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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailergeschwafel - SÄUBERUNG
und der Golf darf das ziehen?
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
#2
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Ich glaub für auf'm Hof ist es ein tolles Gespann.....
aber nicht für auf der Straße. Klär uns auf! Gruß GROBI
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Spare in der Zeit, dann hast'e in der Not ............auch nichts! -E10 Verweigerer- |
#3
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Das war wo ich das Boot gekauft habe! War komplett leer. War vielleicht 100 kg drüber weil der Hänger viel zu groß war.
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#4
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die 100kg drüber könnten im schlechtesten Fall dazu führen, das die Versicherung keinen CENT bezahlt und DU auf sämtlichen Kosten hängen bleibst....
Ich gehe stark davon aus das DU mittlerweile ein anderes Zugfahrzeug hast... Oder mach das Boot leichter... AB abschrauben Was soll das denn mit Trailer wiegen...????
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Karnic SL 702 + Suzuki 250PS
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#5
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Mit Trailer wog es ca 1300,00 kg. 1200,00 darf ich dran hängen. Mit dem passenden Hänger sieht das ganze schon entspannter aus!
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#6
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#7
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durfte man nicht 10% überladen?
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#8
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Dürfen darf man gar nichts, es werden bis max 5% von der Polizei tolleriert(Ohne Gewähr).
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Grüße Michael |
#9
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Hatte dazu hier mal die Tabellen gepostet:
Zitat:
Norman
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#10
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naja irgendwie so jedenfalls und 10% von 1300kg sind immerhin 130kg
Da hast du ja noch 30kg Luft
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#11
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Laut Tabelle sind 20% erlaubt.. äh.. erschwinglich..
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#12
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Also, ich wäre mit überladen sehr vorsichtig!! Die Versicherung klammert sich im Schadenfall an jedes Strohhälmchen. Überladen ist in diesem Fall fahren ohne Betriebserlaubnis und das war es dann. Auch wenn die Polizei Toleranz gibt, eine Versicherung muss das nicht (und wäre ja auch doof)!!!
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Grüße, Ralf (Glastron V-184 mit Ford 302 5,0l V8 & Volvo Penta)
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#13
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passend zum Thema bin ich gestern mal auf der Waage gewesen... der Trailer samt Boot liegt bei 1890KG Ziehen darf ich aufgelastet 1900 also, wäre der Trailer nun gebremst, dann dürfte ich damit auch fahren naja, so kann ich nur Nachts vom Hafen bis zur Scheune jeder der mich nun möchte... bitteschön |
#14
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Nur leider wiegt ein Doppelachs 2to Trailer ein bisschen mehr wie dein jetziger, da reichen dann auch die 10kg Luft nicht...
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#15
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Ich denke das die Stützlast an deinem Trailer wohl auch etwas zu viel Toleranz ausweißt....
Du hast (rein vom Bild her) min. 150kg Stützlast! denn die hintere Achse versinkt ja schon ganz schön....!!!!! Wie hast Du den den Golf aus 1900kg gekriegt...??? Meinen Mondeo habe ich auf nur 2000kg gekriegt...(Werkseitig 1800kg bei 12%, nun 2000 bei 8%) Wäre es nicht einfacher nem Bauern nen 10er in die Hand zu drücken damit der dir das Böötchen mit nem Tracker zu Wasser fährt...?!?!?
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Karnic SL 702 + Suzuki 250PS |
#16
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Das ist ein Bora mit Allrad, der hatte schon 1700 von Werk aus..
ja,die Stützlast liegt bei guten 120 Kilo, bin ich auch 45 drüber. Aber die 2,5KM zum Yachthafen ist das glaube ich machbar... war es zumindest bisher |
#17
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Hallo,
@Norman: Wo steht das, daß du vom zGg die Stützlast abziehen darfst? Wenn die Trachtengruppe deinen Trailer wiegt, interessiert nur das tatsächliche Gewicht bei abgehängtem Trailer. Würde mich schon mal interesseieren, woher dieses, hier im Forum verbreitete, "Gerücht" stammt. Ist in keiner StVO oder ZO und auch in keiner Verwaltungsvorschrift oä. zu diesen VO`en nachzulesen. Und der Trachtenverein verneint dies auch. Die Stützlast ist lediglich dazu da, die Belastung der AHK, der Deichsel und der Achslast des Zug-Fahrzeuges im erlaubten Rahmen zu halten. Gruß Jürgen |
#18
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Wenn der Trailer überladen ist,dann zählt das absolute Trailergewicht. Bei der Zuglastermittlung wird die zulässige Stützlast abgezogen.
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Grüße Michael
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#19
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Bei der Zuglastermittlung wird die zulässige Stützlast abgezogen.
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#20
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zuglastermittlung = die last die vom zugfahrzeug gezogen wird, wird durch achswiegung ermittelt. beispiel: jeep gibt für den grand cherokee eine gesamt-anhängelast von 3500 kg an, errechnet sich aus 175 kg stützlast und 3325 kg achslast. wenn die polizei (trachtengruppe, wie blöd) das gespann wiegt wird im normalfall nur die achslast ermittelt. nur wenn es grenzwertig wird wiegen sie das tatsächliche gewicht des hängers im abgekuppelten zustand. mfg robert
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Mit freundlichen Grüßen, Robert Danke fürs lesen. es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht |
#21
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@Robert:
Wenn du deinen Text mal in Ruhe liest, wirst du merken, daß du dir selbst widersprichst. Zuglast gibt es vielleicht von einem Hersteller, ist aber für das Thema Überladung völlig uninteressant. Wie du selbst feststellst, wird das tatsächliche Gewicht abgekuppelt ermittelt. Wo versteckst du dann deine Stützlast. Ein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht und das ist das Gewicht, das der Anhänger alleine auf die Waage bringt. Ein 1000Kg Anhänger darf nun mal nicht 1175kg wiegen. Auch nicht an einem Cherokee. Wenn du deinen Anhänger mit deiner Rechnung belädst und er wird dann abgekoppelt gewogen hast du 175kg Übergewicht. Abgesehen von dem zu erwarteten Bußgeld: Du bist auf der Urlaubsreise und wirst gewogen. Danach mußt du 175kg Gewicht ausladen. Was dann???? Gruß Jürgen |
#22
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Zitat:
Habe jetzt spontan ohne lange zu suchen nur diese Quelle gefunden, aber da steht es auch drin: Zitat:
Gruß Norman
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#24
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Nu bleib mal ruhig, Sascha, bekommst ja gleich Dein Bilderbuch wieder zurück.
Hier ist nochmal die offizielle Bestätigung aus dem §42 StVZO: Zitat:
Gruß Norman
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#25
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Zitat:
alle beiträge gelesen??? gaaaaaaaanz ruhig bleiben. bin seit 1986 jede woche mit hängern ( 2,8 - 3,5 to ) unterwegs,mit etlichen kontrollen, lies oben was ich dazu geschrieben habe. und jetzt zurück zu bildern.............. mfg robert
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Mit freundlichen Grüßen, Robert Danke fürs lesen. es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht |
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