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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Matthias |
#27
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Ich hab es mit einem 16-Tonnen-Stahlverdränger ausprobiert. Ist sehr mühselig und für den Notfall wohl eher ungeeignet.
Für das Beiboot war es perfekt.
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Grüße Jens
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#28
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Aber jetzt wirklich mal im Ernst: Wenn man mit Maschinenschaden im Fahrwasser liegenbleibt - was macht man dann eigentlich? Ich habe das bisher nur angedacht, aber nie bis zum Ende...
Matthias |
#29
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Zitat:
Natürlich immer zuerst versuchen aus der Fahrrinne zu kommen. Manche können ihr Boot paddeln, manche haben einen Notmotor. Andere machen Ankerweitwurf und ziehen das Boot so Stück für Stück aus der Fahrrinne. Mann kann auch ins Wasser gehen und das Boot beim Schwimmen wegdrücken (geht bei großen Booten einfacher als zu paddeln). In fließendem Gewässer (z. B. Rhein) dabei aber besser eine Schwimmweste anziehen. Ich bin bereits 4 Mal auf dem Rhein mit Booten zwischen 4,50 und 7 m liegen geblieben und habe die 3 Varianten (paddeln, Ankerweitwurf und schwimmen) schon durch. Ist schon ein scheiß Gefühl, wenn ein Tankschiff direkt auf einen zu fährt und man nicht richtig von der Stelle kommt (mein Sohn ist damals erst mal 1 Jahr lang kein Boot mehr gefahren). Wenn du dir sicher sein willst, dann probiere es einfach mal aus. Motor abstellen und sehen, wie du wegkommst.
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Viele Grüße Thomas
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#30
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Hallo,
zurück zur Liste. Diese Listen sind ja schön und gut aber ich würde gerne mal wissen welche Papiere/Gegenstände unbedingt mitzuführen sind um einen Strafzettel zu vermeiden. Wieso hat der Threadersteller einen Strafzettel bekommen? Ciao SCT |
#31
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Du musst binnen nur sklavisch die Kennzeichenverordnung einhalten und i.d.R. ab 15 PS den (unterschriebenen!) Führerschein beihaben.
Kennzeichenverordnung bedeutet, dass alle Kennzeichen gut sichtbar sind und keine Fender o.ä. davor sind und die Bootspapiere stimmen - sonst droht der Untergang des Abendlandes. Mehr ist nicht vorgeschrieben, aber damit wird die Daseinsberechtigung der WaschPo nachgewiesen und der Großteil der Ordnungsgeldgenerierung. Dazu kommen lediglich Bußen wegen Geschwindigkeitsverstößen (ab 1 km/h) und nachts Beleuchtungsbußen, auch direkt am Ufer liegend. Zur fakultativen, trotzdem empfehlenswerten Seemannschaft gehört mehr! Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#32
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Zitat:
An welcher Stelle könnten die nicht "stimmen" ? Ich habe nur einen grauen Lappen. Da steht der Bootstyp, das Kennzeichen und der Eigner drin. Achso und den Haftpflichtversicherungsnachweis hab ich auch noch. Sonst noch was an Papieren notwendig? |
#33
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Naja, mit "in der Regel" bezog ich mich nicht auf zig Ausnahmeregelungen, wie amtliche (!) Segelscheinpflicht für Berliner Opti-Kinder(geht zwar nicht, ist trotzdem Gesetzeslage), Motorschein ab 5 PS in Berliner Innenstadtspree, Rhein und einigen Landesgewässern u.s.w.
Falls Flebbenpflicht und da was von Brille drinsteht ist die Zweitbrille/Brillensicherung Pflicht! Auch die Angaben zum Motor werden im Bootsschein gerne kontrolliert, nachmessen von Länge, Breite wohl eher weniger, als den Allololgehalt des Skippers.... Gruß Michael |
#34
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Zitat:
Wenn es doch so einfach wäre. Beispiel: Auszug aus der RuhrSchVO: § 7 Mitführen von Vorschriften Auf jedem Fahrzeug müssen sich ein Abdruck dieser Verordnung und ein Abdruck des Ersten Teils der BinSchStrO in ihrer jeweils geltenden Fassung an Bord befinden. Ausgenommen hiervon sind alle nicht motorbetriebenen Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit eigener Triebkraft mit einer Leistung von weniger als 2,21 kW. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#35
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Zitat:
Soweit mir bekannt, darfst Du die Verordnungen und Regelwerke mittlerweile auch in elektronischer, statt in Papierform an Bord haben. Voraussetzung ist, dass die Dateien stets zugänglich sind. Ich habe einen Laptop mit vollem Akku an Bord und die Regelwerke und Verordnungen als PDF-Dateien abgespeichert. Damit jederzeit vorführbereit. Denke, das sollte reichen. Gruss Gerd
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#36
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Kann ich bestätigen. Bei mir sind sie im Smartfon als PDF-Dateien gespeichert. Wie auch immer, nur die Kennzeichenverordnung einhalten, wie Superpapa schrieb, könnte bei übellaunigen Beamten schnell zu kumulativen Amtshandlungen ausarten. Am liebsten würde ich ja alles schriftlich in Papierform an Bord mitführen. Es macht sicher Eindruck, wenn man bei einer Kontrolle gleich mehrere prall gefüllte Ordner auf den Tisch legt. Ich bräuchte nur noch eine Lösung, wie ich die Papiermenge mit meiner Freibordgrenze unter einen Hut bringe. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#37
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In Brandenburg wurde auch schon abgestraft, wenn der 2. (Hilfs)Motor nicht eingetragen war.
Das gabs mal als Artikel in der "Boote". Ich weiß, da wirds kleinlich. Ist aber wohl so. Viele Grüße Gunter |
#38
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In der Schleuse Lehnitz war gestern Razzia. Und ich bin auf einen ganz üblen Trick reingefallen . Die Polizistin hatte alle Scheine in der Hand und fragt mich, welche Adresse die richtige sei. Blöderweise nenne ich wahrheitsgemäß meine neue Adresse. Auf allen Scheinen (Führerschein, Zulassung und Frequenzzuteilung) steht aber meine alte Adresse, sie hatte also gar keine verschiedenen Adressen. Die versäumte Ummeldung kostete 10€.
Alle Nachbarn haben 20€ bezahlt, weil sie nur eine Kopie der Frequenzzuteilung dabei hatten. Einer wurde gefragt, welchen Kanal er eingestellt hätte. Kanal 10 = 5€! Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#39
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5€ für Kanal 10? Hab ich was verpasst?
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Lieben Gruß Rainer Charterbootfahrer |
#40
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Zitat:
Die WSA-Anmeldung ja, das ist bekannt.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#41
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Ich denke, in der Schleuse sollte / muss man den Schleusenkanal eingestellt haben
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Gruss von Haus zu Haus Klaus
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#42
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Ja
Da steht irgendwo ein Schild B.11 b. (Gebot Sprechfunk auf dem angegebenen Kanal zu benutzen), im Fall Lehnitz mit einer 18 drauf Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#43
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Wozu steht die Adresse im Führerschein, wenn diese nicht aktuell zu sein braucht
Könnte ja gleich Musterstraße 17 in 12345 Musterstadt drinstehen Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#44
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Zitat:
gesendet mit meinem "nöbL"
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Gruss von Haus zu Haus Klaus |
#45
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Vielleicht, weil im deutschen EU-Führerschein der Wohnort nicht (mehr) eingetragen wird (Vorderseite, Punkt 8.)
Bei mir ("rosa Lappen", ausgestellt 1991) steht als Wohnort "1000 Berlin" und keine Straße. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#46
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Leute,
ist Sommer, ist Abkassierzeit auf dem Wasser. Von irgendwelchen Einnahmen müssen die Jungs ja auch das Brennholz für den Winter bezahlen können. Sollen sie doch selber nachsehen, welchen Kanal ich eingestellt habe. Auf solche Fragen würde und muß ich gar keine Antwort geben. Wenn ich merke, dass sie mich vorführen wollen, werde ich immer recht einsilbrig und lass mich nur noch auf allgemein gehaltene Aussagen über das Wetter ein. Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#47
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Zitat:
Dann kann man die 5€ aber zumindest sportlich sehen. Ist ja zu verkraften.
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Lieben Gruß Rainer Charterbootfahrer |
#48
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Adresse aktualisieren
Moin
Als ich das letzte mal(2013)auf der Unterelbe kontrolliert wurde war die abweichende Adresse und Namensänderung kein Thema,die benutzung der falschen Fahrwasserseite schon-15€-. Zu blöd wenn die Jungs in dem Moment um die Ecke geschlichen kommen wenn man gerade den letzten Windstreifen abgesegelt hat,haben sie natürlich auf dem Radar genau mitgeplottet und kommen dann angeschossen wenn man knapp den tonnenstrich überschritten hat.Dass man da neben ihnen mehr recht als schlecht rumdrifftet so lange die Kontrolle eben dauert und u.U. ein wirkliches Hinderniss darstellt ist dann wurst. gruss hein
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#49
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Zitat:
Aber den jeweiligen "Schleusenkanal" stelle ich doch schon aus eigenem Interesse ein Hat man das Schild verpennt, steht der Kanal ja auch im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk Regionaler Teil Deutschland Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#50
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