer und auch von Versicherung frei.
Kurzkennzeichen bekommt man auch nur mit Papiere, würde da aber immer die Zulassungsstelle fragen. (Ist ja nur ein Anruf)
Gruß Thomas
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  #5  
Alt 27.09.2007, 09:36
bootsmann bootsmann ist offline
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Moin!

Trailer ohne Betriebserlaubnis dürfen auf öffendlichen Strassen nur bis max. 6 Km/h bewegt werden(entsprechende Kennzeichnung!). Eine funktionierende Lichtleiste ist selbstverständlich! Das Zugfahrzeug muss ebenfalls entsprechend gekennzeichnet werden und für den Transport zugelassen sein. Regional gab es z.T. Sondergenehmigungen für den Bootstransport (z.B. Ostholstein /sog. "Fehmarntrailer")
Für einen Trailer ohne Typenschild wirst du keine Betriebserlaubnis bekommen. Auch für ein Überführungskennzeichen benötigst du eine Betriebserlaubnis /Fahrzeugschein.
Ansonsten handelt es sich nur um sog. Hafentrailer , die nur auf privatem Gelände zugelassen sind!
Gruß Dierk
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  #6  
Alt 27.09.2007, 10:00
bikerherby bikerherby ist offline
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danke für die schnellen Antworten . Bin jetzt ab verunsichert, darf ich oder darf ich nicht. Anscheinend gehen die Meinungen auseinander.Nur mit Betriebserlaubniss oder nicht
Grundsätzlich gehe bei einem Trailer davon aus das er verkehrstauglich ist als kein rostiges Teil ohne Lichtleiste usw.. Gibt es hierzu eine bundesweite Regelung oder ist die Gesetzeslage regional unterschiedlich ??

Gruß

Martin
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  #7  
Alt 27.09.2007, 10:10
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von Cessna Beitrag anzeigen
Hallo Ecki,
Deckungskarte brauch er nicht, bzw die Versicherung gibt keine raus.
Ein Trailer hat ein grünes Nummernschild und ist somit von Steuer und auch von Versicherung frei.
Kurzkennzeichen bekommt man auch nur mit Papiere, würde da aber immer die Zulassungsstelle fragen. (Ist ja nur ein Anruf)
Gruß Thomas
Wenn ich nicht letzte Woche in genau so einem Fall ohne Deckungskarte 2 Stunden umsonst auf der Zulassungsstelle verplempert hätte, dann hätte ich das nicht geschrieben. Die Frieda hat nach Perso und Deckungskarte gefragt und nicht nach Papieren.

Gruß Ecki
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  #8  
Alt 27.09.2007, 10:13
Aerodeck Aerodeck ist offline
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Wenn du ihn anmelden möchtest musst du folgenden Weg gehen.

- bei der Polizei eine Unbedenklichkeitsbestätigung holen
- beim TÜV den Trailer vorstellen und eine Neuabnahme machen lassen . Du bist der Erbauer falls kein anderer Hersteller bekannt ist.
- zum Straßenverkehrsamt gehen und ein grünes Kennzeichen holen.

So habe ich es jetzt schon 2 mal gemacht.
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Gruß Ralf
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  #9  
Alt 27.09.2007, 10:51
bootsmann bootsmann ist offline
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Moin!

die Frage war doch, ob er einen Trailer ohne Papiere und ohne Typenschild auf öffendlichen Strassen bewegen darf! Ohne Typenschild hat der Trailer keine Bauartgenehmigung und darf ganz sicher nicht auf öffendlichen Strassen bewegt werden.
Sonnst könnte sich ja jeder einen Trailer zusammenbraten , Lichtleiste ran und los auf die Autobahn!
Du kannst dir natürlich ein Überführungskennzeichen holen (Deckungskarte und Ausweis) und dich dann auf die Sraße begeben. Bei einer Polizeikontrolle siehst du dann allerdings alt aus!
Was man kann und was man darf ist leider immer noch nicht das gleiche!

Gruß Dierk
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  #10  
Alt 27.09.2007, 11:22
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Wellenschlag Wellenschlag ist offline
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Servus,
Bei uns in Bayern war das so

Mit Trailer zum Tüv > Einzelabnahme machen lassen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis (für §19 Stvzo) = ca. 90 Euronen

Mit Betriebserlaubnis zur Versicherung(falls Du das möchtest) und Deckungskarte holen. (ohne BE gab´s keine Deckungskarte wegen fehlenden Daten)

Damit dann zur Zulassungstelle und Grüne-Nummer holen, dich Fragen lassen
warum du den versichern lassen willst. Antworten das das deine Sorge sein soll und gehehn.

Waren dann= ca 90 Eu Tüv + 76 Eu Zulassung + 13 Eu Schild

Aberr Trailer mit Papieren mit mir als Hersteller , Tüv und grüner Nummer

Gruß Olli
P.S. Typenschild haben die Jungs vom Tüv gestanzt
__________________
Gruß Olli
___________

Wer nicht Boot fährt lernt nie richtig fluchen.......

Geändert von Wellenschlag (27.09.2007 um 11:25 Uhr)
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  #11  
Alt 27.09.2007, 11:46
bikerherby bikerherby ist offline
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klar würde ich den Trailer falls er es noch nicht ist zulassen wollen. Es geht ab eigentlich darum ,wenn ich ein Boot mit nichtzugelassenem Trailer kaufe. Wie bekomme ich das Boot mit Trailer nach Hause ? Überführungskennzeichen holen , dranpappen und los gehts oder nicht ?


Gruß

Martin
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  #12  
Alt 27.09.2007, 11:53
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SKULLBULL SKULLBULL ist offline
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hier meine erfahrung:

ich hab mein boot mit meinem passat 125 ps aus bremen geholt mit nem hafentrailer -der hatte nich mal ne bremse ( IHR KÖNNT EUCH VORSTELLEN WIE VORRRAUSSCHAUEND ICH GEFAHN BIN ? )

war vorher beim amt wegen roter nummer-sagte dort genau worum es geht-
die tussy wollte nix ausser perso und doppelkarte!

aber: hinterher hab ich auch mal GENAU nachgefragt wie das so is und erfahren das ich das echt nicht tun durfte !


mir wurde auch gesagt das es mit max 6 kmh erlaubt wÄre mit entsprechendem fahrzeug davor

ich hab glück gehabt das ich nich erwischt worden bin

wenn ich nu mein boot nach kappeln fahr (10km) zum kranen nehm ich den trailer trotzdem hab aber nen nummerschild vom zugfahrzeug dran-denn das war die version meinen versicherungsfutzis- er sagte: mach nen schild vom zugfahrzeug dran dann iss er über dieses versichert- is so üblich bei diesen trailer-
weil ich letztes jahr noch null ahnung hatte machte ich es auch und dort hängt es noch immer und ich hoffe jedesmal das is gut geht
maybe kauf ich mir ja mal nen richtigen--aber für 2 x im jahr für 10 km?
__________________
Gruß KLAUS

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  #13  
Alt 27.09.2007, 12:13
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Dr.Sulei Dr.Sulei ist offline
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Also,

meiner Meinung nach mag das ja sein dass das Schild vom Zugfahrzeug reicht für die Versicherung( Wobei bei einem Unfall will ich die Versicherung sehen die zahlt wenn der Hänger weder TÜV noch Zulassung hat), Aber zugelassen ist die ganze Reusse noch nicht. Die Polizei jedoch will immer wieder gerne sehen das etwas zugelassen ist und getüvt. Ohne das ist es fahren ohne Betriebserlaubnis, Zulassung,TÜV. Und das mögen die eben nicht.
Kurzzeitkennzeichen kannst du zwar holen, aber welche Fahrgestellnummer will man dann eintragen, Achslasten, etc.???
Ich würde sagen das man sich doch mal auf der Zulassung informiert ob es da die Möglichkeit einer Sondergenehmigung gibt zur Überführung.
So und jetzt hackt los..

Sebastian
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  #14  
Alt 27.09.2007, 12:32
Aerodeck Aerodeck ist offline
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Meinen Hänger habe ich auch geholt ohne eine Zulassung zu haben. Der Hänger ist über das ziehende Fahrzeug versichert. Und du möchtest das Teil ja nur überführen und nicht damit zum Badesee fahren. Aber ich würde für alle Fälle mal bei der Polizei nachfragen. Das kann nie schaden.
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Gruß Ralf
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  #15  
Alt 27.09.2007, 13:01
Holger K. Holger K. ist offline
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Wenn kein Typenschild dran ist ,würd ich die eingeschlagene Nr der Deichsel / Achse in die Papiere des Kurzzeitkennzeichen eintragen ,die andere Frage ist ,mit der roten Nummer darf auf dem Hänger doch nix transportiert werden.
Wenn das Boot nicht so groß ist leih dir nen Autotransporthänger ,und pack da alles rauf.
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Gruß Holger


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  #16  
Alt 27.09.2007, 13:08
bikerherby bikerherby ist offline
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gut, riskieren kann man es vielleicht ohne Tüv und Zulassung, würde ich aber evtl. auch von der Entfernung abhängig machen. So < 50km würde ich vielleicht machen, bei mehr aber denke ich nicht. Wenn es soweit ist, frage ich aber mal bei den grünen Kollegen nach, sicher ist sicher


Gruß

Martin
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  #17  
Alt 27.09.2007, 13:09
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von Aerodeck Beitrag anzeigen
Meinen Hänger habe ich auch geholt ohne eine Zulassung zu haben. Der Hänger ist über das ziehende Fahrzeug versichert. Und du möchtest das Teil ja nur überführen und nicht damit zum Badesee fahren. Aber ich würde für alle Fälle mal bei der Polizei nachfragen. Das kann nie schaden.
Was denkt ihr denn, wozu die Zulassungstraudel die Deckungskarte braucht? Weil der Trailer ohne Zulassung eben nicht über das Zugfahrzeug versichert ist, sondern über die Deckungskarte. Und das Kurzeitkennzeichen ist eine Zulassung auf Zeit, ganz egal ob es dafür eine Betriebserlaubnis gibt oder TÜV. Ansonsten bräuchte man den Quatsch ja gar nicht. Irgend eine Nummer steht immer auf dem Trailer und die trägt man einfach in den Wisch ein, fertig ist die Laube.

Gruß Ecki
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  #18  
Alt 27.09.2007, 13:16
Aerodeck Aerodeck ist offline
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Doch ist er versichert. Sobalt der Hänger aber am Strassenrand steht ist er es nicht mehr. Auch benötigst du keine Doppelkarte für ein grünes Kennzeichen da dieser Versicherungsfrei ist. Logischerweise kann man auch den Hänger versichern lassen.

Und ohne Brief / Schein bekommst du auch kein rotes Kennzeichen. Da beides nicht vorhanden ist geht nur der Weg der Überführung ohne Kennzeichen. Die Polizei bei uns sagte immer " Solange der Hänger Verkehrstauglich ist steht dieser Überführung nichts im Wege ". Und wie gesagt , kein Einkaufen oder Bummeln zwischendurch, sondern den direkten Weg nach Haus nutzen.
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Gruß Ralf
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  #19  
Alt 27.09.2007, 13:25
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von Aerodeck Beitrag anzeigen
Doch ist er versichert. Sobalt der Hänger aber am Strassenrand steht ist er es nicht mehr. Auch benötigst du keine Doppelkarte für ein grünes Kennzeichen da dieser Versicherungsfrei ist. Logischerweise kann man auch den Hänger versichern lassen.
Er hat aber (noch) kein grünes Kennzeichen, hast Du das denn nicht gelesen? Also muß man den Anhänger separat versichern, ist das denn so schwer?

Zitat:
Und ohne Brief / Schein bekommst du auch kein rotes Kennzeichen. Da beides nicht vorhanden ist geht nur der Weg der Überführung ohne Kennzeichen. Die Polizei bei uns sagte immer " Solange der Hänger Verkehrstauglich ist steht dieser Überführung nichts im Wege ". Und wie gesagt , kein Einkaufen oder Bummeln zwischendurch, sondern den direkten Weg nach Haus nutzen.
Rote Kennzeichen gibts schon lange nicht mehr, die sind jetzt mit einem gelben Feld versehen und heißen Kurzzeitkennzeichen mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Tagen. Und man bekommt sie gegen Vorlage des Personalausweises und einer Deckungskarte. Gleich platzt mir die Hutschnur, ich ab das letzte Woche erst mitgemacht.

Gruß Ecki
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  #20  
Alt 27.09.2007, 13:33
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Klugscheißmodus an: Solange der Hänger fest mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, ist dieser über das Zugfahrzeug haftpflichtversichert. Punkt. Klugscheißmodus aus.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #21  
Alt 27.09.2007, 13:33
Aerodeck Aerodeck ist offline
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Es mag ja alles sein was du durchgemacht hast. Aber ein Hänger ist immer am ziehenden Fahrzeug mit versichert. Denn ein Hänger mit einem grünen Kennzeichen ist NICHT Versicherungspflichtig. Und wie schon mehrfach geschrieben ist eine kurze Überführung und kein Familienausflug.

Anders sieht das bei Motorgetriebenen Fahrzeugen aus. Da besteht die Kennzeichnungs / Versicherungspflicht.

Wenn du den schweren Weg mit Kurzzeitkennzeichen usw gewählt ist es ja ok. Nur das kostet unnötiges Geld und macht mehr Arbeit. Aber ich würde einfach mal bei der Polizeibehörde meiner Wahl einfach mal kurz anklingeln und den Fall schildern. Die sagen einem schon was die gerne hätten. Es ist ja leider auch von Ort zu ort unterschiedlich. Nur ich habe jetzt schon 2 Hänger genauso bewegt und bin sogar einmal damit angehalten worden. Und ich lebe immer noch und sitze nicht im Gefängniss.

PS: Das mit der Hutschnur solltest du dir aber besser noch einmal überlegen.
__________________
Gruß Ralf
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  #22  
Alt 27.09.2007, 13:37
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Zitat:
Zitat von Aerodeck Beitrag anzeigen
Es mag ja alles sein was du durchgemacht hast. Aber ein Hänger ist immer am ziehenden Fahrzeug mit versichert. Denn ein Hänger mit einem grünen Kennzeichen ist NICHT Versicherungspflichtig. Und wie schon mehrfach geschrieben ist eine kurze Überführung und kein Familienausflug.
ER HAT KEIN GRÜNES KENNZEICHEN!

Vielleicht kann er es jetzt lesen.

Gruß Ecki
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  #23  
Alt 27.09.2007, 13:38
Aerodeck Aerodeck ist offline
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*rofl* Ich glaube wir beide reden an einander vorbei. Es spielt keine Rolle ob er eins hat oder nicht . Denn er ist trotzdem versichert. Er muss nur Verkehrstauglich sein.
__________________
Gruß Ralf
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  #24  
Alt 27.09.2007, 13:42
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Eckaat Eckaat ist offline
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Das habe ich ja noch nie gehört. Ich ruf jetzt meinen Kumpel an, der ist Bulle.

Gruß Ecki
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  #25  
Alt 27.09.2007, 13:44
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institutleiter institutleiter ist offline
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Boot: Beachcraft 7.85
Rufzeichen oder MMSI: TSCHAKAAA...du schafft es..
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Hallo Ecki,
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Gruß Thomas
ich weiss ja nicht, aber ich habe das gefuehl, das das nicht so ganz richtig ist..ich habe heute einen trailer zugelassen..dafuer brauchte ich eine versicherungsdoppelkarte..denn so ein trailer ist nur von der steuer befreit, und nicht von der versicherung..
natuerlich kann es ja auch sein, das es von bundesland zu bundesland verschieden ist..
aber hier im landkreis aurich / niedersachsen verlangen die ne doppelkarte..
mfg
sven
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