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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 23.10.2003, 13:02
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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na ja, wollen wir doch die alten Herren vom DSV nicht als Maßstab nehmen.

Eine SigP ist halt universeller einsetzbar, du kannst verschiedene Farben und verschiedene Munition schießen. Du hast eine Waffe. Sie funktioniert immer und das Handling ist doch einfacher.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
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  #27  
Alt 23.10.2003, 13:09
Wolf
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
Warum tun sich eigentlich viele den Streß mit WBK und dem Erwerb der "Beleuchtungs-Ari Kal.4" an?
Ist nicht einfacher, Fallschirmraketen zu kaufen und möglichst nicht zu benutzen? Leistungsdaten sind gleich zu der Munition für Sig-P. Kostenmäßig liegen die Werte auch nicht weit auseinander, vor allen Dingen, wenn die Kosten für die Sig-P. mit betracheten werden.

Und wenn die Waffe im Falle eines Falles über Bord geht, wat dann?
Die Puristen vom DSV(Kreuzer-Abteilung) schlagen eh für diesen Fall vor, einige Fallschirmraketen an Bord zu haben.
Frage: Warum soll ich dann den Umweg über die Sig-P. gehen?
Kann man dann mal als alter Weltenbummler zur Selbstverteidigung benutzen! Links die SigPi, rechts die Harpune und zwischen den Zähnen den Dosenöffner

Kann es sein, dass die Patronen eine längere Halbwertszeit haben.
Wenn ja, könnte das ein Argument sein.
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  #28  
Alt 23.10.2003, 13:56
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Zitat:
na ja, wollen wir doch die alten Herren vom DSV nicht als Maßstab nehmen.
Das blöde ist nur, dass sich Gerichte und die früheren Seeämter mangels eigener Sachkunde? sich immer mehr an den Sicherheitsrichtlinien der KA orientieren.
__________________
Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #29  
Alt 23.10.2003, 14:03
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das ist sicher richtig, aber die SigP ist ja eine Steigerung und keine Nichterfüllung der Sicherheitsrichtlinien.

Auf ein seegehendes Schiff gehört eine Sig Pistole.
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  #30  
Alt 23.10.2003, 14:10
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Moin,
@KWO
Waffenbesitzkarte: Eintrag der Sigpi zwecks Registrierung und "Besitzgenehmigung" und "Lizenz" zur Benutzung in Notfällen.
Dies schließt ein, daß du auf deinem umfriedeten Eigentum (z.B. Haus/Garten umzäunt) das Ding tragen darfst. ABER NICHT IN DER ÖFFENTLICHKEIT außer zwecks Transport im nicht zugriffsbereiten Zustand.
Waffenschein:
Berechtigt dich , die Sigpi am Mann/Frau in gebrauchsbereitem Zustand (ne Rakete im Rohr) in der Öffentlichkeit außerhalb deines umfriedeten Besitztums zu tragen.

@Signalraketen statt Sigpi:
Hast du schon mal eine Signalrakete (normaler Typ) auf einem Schiff im Seegang abgeschossen?? Wie lange kannst du dich aufrecht halten??
Oder hattest du einen Oktopus in deinem Stammbaum (ich habe jedenfalls nur 2 Hände).
Der Sigpi kommt somit die Tatsache zugute, daß du dich beim Schießen auch festhalten kannst.
Außerdem kann man mittels Leinenwurfsatz die "Knarre" zum Rettungsmittel umfunktionieren. Dies könnte bei Mann-über-Bord-Manövern oder dem Übergeben von Schleppleinen helfen.
Hast du vielleicht mal mit Tesa an eine Signalrakete eine Leine angeklebt?
Wie lange hat Sie gehalten, bevor die Leine im Abgasstrahl verbrannte?
Grüße
K-H
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Grüße
Karl-Heinz
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  #31  
Alt 23.10.2003, 14:17
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Nachtrag Thomas:
Es gab da ein Urteil eines Gerichts in einer dieser Klagenpunkte.
Darin war das Statement der DGZRS mitentscheidend.
Es besagt, daß im Rahmen des Hochseesegelns von einer Gleichwertigkeit der Rettungsmittel "gemeine Signalrakete" und "gemeine Sigpi" nicht ausgegangen werden kann und der Gebrauchswert der Sigpi höher anzusetzen ist (ich glaube Urteil eines Hamburger Gerichts).
Dies ist für Anträge bei sich sträubenden Sachbearbeitern gedacht.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
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  #32  
Alt 23.10.2003, 14:24
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Zitat:
Zitat von apiroma
Nachtrag Thomas:
Es gab da ein Urteil eines Gerichts in einer dieser Klagenpunkte.
Darin war das Statement der DGZRS mitentscheidend.
Es besagt, daß im Rahmen des Hochseesegelns von einer Gleichwertigkeit der Rettungsmittel "gemeine Signalrakete" und "gemeine Sigpi" nicht ausgegangen werden kann und der Gebrauchswert der Sigpi höher anzusetzen ist (ich glaube Urteil eines Hamburger Gerichts).
Dies ist für Anträge bei sich sträubenden Sachbearbeitern gedacht.
Der Sachbearbeiter kann sich nicht sträuben, wenn das tatsächliche Bedürfnis wie z.B ein seegängiges Boot, da ist. Zur Not vor s Verwaltungsgericht.
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  #33  
Alt 23.10.2003, 14:35
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Gesetzt den Fall, ich wäre kein Skipper und wüßte nichts von den Pyro-Schein - wie komme ich denn dann an eine Signalpistole?


Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #34  
Alt 23.10.2003, 14:39
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Wenn Du kein Skipper und kein Bundeswehrleut bist, warum bräuchtest Du dann eine Sigi?
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Gruß, Thomas
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  #35  
Alt 23.10.2003, 14:39
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Überhaupt nicht, außer illegal.

Es wäre etwa so wie wenn du ein Auto hättest und noch nichts vom Führerschein gehört hast.

Auf unerlaubten Waffenbesitz gibts unangenehme Strafen, bis hin zu Haft.

Man kann es nur wiederholen. Eine Signalpistole ist ein erlaubnispflichtige gefährliche Waffe für die du wie für jede Waffe einen Sachkundenachweis brauchst.
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  #36  
Alt 23.10.2003, 14:40
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Dann nicht, da der Pyroschein die nötige Sachkundeprüfung darstellt
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  #37  
Alt 23.10.2003, 14:43
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Solltest du aber Beziehung nach Österreich haben, ist die Beschaffung kein Problem.
Wie hier in D das Nicosignal ist, ist in Österreich die Sigpi Kal.4.
Aber hier in D brenötigst du für Waffen ab einer bestimmten Patronenlagergröße oder Energie eine Besitzerlaubnis. Somit wäre dies hier in D dann illegaler Waffenbesitz.
Ironie ein: Dem Waffengesetz sei dank, Ironie aus
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Karl-Heinz
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  #38  
Alt 23.10.2003, 14:48
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sorry, aber auch der leichte Kauf in Ösi (dort gibts ja auch noch Flinten frei) nützt nichts, denn es gelten auch immer die Gesetze des Landes wo die Waffe in Verkehr gebracht wird.

Darüber hinaus gilt für in DL eingetragene Schiffe immer das deutsche Gesetz auch außerhalb der Hoheitsgewässer.

Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass zwar richtige Waffen überall sehr genau gesehen werden und unbedingt einklariert werden müssen, aber SiP überall nicht so eng gesehen werden.

Ich habe mal eine 9mm dabei gehabt, die wurde streng beäugt und kontrolliert, aber die SP hat keinen interessiert.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #39  
Alt 23.10.2003, 14:54
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Nachtigall ich hör Dir...
Aber das ist illegal (habe aber so etwas schon gesehen), könnte aber in Piratengebieten eine böse Überraschung für die Herren darstellen.
Deswegen hier auch keine weitere Ausführung darüber.
Ich besitze keine.
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Karl-Heinz
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  #40  
Alt 23.10.2003, 14:57
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Zitat:
Zitat von apiroma
Nachtigall ich hör Dir...
Aber das ist illegal (habe aber so etwas schon gesehen), könnte aber in Piratengebieten eine böse Überraschung für die Herren darstellen.
Deswegen hier auch keine weitere Ausführung darüber.
Ich besitze keine.
nein nein, völlig legal mit den entsprechenden Scheinen
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #41  
Alt 23.10.2003, 15:00
kai kai ist offline
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Auch die genannten 7,5m sind falsch.
Sprinta Sport Segler,Mini Transats,Micros (und andere Seeracer ohne festes Klo/Pantry)brauchen nicht auf die Sig.Pistole zu verzichten ,wenn sie z.B. zur Nordseewoche fahren, ebensowenig die 6m Offshore Schlauchboote der Rettungsdienste.
Ich benötige zum Transport der Waffe (mit getrennt aufbewahrter Munition) nur die WBK.
Mir ist es nicht gelungen ,die Ausstellung eines Waffenscheins mit dieser Begründung zu erwirken.Haben die gelacht
In den skand. Ländern hat das Vorzeigen der WBK stets gelangt.Deklariert habe ich die Waffe noch nie
Mich wundert übrigens,das dem DSV die über das bloße Abschießen von Signalmunition wichtigen Verwendungsmöglichkeiten der Pistole Cal.4(nicht diese Kinderspielzeuge) nicht bekannt sind (Nein,ich meine nicht Eingeborene bedrohen)

Handbreit,kai
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  #42  
Alt 23.10.2003, 15:00
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Gerd, ein Tipp
Multitasking
Mehr sog i net (O. Fischer)
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  #43  
Alt 23.10.2003, 15:12
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Kai,
dies kommt wie immer auf den Sachbearbeiter an.
Wenn diese selbst schießen, sehen die es u.U. lockerer, als wenn du einen Ultra-"Friedlichen" vor Dir sitzen hast, der womöglich nicht einmal je auf einem Boot (selbst bei Sonnenschein) war.
Nichts gegen diese Leute, aber sie können sich halt nicht so in die Lage denken. Von bestimmten Ausnahmen (Raum Düsseldorf) mal abgesehen.
Unsere Sachbearbeiter betrachten die 7m als Anhaltspunkt, ob jemand u.U. die Möglichkeit hat, eine Art Tresor einzubauen, bzw. darauf zu "wohnen". Auch sehen sie dies als eine Art "Eignung" für entsprechende Seegebiete an.
P.S. Wenn der Sachbearbeiter mit solchen Sprüchen kommt, hast du noch einen der "lockeren" Einstellung vor dir!!
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Karl-Heinz
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  #44  
Alt 23.10.2003, 15:33
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Zitat:
Zitat von apiroma
Waffenschein:
Berechtigt dich , die Sigpi am Mann/Frau in gebrauchsbereitem Zustand (ne Rakete im Rohr) in der Öffentlichkeit außerhalb deines umfriedeten Besitztums zu tragen.
Da das nicht gestattet ist, kann man auch für die SigPi Kal. 4 keinen Waffenschein bekommen. Das gilt auch für die SigPi ohne Rakete im Rohr.


Zitat:
Zitat von apiroma
@Signalraketen statt Sigpi:
Hast du vielleicht mal mit Tesa an eine Signalrakete eine Leine angeklebt?
Wie lange hat Sie gehalten, bevor die Leine im Abgasstrahl verbrannte?
Ich lach mich schlapp über Deine Aussage. In die Patrone kommst Du nicht rein und aussen am Gehäuse etwas ankleben bringt eh nichts, weil da auch nichts wegfliegt. Da brennt noch nicht einmal etwas weg.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
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  #45  
Alt 23.10.2003, 17:09
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Hi Leuts,

ich les hier immer nur von Leuten, die seegängige Schiffe ihr eigen nennen.
Nun mal eine Frage:
Schwiegereltern besitzen solch ein Boot (15m ist die neue 11 die alte) und die haben auch eine SigPi an Bord.
Nun bekomme ich das schiff zum fahren.
Ich besitze alle nötigen SBF, Funk und Pyroschein. Wie bekomme ich als Charterer nun den nötigen Schein, damit die SigPi für Notfälle an Bord bleiben darf? Oder muss ich sogar eine eigene Kaufen un diese dann mitbringen, was aber wohl nicht geht, da ich kein Eigner, sondern Charterer bin?

wie das denn nu?

mit vielen ???? in den Augen

Pit
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #46  
Alt 23.10.2003, 17:18
Wolf
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Zitat:
Zitat von Pit
Hi Leuts,

ich les hier immer nur von Leuten, die seegängige Schiffe ihr eigen nennen.
Nun mal eine Frage:
Schwiegereltern besitzen solch ein Boot (15m ist die neue 11 die alte) und die haben auch eine SigPi an Bord.
Nun bekomme ich das schiff zum fahren.
Ich besitze alle nötigen SBF, Funk und Pyroschein. Wie bekomme ich als Charterer nun den nötigen Schein, damit die SigPi für Notfälle an Bord bleiben darf? Oder muss ich sogar eine eigene Kaufen un diese dann mitbringen, was aber wohl nicht geht, da ich kein Eigner, sondern Charterer bin?

wie das denn nu?

mit vielen ???? in den Augen

Pit
Hallo Pit, als Charterer wirst Du kaum eine Erlaubnis erhalten Dir eine eigene SigPi zuzulegen.
Lass Dir einfach den Schlüssel zum Schrank geben und im Notfall ballerst Du, was das Zeug hält.
Du kennst doch den Spruch, Not kennt kein Gebot!
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  #47  
Alt 23.10.2003, 17:18
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vorweg geschickt. Es ist durchaus möglich, dass eine Waffe zur Benutzung von zwei Personen eingetragen wird.

Der Pyroschein als solcher nützt dir gar nichts, sondern ist einfach nur mal Grundvorausetzung.

Als Charterer hast du es heute schwer, da gibt es verschiedene Verfahren mit unterschiedlichem Ausgang.

Also ganz pragmatisch, nicht ganz korrekt aber der einfachste Weg:

Die SP ist doch schon an Bord. Was willst du mehr. Hoffe dass du sie nie brauchst, aber ggfs weiß du wo sie ist.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #48  
Alt 23.10.2003, 19:05
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@kwo,
natürlich bekommst du einen WS, wenn du ein eigenes Boot besitzt.
Es kommt nur auf die Größe (mit Kajüte) an, sowie auf den Sachbearbeiter (Fachkenntnis).

Zu dem Ankleben:
genau zum Lachen ist dies, weil unmöglich.
Ich habe früher auch mal Modellraketen gebaut, auf dem Schießplatz konnte man ja experimentieren.
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Grüße
Karl-Heinz
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  #49  
Alt 23.10.2003, 19:30
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Standard Waffenschein vs. Waffenbesitzkarte

Zitat:
Zitat von apiroma
@kwo,
natürlich bekommst du einen WS, wenn du ein eigenes Boot besitzt.
Es kommt nur auf die Größe (mit Kajüte) an, sowie auf den Sachbearbeiter (Fachkenntnis).
...und wenn Du wer weiß was in welcher Größe auch immer besitzt, Du bekommst für die SigPi Kal. 4 keinen Waffenschein (WS), wohl aber eine Waffenbesitzkarte (WBK).

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
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  #50  
Alt 23.10.2003, 21:14
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Aber selbstverständlich kann auch ein Charterer eine eigene SigPi haben! Datt Problem ist aber, dass die SigPi nur bekommt, wer einen begründeten Bedarf nachweisen kann. Der besteht nur auf dem Chartertörn. Dazwischen darft Du die Wumme nicht mal zu Hause haben, sondern muß sie bei einem zur Lagerung Berechtigten abgeben. Manche Waffenshops bieten das als Service.

Ich zitiere mal aus der Pyroprüfung:

Frage: Wie kann ein Wassersportler nachweisen, dass ein Bedürfnis für den Erwerb einer Signalpistole vorliegt?

Antwort: Durch genaue Angabe des Verwendungszwecks und durch Vorlage von Unterlagen, aus denen der Besitz eines seegängigen Wasserfahrzeugs (Kaufvertrag, Chartervertrag, Versicherungspolice, Standerschein, Internationaler Bootsschein usw.) oder die Verwendung für Lehr- und Prüfungszwecke hervorgehen.

Daraus wird dann in der Praxis: Abgabe der Waffe nach dem Törn, weil dann ja das Bedürfnis erloschen ist. Obwohl - das wird möglicherweise regional unterschiedlich gehandhabt.

Gruß
Christoph
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