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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.10.2003, 13:09
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
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Thema Pyro-Schein/Prüfung/Stempel:
Habe schon mal per PN über die Notwendigleit diskutiert, möchte trotzdem die Frage an die Allgemeinheit stellen:

Nachdem ich gerade den 'Kleinen Waffenschein' beantragt habe, stellt sich mir die Frage:
Wofür ist denn die Pyro-Prüfung?
Muss ich die haben?
Was passiert, wenn ich keine habe?
Bekomme ich dann keine Signalmunition (in Marine-Shops)?
Aber bekomme ich sie anderswo, bzw. brauche ich da auch zum Erweb einen Stempel?

Dann noch eine Frage an die Kroatien-Fraktion:
Falls ich eine Signalpistole kaufe - wie führe ich die offiziell ein? An der Grenze fragen sie mich manchmal danach - natürlich kann ich sie irgendwie rein'schmuggeln', aber was mache ich offiziell???

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #2  
Alt 22.10.2003, 15:35
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Pyro-Prüfung + seegängises Schiff mit Kajüte = WBK (Waffenbesitz und Munitionserwerbsberechtigung)

kleiner Waffenschein hat imho nix damit zutun. und ist wohl nur für Besitzer von genehmigungsfreien Waffen im privaten Bereich als Nachweis.
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #3  
Alt 22.10.2003, 16:37
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Trotz Jagdschein (also nehmt Euch vor mir in acht )kam ich nicht um den Pyroschein herum.....
Die gute deutsche Bürokratie

Gruß
miki
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  #4  
Alt 22.10.2003, 16:52
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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@ Volker: für eine Signalpistole brauchst du eine Sachkundeprüfung und einen Bedürfnisnachweis, wie z.B. den Besitz eines seegängigen Schiffes. Dann bekommst du eine WBK mit der Berechtigung zum Kauf einer Waffe und des Munitionserwerbes.

Der kleine Waffenschein ist für Leute, die ihre Schreckschußpistole führen wollen. Führen heißt mit sich rumtragen. Wenn du sie nur zuhause hast brauchst du das nicht.

für Kroatien brauchst du zusätzlich zur WBK den internationalen Feuerwaffenpass, den du aber ohne Probleme mit der WBK hier vom KVR auf Antrag kostenpflichtig ausgestellt bekommst.

Die Einfuhr in HR ist für mich nicht eindeutig klärbar. Ich hatte vor einiger Zeit mit allen Behörden korrespondiert und ziemlich widersprüchliche Aussagen bekommen. Von grundsätzlich verboten bis no problem. Ich würde in HR eine Signalpistole nicht deklarieren, eine normale Waffe aber schon.

@Miki ja die Jäger haben es schwer, da haben es wir Sportschützen schon leichter, aber wir schießen ja auch nicht auf Tiere.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #5  
Alt 22.10.2003, 18:13
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Ed Ed ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd1000
@Miki ja die Jäger haben es schwer, da haben es wir Sportschützen schon leichter, aber wir schießen ja auch nicht auf Tiere.
Na ich weiß nicht. Zum Glück sind wir schon im charakterlich gefestigtem Alter, sonst müßten wir jetzt zum Idiotentest, ein Jäger braucht das nicht

Gruß
Ed
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  #6  
Alt 23.10.2003, 07:24
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Moin,
der kleine WS ist nur für Schreckschuß.
Für die "richtige" Sigpi brauchst du den normalen WS.
Nachdem was ich von Grenzübertritten gehört habe, ist es ratsam, alle seine Waffen anzugeben (europäischer Feuerwaffenpaß sowieso eingetragen), um sich u.U. größeren Ärger zu ersparen.
Grüße
K-H
__________________
Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #7  
Alt 23.10.2003, 08:06
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Hallo Volker,
habe den "knallschein" damals mit den SBF en gemacht. Aber da mein Boot weder Klo noch Herd besitzt wollte man mir keinen Waffenerwerbschein für eine richtige Signalpistole geben. Also blieb als Alternative eine 9mm Schreckschuss mit Signalmunition. Dafür habe ich jetzt den kleinen Waffenschein. Und auch hier mußte ich erst begründen, wofür ich den brauche.

Zitat:
Führen heißt mit sich rumtragen. Wenn du sie nur zuhause hast brauchst du das nicht.

Das ist so nicht ganz richtig, denn "Führen" ist streng genommen schon der Transport der Pistole zum Boot !

Grüße
Heinz
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  #8  
Alt 23.10.2003, 08:12
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boatman boatman ist offline
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Oben ist der Unterschied zwischen WBK und kl. WS schon beschrieben, daher nur ein Nachtrag zur WBK:

Die Sachkundeprüfung Pyro habe ich neben dem Seeschein gemacht. Waren damals einfach ein paar Fragen mehr ohne zusätzlichen Unterricht.

Voraussetzung zum Erhalt der Karte war bei mir ein seetüchtiges Boot. Diese wurde mit einer Bootslänge ab 7,5m angenommen. Eine offizielle Bestätigung über die Seetauglichkeit brauchte ich nicht. Halt nur die 7,5m.
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Gruß, Thomas
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  #9  
Alt 23.10.2003, 08:17
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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Zitat:
Zitat von apiroma
Moin,
der kleine WS ist nur für Schreckschuß.
Für die "richtige" Sigpi brauchst du den normalen WS.
Nachdem was ich von Grenzübertritten gehört habe, ist es ratsam, alle seine Waffen anzugeben (europäischer Feuerwaffenpaß sowieso eingetragen), um sich u.U. größeren Ärger zu ersparen.
Grüße
K-H
Freund, jetzt hört doch mal mit diesem Unsinn auf. Für eine Signalpistole braucht man keinen WS (Waffenschein) sondern eine WBK (Waffenbesitzkarte). Das ist ein ganz großer Unterschied.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #10  
Alt 23.10.2003, 08:40
Robert Robert ist offline
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@Gerd : richtig, viele sprechen vom Waffenschein und meinen Waffenbesitzkarte.

Es gibt in ganz Bayern nur ca. 160 Waffenscheine. Ein Waffenschein berechtigt eine Waffe zu führen. Dies im geladen Zustand und unter dierekten Zugriff.

Waffenbesitzkarte benötigt man zum Erwerb und zum Transport vom und zum Schießstand. Es gibt diese in drei Farben: gelb=Sportschütze
rosa= Sammler; grün= allgemeine WBK

Jäger (bin auch einer) dürfen Ihre Waffen transportieren und im Revier führen. Ferner kann ein Jäger jederzeit eine Langwaffe erwerben (ohne Voreintrag)

Da die Sig.-Pis. aber eine Kurzwaffe ist muß der Erwerb im Vorfeld von der Behörde eingetragen werden. Auch der Erwerb der passenden Muni.

Robert
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  #11  
Alt 23.10.2003, 09:02
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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@ Robert kleine Korrektur.

als Sportschütze habe ich auch eine grüne WBK
ich darf damit die Waffe und Munition transportieren und auf eigenem Gelände auch führen, d.h. geladen umschnallen und rumlaufen, also z.B. auf dem eigenen Grundstück. Das ist wie bei den Jägern, die das auch nur im Revier dürfen.

Ich darf aber als Sportschütze wenn das Bedürfnis vorliegt Flinten wie eine "Pumpgun" erwerben, die größere Magazine haben als Jagdwaffen und darf mehr Kurzwaffen (Revolver/Pistolen) haben als Jäger. Das meine ich mit Sportschützen habens leichter.

Ja der Waffenschein ist nicht einfach zu bekommen. Mir wurde er mal abgelehnt obwohl ich meint gute Karten zu haben. Aber die Bedingungen sind sehr streng, was ja auch richtig ist.

Aber das nur am Rande. Signalwaffen sind in vielen Ländern noch zulassungsfrei.
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  #12  
Alt 23.10.2003, 09:08
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boatman boatman ist offline
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Zitat:
Zitat von Robert
... Da die Sig.-Pis. aber eine Kurzwaffe ist muß der Erwerb im Vorfeld von der Behörde eingetragen werden. Auch der Erwerb der passenden Muni.

Robert
Da muss ich noch mal in meinen alten Unterlagen nachschauen, ob die WBK "blanko" war oder nicht.

Ich weiss doch nicht vorher, welches Modell mit welcher Seriennummer ich mir zulege. Gerade beim Gebrauchtkauf. Was passiert denn wenn ich alles eintragen lasse und der Kauf nicht zustande kommt. Muss dann alles wieder raus und beim nächsten mal was anderes rein?

Ich weiss aber bestimmt, das es bei mir ein riesen Theater damals war, weil ich mir eine Pistole gekauft habe und die erst nach 4 Wochen beim Amt angemeldet habe.

Daher glaube ich war erst die Karte da und nachher die Eintragung! Muss aber noch mal nachschauen.
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Gruß, Thomas
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  #13  
Alt 23.10.2003, 09:19
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hallo Boatman, das geht so:

wenn du die WBK bekommst ist lediglich der Typ und das Cal eingetragen, also Signalwaffe Cal 4 ohne Typ und Nummer. Damit darfst und mußt du innerhalb 12 Monaten eine Waffe erwerben. Der Typ und die Seriennummer werden dann eingetragen, wenn du die Waffe gekauft hast und der Verkäufer (Händler) dies auf einem Formblatt bestätigt. Dieses legst du dann bei der Behörde vor und in 5 Minuten ist alles vorbei.
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  #14  
Alt 23.10.2003, 09:21
Robert Robert ist offline
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Beim Voreintrag wird nur das Kaliber und Waffenart (entfällt ja wohl bei der Sig.Pi) festgelegt und nicht die Waffe. Also kannst Du ruhig eine gebraucht kaufen. Nur das Kaliber muß dem Eintrag entsprechen.



Robert
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  #15  
Alt 23.10.2003, 09:56
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Jau, das klingt logisch. So wird es bei mir gewesen sein.

Man ist das alles lang her
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  #16  
Alt 23.10.2003, 09:57
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Standard Waffenschein vs. Waffenbesitzkarte

Zitat:
Zitat von apiroma
Moin,
der kleine WS ist nur für Schreckschuß.
Für die "richtige" Sigpi brauchst du den normalen WS.
Nein, für die "richtige" SigPi brauchst Du die Waffenbesitzkarte und nicht den normalen Waffenschein (was immer Du damit meinst)!

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #17  
Alt 23.10.2003, 10:02
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Standard Waffenschein vs. Waffenbesitzkarte

Zitat:
Zitat von boatman
Da muss ich noch mal in meinen alten Unterlagen nachschauen, ob die WBK "blanko" war oder nicht.
Da war in jedem Fall der sog. "Voreintrag" (Waffe, Kaliber, Kauffrist) drin.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #18  
Alt 23.10.2003, 11:02
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Standard Re: Waffenschein vs. Waffenbesitzkarte

Zitat:
Zitat von KWO
Zitat:
Zitat von boatman
Da muss ich noch mal in meinen alten Unterlagen nachschauen, ob die WBK "blanko" war oder nicht.
Da war in jedem Fall der sog. "Voreintrag" (Waffe, Kaliber, Kauffrist) drin.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
Da bestätigen ja doch mehrere in meinen Augen kompetente Leute und ist auch logisch.

So wars wohl. Sonst hätte ich ja auch vielleicht der Sache nicht dienende Waffen kaufen können, Sportschütze, usw.
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Gruß, Thomas
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  #19  
Alt 23.10.2003, 11:33
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Standard Re: Waffenschein vs. Waffenbesitzkarte

Zitat:
Zitat von boatman
Da bestätigen ja doch mehrere in meinen Augen kompetente Leute und ist auch logisch.
So war mein Beitrag auch gemeint.

Ich glaube die Ursache für den ganzen Kuddelmuddel liegt woanders. Einige kennen nicht den Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein und setzen das dann gleich. Andere meinen mit Signalpistole diese Ballerplättchenpistolen mit Signalsterneaufsatz vorne drauf, für die man tatsächlich den sog. "kleinen Waffenschein" braucht. Viele haben da wohl schon die Glocken des neuen Waffengesetz gehört, wissen aber noch nicht welche Melodie die spielen.

Übrigens, ich habe (m)eine SigPi hier im Forum bei den Verkaufsangeboten eingestellt.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #20  
Alt 23.10.2003, 12:35
Wolf
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Standard Re: Waffenschein vs. Waffenbesitzkarte

Zitat:
Zitat von KWO

Übrigens, ich habe (m)eine SigPi hier im Forum bei den Verkaufsangeboten eingestellt.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
Wieso, Du hattest doch bei iebäh ein Angebot bekommen...?
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  #21  
Alt 23.10.2003, 12:36
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das gibt aber eine negative Beurteilung.
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  #22  
Alt 23.10.2003, 12:37
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Volker Volker ist offline
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Wie schon gesagt: ich mache gerade die ganze Pozedur hier u. a. wegen Deiner SioPI. - hoffe, dass sie dann noch nicht weg ist!!!!!

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #23  
Alt 23.10.2003, 12:43
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hi Volker, die Münchner sind sehr nett und sehr schnell, dauernd tut nur die obligatorische Sicherheitsüberprüfung, bei der ersten Waffe. Also alles zwischen 8 Tagen und 6 Monaten ist drin.

Aber mit denen kann man reden.
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  #24  
Alt 23.10.2003, 12:53
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Ich bin zwar nur 500m von der Stadtgrenze München entfernt, aber schon FFB. Da soll es ca. 4 Wochen dauern.

Gruß

Volker
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  #25  
Alt 23.10.2003, 12:54
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Warum tun sich eigentlich viele den Streß mit WBK und dem Erwerb der "Beleuchtungs-Ari Kal.4" an?
Ist nicht einfacher, Fallschirmraketen zu kaufen und möglichst nicht zu benutzen? Leistungsdaten sind gleich zu der Munition für Sig-P. Kostenmäßig liegen die Werte auch nicht weit auseinander, vor allen Dingen, wenn die Kosten für die Sig-P. mit betracheten werden.

Und wenn die Waffe im Falle eines Falles über Bord geht, wat dann?
Die Puristen vom DSV(Kreuzer-Abteilung) schlagen eh für diesen Fall vor, einige Fallschirmraketen an Bord zu haben.
Frage: Warum soll ich dann den Umweg über die Sig-P. gehen?
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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