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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Wenn ich eine abnehmbare AHK hätte, würde ich sie auch dranlassen. Sie schützt mein Auto vor auffahrenden Idioten...
Gruß Mario
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#27
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Hallo Mario!
Dann doch besser gleich den Hänger dranlassen. Ist im Schadensfall unproblematischer und schützt noch besser.
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#28
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Genau! Und mit Styroporchips beladen!
Gruß Mario
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#29
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Zitat:
Viele Grüße Volker |
#30
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Bei einem geringen Anstoß "schützt" die Kupplung ein wenig. Das liegt daran, daß die Quertraverse der Kupplung ein wesentlich massiveres Bauteil ist, als der originale Stoßstangenträger. Somit sind die Weichteile bei geringen Anstößen besser geschützt und die Reparaturkosten sind sogar geringer (nur neue Stoßstange und Kupplung). Wenns aber richtig zur Sache geht, dann ist es egal.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#31
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Zitat:
Gruß Mario
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#32
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Bitte bitte, gern geschehen
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Gruß Volker |
#33
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Zitat:
SORRY Ingo,is leider nicht ganz so,einen Bekannten ist jemand auf den Wohnwagen gefahren.(KM/H weiss ich leider nicht) WoWa war ca 40-50cm im Unterren Bereich (Heck) kürzer. Mein Bekannter sah am Auto nichts(hat ja alles der WoWa abgefangen) Am Nächsten Tag mal genauer geschaut Rahmenschaden an einem A6! Die Wucht des Aufpralls geht sehr zentral auf den PKW,wird dann zwar im Heck des Fahrzeuges verteilt,aber es is halt GLEICH der Rahmen! Wenn einem einer auf die AHK donnert is in der Regel (je nach alter des KFZ´s) mit Totalschaden zu rechnen Zu der abnehmbaren Kupplung. Der, der mir rein fährt,muß MIR erstmal Beweißen das ich sie gerade nicht gebraucht habe/hätte!! Ich könnte ja gerade aufm Weg sein um einen/den Hänger zuholen!! Oder,oder,oder Zur der Teilschuld, is leider in D sosobald der Zündschlüssel rumgedreht wird,bist dabei AUßER,mann steht an der ROTEN Ampel und rum´s. Dann passt´s Gruß Harald
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Drehzahl braucht der Propeller |
#34
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Anhängerkupplung
hallo an alle
Es gibt keine Verpflichtung, eine abnehmbare Anhängerkupplung zu demontieren, wenn kein Anhänger dran ist. Es mag das ein oder andere Amtsgericht eine Teilschuld bei einem Auffahrunfall bejahrt haben ( wahrscheinlich ein königlich bayrisches ), es gibt jedoch keine Gerichtsurteile einer höheren Instanz, sprich Landgericht oder Oberlandesgericht!!!! Grüße aus OB Udo
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#35
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Zitat:
Sicher nicht aus dem genannten §30 (wars glaube ich) Zitat:
wahrscheinlich mit Lederhose und Sepperlhut Gruß Martl |
#36
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...soweit ich weiß ein ostfriesischer Richter ..
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#37
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Verzeihung, wenn ich hier querwärts eine Frage reinschubse...
Habe eben von einem Autohändler erzählt bekommen, das eine Hängerkupplung nach aktuellen Euro-Richtlinien nicht mehr via TÜV eingetragen werden müsse. Es reiche ein auf der Kupplung zu findender CE-Vermerk um diese ohne weitere Komplikation einzubauen und zu nutzen. Eine Abnahme sei nicht erforderlich. Habe ich da was verpaßt oder falsch verstanden? (letzeres wäre für mich nicht unüblich)
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Gruß Kai |
#38
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Zitat:
Viele Grüße Volker
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Gruß Volker |
#39
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Zitat:
Viele Grüße Volker
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Gruß Volker |
#40
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Hi,
ich halte es juristisch für vertretbar, dass bei einem Auffahrunfall ein eigener im wesentlichen durch die montierte Anhängerkupplung verursachte Rahmentotalschaden - wenn er sonst nicht eingetreten wäre- teilweise zu Lasten des Halters dieses Fahrzeuges geht, schließlich hätte er durch Abnehmen der Anhängerkupplung diesen schwereren Schaden vorhersehbar vermeiden können. Sog. vorbeugende Schadensminderungspflicht. Was die Schäden am gegnerischen auffahrenden Fahrzeug angeht, so sehe ich keine gesteigerte Haftung des "Kupplungsfahrzeuges", da keine Pflicht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern normiert ist, abnehmbare Kupplungen bei Nichtgebrauch zu entfernen. Provinzgerichte urteilen leider oft aus der Tiefe des Gemüts von Einzelrichtern, die oft ganz eigentümliche Ansichten vertreten. Amtsgerichtsentscheidungen sind weiß Gott nicht der Weisheit letzter Schluss. Mich hat vor 2 Wochen meine montierte abnehmbare Hängerkupplung vor eienem kostspieligeren Schaden an der Heckschürze bewahrt, als ich beim langsamen Rückwärtsfahren bei einem Einparkmanöver mit einem anderen plötzlich im Weg stehenden Auto kollidierte, wo zum Glück dessen Stoßstange alles abfing. Aber das mir bisher nicht so präsente Risiko eines Rahmenschadens bei einem Auffahrunfall hat mich nachdenklich gemacht und ich werde wohl im eigenen Interesse die Kupplung morgen abnehmen. Das obige Argument der Nachweisproblematik, ob ich gerade dabei bin, einen Hänger zu holen oder schon geraume Zeit mit der Kupplung rumfahre verfängt nicht, da man die Kupplung ja mit einem Handgriff unmittelbar vor dem Ankuppeln anbringen sowie unmittelbar nach dem Abkuppeln auch wieder entfernen kann und keine Notwendigkeit besteht, sie während er Hinfahrt und Abfahrt dranzulassen. Gruß Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge) |
#41
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Zitat:
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#42
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Zitat:
Ist übrigens kein Hexenwerk, es wird dazu nur die Traverse unter dem Stoßfänger getauscht und der Kabelbaum in den vorhandenen eingeschleift. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#43
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Zitat:
das stimmt hat Eckaat ja auch schon geschrieben, bei der AHK ist ein Schriftstück das mußt du gut aufbewahren, bei der nächsten HU will der Prüfer das sehen, sonst ist Schluß mit lustig
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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