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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#26
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Besten Dank, für die vielen Antworten und Meinungen!
Mittlerweile habe ich folgendes im Bußgeldkatalog gefunden: Nr. 198.1.1 Überschreitung in von Hundert: 2 bis 5 Regelsatz in Euro: 30 Punkte: Keine In verschiedenen Foren (Wohnmobile, Wohnwagen etc. ist eigentlich immer von 3% Abzug (Toleranz der Waage) die Rede. Ich vermute mal, das es tatsächlich so ist, da bei Geschwindigkeitsübertretungen auch immer etwas abgezogen wird, obwohl es sich ja um geeichte Geräte handelt. Dies würde für den hier angenommenen Fall folgendes bedeuten: Bis 1,9 plus 3 = 4,9% würde gar nichts passieren. Vermutlich mündliche Verwarnung? Und bis 5 plus 3 = 8% kostet 30 Euro! Aber wie wird eigentlich bei mobilen Waagen gemessen? Jede Achse des Trailers einzeln? Es könnte z. B. sein, das bei einem Trailer mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2600 kg eine Achse mit 1200 kg und die andere 1400 kg belastet wird, je nachdem wo der Schwerpunkt des - für diesen Fall angenommenen 2600 kg Bootes (mit Trailer) - liegt. Also trotzdem überladen, obwohl das Gesamtgewich in Ordnung ist??? Viele Grüße von, Wolfgang Geändert von pininfarina (17.08.2009 um 11:03 Uhr) |
#27
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@Volker Sch
Da du meine Postings entweder nicht richtig gelesen oder nicht verstanden hast, müssen sie dir merkwürdig vorkommen, das ist normal. @Pininfarina Ja, das wäre dann eine Achslastüberschreitung. Ist immer eine Frage, was der kontrollierende Mensch für eine Laune hat. Aber 1200 zu 1400 bei einer Tandemachse, also Abstand max. 99cm, ist sehr unwahrscheinlich |
#28
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Zitat:
Wir unwürdigen werden auf immer in deiner Schuld sein.
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Gruß Volker |
#29
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@ pininfarina
Zitat:
Nachdem du meine Bitte anscheinend überlesen hast, ersuche ich dich nochmals, mir die Quelle deiner Behauptung zu nennen.
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___________________ Gruß Werner
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#30
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Hallo Werner,
sorry, habe Deinen Beitrag übersehen! Das habe ich in irgend einem Forum so gelesen. Wo, kann ich nicht mehr sagen. Vermutlich kannst Du mich da eines besseren belehren, da Du ja "Staatsbürger der Alpenrepublik" bist? Möglicherweise gilt das ja für Anhänger unter 2 Tonnen so, da ist die Toleranzgrenze in Deutschland auch höher. In Italien werden übrigens bis zu 5% toleriert! Viele Grüße von, Wolfgang |
#31
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Zitat:
Bespielsweise: Geräte zur Geschwindigkeitsermittlung Verkehrsfehlergrenze im Betrieb) +/-3 km/h (unter 100 km/h). Eichamt gibt eine Geschwindigkeit von 50 km/h drauf, dann kann die Anzeige 49-51 Km/h sein, um noch geeicht zu werden.(Eichfehlergrenze) Bei elektronischen Personendosimeter liegt die Verkehrsfehlergrenze beispielsweise bei +/-20%. Und bei Waagen hängt diese Verkehrsfehlergrenze von den Faktoren: Bauart, Meßbereich und Teilung ab. Also sich im Zweifelsfall die Daten der Waage zeigen lassen, für spätere Überprüfung: Meßbereich und der Wert bei e. Und ganz wichtig ob die die Eichpapperl, die ein unbefugtes Öffnen des Gerätes anzeigen sollen, unbeschädigt sind. Ansonsten ist nämlich die Eichung sofort erloschen. Eichfehlergrenzen sind etwas enger, aber im täglichen Betrieb gelten die Verkehrfehlergrenzen. das schreibt ein geplagter, der jährlich ein paar Tausend Eichungen p.a. durchführen läßt
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) Geändert von Thomas Hamburg (17.08.2009 um 14:29 Uhr)
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#32
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Bei der ganzen Diskussion bzgl. der Toleranzen von Waagen sollte man berücksichtigen, dass auch die Waage eine Toleranz hat, auf der man selsbt gewogen hat. Vielleicht zeigt diese einen Tick zu wenig an und die Kontrollwaage einen Tick zu viel. Genau dafür ist diese Toleranz vorgesehen.
Also würde ich Toleranzen prinzipiell aus den Überlegungen heraushalten. Die Waagen die mobil verwendet werden, messen die einzelne Radlast und dann wird entsprechend addiert. Und auch dran denken: Oft wird 2 mal gewogen. einmal im angekuppelten Zustand ( Ermittlung der tats. Achslasten, des zul. Gesamtzuggewichtes und der zul. Anhängelast) und einmal in abgekuppelten Zustand (Ermittlung des zul. Ges. Gewichtes des Anhängers).
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gregor
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#33
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Zitat:
Der Gutachter der jeweiligen Versicherung: im Falle eines Unfalls: erklärt dir genau, warum eine auch geringe Überladung ursächlich für den Unfall war!
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Grüße von Herbert
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#34
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Zitat:
Nicht ernst gemeint.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#35
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Zitat:
http://www2.wkstmk.at/wko.at/verkehr...n04_01/kfg.pdf
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___________________ Gruß Werner |
#36
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Eben,
de facto gibt es keine Toleranz bei Überladung, und schon gar keine, die man im voraus einkalkulieren könnte. Überladen ist Überladen. Hier geht es lediglich um die Toleranz, ab der eine Weiterfahrt untersagt wird. Aber finanziell passiert schon was, wenn überhaupt eine Überladung festgestellt wird. Und die Preise / Folgen sind gestaffelt und gehen theoretisch bei 1kg los. Ich halte es auch für unsinnig eine solche Diskussion dahingehend zu führen, bis wieviel kg oder % man überladen kann. ( Das ist dann adäquat zum Alkohol, da gibt es auch eine Grenze ab der die Weiterfahrt untersagt wird. (relat. Fahruntüchtigkeit beginnt schon mit 0,3 ‰ ). Die max. erlaubte Grenze von 0,5 ‰ relativiert sich ganz schnell, wenn man auffällig wird bzw. 2 Polizisten aussagen man wäre auffällig gefahren. Das einzig Wahre sind 0,00 ‰. Wenn es um die Ermittlung der Schuldfrage geht und bei einer Partei ist Alkohol im Gespräch, dann ist der absolute Wert gar nicht mehr so entscheidend. Und ab 1,1‰ beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit.) Genauso ist es bei Überladung. Taucht bei einem Verfahren nach einem Unfall das Wort "Überladung" nur auf, hat man echt schlechte Karten, auch mit gutem Anwalt. Gab es dabei auch noch Personenschäden... Wenn dann noch ein Nachweis (alte Wiegekarte o.ä.) erfolgt, dass man das billigend in Kauf genommen hat... Also bei der Beladung immer ein bisschen Luft einkalkulieren dann ist man auf der sicheren Seite. (Nicht falsch verstehen: In meinen jungen Jahren hatte ich als Fahrer den Transporter mit Anhänger manchmal bis zu 250% überladen, das würde ich heute für keinen AG mehr machen. )
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gregor
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#37
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Nun ja,so einfach ist das auch nicht ! Ich habe ein Leergewicht im Fzgschein und eine Bootsgewicht meines Herstellers.addiere ich beides und bin bei der zulässigen Anhängelast meines Fahrzeugs sollte alles ok sein. Ist jetzt ein bischen provukativ aber wo steht denn im Gesetz geschrieben das ich verpflichtet bin die Herstellerangaben nachzuprüfen ? Ich weiß Unwissenheit (Dummheit) schützt vor Strafe nicht,aber trotzdem hat ein Anwalt hier einen guten Ansatzpunkt.
Nicht jeder liest in Foren oder setzt sich damit auseinander,sonst würde man nicht Tag für Tag das Elend auf den Straßen sehen... |
#38
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Der Hersteller sagt mit Standardausrüstung trocken und meist auch ohne Motor, auch Abweichungen werden genannt. Also mußt du wiegen, wenn du es nicht weißt und anhand der Angaben kannst du das gar nicht wissen, Also mußt du wiegen. Da gibt es keinen Anhaltspunkt, egal wie dein Anwalt heißt Aber das interessiert alles nicht. Du fährst überladen und du bist für die verkehrssichere Beladung (auch das Gewicht) verantwortlich. So eine gewisse Sorgfaltspflicht hat man schon... Aber das hast du doch gar nicht ernst gemeint.... Wäre das schön, wenn das alles so "leicht" wäre... Dann könnten viele ganz andere Boote ans Auto hängen.
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gregor |
#39
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Zitat:
Die Waage der Kollegen kostet einige Tausen Euro und wird schon halbwegs genau sein, und natürlich geeicht. Ich werd mal nachschauen oder fragen wieviel und ob überhaupt Toleranzen abgezogen werden. Ist aber wahrscheinlich Ländersache und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bei deinen genannten 8% Überladung würde ich ad hock von 80,- Bußgeld nebst Punkten in Flensburg und Untersagung der Weiterfahrt ausgehen. Bei diesem Gewicht hilft dauerhaft nur ein neuer Trailer oder eventuell neue Achsen. So hast du auch etwas Reserve.
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Gruß Harry 2001er Ford Explorer mit Marex 2300 Gambler
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#40
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Zitat:
so einfach ist das ganze nun auch wieder nicht. Wir sprechen hier von wirklich geringer Überladung von wenigen Prozenten. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber in diesen Fällen sehr geringe Geldbußen und keine Punkte festgelegt. Außerdem haben die Trailer und auch die Achsen erheblich größere Reserven. Und der Gutachter meines Vertrauens wird dem anderen Gutachter ganz bestimmt erklären, warum diese gerinfügige Überladung mit dem Unfall nicht zu tun haben kann! Viele Grüße von, Wolfgang |
#41
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Zitat:
Viele Grüße von, Wolfgang |
#42
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Moin zusammen,
wenn ich Threads wie diese hier lese, dann fasse ich mir an den Kopf. Da wird verteidigt und gerechnet wie viel man den bezahlt, wenn man illegal mit zuviel Gewicht unterwegs ist und das alles wird noch ordentlich schön gerechnet. Wenns kracht sind die Probleme vorprogrammiert. Bei diesen Statements rollen sich mir die Fußnägel auf. Zitat:
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#43
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Zitat:
da hast Du den Beitag nich richtig gelesen. Es geht hier um ganz gerinfügige Überladung, welche sich im Toleranzbereich der Waage bewegen. Insoweit kann ich Dein Statement nicht nachvollziehen. Möglicherweise bist Du ja schon mal zu schnell gefahren und hast einen "Rabatt" von 3% bzw. 3 Km/h bekommen? Oder hast Du auf den aus "Kulanzgründen" verzichtet? In Italien passiert bis zu 5% überhaupt nichts! Und was die Sache mit dem Gutachter anbelangt, frag doch mal 5 verschiedene Gutachter bei einer angenommenen 3% Überladung. Da wirst Du ganz sicher 5 verschiedene Gutachten erhalten. Bei 10, 20 oder gar 30%, würde die Sache natürlich völlig anders aussehen! Ginge es hier um Überladungen im zweistelligen Bereich, könnte ich Deine Meinung nachvollziehen! Insoweit, sollte man die "Kirche schon im Dorf lassen"! Viele Grüße von, Wolfgang |
#44
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Wie schon ausgeführt. Kracht es und es kommt zu einem Verfahren und in diesem wird das Wort "Überladung" nur erwähnt, hast du ein Problem.
Wenn du durch leeren Tank und umpacken drunterbleibst, dann tu das doch einfach. Wenn nicht, reden wir garantiert auch nicht mehr über geringfügig sollte der Tank mal wirklich voll sein...
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gregor
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#45
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Zitat:
Viele Grüße von, Wolfgang
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#46
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Ich verfolge alle Beiträge ganz gespannt, weil ich hoffte jetzt schreibt einer wie die ganze Prozedur abfäuft wenn mann auf die Waage muß und geringfügiges Übergewicht hat,( habe ich und mein Gespann auch).
Sozusagen Tatsachenbericht eines Betroffenen, aber keiner sagt, mich hat man gewogen. Finden die Kontrollen nicht statt? Oder ist es so wie ich immer vermute, wenn dein Gespann stimmig aussieht, Auto passt zum Boot. Z.B. E-Klasse mit 20er-21er oder Touareg mit 24-26er und alles ist richtig vergurtet (4 Einzelgurte nach hinten und vorn abgespannt) und es flattert kein Planenkram herum, der Kofferraum ist nur bis zur Ladekante beladen, keine Dachbox oder sonstiges was unsere Ordnungshüter mißtrauisch machen könnte, dann lassen sie dich fahren, weil die schlafen auch nicht auf dem Baum und wissen schon welches Auto was ziehen darf. Wer ist auf der Waage gewesen und kann berichten wie es abläuft und was gezahlt wurde, bin gespannt. Im Falle eines Schadens muß nachgewiesen werden das der Schaden ohne Überladung nicht eingetreten währe. Das halte ich bei den 3-5% über die wir hier sprechen für unmöglich. Gruß Günther
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Erfahrung, ist das was du bekommst, wenn du nicht bekommst was du möchtest
Geändert von EL-dorado (18.08.2009 um 16:59 Uhr)
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#47
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Meine Neptun 25 wurde mit einem 3er BMW hier weggeschleppt. Sie war fast leer und hatte trotzdem um die 1950 Kilo.
In Lemmer kam eine C-Klasse mit einer Neptun 29 um die Ecke zur Sliprampe. Mir sträuben sich die Haare dabei.... Willy |
#48
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In Grünendeich wurde ein X5 mit einem 4 t. Boot bis zur Rampe verfolgt und dort angehalten...
Der brauchte auch gar nicht mehr zur Waage fahren....
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gregor |
#49
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Da gehören Auto, Boot und Lappen sicher gestellt. Ein oder Zwei Jahre beim Ersttäter....
Willy |
#50
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Zitat:
Viele Grüße von, Wolfgang
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