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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hi !
Mal anders herum: wurde einem wegen Fahrens unter Alkohol der PKW-Lappen weg genommen, so darf er erst gar keinen SBF machen. Nur mal so fürs Protokoll Gruß, Jörg |
#27
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Zitat:
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#28
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Respekt, "all die Male"
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#29
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Moin, moin!
Die definitive Rechtslage ist mir zwar auch nicht geläufig, allerdings kenne ich eine Geschichte zu diesem Thema, die zeigt, was so alles möglich ist; liegt etwa 20 Jahre zurück: Zwei Personen wurden bei der Kollision zweier Sportboote schwer verletzt, darunter einer der Bootsführer. Die WSP stellte fest, dass der Rudergänger des zweiten Bootes nicht im Besitz eines SBFwar. Bei dem an Bord befindlichen Bootseigner - als Inhaber eines Bootsführerscheines also verantwortlicher Schiffsführer - wurde Blutalkohol festgestellt, soweit ich mich weiss aber unter 0,8 Promille. Trotzdem wurde der SBF sichergestellt. Gleichzeitig wurde der Führerschein (Pkw und LKW) eingezogen. Nach etwa 2 Wochen wurden die Führerscheine wieder ausgehändigt. „Geht nicht“ oder „Hat nichts miteinander zu tun“ gibt’s also offenbar nicht! Wenn es da einen Ermessensspielraum gibt, ist man meines Erachtens gut beraten, die Rechtslage lieber nicht mit einem praktischen Versuch auszuloten! Grüsse vom Niederrhein, Christoph. |
#30
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Wird einem der Führerschein wegen körperlicher, geistiger, charakterlichen Schwächen abgenommen und nur dann, kann jeweils ein 2tes Verfahren eröffnet werden. Ist aber kein Selbstläufer. Ist der Strassenschein weg, könnte dem Seeamt Meldung gemacht werden, dieses bewertet nach dem Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz, ob auch ein Verbot vom Seegericht ausgesprochen werden muss. Umgekehrt ist das ebenfalls so, also See zur Strasse. Maßgeblich ist, ob der jeweilige Richter, Staatsanwalt nachfragt oder es irgendeine Personen im Umfeld gibt die petzen. Ein pfiffiger Verkehrsjurist der eventl. geschädigten Gegenseite, wird sich bestimmt erkundigen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#31
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#32
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Das glaube ich nicht. Ich erinnere mich, dass ich vor Jahrzehnten in der Fahrschule als Definition eines Kraftfahrzeugs im Sinne der STVO gelernt habe: "Ein Kraftfahrzeug ist ein maschinenangetriebenes, nicht Schienen gebundenes Landfahrzeug."
Damit will ich allerdings nicht behaupten, dass ein Entzug des Autoführerscheins nicht auch den Entzug des Bootsführerscheins zur Folge haben könnte. Hängt sicher vom Einzelfall ab und ob dem Staatsanwalt der Besitz des Bootsführerschein überhaupt bekannt ist. Gruß Wepi Geändert von Wepi (27.02.2010 um 19:18 Uhr) |
#33
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Im Sinne der STVO=Straßenverkehrsordnung mag das gelten. Die genannte Regelung stammt aber aus dem STGB=Strafgesetzbuch und ist somit per se straßenverkehrsunabhängig.
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Beste Grüße John |
#34
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Jetzt ist das Thema ja nun wirklich ausreichend diskutiert worden..
Butter bei die Fische: Wer kennt jemanden , oder kennt jemanden der einen kennt , dem Kfz Führerschein und Bootsführerschein gleichzeitig abgenommen wurde.??
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#35
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Zitat:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/alk...en_008054.html Gruß Volker
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#36
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mal ganz kurz
mir wurde der führerschein auf unbestimmte zeit entzogen,gesundheitliche gründe,bis eine gesundheitliche besserung,stabilisierung,nicht nachzuweisen ist kann ich weder meinen führerschein wiederbekommen noch ein bootsführerschein machen. also wird das nüx mehr |
#37
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Es ist kein Ammenmärchen aber bei der Durchsetzung komplex und unüblich, daher selten.
Ich kenne definitiv jemanden, der nach einer Trunkenheitsfahrt mit tödlichem Unfallausgang beide Zettel abgegeben musste. Habe nochmal gegooglet finde aber auch nichts pauschales, außer: http://www.mediamaritim.de/blog/rech...eine-behalten/
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#38
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Da Du in Kroatien schon etliche Rundflüge gemacht hast, nehme ich Dir das nicht ab.
(Nein-nicht ich!.....wer denn sonst? |
#39
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Schiffchenfahren mit 1,8 Promille kostet nur 2000€ und eine kurze Zwangspause.
Betrunkener Kapitän fährt Schlangenlinien nach Brake ls Wilhelmshaven - Die Wasserschutzpolizei hat in der Deutschen Bucht einen betrunkenen Kapitän gestoppt. Der Russe war mit seinem unter niederländischer Flagge fahrenden Küstenmotorschiff auf dem Weg von Sobi (Dänemark) nach Brake (Landkreis Wesermarsch) und fiel insbesondere dadurch auf, dass er in Schlangenlinien fuhr, wie die Wasserschutzpolizei Wilhelmshaven mitteilte. Der Kapitän soll auch auffällig gelallt haben, als man ihn über Funk kontaktierte. Eine Atemalkoholkontrolle bei dem Schiffsführer ergab einen Wert von 1,81 Promille. Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt vorübergehend untersagt. Zudem muss der Schiffsführer 2000 Euro Strafe bezahlen. Am Dienstag durfte er seine Fahrt fortsetzen. Quelle: http://www.nwzonline.de/Region/Artik...ach+Brake.html
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#40
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hallo leute,
kürzlich hab ich hier zum thema führerschein lesen dürfen (aussage einer bootsschule ) wenn auflagen z. b. mpu bestehen gibts auch keine pappe fürs boot. die mpu ist auch nicht wie hier geschrieben wird ab 2 promille fällig sondern bereits ab 1,60. ab 2,0 promille liegt wohl ein besonders schwerer gewohnheitstrinker vor, der dann aufwendig beweisen muss das es nicht so ist. ein kollege hat das grad durch und endlich seinen lappen wieder. allerdings würde ich auch nicht bei sowas vor gericht rumtröten das ich ja noch den sbf hab und den gleich dazu abliefern. soweit mir das bekannt ist, darf bei einer mpu auflage kein kfz bewegt werden (noch nichtmal ein führerscheinfreies) dies würde bedeuten das man nichtmal ein mofa oder mit 5 ps boot fahren darf. gruß feivel |
#41
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Moin!
Zitat:
Fahrzeuge, für die aber keine Fahrerlaubnispflicht besteht, darf man weiterhin nutzen.
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Gruß (und `ne Handbreit Wasser unter'm Kiel) Markus und Tini |
#42
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Zitat:
Gruß Henrik
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Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne. |
#43
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Zitat:
der wird dir entzogen stimmt. dann kommt die auflage und die untersagung. da steht dann drinn das du bis du die eignung zum führen..... nachgewiesen hast, keine kfz etc. führen darfst selbst wenn diese führerscheinfrei sind. (so wörtlich) eigentlich darfste nichtmal nen rasenmäher mit benzinmotor bedienen. so eine sch..... gibt es nur in deutschland. selbst der skipper mit 1,8 promillchen hat seine 2.000 wohl abgedrückt und alles ist sahne. er wird wohl was draus gelernt haben? will das bestimmt nicht befürworten aber zur mpu musste der wohl nicht. ich wünsch das keinem. ne strafe und ne sperre ok aber diese abzockermassnahme ist richtig fies. gruß feivel |
#44
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Hi!
Zitat:
Zitat:
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Gruß (und `ne Handbreit Wasser unter'm Kiel) Markus und Tini |
#45
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Die beste Lösung ist immer noch eine ggfs. neue Frau suchen, die nichts trinkt (weil sie es nicht verträgt) und alle Führerscheine hat ... damit bin ich immer gut gefahren
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ?? |
#46
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Zitat:
und am besten bei der kontrolle noch ein diplomatenpass durch das schwarz getönte fenster reichen.... dies dann mit der bitte die insassen nicht weiter zu belästigen. nachdem der schupo dann vom lupfen des schwarzen fensters vom ziggarrenqualm fasst umgekippt ist wird er sichs wohl überlegen. klar wird man auf dem wasser nicht nach der pappe fürs auto fragen oder umgekehrt. rechtlich möchte ich da lieber nicht in die tiefe gehen. wenn kein fs erforderlich ist wird das auch niemand prüfen solange man nicht mit der fahne vorauseilend lallend rumläuft. gruß feivel |
#47
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Zitat:
Hier wird so viel Halbwissen geschrieben, da wird es einen Angst und Bang Wenn man vor dem 01.April 65 geboren ist oder anders gesagt, am 01.04.80 mind. 15 Jahre alt war, dann darf man ohne Prüfbescheinigung* fahren! *Prüfbescheinigung hieß der Mofa Führerschein früher Außerdem gibt es ein Führerscheinentzug und ein Fahrverbot Das ist ein gravierender Unterschied Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#48
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Stimmt, Fahrverbot gilt für alles mit Motor, egal wie alt du bist
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ??
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#49
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Zitat:
gruß jens |
#50
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Ich finde den den eventuellen Zusammenhang zwischen Bootsführerschein und PKW-Schein gut. Mit der Gefahr im Hinterkopf beim betrunken Boot fahren auch seinen PKW schein zu verlieren, werden bestimmt weniger Leute betrunken Boot fahren...... Wir reden hier von betrunken, sprich 1 und mehr Promille und da kann mir niemand sagen das er sein Boot sicher in den Hafen zurückbekommt..... Will kein Moralapostel sein und den ersten Stein werfen, aber sturzbetrunken Boot fahren kann unbeteiligten das Leben kosten....Wir reden hier ja nicht von ein oder zwei Bier...
stefan |
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