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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 13.05.2009, 11:43
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Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen
Warum sehe ich einen umgekehrt proportionalen Zusammenhang zwischen Deinem Beitrag und Deiner Signatur ?
Es gibt Sachen die greife ich nicht an. Das sind diejenigen die von vorneherein einige Schrammen an der Schnauze versprechen. Das lassmer mal...hab Narben genug..

Alos ich hab den Messbrief, Original an die Landesbehörde mit Antrag und sonstigen Unterlagen geschickt und habe meines Wissens kein 300 Euro bezahlt.
Somit ist dem Beamtentum genüge getan und ich erspare mit Schrammen.

Das Beste kommt aber noch: In der Belehrung steht drin das der Seebrief nicht übertragbar ist, d.h. auch wenn das Boot 14 Tage nach Ausstellung weiterverkauft wird, muss der nächste Besitzer neu beantragen...

grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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  #27  
Alt 13.05.2009, 12:42
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Zitat:
Ich habe zwar keine internationale Zulassungsurkunde (ich hab auch keine Ahnung, was ich damit anfangen sollte, da der Seebrief ja eh alles beinhaltet was ich brauche), aber ich konnte bei der MA58 (seitlich vom Rathaus) schon gleich im Haus zahlen...
Dann hat die gewaltige Magistratsabteilung 58 "Wasser und Schifffahrtswesen" wohl mehrere Niederlassungen. Die offizielle Adresse ist Volksgartenstr. 3 (direkt neben dem Justizpalast) Dort sind mehrere kleine Magistrate untergebracht wie MA26 Datenschutz, MA49 Forstamt, MA66 Statistisches Amt usw..
Für was es alles Magistrate gibt...........
Ist ein schönes Haus aus der Gründerzeit....mit leeren Gängen und praktisch ohne Parteienverkehr. Meinen Verlängerungsstempel habe ich in der Sekunde bekommen......die Bezahlung hat dann durch den kleinen Umweg alles zusammen eine Stunde gedauert.

Die Urkunde schaut für mich als bürokratischen Laien so aus, als dürfte ich damit überall fahren. Mit dieser Urkunde wurde mir auch ein Bootkennzeichen zugewiesen. Für die Versicherung hat eine Kopie gereicht. Es steht auch ausgeschrieben National Flag. AUSTRIA / Home port: WIEN

Wenn einer von euch mal durch Zufall erfährt wo der Unterschied zwischen Seebrief und int. Zulassungsurkunde liegt dann bitte hier posten.
Ich lerne ja gerne dazu.......

Herzliche Grüße aus der am besten verwalteten Hauptstadt der Welt
BadWolfi
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  #28  
Alt 13.05.2009, 13:08
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Zitat:
Zitat von BadWolfi Beitrag anzeigen
Dann hat die gewaltige Magistratsabteilung 58 "Wasser und Schifffahrtswesen" wohl mehrere Niederlassungen. Die offizielle Adresse ist Volksgartenstr. 3 (direkt neben dem Justizpalast)
Entschuldige - die hab ich eh gemeint. Dachte, dass die Adresse neben dem Rathaus ist und habe mich von der Lerchenfelderstr. ablenken lassen

Ich bin auch immer begeistert, welche Ruhe in den Amtsräumen herrscht - da gibt´s keinen schnellen Schritt, keine schnelle Bewegung und vor allem die typische Beamtenausstrahlung. Wenn ich die nicht mit meinen Steuern zahlen müsste, fände ich sie ja eine lustige Spezies...
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Servus felix
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  #29  
Alt 13.05.2009, 13:23
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Zitat:
Zitat von BadWolfi Beitrag anzeigen
Wenn einer von euch mal durch Zufall erfährt wo der Unterschied zwischen Seebrief und int. Zulassungsurkunde liegt dann bitte hier posten.
Ich lerne ja gerne dazu.......
Laut MA 58 steht es so geschrieben:

Die Zulassung erfolgt durch Bescheid der zuständigen Behörde und wird mittels Seebrief beurkundet. Seebrief, Bescheid und Messbrief sind im Original (oder in beglaubigter Kopie) immer an Bord mitzuführen.

Das ist auch insoferne schlüssig, als ich zusätzlich zum Seebrief eben diesen Bescheid (ein paar getippte A4 Seiten) bekam.

Ehrlich gesagt, kenne ich Dein Zertifikat gar nicht - vielleicht gibt´s das nicht mehr oder es hat etwas mit der Binnenschifffahrt zu tun...
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Servus felix
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  #30  
Alt 13.05.2009, 13:25
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Für mich stellt sich jetzt schon die Frage wieso Du im Haus zahlen darfst und ich eine vorgefertigte Planskizze mit der Lerchenfelderadresse bekomme.
Vielleicht liegts am Wochentag...? Ich war letzte Woche Freitag kurz vor 10 Uhr dort.
Aber vermutlich bist Du der Schönere von uns beiden.
Mein Ärger ist schon wieder verflogen... ich darf die nächsten 5 Jahre wieder auf der Donau rumflitzen.

Herzliche Grüße
BadWolfi
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  #31  
Alt 13.05.2009, 13:34
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Zitat:
Zitat von BadWolfi Beitrag anzeigen
Für mich stellt sich jetzt schon die Frage wieso Du im Haus zahlen darfst und ich eine vorgefertigte Planskizze mit der Lerchenfelderadresse bekomme.
Vielleicht liegts am Wochentag...? Ich war letzte Woche Freitag kurz vor 10 Uhr dort.
Aber vermutlich bist Du der Schönere von uns beiden.
Mein Ärger ist schon wieder verflogen... ich darf die nächsten 5 Jahre wieder auf der Donau rumflitzen.

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Ich glaub nicht, dass nur die Schönheit einen solchen Unterschied macht !
Ich habe mein Boot letztes Jahr im Juli bei einer Fr. Weber (bei der war ich auch schon mit allen Vorgängerbooten) angemeldet. Da Du ja binnen fährst, scheint wohl das der Unterschied zwischen den Dokumenten zu sein - ich fahr nur am Meer und hatte gar keine andere Wahl als den Seebrief...

Bezüglich der Bezahlung steht folgendes geschrieben (das hat sich wohl nach meiner letzten Anmeldung tatsächlich geändert) - man sieht, unsere Behörden werden modern. Statt eventuell auf so gefinkelte Methoden wie Bankomatkarte oder gar Kreditkarte umzusteigen, geht man den Weg in Richtung Barzahlung:
  • Ansuchen und Messbrief (Zeugnis über die Hauptabmessungen des Fahrzeuges - zweifach): Je 13 Euro
  • Jede weitere Beilage: 3,60 Euro
  • Neuausstellung oder Änderung des Seebriefes: 13 Euro
  • Bundesverwaltungsabgabe für die Zulassung:
    • 31,70 Euro für Seeschiffe mit Bruttoraumgehalt (Bruttoraumzahl - BRZ) bis zehn BRZ
    • 65 Euro für Seeschiffe mit Bruttoraumgehalt über zehn bis 50 BRZ
    • 163 Euro für Seeschiffe mit Bruttoraumgehalt über 50 bis 500 BRZ
Ab dem 11. Dezember 2008 nur Barzahlung möglich.
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  #32  
Alt 13.05.2009, 15:05
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Hallo zusammen ,

unter http://www.land-oberoesterreich.gv.a...2_DEU_HTML.htm

findet Ihr alle relevanten Punkte zum Thema Seebrief / Messbrief !
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz

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  #33  
Alt 13.05.2009, 15:28
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Zitat:
Ich habe mein Boot letztes Jahr im Juli bei einer Fr. Weber (bei der war ich auch schon mit allen Vorgängerbooten) angemeldet. Da Du ja binnen fährst, scheint wohl das der Unterschied zwischen den Dokumenten zu sein - ich fahr nur am Meer und hatte gar keine andere Wahl als den Seebrief...
Heißt das jetzt im Umkehrschluß, daß Du Dein schönes Schiff inkl. Seebrief nicht in die Donau schmeißen darfst?

Ich war übrigens auch bei Fr. Weber........ kaum zu glauben, eine Beamtin für Seebrief und int. Zulassungsurkunde. Das nenne ich Doppelbelastung!!

Leider habe ich die Rechnung über die 38 Euro weggeschmissen. Sonst würde ich sie jetzt auch aufschlüsseln. Mich wundert trotzdem, daß Dein Boot nicht vom sachkundigen Beamtenauge begutachtet wurde. Bei mir wurde sogar das Ablaufdatum von Erstehilfepaket und Handfeuerlöscher überprüft. Selbstverständlich habe ich das vor der Begutachtung erneuert.

Ich finde, daß die 38 Euro ein sehr angemessener Preis sind. Immerhin wurde das Boot bei einem Außentermin überprüft und ausgiebig Probegefahren.
Gerechnet habe ich mit mind. 200 Euro.

Grüße
BadWolfi
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  #34  
Alt 13.05.2009, 17:43
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Zitat:
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Heißt das jetzt im Umkehrschluß, daß Du Dein schönes Schiff inkl. Seebrief nicht in die Donau schmeißen darfst?


Mich wundert trotzdem, daß Dein Boot nicht vom sachkundigen Beamtenauge begutachtet wurde.
Ich denke, dass ich mit meinem Boot nicht in Österreich binnen fahren dürfte - das wäre aber bei einem Boot mit 8t und 11 Metern Länge sowieso nur mit einem Riesenaufwand zu erreichen, der sich ohne dauerhaftem Wechsel nicht lohnen würde.

Die Nichtbegutachtung bei mir scheint mit diesem Zusatz für die Binnenzulassung zu erklären sein:
Die Fahrtauglichkeit des Fahrzeuges muss vor der Zulassung nachgewiesen werden. Für Boote mit CE-Kennzeichnung entfällt diese Erstüberprüfung.
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Servus felix
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  #35  
Alt 13.05.2009, 17:58
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Zitat:
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Wenn einer von euch mal durch Zufall erfährt wo der Unterschied zwischen Seebrief und int. Zulassungsurkunde liegt dann bitte hier posten.
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Ich würde einmal die Ausführungen im folgenden Link genau durchlesen.Insbesondere den letzten Absatz :"Zulassungsurkunden für Binnengewässer".

http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif...erkennung.html



Es gehört überhaupt einmal die Frage gestellt, warum gerade die österreichischen Bootseigner ein derart kompliziertes und kostspieliges Verfahren in Kauf nehmen müssen?

Bootsbesitzer aus anderen Ländern haben einfache Zulassungsurkunden von WSA oder ADAC (Deutschland) ,die ohne viele Fragen ausgestellt werden und bei der Anmeldung in Kroatien anstandslos akzeptiert werden.

Wer hat die Kroaten überhaupt darauf gebracht, dass sie von den Österreichern diesen Seebrief verlangen? ( Schlauchboot 5,5m mit Seebrief). Und wo ist dieses Abkommen mit Österreich nachzulesen?
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Gruß Werner
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  #36  
Alt 13.05.2009, 18:50
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Hallo Werner ,

Wo dieses Abkommen nachzulesen ist , kann ich nicht sagen , es besteht aber offensichtlich. Das Abkommen mit Österreich besteht deshalb , weil Österreich ein Binnenland ist ohne Anbindung an eine Küste.
Was ich aber nicht verstehe :
Mein Boot ist CE-Klasse C zertifiziert und das sagt eindeutig aus , das damit auf Wasserstrassen , Binnenseen und küstennahen Gewässern gefahren werden kann. Der zusätzlich für HR benötigte Seebrief ist aus meiner Sicht eine reine bürokratische Hürde ! Ich vermute , wenn Kroatien bei der EU wäre , würde der Seebrief keine Relevanz haben .
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz

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  #37  
Alt 13.05.2009, 19:50
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Zitat:
Zitat von Viperboat Beitrag anzeigen
Hallo Werner ,

Wo dieses Abkommen nachzulesen ist , kann ich nicht sagen , es besteht aber offensichtlich. Das Abkommen mit Österreich besteht deshalb , weil Österreich ein Binnenland ist ohne Anbindung an eine Küste.
Was ich aber nicht verstehe :
Mein Boot ist CE-Klasse C zertifiziert und das sagt eindeutig aus , das damit auf Wasserstrassen , Binnenseen und küstennahen Gewässern gefahren werden kann. Der zusätzlich für HR benötigte Seebrief ist aus meiner Sicht eine reine bürokratische Hürde ! Ich vermute , wenn Kroatien bei der EU wäre , würde der Seebrief keine Relevanz haben .


Hallo Franz!

Dieses Abkommen, vor allem dessen Zustandekommen, halten die österr.Verhandler anscheinend unter Verschluß, weil sie sich schämen, nicht im Interesse der vielen österr.Bootsfahrer in Kroatien verhandelt zu haben. Damals wurde von den Kroaten angeblich nur ein amtliches Dokument gefordert, welches den Bootsbesitzer eindeutig bestätigt.

Ich kann mich noch gut an die Artikel in div. Bootsmagazinen vor ca. 8 Jahren erinnern,als von dieser neuen Vorschrift (Seebrief für Österreicher) berichtet wurde.
Kein anderes europ. Land hat seinen Bootsfahrern so eine Bürde an den Hals gehängt.

Deshalb habe ich, wie vorgesehen, mir damals die "Internationale Zulassungsurkunde" ausstellen lassen und hatte bisher keinerlei Probleme bei der Anmeldung in Kroatien.
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Gruß Werner
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  #38  
Alt 14.05.2009, 08:55
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Wer hat die Kroaten überhaupt darauf gebracht, dass sie von den Österreichern diesen Seebrief verlangen? ( Schlauchboot 5,5m mit Seebrief). Und wo ist dieses Abkommen mit Österreich nachzulesen?
Das hat nichts speziell mit Kroatien zu tun - der Seebrief ist einfach mit der Zulassung beim Auto vergleichbar. Österreich sagt halt, wenn Du unterösterreichischer Flagge fahren willst, brauchst Du als Zulassung einen Seebrief. Warum man bei einem CE-Zertifizierten Boot noch einen Messbrief braucht steht allerdings in den Sternen - ich denke, dass da die Bürokratie Hand in Hand mit den Ausstellungsbehörden einfach den Sinn der CE-Zertifizierung ignorieren. Vor allem deshalb, da die Unterlagen zum Ausstellen eines Meebriefes letztlich eh nur wieder die CE-Zertifizierungen sind. Mein Boot hat sich keine Sau angesehen, sondern der Germanische Lloyd hat einfach die Daten übertragen und ein Papierl ausgestellt.

Rein formal brauchst Du aber unter österreichischer Flagge den Seebrief überall wo Du fährst - ist einfach die Registrierung im Schiffsregister. Ich gebe aber zu, dass ich in Italien noch nie danach gefragt wurde...
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Servus felix
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  #39  
Alt 14.05.2009, 10:42
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Zitat von felix Beitrag anzeigen
Österreich sagt halt, wenn Du unterösterreichischer Flagge fahren willst, brauchst Du als Zulassung einen Seebrief.

Rein formal brauchst Du aber unter österreichischer Flagge den Seebrief überall wo Du fährst - ist einfach die Registrierung im Schiffsregister. Ich gebe aber zu, dass ich in Italien noch nie danach gefragt wurde...


Ist ja lustig. Das heißt, kein Seebrief, keine österr.Flagge, nicht Bootfahren in Kroatien (weil da mußt die Flagge des Heimatlandes führen, sonst zahlst Strafe!).

Alle Bootsfahrer, die ein Trailerboot unter 5m Länge besitzen, bekommen in Österreich keinen Seebrief, sondern nur die internationale Zulassung für Sportboote. Diese Zulassung berechtigt deiner Ansicht nach nicht ,die österr.Flagge in Kroatien zu führen.

Sollen jetzt alle Trailerbootkapitäne zuhause bleiben?
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Gruß Werner

Geändert von Flipperskipper (14.05.2009 um 11:00 Uhr)
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Alt 14.05.2009, 12:40
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Bei mir in der internat. Zulassung steht da schon etwas von Flagge.
Hoffe man kann das jetzt noch lesen.

Grüße
BadWolfi
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  #41  
Alt 14.05.2009, 13:44
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Ist ja lustig. Das heißt, kein Seebrief, keine österr.Flagge, nicht Bootfahren in Kroatien (weil da mußt die Flagge des Heimatlandes führen, sonst zahlst Strafe!).

Alle Bootsfahrer, die ein Trailerboot unter 5m Länge besitzen, bekommen in Österreich keinen Seebrief, sondern nur die internationale Zulassung für Sportboote. Diese Zulassung berechtigt deiner Ansicht nach nicht ,die österr.Flagge in Kroatien zu führen.

Sollen jetzt alle Trailerbootkapitäne zuhause bleiben?
Weisst Du was? Meine Meinung ist sicher falsch - ich bin kein Fachmann für die bürokratischen Hürden in punkto Bootsanmeldung, sondern habe nur versucht, die entsprechenden Seiten der MA 58 richtig zu interpretieren. Ich selbst habe ein Boot mit 11m Länge und eben einen Seebrief - etwas anderes war nicht möglich und die Kosten dafür hab ich auch bekannt gegeben. Wie sich das alles mit Booten unter 5m oder Booten die nur binnen eingesetzt werden verhält, weiss ich schlicht nicht, aber ich kann die folgenden Links anführen, wo Du Dich natürlich auch selbst schlau machen kannst:
Seeschifffahrt:
http://www.wien.gv.at/amtshelfer/umw...zulassung.html
Binnenschiffahrt:
http://www.wien.gv.at/amtshelfer/umw...zulassung.html

Ich denke es ist zielführender, wenn sich da jeder selbst versucht sein Bild zu machen und nicht hier ein paar Blinde von der Farbe sprechen (wobei ich der Oberblinde bin)

P.S.: Wahrscheinlich hast Du im vollen Umfang recht - liess es einfach nach....
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Servus felix

Geändert von felix (14.05.2009 um 13:49 Uhr)
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  #42  
Alt 15.05.2009, 11:48
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Hallo Leute,
irgendwie stehe ich total auf dem Schlauch
Was soll denn das ganze Getue? Wer will sowas sehen?

Zugegeben wir fahren nur ein 22er Boot. Das ist beim WSA angemeldet worden, vollständig versichert usw. Wozu denn um alles in der Welt brauche ich irgendein Zertifiakt das mir erlaubt / verbietet wie weit ich raus fahren darf?

Gut, das mit der Versicherung könnte heikel sein, keine Ahnung was da im Kleingedruckten steht. Aber schon aufgrund der CE-Einstufung ist doch das schon definiert. Und das reicht für meine Sicherheitsbedürfnis auch völlig aus. Alles was drüber hinausgeht ist auf eigenes Risiko.

Ich nehme keinen Bezug auf Kroatien oder ähnliches!!!

Also Leute lasst mich nicht dumm sterben.

Gruß
Jürgen
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  #43  
Alt 16.05.2009, 22:05
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Leute,
lasst mich nicht dumm sterben

Ich will doch gar nicht über irgendein Urlaubsland herziehen.
Als wasserliebende Landratte will ich doch nur den Sachverhalt verstehen.

Gruß
Jürgen
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  #44  
Alt 16.05.2009, 23:16
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Silberlocke Beitrag anzeigen
Leute,
lasst mich nicht dumm sterben

Ich will doch gar nicht über irgendein Urlaubsland herziehen.
Als wasserliebende Landratte will ich doch nur den Sachverhalt verstehen.

Gruß
Jürgen


Jürgen, das Ganze betrifft nur österreichische Bootseigner.

Du kannst als Deutscher nach wie vor mit den üblichen Bootspapieren dein Boot in Kroatien anmelden.

Also mach dir keine unnötigen Sorgen.
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Gruß Werner
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  #45  
Alt 17.05.2009, 15:38
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Felix Austria...
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Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #46  
Alt 17.05.2009, 20:59
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Hallo zusammen,
wieder was gelernt. Danke
Gruß
Jürgen
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  #47  
Alt 19.05.2009, 14:46
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Zitat:
Zitat von chris62 Beitrag anzeigen
Hallo Franz !

Ruf doch mal beim msvö an, die können Dir sicherlich weiterhelfen, bzw. wo Du Info´s erhältst:

www.msvoe.at

PS: beachte wie bereits erwähnt auf die Versicherung, unbestätigt könnte ich mir vorstellen das die Versicherung für FB1 weniger kostet als für FB2.
Sollte Dir dann mit Deinem Boot im FB2 (unverschuldet) was passieren steigt ev. die Versicherung aus.

PPS: die 400,-- erscheinen mir auch mehr als zu hoch !!!

mfg Christian
Hallo
also meine Versicherung hat nie gefragt ob mein Seebrief auf FB1 oder 2 lautet .....
mfg
Andreas
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Gruß
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  #48  
Alt 19.05.2009, 15:04
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Hi Andreas ,

Ich schätze , die fragen auch erst , wenn ein Versicherungsfall eintritt . Ist ja auch beim Auto nicht anders , wenn Du breitere Reifen wie im Typenschein aufgezogen hast und wegen Aquaplaning einen Unfall hast , kommt auch ein Sachverständiger !

Was ich aber nicht verstehe : Wozu benötige ich einen Seebrief , wenn in der CE-Zulassung der Fahrbereich ohnehin bescheinigt wird ??
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz

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  #49  
Alt 23.07.2013, 11:59
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Hallo!

Gibt eis hier im Forum österreichische Bootseigner, die schon mal beim Hafenkapitän ein Boot über 5,5m OHNE Seebrief angemeldet haben?
Die Zulassungsstelle hat vergessen diesen auszustellen und das könnte vor dem Urlaub knapp werden.
Ich habe jetzt "nur" die normalen Zulassung - wie sehen das die Hafenkapitäne in der Praxis?
Kann ja nicht sein, dass bei den deutschen Eignern eine ADAC Zulassung reicht und wir Österreicher einen zusätzlichen Seebrief brauchen...?

Danke schon mal für eure Hilfe!
__________________
Grüße
Fritz
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  #50  
Alt 23.07.2013, 12:17
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@ Viperboat
Der Seebrief wurde schon oft kontrolliert, allerdings immer bei Routinekontrollen im Hafen, nie auf offener See. Allerdings könnte deine Versicherung im Schadensfall versuchen, sich freizuwinden, wenn du einen Unfall im nicht vom Seebrief gedeckten Seeraum haben solltest. Mir wäre es das Risiko nicht wert.
@Ispep
Du wirst ohne Seebrief dein Boot nicht anmelden können . Jedesmal, wirklich jedesmal, mussten wir ihn vorlegen, auch wenn es nur um die Verlängerung der Vignette ging. Sie wollen ihn wirklich jedesmal sehen.
Bei welcher Landesregierung hast denn beantragt? Bei uns in Salzburg sind sie da sehr kundenfreundlich. Auf freundliche und dringende Bitte, den Seebreif kurzfristig auszustellen, würde das in Salzburg mit Sicherheit in nur wenigen Tagen funktionieren.

Grüße
Miramare
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