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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 28.01.2008, 22:29
denni1078 denni1078 ist offline
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Standard Trailergeschwafel - SÄUBERUNG

und der Golf darf das ziehen?
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein.

Grüße Daniel
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  #2  
Alt 28.01.2008, 22:45
Grobi Grobi ist offline
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Ich glaub für auf'm Hof ist es ein tolles Gespann.....
aber nicht für auf der Straße.
Klär uns auf!
Gruß GROBI
__________________
Spare in der Zeit, dann hast'e in der Not ............auch nichts!
-E10 Verweigerer-
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  #3  
Alt 28.01.2008, 23:59
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BAYLINER 1802 115 SUZUKI BAYLINER 1802 115 SUZUKI ist offline
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Zitat:
Zitat von denni1078 Beitrag anzeigen
und der Golf darf das ziehen?
Das war wo ich das Boot gekauft habe! War komplett leer. War vielleicht 100 kg drüber weil der Hänger viel zu groß war.
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  #4  
Alt 29.01.2008, 07:27
Kami Kami ist offline
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die 100kg drüber könnten im schlechtesten Fall dazu führen, das die Versicherung keinen CENT bezahlt und DU auf sämtlichen Kosten hängen bleibst....

Ich gehe stark davon aus das DU mittlerweile ein anderes Zugfahrzeug hast...

Oder mach das Boot leichter... AB abschrauben

Was soll das denn mit Trailer wiegen...????
__________________
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  #5  
Alt 29.01.2008, 14:27
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BAYLINER 1802 115 SUZUKI BAYLINER 1802 115 SUZUKI ist offline
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Zitat:
Zitat von Kami Beitrag anzeigen

Was soll das denn mit Trailer wiegen...????
Mit Trailer wog es ca 1300,00 kg. 1200,00 darf ich dran hängen. Mit dem passenden Hänger sieht das ganze schon entspannter aus!
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  #6  
Alt 29.01.2008, 14:40
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Guckst Du
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  #7  
Alt 29.01.2008, 15:10
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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durfte man nicht 10% überladen?
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  #8  
Alt 29.01.2008, 15:28
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santhos santhos ist offline
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Dürfen darf man gar nichts, es werden bis max 5% von der Polizei tolleriert(Ohne Gewähr).
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Grüße
Michael

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  #9  
Alt 29.01.2008, 17:51
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Hatte dazu hier mal die Tabellen gepostet:

Zitat:
Zitat von blaue-elise
Du kannst Die Stützlast noch abziehen, wenn es dann keine 5 % mehr sind, wärst Du mit 30€ Bußgeld dabei. Bei 5-10% sind es 50 € und 1 Punkt. Wenn Dein Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht über 2 t hat.
http://www.neelix.de/tabelle6.html

Wenn Dein Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht unter 2 t hat, sind es von 5-10% nur 10 € und kein Punkt.
http://www.neelix.de/tabelle7.html

Gruß
Norman
Gruß
Norman
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  #10  
Alt 29.01.2008, 20:01
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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naja irgendwie so jedenfalls und 10% von 1300kg sind immerhin 130kg

Da hast du ja noch 30kg Luft
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  #11  
Alt 29.01.2008, 22:16
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
naja irgendwie so jedenfalls und 10% von 1300kg sind immerhin 130kg

Da hast du ja noch 30kg Luft
Laut Tabelle sind 20% erlaubt.. äh.. erschwinglich..
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  #12  
Alt 29.01.2008, 23:09
Benutzerbild von glastron v-184
glastron v-184 glastron v-184 ist offline
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Also, ich wäre mit überladen sehr vorsichtig!! Die Versicherung klammert sich im Schadenfall an jedes Strohhälmchen. Überladen ist in diesem Fall fahren ohne Betriebserlaubnis und das war es dann. Auch wenn die Polizei Toleranz gibt, eine Versicherung muss das nicht (und wäre ja auch doof)!!!
__________________

Grüße,
Ralf
(Glastron V-184 mit Ford 302 5,0l V8 & Volvo Penta)
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  #13  
Alt 30.01.2008, 08:54
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Gunnald Gunnald ist offline
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Name:	DSC08849.jpg
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passend zum Thema bin ich gestern mal auf der Waage gewesen...

der Trailer samt Boot liegt bei 1890KG



Ziehen darf ich aufgelastet 1900



also, wäre der Trailer nun gebremst, dann dürfte ich damit auch fahren


naja, so kann ich nur Nachts vom Hafen bis zur Scheune


jeder der mich nun möchte... bitteschön
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  #14  
Alt 30.01.2008, 09:01
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Nur leider wiegt ein Doppelachs 2to Trailer ein bisschen mehr wie dein jetziger, da reichen dann auch die 10kg Luft nicht...
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #15  
Alt 30.01.2008, 09:43
Kami Kami ist offline
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Ich denke das die Stützlast an deinem Trailer wohl auch etwas zu viel Toleranz ausweißt....

Du hast (rein vom Bild her) min. 150kg Stützlast! denn die hintere Achse versinkt ja schon ganz schön....!!!!!


Wie hast Du den den Golf aus 1900kg gekriegt...??? Meinen Mondeo habe ich auf nur 2000kg gekriegt...(Werkseitig 1800kg bei 12%, nun 2000 bei 8%)

Wäre es nicht einfacher nem Bauern nen 10er in die Hand zu drücken damit der dir das Böötchen mit nem Tracker zu Wasser fährt...?!?!?
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  #16  
Alt 30.01.2008, 09:59
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Das ist ein Bora mit Allrad, der hatte schon 1700 von Werk aus..
ja,die Stützlast liegt bei guten 120 Kilo, bin ich auch 45 drüber.

Aber die 2,5KM zum Yachthafen ist das glaube ich machbar... war es zumindest bisher
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  #17  
Alt 30.01.2008, 10:35
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Hallo,

@Norman: Wo steht das, daß du vom zGg die Stützlast abziehen darfst?

Wenn die Trachtengruppe deinen Trailer wiegt, interessiert nur das tatsächliche Gewicht bei abgehängtem Trailer.

Würde mich schon mal interesseieren, woher dieses, hier im Forum verbreitete, "Gerücht" stammt.

Ist in keiner StVO oder ZO und auch in keiner Verwaltungsvorschrift oä. zu diesen VO`en nachzulesen. Und der Trachtenverein verneint dies auch.

Die Stützlast ist lediglich dazu da, die Belastung der AHK, der Deichsel und der Achslast des Zug-Fahrzeuges im erlaubten Rahmen zu halten.

Gruß Jürgen
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  #18  
Alt 30.01.2008, 10:53
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santhos santhos ist offline
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Wenn der Trailer überladen ist,dann zählt das absolute Trailergewicht. Bei der Zuglastermittlung wird die zulässige Stützlast abgezogen.
__________________
Grüße
Michael

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  #19  
Alt 30.01.2008, 11:10
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Bei der Zuglastermittlung wird die zulässige Stützlast abgezogen.

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  #20  
Alt 30.01.2008, 18:09
roberteberle roberteberle ist offline
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Bei der Zuglastermittlung wird die zulässige Stützlast abgezogen.


zuglastermittlung = die last die vom zugfahrzeug gezogen wird, wird durch achswiegung ermittelt.

beispiel: jeep gibt für den grand cherokee eine gesamt-anhängelast von 3500 kg an,
errechnet sich aus 175 kg stützlast und 3325 kg achslast.
wenn die polizei (trachtengruppe, wie blöd) das gespann wiegt wird im normalfall nur die achslast ermittelt. nur wenn es grenzwertig wird wiegen sie das tatsächliche gewicht des hängers im abgekuppelten zustand.

mfg robert
__________________
Mit freundlichen Grüßen, Robert
Danke fürs lesen.

es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht
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  #21  
Alt 30.01.2008, 19:08
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@Robert:

Wenn du deinen Text mal in Ruhe liest, wirst du merken, daß du dir selbst widersprichst.
Zuglast gibt es vielleicht von einem Hersteller, ist aber für das Thema Überladung völlig uninteressant.

Wie du selbst feststellst, wird das tatsächliche Gewicht abgekuppelt ermittelt.

Wo versteckst du dann deine Stützlast.

Ein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht und das ist das Gewicht, das der Anhänger alleine auf die Waage bringt.

Ein 1000Kg Anhänger darf nun mal nicht 1175kg wiegen. Auch nicht an einem Cherokee.

Wenn du deinen Anhänger mit deiner Rechnung belädst und er wird dann abgekoppelt gewogen hast du 175kg Übergewicht.

Abgesehen von dem zu erwarteten Bußgeld: Du bist auf der Urlaubsreise und wirst gewogen.
Danach mußt du 175kg Gewicht ausladen. Was dann????

Gruß Jürgen
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  #22  
Alt 30.01.2008, 19:19
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Hallo,

@Norman: Wo steht das, daß du vom zGg die Stützlast abziehen darfst?

Wenn die Trachtengruppe deinen Trailer wiegt, interessiert nur das tatsächliche Gewicht bei abgehängtem Trailer.

Würde mich schon mal interesseieren, woher dieses, hier im Forum verbreitete, "Gerücht" stammt.

Ist in keiner StVO oder ZO und auch in keiner Verwaltungsvorschrift oä. zu diesen VO`en nachzulesen. Und der Trachtenverein verneint dies auch.

Die Stützlast ist lediglich dazu da, die Belastung der AHK, der Deichsel und der Achslast des Zug-Fahrzeuges im erlaubten Rahmen zu halten.

Gruß Jürgen
Jürgen, gehe mal ruhig davon aus, dass ich meine Fantasie soweit unter Kontrolle habe, dass ich mir sowas nicht einfach ausdenke.
Habe jetzt spontan ohne lange zu suchen nur diese Quelle gefunden, aber da steht es auch drin:

Zitat:
"Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des
Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast
im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)
zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des
Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der
Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und
ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden."

Quelle: http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html

Gruß
Norman
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  #23  
Alt 30.01.2008, 19:22
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Galaxy2001 Galaxy2001 ist offline
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Bilder von euch beim slippen
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MFG Sascha
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  #24  
Alt 30.01.2008, 19:31
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Nu bleib mal ruhig, Sascha, bekommst ja gleich Dein Bilderbuch wieder zurück.

Hier ist nochmal die offizielle Bestätigung aus dem §42 StVZO:
Zitat:
"Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast)..."
Quelle: http://www.jusline.de/index.php?cpid...id=222&paid=42

Gruß
Norman
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  #25  
Alt 30.01.2008, 19:35
roberteberle roberteberle ist offline
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
@Robert:

Wenn du deinen Text mal in Ruhe liest, wirst du merken, daß du dir selbst widersprichst.
Zuglast gibt es vielleicht von einem Hersteller, ist aber für das Thema Überladung völlig uninteressant.

Wie du selbst feststellst, wird das tatsächliche Gewicht abgekuppelt ermittelt.

Wo versteckst du dann deine Stützlast.

Ein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht und das ist das Gewicht, das der Anhänger alleine auf die Waage bringt.

Ein 1000Kg Anhänger darf nun mal nicht 1175kg wiegen. Auch nicht an einem Cherokee.

Wenn du deinen Anhänger mit deiner Rechnung belädst und er wird dann abgekoppelt gewogen hast du 175kg Übergewicht.

Abgesehen von dem zu erwarteten Bußgeld: Du bist auf der Urlaubsreise und wirst gewogen.
Danach mußt du 175kg Gewicht ausladen. Was dann????

Gruß Jürgen

alle beiträge gelesen???

gaaaaaaaanz ruhig bleiben.
bin seit 1986 jede woche mit hängern ( 2,8 - 3,5 to ) unterwegs,mit etlichen kontrollen, lies oben was ich dazu geschrieben habe.
und jetzt zurück zu bildern..............

mfg robert
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Mit freundlichen Grüßen, Robert
Danke fürs lesen.

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