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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 30.12.2009, 12:42
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Als Material für das Rohres kommt normales verzinktes Stahlrohr (St. 37.0) in Frage, die Wanddicke kann ja gerinfügig dicker ausfallen (denk aber ans Gewicht!), .
Beim Anhängerbedarf gibt es Zugrohre mit gängigen Maßen,
die speziell für ungebremste Anhänger bis 750kg zgG und 75kg Stützlast ausgewiesen sind. Nur diese würde ich nehmen.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #27  
Alt 30.12.2009, 12:43
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...wie schon geschrieben:

Zugrohr durch falschen Schwerpunkt und Überladung durchgebogen.
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #28  
Alt 30.12.2009, 12:54
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ok, ok, ok,... wer kennt einen Fachbetrieb in München für Bootsanhänger?
Nein, nicht aus Google, sondern aus eigener Erfahrung und Empfehlung bitte!
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http://safagalis.wordpress.com/

Segeln ist nichts besonderes, es macht einfach Spass!
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  #29  
Alt 30.12.2009, 13:11
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Als Material für das Rohres kommt normales verzinktes Stahlrohr (St. 37.0) in Frage, die Wanddicke kann ja gerinfügig dicker ausfallen (denk aber ans Gewicht!), Die Schrauben sollte schon die Qualität 8.8 aufweisen.
Nette Idee, aber selbstverständlich nicht zulässig. Es muss schon ein Zugrohr sein, nicht irgendein Rohr.
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  #30  
Alt 30.12.2009, 13:24
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Nette Idee, aber selbstverständlich nicht zulässig. Es muss schon ein Zugrohr sein, nicht irgendein Rohr.
Ich habe es bei 2 Eigenbauten so verwendet, mit dem TÜV vorher abgesprochen und das war in Ordnung, allerdings in einem Fall unverzinkt.
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  #31  
Alt 30.12.2009, 13:44
Wohnbusfahrer
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Das kenne ich anders, aber ich muss zugeben, kein Fahrzeug-Ing. zu sein. Vielleicht sagt Murphys Law mal was dazu, der muss es doch wissen.
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  #32  
Alt 30.12.2009, 14:05
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Das kenne ich anders, aber ich muss zugeben, kein Fahrzeug-Ing. zu sein. Vielleicht sagt Murphys Law mal was dazu, der muss es doch wissen.
Zugdeichsel ohne Prüfzeichen?? Kanns nicht glauben?
Vor langer Zeit auch kleinen Hänger überholt, neue Achse, neues Zugrohr (das auch nicht so teuer ist) dann noch die: Fahrzeug Ident Nr. mit Schlagzahlen eingeschlagen, und gut.
Der TÜV hat beides überprüft. Das Prüfzeichen muss drauf sein.
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Grüße von Herbert
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  #33  
Alt 30.12.2009, 14:19
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Bei keinem meiner bisher gebauten 4 Bootsanhänger war jemals ein Prüfzeichen auf Stahlteilen, die ich verwendet habe. Es war wohl auf allen tragenden Teilen die Materialkennzeichnung vorhanden. Prüfzeichen hatte ich nur auf zugekauften Teilen wie Kupplung, Auflaufeinrichtung, Achse mit Bremsen und natürlich Beleuchtung.

Möglicherweise werden Eigenbauten vom TÜV anders bewertet als Reparaturen, kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen.
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Geändert von huebi (30.12.2009 um 14:32 Uhr) Grund: Zusatz Eigenbau
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  #34  
Alt 30.12.2009, 14:36
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Bei keinem meiner bisher gebauten 4 Bootsanhänger war jemals ein Prüfzeichen auf Stahlteilen, die ich verwendet habe. Es war wohl auf allen tragenden Teilen die Materialkennzeichnung vorhanden. Prüfzeichen hatte ich nur auf zugekauften Teilen wie Kupplung, Auflaufeinrichtung, Achse mit Bremsen und natürlich Beleuchtung.

Möglicherweise werden Eigenbauten vom TÜV anders bewertet als Reparaturen, kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen.
Anders geht es ja mit einem Eigenbauanhänger nicht.

Ich vermute eher, dass die Teile an einem Originalhänger auch besondere Spezifikationen einhalten müssen, damit der Hänger unter dem Firmennamen weiterfahren kann.

Beim Neubau muss man eben die zulässigen Werte/Normen für den Fahrzeugbau einhalten, was dann vom Erbauer dann nachzuweisen ist.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #35  
Alt 30.12.2009, 14:40
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Hallo,
ich habe mich früher zwar nicht so sehr mit Anhängern befaßt, (hatten wir unter den Kollegen aufgeteilt) will aber gerne mein kleines Wissen dazu beitragen.
Zum Stahl: Wichtig ist, das der Stahl (Rohr), die entsprechende Zug- und Biegefestigkeit hat. Es gibt bekanntlich nicht nur ST37! Abhängig ist hier , was der Hersteller bei Erstellung der ABE für seinen vorgeführten Hänger benutzt hat und benutzen mußte (Statische Berechnung). Mehr Dicke bringt übrigens nicht immer mehr Lastverhalten (weitläufig falsche Ansicht)
Typenschild: Da Achse, Auflaufvorrichtungen meißt von Zulieferungsfirmen kommen, haben Sie in der Regel ein eigenes Typenschild! Bei Freigabe des gesamten Trailers, nebst angeführten "Zubehör" einschließlich der Überprüfug von den Schweißnähten (Durchführung von einem zertifizierten Schweißer, und nicht von jedem der weiß wie ein Gerät benutzt wird) wird eine ABE mit dazugehöriger Typennummer erteilt , welche sichtbar am Rahmen zu finden ist. (Häufig vorn an der Deichsel.
Rahmennummern ( FIN) dürfen eigentlich nur vom Hersteller eingeschlagen werden, oder vom TÜV an sichtbaren bzw. zugänglichen Stellen, welche nicht vom Fahrzeug ohne Beschädigung entfernt werden können. Alte Nummern müssen untkenntlich gemacht werden. Erspart mir über Größe, Abstand etc. der vorgeschriebenen Schlagzahlen und Buchstaben auch noch etwas zu sagen. Sinn ist natürlich, daß nicht jeder daran rumpusseln kann, aus verständlichen Gründen.
Verzinkung ist schön für den Benutzer (Rost) , hat aber mit Haltbarkeit nichts zu tun. Ich hoffe es wahr nicht zu oberlehrerhaft (bin seit Jahren Berufsschullehrer für Kfz.) und auch mal eben schnell aus dem Gedächnis.
Wer es genauer wissen will s. STVZO
mfG Thomas
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Alt 30.12.2009, 16:00
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Anders geht es ja mit einem Eigenbauanhänger nicht.

Ich vermute eher, dass die Teile an einem Originalhänger auch besondere Spezifikationen einhalten müssen, damit der Hänger unter dem Firmennamen weiterfahren kann.

Beim Neubau muss man eben die zulässigen Werte/Normen für den Fahrzeugbau einhalten, was dann vom Erbauer dann nachzuweisen ist.
Daher in meinem ersten posting der Rat, er solle den TÜV fragen, ob er es erneuern darf.

guten Rutsch!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #37  
Alt 30.12.2009, 16:21
hammermeister hammermeister ist offline
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Der Trailer ist ganz sicher ein Heinemann Trailer.
Das Zugrohr war immer gerade - gab es auch nicht gekröpft.

Zur Gesetzteslage:
Zugrohr mit (Zugkugel-) Kupplung. (Wenn sie nicht Teil des Rahmens sind, dann ist eine Bauartgenehmigung erforderlich.)

Gibt es relativ preiswert zum Beispiel von Knott.

Best regards
Michael Hammermeister
Hellwig Boote
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Alt 31.12.2009, 09:01
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Piratensmart Piratensmart ist offline
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Ja, der Anhänger ist ein Heinemann BA 42; BJ 92;

Guten Rutsch Euch allen, und danke für Eure Hilfe!
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