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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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moin,
da hab ich aber bisher sahne gehabt . ich hab mit meinem womo, clou 570, zugl. ges. gew. 4,6 t, immer munter überholt. ich war der festen überzeugung, jedenfalls bisher, das wäre ab 7,5 t. bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#27
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Davon können wir ausgehen und wenn nicht müssen wir ihnen das erklären.
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Gruß vom Oberrhein.
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#28
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liebe grüsse aus wien franz |
#29
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Ist das ein fake?
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand |
#30
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Ruhe suchen kann man an mancherlei Ort, Ruhe finden nur in sich selbst. Grüße aus Bremen Ady Mitglied im BYC-Bremen |
#31
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#32
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ja steht in austria an vielen orten siehst aber nur im grenzgebiet von deutschland kommend i like
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liebe grüsse aus wien franz |
#33
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hallo leute
bitte lest euch die bestimmungen die ich unten angehängt durch. dann ergibt es sich ja von selbst wer wo überholen darf. die lkw sind ja mit 80km/h beschränkt. in österreich werden wohnmobile die das höchstzulässige gesammtgewicht von 3,5t nicht übersteigen als pkw gewertet. wie ihr unten sehen könnt erledigt sich ein überholen mit einem gespann, wenn das höchstgewicht 3,5t übersteigt. da hilft auch kein anhänger der auf 100Km/h typisiert ist. grüße alex bei Führerschein B OHNE E: Eigengewicht PKW : höchst zulässiges Gesamtgewicht Anhänger = 1 : 1 (max.) UND höchst zulässiges Gesamtgewicht PKW + höchst zulässiges Gesamtgewicht Anhänger = max. 3500 kg Wichtig: Beim Ziehen von schweren Anhänger gelten andere Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wenn die Summer der höchst zulässigen Gesamtgewichte unter 3.500 Kg liegt, gelten folgende Geschwindigketisbeschränkungen: 50 80 80 100 bei Besitz des Führerscheines B+E: Dies gilt nur, wenn der Anhänger nur mit einer Auflaufbremse ausgestattet ist. höchst zulässiges Gesamtgewicht PKW + tatsächliches Gewicht (Gesamtgewicht) Anhänger = maximal 1 : 1 Bei geländegängigen Kfz (Zulassungsschein Kürzel M1G oder N1G) höchst zulässiges Gesamtgewicht geländegängiger PKW : Gesamtgewicht Anhänger = maximal 1 : 1,5 Wichtig: Außerdem gelten für das Ziehen von schweren Anhängern, wenn die Summer der höchst zulässigen Gesamtgewichte über 3.500 Kg liegt, folgende Geschwindigketisbeschränkungen: 50 70 70 80 Geändert von alfoat (24.11.2007 um 09:39 Uhr) |
#34
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alfoat,
Du hast hier unsere A-Stvo zitiert.Die Jungs die da diskutieren, reden aber über die Deutsche und die ist ein wenig anders! Bei uns darfst Du auch mit einem als LKW typisierten Kombi am Sonntag das Schlauchi nicht am Anhänger mitführen !
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#35
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...wenn lkw im schein steht und dann mit anhänger ist in D auch verboten - am Sonntag... ...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#36
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Zitat:
Wolfgang |
#37
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Na dann bin ich ja beruhigt, dachte schon nur wir sind solche Korintenkackerbürokratenärsche.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#38
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Zitat:
hallo wolfgang. war so zu verstehen das in österreich ein tempolimit für gespanne über 3,5 t besteht und dieses liegt eben bei 80 km/h auf der autobahn. dadurch ist es dann auch nicht erlaubt einen lkw der seine erlaubten 80 fährt zu überholen. alex |
#39
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Zitat:
Das stimmt aber nur, wenn der Kombi oder der Anhänger über 3,5 t GG hat. Siehe:STVO 1960 § 42. Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge (1) An Samstagen von 15 Uhr bis 24 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00 Uhr bis 22 Uhr ist das Befahren von Straßen mit Lastkraftwagen mit Anhänger verboten, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt. (2) In der im Abs. 1 angeführten Zeit ist ferner das Befahren von Straßen mit Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten
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___________________ Gruß Werner
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#40
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Ist mir gestern passiert:
- 3-spurige Autobahn - linke und mittlere Spur max. 100 km/h - rechte Spur max. 40 km/h (leuchtende Schilderbrücke) - rechte Spur nahezu frei (Sonntagsfahrverbot LKW) - linke und mittlere Spur wurde mäßig befahren - ich mit Anhänger (darf nur 80 km/h) Wo fährt man dann? Wegen Rechtsfahrgebot auf der rechten Spur mit 40? In der Mitte mit 80? War übrigens keine kurze Strecke so. Waren mehrere Kilometer. |
#41
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Zitat:
Auf der Autobahn gibt es vielleicht eine MINDEST-Geschwindigkeit von 40 km/h.
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___________________ Gruß Werner Geändert von Flipperskipper (02.01.2008 um 21:39 Uhr) |
#42
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War so eine elektronische Schilderbrücke
mit leuchtenden Verkehrszeichen. Raum Stuttgart. An einer langen Steigung bzw. Gefälle. Kam mir vor, als hätte da jemand vergessen die auf Feiertag zu stellen. |
#43
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Sorry Lesefehler
Geändert von Conni (02.01.2008 um 21:20 Uhr) |
#44
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___________________ Gruß Werner
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#45
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Zitat:
was ist dann wen ein LKW mit 50/60 oder 70 Kmh eine Steigung hochfährt, weil er einfach nicht schneller kann, darf ich Ihn Trotzdem nicht überholen obwohl ich 80 Kmh fahren könnte? Gruß Peter
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Gruß Peter Grün lebt Blau bewegt Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt... |
#46
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Elzer Berg
Zitat:
Dort gelten die 40 Km/h nicht nur für LKW, sondern auch für PKW mit Anhänger. Ich würde selbst an Sonn./ und Feiertagen da nicht schneller fahren. Selbst unsere Holländischen Freunde kennen fast alle diesen Autobahnabschnitt und halten sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die wenigen die mich dort mit 120 und mehr überholten hatten ein Kennzeichen mit dem A davor. So bekommen wir wenigstens etwas von deren Maut zurück
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mit windigem Gruss Gerd ein Frieslandverehrer |
#47
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Zitat:
Jau - genau da war das (Stuttgart stimmte nicht) |
#48
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Zitat:
mit Anhängern gilt? Habe ich so nicht in Erinnerung (Vielleicht nur temporär eingeblendet?) Vielleicht lag es aber auch daran, daß die rechte Spur frei war und ich somit auch niemanden überholt habe. Wobei wir bei der nächsten interessanten Problematik wären. Ist das rechtens? |
#49
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Hallo
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 kmh, ist dafür gedacht, um Auffahrunfalle von LKWs zu verhindern. Wer schon mal mit 40t,und 80 kmh einen Berg runter gefahren ist, und da " steht" einer mit 30-40kmh, weiß wovon ich spreche. Gruß Joggel |
#50
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Zweifelt ja auch keiner an, daß das sinnvoll ist.
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