|
Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Lass Dir den mal als Pkw und auch als Lkw von der Versicherung ausrechnen
Da ist ( war zumindest damals ) der Steuervorteil für die Vers. flöten [/quote] nich nur damals ... das ist immer noch so |
#27
|
||||
|
||||
Genau deshalb sehe ich das Theater als LKW nicht ein
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
|
#28
|
||||
|
||||
Bedenke : ist es ein LKW ist nicht an Sonn + Feiertagen mit Anhänger.
Meinen Nissan Vanette Bus ( gekauft mit Sitzplätzen hinten und PKW Zulassung ) hat die nette Dame vom Finanzamt hat sich meinen Bus dann persönlich angesehen ( mit einem Roller auf der "Ladefläche" und ohne Gurte und Sitzbank). Sie meinte dann nur .. jo ... das ist ein LKW !! Ich mache die Unterlagen fertig. Neuer Steuerbescheid war nach 5 tagen in der Post.
__________________
By Karsten
|
#29
|
||||
|
||||
Na deshalb hab ich je einen PKW
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
|
#30
|
||||
|
||||
...die Lkw-Zulassung sollte u.U. nicht sooo sehr ein Problem darstellen, da du den ja gewerblich anmeldest. Die meisten Zicken macht die Zulassungsstelle und das FA da bei Privatpersonen. Aber die Geschichte mit der Ladefläche größer als die Kabine ist natürlich im Zweifelsfall das Argument schlechthin.
__________________
Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#31
|
|||
|
|||
Theoretisch ja, praktisch wohl nein. Da ich mich auch mit dem Gedanken getragen hatte, einen leichten Lkw als Zugfahrzeug anzuschaffen, hatte ich mich etwas umgehört. Die Verkehrsministerkonferenz hat wohl Ende letzten Jahres die Anregung beschlossen, das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen unter anderem nicht auf Sportanhänger hinter Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse anzuwenden. Nachzulesen hier . Ich habe vernommen, dass bei den Bundesländern Einigkeit bestand, diesem Beschluss zu folgen.
Man kann das ja für sein Bundesland durch eine Nachfrage sicherstellen. In einem Regierungspräsidium sollte man das wissen, spätestens im Verkehrsministerium des betr. Landes. Sunbeamer |
#32
|
||||
|
||||
TÜV und Zulassungsstelle ist nicht das Problem bei der LKW Zulassung...das Problem liegt immer beim Finanzamt!
Ich habe den ganzen Kram auch hinter mir. Es war ein alter Nissan Patrol 3,3l Diesel kurz Hardtop. TÜV-Abnahme kein Problem (Sitzbank raus, Gurte hinten raus, Trennwand aus Spanplatte rein, Wiegekarte, fertig) Zulassungsstelle kein Problem (alten Schein abgegeben, neuen bekommen, zugelassen) ...und dann meldete sich das Finanzamt Minden: "blablabla...aus diesem Grund erkennen wir das Fahrzeug nicht als LKW an...blablabla" Dazu gab es noch einen Gesetzestext in dem Stand, das die Anerkennung im Ermessen des Finanzamtes steht. 20km weiter in Herford hätte das Finanzamt es anerkannt Also, wer sowas vor hat, der sollte sich erst beim zuständigen Finanzamt erkundigen bevor er den Wagen umbaut. |
#33
|
||||
|
||||
Und ich dachte immer Ihr habt nen schönes zugfahrzeug für die Toros
Grüße, Tom
__________________
Boot: Maxum 2300 SCR 4,3LX |
#34
|
|||
|
|||
Morgen Raik
habe mich jetzt nicht durch den ganzen Threat gelesen, weil ich etwas in der Zeit in der Klemme bin, deshalb bitte ich um Nachsicht, wenn ich etwaas wiederhole, was bereits geschreiben steht.. Von PKW zu LKW Zulassung zu wechseln ist leider nicht mehr so leicht wie noch vor 3 Jahren Folgende Punkte sind relevant: 1. die Sache mit den Längen zwischen Pedal,Kabinenwand und Hecktür (wie bereits andernorts geschreiben) 2. Geschlossene Seitenscheiben im "Laderaum" (damit das Fahrzeug "LKW-ähnlich" auschaut 3. Der Laderaum muß dauerhaft frei von Sitzmöglichkeiten sein ( auch dei Gurte müssen ausgebaut werden) 4. Auf der Ladefläche müssen Verzurrmöglichkeiten vorhanden sein. 5. Der Beamte muß einen guten Tag haben Bei Pickups gilt das gleiche. Und da hast Du dann in der Regel das Problem mit Punkt 1 und 2, sollange Du hinten keinen Kasten drauf setzt. |
#35
|
||||
|
||||
der frisst uns langsam die Haare vom Kopp 10 Tonner mit Euro -10 oder so
__________________
Und auf vorgeschriebnen Bahnen Zieht die Menge durch die Flur; Den entrollten Lügenfahnen Folgen alle. – Schafsnatur! Johann Wolfgang von Goethe |
#36
|
||||
Hier ein schöner Pick up, da hat man auch mit Bugspoiler noch gut Platz drin und der hat alles was das Herz begehrt
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
|
#37
|
||||
|
||||
Zitat:
1. War bei meinem Nissan vanette eh gegeben .. habe aber keine Trennwand.. die Motordeckel zwischen den Sitzen hat gereicht. 2. Bei mir nur teileweise durch "WErbeaufkleber" , keine Bleche o.ä. ! 3. Habe nur die Gurte und Sitze herraus geschraubt und auf dem Boden Ringösen eingeschraubt. Nichts verschweißt o.ä. 4. Siehe 3 5. nettes Auftreten verschafft vorteile.. Das war in Hannover so und ging nach einem Telefonat und anschließender Besichtigung auf dem Parkplatz vom FA innerhalb von 2 Minuten !!
__________________
By Karsten
|
#38
|
|||
|
|||
Zitat:
http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf Sunbeamer |
#39
|
||||
|
||||
Scheint aber eine NRW-Landesregelung zu sein.
Hilft also nicht so richtig doll, wenn man man an die z.B. Ostsee trailern will... |
#40
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Hier kann man es für Bad.-Württ. nachlesen: http://www.kanu-wuerttemberg.de/down...0_III_StVO.pdf Bremen: http://www.offroad-forum.de/files/sonntag_227.doc Niedersachsen: http://server.selltec.com/go/dkv/_ws...ahrverbot1.pdf Sachsen: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verf...=VB&id=40004!0 Ziel des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz war ja, künftig eine einheitliche Handhabung in den Bundesländern herbeizuführen. Grüße Sunbeamer Geändert von Sunbeamer (21.11.2008 um 14:51 Uhr)
|
#41
|
||||
|
||||
Und mit LKW-Zulassung darf man am Sonn.- und Feiertag nicht mit Anhänger fahren .
__________________
Der Geländewagen heißt Geländewagen, denn damit kannst dich ins Gelände wagen. http://max.hat-gar-keine-homepage.de |
#42
|
|||||
|
|||||
Zitat:
"Auf der Verkehrsministerkonferenz am 09./10.10.2007 in Merseburg haben die Verkehrsminister der Länder das Problem der Genehmigungen der Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot thematisiert und einstimmig beschlossen, dass sich die Genehmigungspraxis in den Ländern an einheitlichen Kriterien ausrichten soll. Unbeschadet der gesetzlichen Regelung in § 30 Abs.3 StVO bitte ich ab sofort wie folgt zu verfahren. 1. Das Sonntagsfahrverbot gilt nicht für ... 1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5t geführt werden. " Grüße Sunbeamer
|
#43
|
||||
|
||||
...ich will jetzt ja nicht "kluscheixxen", aber solange da steht...bitte ich ab sofort wie folgt zu verfahren...fange ich nicht an, mit der Rennleitung zu diskutieren...
__________________
Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
|
#44
|
|||
|
|||
Du musst nicht diskutieren. Ich habe für Dich die entspr. Information für Sachsen herausgesucht, siehe die Ergänzung im Beitrag 40. Dort lautet der Text:
"Vom Fahrverbot sind die nachfolgend genannten Fahrzeuge und Transporte grundsätzlich ausgenommen... " Herausgeber dieser Informationsseite ist die Sächsische Staatskanzlei. Sunbeamer |
#45
|
||||
|
||||
Also
ich habe als Privatfahrzeug einen Chevy Silverado 3500 (mit Zwillingräder hinten,die breite Version) Ich kann ihn auch Sonntags mit Hänger fahren.Zu den Steuern:Habe eine 7,2Liter Dieselmaschine drinn und bezahle 240 Euro im Jahr Zur Versicherung:Bezahle ich 410Euronen auch im Jahr Spritttttverbrauch liegt bei Normalfahrt 15Liter und wenn er voll ist sprich ich schleppe ca.5 Tonnen (Zuladung)mit mir rumm 20Liter.
|
#46
|
|||||
|
|||||
Zitat:
__________________
Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
|
#47
|
||||
|
||||
Mache morgen mal ein Bild
|
#48
|
|||
|
|||
Zitat:
Korrekt. Es gibt nichts geileres als einen dicken fetten Ami-Truck. Und wenn man unter "Wirtschaftlichkeit" nicht nur den Benzinverbrauch sondern "total cost of ownership" versteht, stehen diese Autos garnicht so schlecht da - vor allem bei den derzeitigen Einkaufspreisen. Im Gegenzug zu europäischen Nutzfahrzeugen bieten sie nämlich den Komfort einer Reiselimousine und ersparen einem daher den PKW - es sei denn man wohnt in der Innenstadt, dann ist es schon mal etwas schwierig mit den Parkplätzen Gruss Mike |
#49
|
||||
|
||||
So mal ein Bild
Kann natürlich auf die schnelle nicht so ein geputzten Pick Up einstellen wie Chris Craft An meinem ist ein Luftfahrwerk verbaut das nach Bedarf in der Höhe verstellt werden kann(Hinterachse)Der Nutzen davon ist:Wenn ich einen großen Anhänger dahinter habe der Pick Up wieder gerade gestellt wird und er nicht so stark auf der Hinterachse einknickt.Mit dem Teil habe ich schon einen Festgefahrenen MAN rausgezogen. Wer sich an dem Spritverbrauch stört soll sich lieber einen Kleinwagen kaufen. Kraft kommt von Kraftstoff
|
#50
|
||||
|
||||
Geiles Teil
Ja, die Airbags an der Hinterachse habe ich auch. Wenn man grosse Lasten (mit ordentlich Stützlast) schleppt, ermüden sonst die hinteren Blattfedern.
|
Themen-Optionen | |
|
|