boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 45
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 30.01.2008, 20:49
Benutzerbild von jessig1
jessig1 jessig1 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Rheinstetten
Beiträge: 1.255
Boot: No Name Kajütboot
870 Danke in 485 Beiträgen
Standard

Hallo,

nur noch eine Anmerkung zu euren Ausführungen:

Ihr rechnet Äpfel mit Birnen auf.

Ein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht und das darf nicht überschritten werden und wird in abgekuppeltem Zustand ermittelt.

Das hat mit Zuglast, Anhängelast und Stüzlast gar nichts zu tun.


Gruß Jürgen
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 30.01.2008, 21:11
Benutzerbild von Max905
Max905 Max905 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 22.11.2006
Ort: Emsland
Beiträge: 401
Boot: Bayliner 2855 Ciera Sunbridge
Rufzeichen oder MMSI: Pass doch auf wo du hinfährst du Ar...
276 Danke in 155 Beiträgen
Max905 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Gunnald Beitrag anzeigen
Anhang 70703

passend zum Thema bin ich gestern mal auf der Waage gewesen...

der Trailer samt Boot liegt bei 1890KG



Ziehen darf ich aufgelastet 1900



also, wäre der Trailer nun gebremst, dann dürfte ich damit auch fahren


naja, so kann ich nur Nachts vom Hafen bis zur Scheune


jeder der mich nun möchte... bitteschön
... cool, hast du dein Auto in Bootfarbe lackiert???
__________________
Gruß
Markus
________________________
Auf den Alkohol,
dem Ursprung und die Lösung aller Lebenspropleme
(Homer J. Simpson Philosoph des Jahrhunderts)
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 30.01.2008, 23:12
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.892
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.889 Danke in 1.891 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Hallo,

nur noch eine Anmerkung zu euren Ausführungen:

Ihr rechnet Äpfel mit Birnen auf.

Ein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht und das darf nicht überschritten werden und wird in abgekuppeltem Zustand ermittelt.

Das hat mit Zuglast, Anhängelast und Stüzlast gar nichts zu tun.


Gruß Jürgen
Aber darum ging es doch auch gar nicht, sondern um die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs, denn da bewegt man sich ja bei Zugfahrzeugen, die Boote ziehen, in den meisten Fällen im Grenzbereich. Und da kann eben die Stützlast bei der Berechnung der Anhängelast abgezogen werden, was oft die Rettung für viele Gespanne bedeutet.

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #29  
Alt 31.01.2008, 07:19
Benutzerbild von Gunnald
Gunnald Gunnald ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 27.06.2007
Ort: Braunschweig
Beiträge: 43
Boot: Vega Pioneer Sport 403, Kajüttboot Stahl
27 Danke in 14 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Max905 Beitrag anzeigen
... cool, hast du dein Auto in Bootfarbe lackiert???
Nein, das eine ist ein JAzzblue Perleffekt und das andere ist ein iniegoblue unilack...
aber blau war ein muss ;)
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 31.01.2008, 07:51
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 07.08.2005
Ort: Volksrepublik Mecklenburg
Beiträge: 6.476
Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.423 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen

Ein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht und das darf nicht überschritten werden und wird in abgekuppeltem Zustand ermittelt.

Das hat mit Zuglast, Anhängelast und Stüzlast gar nichts zu tun.


Gruß Jürgen
Das ist Quatsch und hat mit Stützlast sehr wohl ne Menge zu tun.
Das zulässige Gesamtgewicht wird nicht durch Wiegen ermittelt sondern durch die theoretischen Werte. Ein Bootstrailer liegt immer an 3, 5, oder 7 Punkten auf, je nach Achsenanzahl. Nehmen wir das Beispiel 1-Achser.

Die Achse hat eine angenomme Traglast von 1300 kg + 50 kg Stützlast. Im Falle des Einachsers haben wir 3 Auflagepunkte. Pro Rad dürfen also 650 kg auf die Erde und 50 kg auf die Kupplung drücken= ergibt zulässiges Gesamtgewicht von 1350 kg.

Davon subtrahiert der Gutachter das Leergewicht und das ergibt die Nutzlast. Wobei der Gutachter nicht mal ein Wiegeprotokoll sehen will, sondern den Wert vom Typenschild übernimmt.

Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern vor 2 Wochen zusammen mit dem DEKRA-Mann einen neuaufgebauten Bootstrailer mit neuer Achse und neuer Auflaufeinrichtung vermessen, Fahrgestellnummer geschlagen und aufgepasst wie sich das Gewicht errechnet, weil ich natülich auch soviel wie möglich eingetragen bekommen haben wollte.

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #31  
Alt 31.01.2008, 08:06
Benutzerbild von Fletcher-Andi
Fletcher-Andi Fletcher-Andi ist offline
Fletcher Papst
 
Registriert seit: 16.08.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 6.142
Boot: FLETCHER 199 BRAVO 225 YAMAHA BETO & Crescent 310 5PS Yamaha
4.070 Danke in 2.222 Beiträgen
Standard

Genau deshalb gibt es Achslast-Waagen
__________________
www.Fletcher-Sportboote.de - die Seite für Fletcher-Freunde
Propeller - Rechner - Propeller Speed calculator - download
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 31.01.2008, 08:43
Benutzerbild von tomboot
tomboot tomboot ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.01.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 309
Boot: Formula F 271 SR 1
223 Danke in 124 Beiträgen
Standard

Hallo,

Gesamtgewicht ist Gesamtgewicht, da wird nichts dazu gerechnet od.abgerechnet.

Viele Grüße Thomas
__________________
Viele Grüße
Thomas



www.trailerbootclub-ostfriesland.de
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #33  
Alt 31.01.2008, 09:01
Benutzerbild von Christian30
Christian30 Christian30 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.11.2004
Ort: D
Beiträge: 2.446
Boot: phantom/mercury
1.123 Danke in 739 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von tomboot Beitrag anzeigen
Hallo,

Gesamtgewicht ist Gesamtgewicht, da wird nichts dazu gerechnet od.abgerechnet.

Viele Grüße Thomas
Richtig !!

Gruss
Christian
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #34  
Alt 31.01.2008, 09:11
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.199
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.909 Danke in 11.594 Beiträgen
Standard

So nochmal der Reihe nach, es gibt mehrer wichtige Zahlen:

Stützlast: Das maximale Gewicht das auf den Schwineharken drücken darf

Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers (meist durch Achse(n) oder Auflaufeinrichtung begrenzt: Ist das maximale Gewicht des alleine aud der Wagge stehenden Anhängers und darf nicht überschritten werden!

Anhängelast des Zugfahrzeuges: Was das Zugfahrzeug maximal ziehen darf (steht in den Papieren)

Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs: (steht auch in den Papieren) d.h. Summe aller Gewicht (Fahrzeug+Personen+Beladung+ Stützlast) ganz wichtig die Stüzlast reduziert die erlaubte Zuladung des Fahrzeugs!

Zulässiges Zuggesamtgewischt: Gewicht welches der gesamte Zug (bestehen aus Zugfahrzeug und Anhänger) maximal wiegen darf und das kann erheblich geringer sein, wie das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs + die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs



Bei der Ermittlung der möglichen Anhängelast darf die Stützlast zu der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs zugerechnet werden.
Nicht mehr und nicht weniger!

Bsp:

Auto: Zulässige Anhängelast 1500kg Stützlast 75kg
Bootstrailer: Zulässiges Gesamtgewicht 2000kg Gemessenes Gewicht 1550kg

In diesem Fall ist alles I.O.

Selbes Auto aber:
Bootstrailer: Zulässiges Gesamtgewicht 1500kg Gemessenes Gewicht 1550kg

Bleibt die Karre in der Kontrolle stehn!


Hoffe ich konnte ein wenig Licht ins dunkel bringen...
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #35  
Alt 31.01.2008, 22:46
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 07.08.2005
Ort: Volksrepublik Mecklenburg
Beiträge: 6.476
Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.423 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Hoffe ich konnte ein wenig Licht ins dunkel bringen...
Leider nicht, ist einiges falsch.

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Stützlast: Das maximale Gewicht das auf den Schwineharken drücken darf
Klar.

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers (meist durch Achse(n) oder Auflaufeinrichtung begrenzt: Ist das maximale Gewicht des alleine aud der Wagge stehenden Anhängers und darf nicht überschritten werden!
Falsch. Zulässiges Gesamtgewicht ist die Last mit Boot obendrauf. Wie sich das errechnet hab ich oben geschrieben, eine Waage kommt dabei nicht vor. Dürft ihr ruhig glauben. Die Zahlen auf den Achsen, der Zugdeichsel und dem Rahmen spielen in dem Film mit, wobei immer das schwächste Segment die Untergrenze stellt.

Heißt also: Man kann unter einen Rahmen der 700 kg tragen darf eine 1300 kg Achse schrauben-Fehlinvestition, 700 kg, mehr gibt es nicht.

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Anhängelast des Zugfahrzeuges: Was das Zugfahrzeug maximal ziehen darf (steht in den Papieren)
Richtig. Man kann aber auflasten. Ist aber ein anders Thema.

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Zulässiges Zuggesamtgewischt: Gewicht welches der gesamte Zug (bestehen aus Zugfahrzeug und Anhänger) maximal wiegen darf und das kann erheblich geringer sein, wie das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs + die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs
Das ist mir zu hoch. Wenn das ein Führerscheinproblem sein sollte, dann ist klar weshalb mich das nichts angeht.
Alles, außer Personenbeförderungsschein.

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Bei der Ermittlung der möglichen Anhängelast darf die Stützlast zu der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs zugerechnet werden.
Nicht mehr und nicht weniger!

Bsp:

Auto: Zulässige Anhängelast 1500kg Stützlast 75kg
Bootstrailer: Zulässiges Gesamtgewicht 2000kg Gemessenes Gewicht 1550kg

In diesem Fall ist alles I.O.

Selbes Auto aber:
Bootstrailer: Zulässiges Gesamtgewicht 1500kg Gemessenes Gewicht 1550kg

Bleibt die Karre in der Kontrolle stehn!
Falsch.
Stützlast darf beim Gesamtgewicht zur Achslast dazugerechnet werden. Hab ich geschrieben weshalb.
Gesamtgewicht sind nicht nur die Achsen, sondern die Kombination aus Stützlast und Achsen. Sonst müßte man die Stützlast von der Achsentraglast abziehen.

Das macht aber keiner. Auf dem Typenschild stehen die Achslasten und die Stützlast. Ergibt in Summe das zulässige Gesamtgewicht.

Oder weshalb sollte sich sonst jemand die Mühe machen die Stützlast dort raufzupinseln?

Für die Zuglast ist die Stützlast völlig unerheblich, weil die Stützlast vertikal wirkt (und deshalb dem Anhängergewicht zuzurechnen ist), wogegen die Zuglast horizontal wirkt.

Ich mach Euch gleich ne Zeichnung.

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi



Geändert von Eckaat (31.01.2008 um 23:06 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 31.01.2008, 23:20
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.199
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.909 Danke in 11.594 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Falsch. Zulässiges Gesamtgewicht ist die Last mit Boot obendrauf. Wie sich das errechnet hab ich oben geschrieben, eine Waage kommt dabei nicht vor. Dürft ihr ruhig glauben. Die Zahlen auf den Achsen, der Zugdeichsel und dem Rahmen spielen in dem Film mit, wobei immer das schwächste Segment die Untergrenze stellt.

Heißt also: Man kann unter einen Rahmen der 700 kg tragen darf eine 1300 kg Achse schrauben-Fehlinvestition, 700 kg, mehr gibt es nicht.


Okay hatte mich schlecht ausgedrückt! Mit allein, meinte ich den beladenen Anhänger ohne Auto! Und damit meinen wir das gleiche..

Das ist mir zu hoch. Wenn das ein Führerscheinproblem sein sollte, dann ist klar weshalb mich das nichts angeht.
Alles, außer Personenbeförderungsschein.

Nein kein Führerscheinproblem, der Wert ist auch ind den Papieren von deinem Auto angegeben


Falsch.
Stützlast darf beim Gesamtgewicht zur Achslast dazugerechnet werden. Hab ich geschrieben weshalb.
Gesamtgewicht sind nicht nur die Achsen, sondern die Kombination aus Stützlast und Achsen. Sonst müßte man die Stützlast von der Achsentraglast abziehen.

Das macht aber keiner. Auf dem Typenschild stehen die Achslasten und die Stützlast. Ergibt in Summe das zulässige Gesamtgewicht.

Oder weshalb sollte sich sonst jemand die Mühe machen die Stützlast dort raufzupinseln?

Für die Zuglast ist die Stützlast völlig unerheblich, weil die Stützlast vertikal wirkt (und deshalb dem Anhängergewicht zuzurechnen ist), wogegen die Zuglast horizontal wirkt.

Ich mach Euch gleich ne Zeichnung.


Mit den wirkenden Kräften hast du recht, aber trozdem darf man an ein Auto (maximale Anhängelast (des Autos) + maximale Stützlast (des Autos)) hängen! Nicht mehr!
Gruß Ecki
Gruß Hendrik
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 31.01.2008, 23:34
denni1078 denni1078 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.12.2004
Ort: Kamen
Beiträge: 226
Boot: Kaasbøll 17'
83 Danke in 61 Beiträgen
denni1078 eine Nachricht über ICQ schicken denni1078 eine Nachricht über MSN schicken denni1078 eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard

War nicht die zulässige Gesamtmasse das was in den Papieren des Fahrzeuges steht? Dat is doch unerheblich was irgendwo anders auf der Karre steht! So lange wie in den Papieren steht 1200kg kann auf irgendwelchen Plaketten ruhig 1300, 1600 oder sonst was stehen das ding darf einfach nur 1200kg wiegen.

Ecki das Zuggesamtgewicht hat nix mit Führerschein sondern mit dem Zugfahrzeug zu tun!
__________________
wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein.

Grüße Daniel
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 31.01.2008, 23:38
Benutzerbild von Jot.v8.A.
Jot.v8.A. Jot.v8.A. ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.01.2006
Ort: Edewecht/Ammerland camel hump country
Beiträge: 1.392
4.115 Danke in 1.331 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Galaxy2001 Beitrag anzeigen
Bilder von euch beim slippen
sehe ich auch so...

in diesem fall frage ich mich mal wo die mods bleiben

gruß jens
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #39  
Alt 31.01.2008, 23:44
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 07.08.2005
Ort: Volksrepublik Mecklenburg
Beiträge: 6.476
Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.423 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Macht das jetzt mit den roten Buchstaben Schule? Das wäre megadoof, dann kann man nicht mehr aus dem Beitrag quoten. Dabei ist das so einfach.

Okay, dann so:

Zitat:
Mit den wirkenden Kräften hast du recht, aber trozdem darf man an ein Auto (maximale Anhängelast (des Autos) + maximale Stützlast (des Autos)) hängen! Nicht mehr!
Sicher, meine Rede galt aber dem zulässigen Gesamtgewicht. Und da gehört die Stützlast ebenso zu.

Zitat:
Nein kein Führerscheinproblem, der Wert ist auch ind den Papieren von deinem Auto angegeben


Da steht die Anhängelast drin und ich weiß auch unter welcher Ziffer. Den restlichen Zahlenkrempel hab ich noch nicht ermittelt. Hast Du dafür eventuell eine Ziffer zur Hilfe für einen alten Mann?

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 01.02.2008, 08:19
Benutzerbild von Tschinkefraeser
Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Hochrhein
Beiträge: 873
Boot: Donzi Ragazza 25
855 Danke in 458 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Gunnald Beitrag anzeigen

also, wäre der Trailer nun gebremst, dann dürfte ich damit auch fahren

naja, so kann ich nur Nachts vom Hafen bis zur Scheune


jeder der mich nun möchte... bitteschön
Jaja, die guten alten US Trailer! Aber schau mal da:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=103

Dann darfs damit auch offiziell fahren!

Gruß
Dirk
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 01.02.2008, 08:34
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 07.08.2005
Ort: Volksrepublik Mecklenburg
Beiträge: 6.476
Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.423 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Tschinkefraeser Beitrag anzeigen
Jaja, die guten alten US Trailer! Aber schau mal da:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=103

Dann darfs damit auch offiziell fahren!

Gruß
Dirk
Meiner ist seit gestern in der Hauptstadt. War zu schwach auf der Brust für einen Umbau.

Gruß Ecki

PS: Die Längsauflagen bei Deinem Trailer sind zu weit zusammen. Der Kiel soll auch auf den Gummimatten mit aufliegen.
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 01.02.2008, 08:40
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.845
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.718 Danke in 8.198 Beiträgen
Standard

...ich wollte mir das nur mal ansehen, ... drei jahre wird ein Thread "Bilder von Euch beim slippen" aktiv gehalten... mehrfach von Moderatoren gesäubert und dann schafft man es, dies in einem Tag vollkommen zu zerlabern ....

ich mach hier nichts mehr...
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 01.02.2008, 08:44
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 07.08.2005
Ort: Volksrepublik Mecklenburg
Beiträge: 6.476
Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.423 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Koppel doch das Trailergeschwafel einfach ab. Sorry....

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #44  
Alt 01.02.2008, 08:51
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 07.08.2005
Ort: Volksrepublik Mecklenburg
Beiträge: 6.476
Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.423 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Danke!
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 01.02.2008, 09:53
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.892
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.889 Danke in 1.891 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
...Auf dem Typenschild stehen die Achslasten und die Stützlast. Ergibt in Summe das zulässige Gesamtgewicht.

Oder weshalb sollte sich sonst jemand die Mühe machen die Stützlast dort raufzupinseln?
Die Stützlast, die auf dem Trailer angegeben ist, ist nur die maximal zulässige Stützlast für den Trailer. Die hat aber erst mal nichts mit der zulässigen Stützlast der Anhängerkupplung am Auto zu tun.
Wenn man z.B. einen Trailer mit 100Kg Stützlast und 1800 Kg zulässigem Gesamtgewicht hat, das Auto zwar 1500 Kg ziehen darf, die Anhängerkupplung aber nur 50 Kg zulässige Stützlast hat und der 1,8t-Trailer aber samt Boot 1600 Kg wiegt, wird klar weshalb es da Unterschiede gibt.

Mit einem Zugfahrzeug mit höherer Stützlast (in diesem Fall z.B. auch 100 Kg) wäre alles im grünen Bereich, so aber ist das Gesamtgewicht um 50 Kg zu hoch.

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 45


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.