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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 26.02.2010, 15:04
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Standard Wann wird der Bootsführerschein, parallel zum Kfz.-Führerschein entzogen

Hallo ,

zu 2010 wurde der Bußgeldkatalog bei Verstößen im Straßenverkehr ja deutlich verschärft, was bei uns eine Diskussion aufwarf.

Schnell passiert es heute bei den massiven Kontrollen, dass man mit Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wird. Ist man über einen bestimmten Punkt, droht der Führerscheinentzug für mind. 4Wochen.

Wann hat das Auswirkung auf die Bootsführerscheine? Gibt es neben den bekannt gemachten Alkoholverstößen, eine einheitliche Regelung?


Grüße, Jan
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  #2  
Alt 26.02.2010, 15:12
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Ein simples Fahrverbot hat keine Auswirungen auf den Bootsschein.
Ich durfte bislang all die male immer noch weiter Boot fahren.

Ob da nur einer nich aufgepasst hat weiß ich nicht.

Als notorische raser und Rowdi kann das ganz anders aussehen.

Aber so wie du das jetzt erzählst brauchst dir keine Sorgen machen.
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  #3  
Alt 26.02.2010, 15:20
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Searay270SD Searay270SD ist offline
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Beide Führerscheine stehen nicht in Verbindung.

Da beide Staatsanwaltschaften bzw. Richter nichts von den Führerscheinen wissen.


Aussage von unserer Polizei


Gruß


karsten
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  #4  
Alt 26.02.2010, 15:25
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Standard

Zitat:
Zitat von Searay270SD Beitrag anzeigen
Beide Führerscheine stehen nicht in Verbindung.

...also dann kann die kässmann noch boot fahren..

gott sei dank gibts auf dem wasser net so viele ampeln
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Gr€€ts Stefan
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  #5  
Alt 26.02.2010, 15:37
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Aber nur, wenn sie verschweigt, dass sie einen Bootsführerschein hat. Ansonsten wird dieser auch eingezogen.

Wer geistig nicht in der Lage ist am Straßenverkehr teilzunehmen, für denn ist das auch auf Wasserstraßen so.

Gruß

Volker
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  #6  
Alt 26.02.2010, 15:39
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Searay270SD Searay270SD ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Aber nur, wenn sie verschweigt, dass sie einen Bootsführerschein hat. Ansonsten wird dieser auch eingezogen.

Wer geistig nicht in der Lage ist am Straßenverkehr teilzunehmen, für denn ist das auch auf Wasserstraßen so.

Gruß

Volker

Das ist richtig,

so blöd kann doch keiner sein,

der dann auch noch vor dem Staatsanwalt sagt:

Ich habe auch noch einen Bootsführerschein, hier den können sie auch haben


Gruß


Karsten
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  #7  
Alt 26.02.2010, 15:50
JohnB JohnB ist offline
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Ein Blick ins Gesetz hilft:

StGB § 44 Fahrverbot
(1) [..] so kann ihm das Gericht [..] verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.

Das Fahrverbot gilt also nicht für Wasserfahrzeuge, und es kommt nicht darauf an, ob die Behörde vom SBF weiß.
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Beste Grüße

John
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  #8  
Alt 26.02.2010, 15:58
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ein Blick ins Gesetz hilft:

StGB § 44 Fahrverbot
(1) [..] so kann ihm das Gericht [..] verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.

Das Fahrverbot gilt also nicht für Wasserfahrzeuge, und es kommt nicht darauf an, ob die Behörde vom SBF weiß.
Ob das so stimmt?
Bei Alkohol im Strassenverkehr kann auf jeden Fall auch der Flugschein eingezogen werden!
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  #9  
Alt 26.02.2010, 16:00
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Searay270SD Searay270SD ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ein Blick ins Gesetz hilft:

StGB § 44 Fahrverbot
(1) [..] so kann ihm das Gericht [..] verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.

Das Fahrverbot gilt also nicht für Wasserfahrzeuge, und es kommt nicht darauf an, ob die Behörde vom SBF weiß.
Das Gesetz ist eine Seite......

wer unter Vorsatz handelt, billigend in Kauf nimmt .....

dem kann der Staatsanwalt alle Führerscheine entziehen.

Das ist gesetzlich möglich.

Da ein Boot ein Wasserfahrzeug ist, wird es allerdings recht schwer werden so zu argumentieren.

Gruß


Karsten
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  #10  
Alt 26.02.2010, 16:06
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http://www.anwalt.de/rechtstipps/alk...en_008054.html

Gruß

Volker
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  #11  
Alt 26.02.2010, 16:14
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Daß bei "Alkohol am Ruder" ein Autofahrverbot verhängt werden kann, ergibt sich schon direkt aus dem Gesetz.

Hätt' ich den § 44 doch ganz zitieren sollen. Er beginnt nämlich:

Wird jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, [..], so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten ...

Mobofahren ist sicherlich "Führen eines Kraftfahrzeugs".
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Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 26.02.2010, 16:30
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Beim Auto ist es nicht so,

denn der Richter bzw. Staatsanwalt kann nicht wissen, dass der Betreffende im Besitz eines Bootsführerscheines ist.

Gruß

Karsten
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  #13  
Alt 26.02.2010, 16:39
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dagmarg dagmarg ist offline
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Und U-Boot darf man dann auch nicht mehr fahren....
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  #14  
Alt 26.02.2010, 16:45
Täuberich Täuberich ist offline
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was iss, wenn ich hackedicht segeln tu?
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  #15  
Alt 26.02.2010, 16:52
JohnB JohnB ist offline
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Kannst Du sicherlich auch Problem mit dem Lappen bekommen, wie als Fahrradfahrer oder Fußgänger auch. Als Grenze für das Radl glaube ich mich an 1,6 o/oo zu erinnern.

Und alles über 2 o/oo deutet (IMHO zu Recht) auf alkoholismusbedingte Gewöhnung hin. Folge: MPU
__________________
Beste Grüße

John
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  #16  
Alt 26.02.2010, 16:56
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
was iss, wenn ich hackedicht segeln tu?
könnte ähnlich wie beim Radfahren im gleichen Zustand sein.

War da nicht was das der Bf nur von einem Seegericht entzogen werden kann
__________________
Gruß Fred

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Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, mach Limonade draus. (Virginia E. Wolff)
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  #17  
Alt 26.02.2010, 17:04
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
was iss, wenn ich hackedicht segeln tu?

...dann bekommst du (als Inhaber des SBF See/Binnen) mildernede Umstände, da du als MoBo Fahrer dir das Segeln ja erst schön saufen mußtest...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #18  
Alt 26.02.2010, 17:07
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...dann bekommst du (als Inhaber des SBF See/Binnen) mildernede Umstände, da du als MoBo Fahrer dir das Segeln ja erst schön saufen mußtest...
Jawohl,


ich habe grade auf dem kleinen Dienstweg mit der Waschpo gesprochen...

Es gibt keine Pauschalität....

Der eine Lappen hat nichts mit dem anderen zu tun. 2 verschiedene Baustellen.

Ist rein im Emessen und Wssen des Richters bzw. Staatsanwalt


Gruß

Karsten
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  #19  
Alt 26.02.2010, 17:11
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Kannst Du sicherlich auch Problem mit dem Lappen bekommen, wie als Fahrradfahrer oder Fußgänger auch. Als Grenze für das Radl glaube ich mich an 1,6 o/oo zu erinnern.

Und alles über 2 o/oo deutet (IMHO zu Recht) auf alkoholismusbedingte Gewöhnung hin. Folge: MPU

Als Radfahrer bekommt man aber beim ersten erwischt werden , nur die Pedale abgenommen....
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  #20  
Alt 26.02.2010, 17:27
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Ich denke mal das,wenn du besoffen Boot fährst nachgehakt wird ob du auch im Besitz eines Pkw/etc Führeschein bist.
Umgekehrt wohl kaum.

Matthias
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  #21  
Alt 26.02.2010, 17:53
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Zitat:
Zitat von BernhardtHi Beitrag anzeigen
Ob das so stimmt?
Bei Alkohol im Strassenverkehr kann auf jeden Fall auch der Flugschein eingezogen werden!
Flugschein mit der Lufthansa oder Ryan-Air ?

Spaß beiseite - die Fluglizenz wird nur in Fällen entzogen, wenn der Pilot "charakterlich nicht geeignet" ist.
Ein Entzug des KFZ-Führerscheins zieht nicht automatisch den Entzug der Fluglizenz nach sich !

Das ist ein Erfahrungswert aus der Praxis (Nein - nicht ich !)
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Gruß Fred
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  #22  
Alt 26.02.2010, 19:03
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Hallo,
Es hiers geht es um ein Fahrverbot, nicht Füherscheinentzug.
Und hier ein Auszug aus einem Gerichtsurteil eines Piloten:
Es kommt auf den Anlass an.
Im Falle von Alkohol heißt das, das das führen von SÄMTLICHEN Fahrzeugen verboten wird,
während der Sperrzeit ( Bootsfahrzeug, Luftfahrzeug u.s.w.) .
Eigentich müssen man alle Schiene abgeben. Macht aber keiner.
Es wird aber nicht immer nachgefragt, ob noch Schien oder Patente vorhanden sind.

Sollte aber es zu einem Vorfall kommen ( z.B eine Überprüfung eines Piloten durch das LBA )
und sich dann herrausstellen, das er doch geflogen ist, können über das Ordnugsamt alle Lizenzen
(Patente) eingezogen werden und die prüfen dann, ob diese wieder ausgehändigt werden können und wann.
Dann ist dort der Standartspruch :
Wir prüfen ob sie zum führen von Fahrzeugen jeglicher Art noch geeignet sind.
Das kann einem Berufsverbot gleichkommen.
Grüße
der Frank
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  #23  
Alt 26.02.2010, 19:13
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corvette-gold corvette-gold ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Flugschein mit der Lufthansa oder Ryan-Air ?

Spaß beiseite - die Fluglizenz wird nur in Fällen entzogen, wenn der Pilot "charakterlich nicht geeignet" ist.
Ein Entzug des KFZ-Führerscheins zieht nicht automatisch den Entzug der Fluglizenz nach sich !

Das ist ein Erfahrungswert aus der Praxis (Nein - nicht ich !)
Hallo, ein Entzug der Führerscheins definitiv Flugverbot. Auch bei der LH.
Ich kenne nicht die neuen Vertäge, weil ich seit 1996 raus bin.
Aber früher mussten die Piloten sogar Fahrverbote melden.
Und das hieß dann auch Flugverbot.
Hat sich da was in den letzten 15 Jahren geändert ?
Kann ich mir nicht vorstellen.
Bei einem Fahrverbot sieht es anders aus. Da kann ein Richter anorden, ok, fliegen darf er noch.
Es kommt darauf an , warum das Fahrverbot ausgesprochen wurde. Sprit am Steuer und die "Fluglizens ist
auch "ausgesetzt"

Stell dir mal vor , der Pilot verunglückt und es stellt sich raus , der hatte keine Führerschein.
Was glaubs Du, was dann los ist in den Medien.
Oder würdest Du in ein Flugzeug einsteigen, in der der Kaiptän sagt , habe übrigens keine Pappe mehr ?
Grüße
Der Frank

Geändert von corvette-gold (26.02.2010 um 19:21 Uhr)
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  #24  
Alt 26.02.2010, 20:10
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Oder würdest Du in ein Flugzeug einsteigen, in der der Kaiptän sagt , habe übrigens keine Pappe mehr ?
Grüße
Der Frank
Naja - dann gäbe es für mich die Chance links sitzen zu dürfen ....
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Gruß Fred
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  #25  
Alt 26.02.2010, 21:22
Martini M. Martini M. ist offline
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Boot: Keines :-(
Rufzeichen oder MMSI: "Ey Du" oder "Kollege" ;-)
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Alles Quatsch.

Der SBF wird nicht abgenommen, da wird ganz einfach das Boot gelocht.

Quasi wie wenn man ne Fahrkarte entwertet.


Nur doof wenn man dann vorher das "Seepferdchen" abgeben musste...
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Gruß (und `ne Handbreit Wasser unter'm Kiel)

Markus und Tini
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