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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer ohne Papiere verkehrstauglich ??
Moin
Habe mal ne Frage an die Trailerexperten. Darf ich einen Trailer ohne Papier bzw. auch ohne Typenschild (allerdings mit funktiontüchtiger Lichleiste) mit einem Überführungs oder Kurzkennzeichen auf der Strasse bewegen. Bekomme ich für so ein Teil überhaupt ein solches Kennzeichen?? Ich frage weil ich mich nach einem Boot mit Trailer (Größe bis 5m lg.)umschaue, und oft Trailer ohne Papier usw. mitangeboten werden. Gruß Martin |
#2
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Grüsse Thomas |
#3
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1) Ja.
2) Ja. Geld, Personalausweis und Deckungskarte einstecken und auf der Zulassungsstelle eine Nummer ziehen. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#4
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Hallo Ecki,
Deckungskarte brauch er nicht, bzw die Versicherung gibt keine raus. Ein Trailer hat ein grünes Nummernschild und ist somit von Steuer und auch von Versicherung frei. Kurzkennzeichen bekommt man auch nur mit Papiere, würde da aber immer die Zulassungsstelle fragen. (Ist ja nur ein Anruf) Gruß Thomas |
#5
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Moin!
Trailer ohne Betriebserlaubnis dürfen auf öffendlichen Strassen nur bis max. 6 Km/h bewegt werden(entsprechende Kennzeichnung!). Eine funktionierende Lichtleiste ist selbstverständlich! Das Zugfahrzeug muss ebenfalls entsprechend gekennzeichnet werden und für den Transport zugelassen sein. Regional gab es z.T. Sondergenehmigungen für den Bootstransport (z.B. Ostholstein /sog. "Fehmarntrailer") Für einen Trailer ohne Typenschild wirst du keine Betriebserlaubnis bekommen. Auch für ein Überführungskennzeichen benötigst du eine Betriebserlaubnis /Fahrzeugschein. Ansonsten handelt es sich nur um sog. Hafentrailer , die nur auf privatem Gelände zugelassen sind! Gruß Dierk
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#6
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danke für die schnellen Antworten . Bin jetzt ab verunsichert, darf ich oder darf ich nicht. Anscheinend gehen die Meinungen auseinander.Nur mit Betriebserlaubniss oder nicht
Grundsätzlich gehe bei einem Trailer davon aus das er verkehrstauglich ist als kein rostiges Teil ohne Lichtleiste usw.. Gibt es hierzu eine bundesweite Regelung oder ist die Gesetzeslage regional unterschiedlich ?? Gruß Martin |
#7
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Zitat:
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#8
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Wenn du ihn anmelden möchtest musst du folgenden Weg gehen.
- bei der Polizei eine Unbedenklichkeitsbestätigung holen - beim TÜV den Trailer vorstellen und eine Neuabnahme machen lassen . Du bist der Erbauer falls kein anderer Hersteller bekannt ist. - zum Straßenverkehrsamt gehen und ein grünes Kennzeichen holen. So habe ich es jetzt schon 2 mal gemacht.
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Gruß Ralf |
#9
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Moin!
die Frage war doch, ob er einen Trailer ohne Papiere und ohne Typenschild auf öffendlichen Strassen bewegen darf! Ohne Typenschild hat der Trailer keine Bauartgenehmigung und darf ganz sicher nicht auf öffendlichen Strassen bewegt werden. Sonnst könnte sich ja jeder einen Trailer zusammenbraten , Lichtleiste ran und los auf die Autobahn! Du kannst dir natürlich ein Überführungskennzeichen holen (Deckungskarte und Ausweis) und dich dann auf die Sraße begeben. Bei einer Polizeikontrolle siehst du dann allerdings alt aus! Was man kann und was man darf ist leider immer noch nicht das gleiche! Gruß Dierk |
#10
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Servus,
Bei uns in Bayern war das so Mit Trailer zum Tüv > Einzelabnahme machen lassen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis (für §19 Stvzo) = ca. 90 Euronen Mit Betriebserlaubnis zur Versicherung(falls Du das möchtest) und Deckungskarte holen. (ohne BE gab´s keine Deckungskarte wegen fehlenden Daten) Damit dann zur Zulassungstelle und Grüne-Nummer holen, dich Fragen lassen warum du den versichern lassen willst. Antworten das das deine Sorge sein soll und gehehn. Waren dann= ca 90 Eu Tüv + 76 Eu Zulassung + 13 Eu Schild Aberr Trailer mit Papieren mit mir als Hersteller , Tüv und grüner Nummer Gruß Olli P.S. Typenschild haben die Jungs vom Tüv gestanzt
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Gruß Olli ___________ Wer nicht Boot fährt lernt nie richtig fluchen....... Geändert von Wellenschlag (27.09.2007 um 11:25 Uhr) |
#11
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klar würde ich den Trailer falls er es noch nicht ist zulassen wollen. Es geht ab eigentlich darum ,wenn ich ein Boot mit nichtzugelassenem Trailer kaufe. Wie bekomme ich das Boot mit Trailer nach Hause ? Überführungskennzeichen holen , dranpappen und los gehts oder nicht ?
Gruß Martin |
#12
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hier meine erfahrung:
ich hab mein boot mit meinem passat 125 ps aus bremen geholt mit nem hafentrailer -der hatte nich mal ne bremse ( IHR KÖNNT EUCH VORSTELLEN WIE VORRRAUSSCHAUEND ICH GEFAHN BIN ? ) war vorher beim amt wegen roter nummer-sagte dort genau worum es geht- die tussy wollte nix ausser perso und doppelkarte! aber: hinterher hab ich auch mal GENAU nachgefragt wie das so is und erfahren das ich das echt nicht tun durfte ! mir wurde auch gesagt das es mit max 6 kmh erlaubt wÄre mit entsprechendem fahrzeug davor ich hab glück gehabt das ich nich erwischt worden bin wenn ich nu mein boot nach kappeln fahr (10km) zum kranen nehm ich den trailer trotzdem hab aber nen nummerschild vom zugfahrzeug dran-denn das war die version meinen versicherungsfutzis- er sagte: mach nen schild vom zugfahrzeug dran dann iss er über dieses versichert- is so üblich bei diesen trailer- weil ich letztes jahr noch null ahnung hatte machte ich es auch und dort hängt es noch immer und ich hoffe jedesmal das is gut geht maybe kauf ich mir ja mal nen richtigen--aber für 2 x im jahr für 10 km? |
#13
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Also,
meiner Meinung nach mag das ja sein dass das Schild vom Zugfahrzeug reicht für die Versicherung( Wobei bei einem Unfall will ich die Versicherung sehen die zahlt wenn der Hänger weder TÜV noch Zulassung hat), Aber zugelassen ist die ganze Reusse noch nicht. Die Polizei jedoch will immer wieder gerne sehen das etwas zugelassen ist und getüvt. Ohne das ist es fahren ohne Betriebserlaubnis, Zulassung,TÜV. Und das mögen die eben nicht. Kurzzeitkennzeichen kannst du zwar holen, aber welche Fahrgestellnummer will man dann eintragen, Achslasten, etc.??? Ich würde sagen das man sich doch mal auf der Zulassung informiert ob es da die Möglichkeit einer Sondergenehmigung gibt zur Überführung. So und jetzt hackt los.. Sebastian |
#14
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Meinen Hänger habe ich auch geholt ohne eine Zulassung zu haben. Der Hänger ist über das ziehende Fahrzeug versichert. Und du möchtest das Teil ja nur überführen und nicht damit zum Badesee fahren. Aber ich würde für alle Fälle mal bei der Polizei nachfragen. Das kann nie schaden.
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Gruß Ralf |
#15
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Wenn kein Typenschild dran ist ,würd ich die eingeschlagene Nr der Deichsel / Achse in die Papiere des Kurzzeitkennzeichen eintragen ,die andere Frage ist ,mit der roten Nummer darf auf dem Hänger doch nix transportiert werden.
Wenn das Boot nicht so groß ist leih dir nen Autotransporthänger ,und pack da alles rauf.
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#16
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gut, riskieren kann man es vielleicht ohne Tüv und Zulassung, würde ich aber evtl. auch von der Entfernung abhängig machen. So < 50km würde ich vielleicht machen, bei mehr aber denke ich nicht. Wenn es soweit ist, frage ich aber mal bei den grünen Kollegen nach, sicher ist sicher
Gruß Martin |
#17
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Zitat:
Gruß Ecki
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#18
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Doch ist er versichert. Sobalt der Hänger aber am Strassenrand steht ist er es nicht mehr. Auch benötigst du keine Doppelkarte für ein grünes Kennzeichen da dieser Versicherungsfrei ist. Logischerweise kann man auch den Hänger versichern lassen.
Und ohne Brief / Schein bekommst du auch kein rotes Kennzeichen. Da beides nicht vorhanden ist geht nur der Weg der Überführung ohne Kennzeichen. Die Polizei bei uns sagte immer " Solange der Hänger Verkehrstauglich ist steht dieser Überführung nichts im Wege ". Und wie gesagt , kein Einkaufen oder Bummeln zwischendurch, sondern den direkten Weg nach Haus nutzen.
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Gruß Ralf |
#19
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Zitat:
Zitat:
Gruß Ecki
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#20
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Klugscheißmodus an: Solange der Hänger fest mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, ist dieser über das Zugfahrzeug haftpflichtversichert. Punkt. Klugscheißmodus aus.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#21
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Es mag ja alles sein was du durchgemacht hast. Aber ein Hänger ist immer am ziehenden Fahrzeug mit versichert. Denn ein Hänger mit einem grünen Kennzeichen ist NICHT Versicherungspflichtig. Und wie schon mehrfach geschrieben ist eine kurze Überführung und kein Familienausflug.
Anders sieht das bei Motorgetriebenen Fahrzeugen aus. Da besteht die Kennzeichnungs / Versicherungspflicht. Wenn du den schweren Weg mit Kurzzeitkennzeichen usw gewählt ist es ja ok. Nur das kostet unnötiges Geld und macht mehr Arbeit. Aber ich würde einfach mal bei der Polizeibehörde meiner Wahl einfach mal kurz anklingeln und den Fall schildern. Die sagen einem schon was die gerne hätten. Es ist ja leider auch von Ort zu ort unterschiedlich. Nur ich habe jetzt schon 2 Hänger genauso bewegt und bin sogar einmal damit angehalten worden. Und ich lebe immer noch und sitze nicht im Gefängniss. PS: Das mit der Hutschnur solltest du dir aber besser noch einmal überlegen.
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Gruß Ralf |
#22
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Zitat:
Vielleicht kann er es jetzt lesen. Gruß Ecki
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#23
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*rofl* Ich glaube wir beide reden an einander vorbei. Es spielt keine Rolle ob er eins hat oder nicht . Denn er ist trotzdem versichert. Er muss nur Verkehrstauglich sein.
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Gruß Ralf |
#24
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Das habe ich ja noch nie gehört. Ich ruf jetzt meinen Kumpel an, der ist Bulle.
Gruß Ecki
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#25
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Zitat:
natuerlich kann es ja auch sein, das es von bundesland zu bundesland verschieden ist.. aber hier im landkreis aurich / niedersachsen verlangen die ne doppelkarte.. mfg sven |
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