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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Versicherungsbestätigung
Was du auf keinen fall vergessen solltest für die anmeldung in kroatien ist eine versicherungsbestätigung deiner versicherung in kroatischer sprache.
sonst wirds teuer ggf., die verlangen sonst dass du unten ein zweites mal dein boot versicherst. |
#27
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Das habe ich noch nie gehört und bin auch noch nie nach einem Dokument in kroatischer Sprache gefragt worden, bislang reichte immer die Bestätigung auf D
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Gruß Jörg |
#28
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......er meint wahrscheinlich die blaue Versicherungsbestätigung.
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#29
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Zitat:
Auch die Stossdämpfer kannst Du Dir m.E. sparen.Dier Achse federt nicht über die Stossdämpfer , sondern über die Gummifeder-Achsen. Wie viele schon geschrieben haben: Geh mit der Stützlast an´s obere Ende und die Fahrt ist kein Problem. |
#30
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Kann auch sein, evtl. steht das da international drauf, hab ich jetzt aber nicht in Erinnerung
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Gruß Jörg |
#31
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Die WSP NRW hält welche bereit.
http://www1.polizei-nrw.de/wassersch...Bootspass.html Es gibt dies aber auch zahlreich zum Selberausdruck im Net. Gruß Hans
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#32
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Ich hänge noch einen hinten dran.
http://www.polizei-konstanz.de/servl.../bootspass.pdf Hier kannst Du ausfüllen und dann ausdrucken Gruß Hans
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#33
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guten morgen..
Zitat:
..danke ,übrigens kennen wir uns vom schlauchbootforum (marlininnenborder) grüße peter |
#34
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und die nächste frage...
..möchte ja immer noch was für die sicherheit tun, schlingerkupplung gibts für 3,5t nicht weiß jemand warum nicht???? möchte nicht schneller als die erlaubten 80kmh fahren .was könnte ich noch verbessern, stoßdämfer am auto /trailer, gibt sogar eine luftfederung zum nachrüsten (hat schon jemand sowas nachgerüstet und wenn ja mit welchen erfolg ?).....
freue mich über viele antworten. grüße peter |
#35
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Zitat:
Die beste Schlingerkupplung ist immer noch eine hohe Stützlast, dann lässt sich auch ein 3,5t Gespann mit 130 noch schlingerfrei bewegen
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Gruß Jörg |
#36
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Mit 3,5t nach Kroatien!
Hallo Leute!
Also da muss ich allen jenen zustimmen die Dir anraten nicht mit einem Boot über einer Breite von 250 herumzufahren....ich hatte die gleichen Probleme, ein 259cm breites Boot...wie komme ich nach KRK? Also da blieb nur noch der Transport von einem Unternehmen, alle hatten mir davon abgeraten selber zu fahren! ….Ich habe versucht zu erfahren welche Breiten zugelassen sind in Österreich war man sich nicht ganz einig ob es 250 oder 255 sind, in SLO habe ich das gleiche erfahren und in HR habe ich gar keine Auskunft erhalten, daher würde ich mich an die 250 halten! 1) Wenn Du einen Unfall hast zahlt dir keiner was!!! Auch die Haftpflicht kann in diesem Fall aussteigen – ich sagte kann! 2) kann es Dir ganz leicht passieren, dass das Boot von der Polizei in Österreich, SLO oder HR nachgemessen wird, geht ganz einfach! Die haben ein Senkblei, damit machen Sie links und rechts bzw. vorne und hinten eine Markierung am Boden und messen dann nach! Bist du über die 255 kannst das Boot auf der Stelle stehen lassen und einen LKW holen welcher das Boot dann weitertransportiert! Das kostet!! 3) Zu dem Tipp die Bootspapiere zu fälschen oder besser gleich kürzere Längen und Breiten einzutragen… Das ist keine gute Idee, auch die Kroaten sind nicht dumm und messen bei einem Verdacht in den Marinas nach, keine Marina glaubt dir, dass Dein 26er nur 7,8m lang ist!! Überlege Dir gut mit einem so großen Boot herumzufahren, ein Fehler und Dein schönes Leben wird zur Hölle! Liebe Grüße Christoph |
#37
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Ganz ruhig, bei der Breite....
Die bei amerikanischen Booten angegebene Breite von 2,59m ist ein umgerechneter Wert aus den amerkinaschine Masseinheiten! Ob das Boot genau 2,59m ist, ist fraglich... Mit einem einfachen Senkblei nachmessen?!?!?! Bedenke das Boot ist nur an der breitesten Stelle ca. 2,59m breit, also muss genau sehr sehr genau der Abstand nach vorn oder hinten mit gemessen werden, meiner Meinung nach nur mit Laser möglich.... Die Versicherung kann sich nur herauswinden, wenn Sie nachweist das der Unfall bei 4cm weniger Breite nicht passiert wäre.... Wir sprechen hier über ca. 1,5% die man bei ehrlichen 2,59 zu breit wäre... 2,55m Breit ist einheitliches EU-Maß, Kroatien weiss ich nicht.... Also keine Panik verbreiten, jeder weiss das man bei 2,59m Breite 4cm zu Breit ist, für mich aber ein vertretbares Risiko!! Stefan |
#38
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..zur Not kann man ja an Ort und Stelle die Leisten abschrauben,bevor der Spediteur kommt..ich habe auch 2,55mtr eingetragen.Werde mal die Senkbleimethode anwenden..
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#39
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Also dieser Bootspaß ist doch geradezu lächerlich !Was ist denn das für ein amtliches Dokument wenn sich das jeder herunterladen kann??da kann ja jeder Dieb vorher die Daten vom geklauten Boot eintragen und ab geht´s..Im Namen der Polizei....Oh je..
Geändert von Thomas S (07.01.2008 um 15:54 Uhr) |
#40
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Zitat:
Nach deutschen Recht ist die Haftplicht Versicherung immer zahlungspflichtig. Auch bei gröbster Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die darf den Versicherungsnehmer aber bis zur einer max Summe von 5000 Euro in Regress nehmen. nach neuem EU Versicherungsgesetz gültig ab 01.2008 darf auch eine Kaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit die Zahlung nicht vollständig verweigern. LKW sind an ihren Spiegeln ca 3 Meter Breit. Wie soll da eine Versicherung eine Überbreite von 1,5 % oder 2 cm halber Breite ( von der Mitte gemessen) für einen Schaden verantwortlich machen.
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Gruß Olli |
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