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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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Ist doch immer schön, wenn etwas so eindeutig geregelt ist.
![]() Als nächstes stellt sich doch schon wieder die Frage: Wann genau habe ich "unsichtiges" Wetter? Was ich mir natürlich durchaus verstellen kann ist, dass die Aussage "Ich fahre nur tagsüber" nicht gilt. Im Straßenverkehr muß mein Fahrzeug schließlich auch zu jeder Tageszeit und bei jeder Wetterlage der StVO entsprechen. |
#27
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Da kann ich dir nur zustimmen. Wenn dir ein Schubverband volle Pulle Nachts entgegen kommt, geht dir der Hintern schon einmal auf Grundeis.
Und das mit Radar bei schlechter Sicht ist sehr gut möglich, denn ich lese ja auch nicht konstant alle Neuerungen. Wer macht das auch immer. ![]()
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Gruß Ralf |
#28
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Hallo aerodeck
zum Lesen: ich!! alleine wegen des gewußt wo (Beruflich für euch) @all Begriffsbestimmung BiSchStrO §1.01 Nr 23 "unsichtiges Wetter": ein Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, Schneefall, heftige Regengüsse oder andere ähnliche Ursachen eingeschränkt ist;
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#29
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![]() Zitat:
![]() Ich lobe ja Besserung. ![]() Aber das du aus Beruflichen Gründen immer auf dem neuesten Stand bist finde ich echt super. Denn es gibt auch bei euch faule Hunde. ![]()
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Gruß Ralf |
#30
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Also nochmals zum Verständnis:
Darf ich nun mit meinem 12 Jahre alten 5m-Plastikboot mit US-Beleuchtung, ohne Funk und Radar auch bei schönem Wetter nicht mehr auf dem Rhein fahren, weil ja theoretisch jederzeit "unsichtiges Wetter" aufziehen könnte? Bitte da mal um eindeutige Klärung! (Habe weder BSH bzw DHI zugelassene Leuchtmittel, noch ein Funkzeugnis, bzw. irgendeine Erfahrung/Befähigung im Umgang mit Radar.) Gruß David. |
#31
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Du darfst mit deinem Boot den Rhein solange befahren wie es das Wetter es zulässt.
Also bis es unsichtiges Wetter gibt . Vorher kann dir keiner etwas. Auch die DHI und BSH Beleuchtung ist kein Grund nicht fahren zu dürfen. Die zugelassenen Beleuchtungen sind erst für Küstennähe vorgeschrieben. So hiess es damals in der Bootschule.Da müsste ich mich jetzt auch stark irren.
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Gruß Ralf |
#32
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Das haut nicht ganz hin.
Siehe BiSchStrO §3.02/2 Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen der Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung oder der Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Binnenschifffahrt auf Rhein und Mosel entsprechen. weiter §3.05/1 und §3.07/1 Weise das mal bei Ami-Leuchten nach.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#33
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Das ist wohl war, aber diese Vorschriften richten sich fast nur auf die Berufschiffahrt. Aber sagen wir es mal so,, je nachdem welchen WaPo Herren man dort trifft könnte es Ärger geben . Aber bis jetzt hatten wir noch keine Sorgen damit. Wobei ich jetzt welche nach DHI habe.
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Gruß Ralf |
#34
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Sowohl von meinem SBF-See als auch vom SBF-Binne kenne ich zu diesem Thema nur folgende Aussage:
"Welche Bordlichter dürfen auf Sportbooten verwendet werden? Nur solche Lichter, deren Baumuster vom BSH oder DHI zur Verwendung auf Binnen- oder Seeschifffahrtsstraßen zugelassen sind." |
#35
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![]() Zitat:
Frage 39 Welche Bordlichter dürfen auf Sportbooten verwendet werden? Nur solche Lichter, deren Baumuster vom BSH oder DHI zur Verwendung auf Binnen- oder Seeschifffahrtsstraßen zugelassen sind. Frage 40 Welchen Anforderungen müssen die Bordlichter entsprechen? Sie müssen die Baumusterprüfung des BSH oder DHI haben Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#36
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Genau, ich habe die Diskussion mal (freundschaftlich) mit den WaschPo-Kollegen auf dem Kanal geführt (meine DDR-Beleuchtung hatte etwa die gleiche Chance auf Zulassung wie ein Teelicht).
Die Beleuchtung muss IMMER und überall, auch bei Schönwetter, den Regeln (DHI oder BSH) entsprechen, denn es könnte ja unsichtiges Wetter plötzlich auftreten. Da aber bspw. auf dem Kanal das Ufer max. 25m entfernt ist, legte er persönlich nicht so viel Wert darauf, die Rechtslage ist aber eindeutig. Die Radar- und Funkregelung ist dahingehend abweichend, dass man bei plötzlich auftretendem unsichtigen Wetter auch ohne Funk und Radar den nächsten Liegeplatz anlaufen darf, die Beleuchtung muss aber für den Fall der Fälle immer korrekt sein.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#37
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![]() Zitat:
nur wenn eine beleuchtung montiert ist muss diese den vorschriften entsprechen. die alte ddr-beleuchtung ist (ohne kabel und glühobst) dekoration. der vorbesitzer meines bootes hat das so gelöst: an den fuss des BSH-Lichtes den sockel eines anhängersteckers geschraubt, auf dem deck ne anhängersteckdose eingebaut. so hatte er die dekorative altbeleuchtung und bei bedarf den BSH-Klumpen. le loup |
#38
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Das ist vollkommen zulässig, mein Kumpel hat das auf seinem 4m-Boot auch, weil da die BSH-Dinger schlicht scheiße aussehen. Die Anforderung lautet aber nur, bei plötzlich unsichtigem Wetter binnen kürzester Frist eine vorschriftsmäßige Beleuchtung zu haben - sie muss nicht dauerhaft fest montiert sein (kommt auch schnell weg heutzutage ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#39
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Also bleibt festzuhalten:
Boot ohne eine derartige Beleuchtung (BSH/DHI) dürfen strenggenommen NICHT auf deutschen Binnengewässern fahren. Warum gibt es dann keine Umrüstungspflicht für die, die z.B. amerikanische Boot hierzulande in den Verkehr bringen? Und was ist mit Schlauchbooten ohne Beleuchtung? Dürfen die auch nicht fahren, da "unsichtiges Wetter" ja jederzeit aufziehen könnte und eine zugelassene Beleuchtung notwendig machen würde? Bin jetzt etwas verunsichert, denn bei mir ist alles US-Standard! David. |
#40
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Wie bereits hier geschrieben ist die rechtslage doch eindeutig.
Demnach muß die Beleuchtung auf deutschen Gewässern Baumuster geprüft nach DHI oder BSH sein. Also darf die amerikanische Beleuchtung, wenn Sie dem nicht entspricht, auch nicht hier gefahren werden. Was die Händler hier vertreiben, dass ist noch einmal eine ganz andere Geschichte und schaft sicherlich keine gesetzliche Grundlage dafür, dass diese Beleuchtung auch in Deutschland benutzt werden darf. Ein Händler wird sich evt. darauf berufen, dass er ja schließlich nicht wußte, wo das Boot benutzt wird. Bei einer Kontrolle durch die WaschPo gelten letzten endes ohnhin nur die hier geltenden gesetzlichen Vorschriften und dafür ist der Fahrzeugführer verantwortlich. Was z.B. Schlauchboote ohne fest montierte Beleuchtung angeht, da wird es wohl so sein, wie Seestern bereits geschrieben hat: "Die Anforderung lautet aber nur, bei plötzlich unsichtigem Wetter binnen kürzester Frist eine vorschriftsmäßige Beleuchtung zu haben - sie muss nicht dauerhaft fest montiert sein." |
#41
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Habe das Problem bei meinem Oldtimern bis 7m durch ein DHI Rundumlicht, getrennt von den von den Originallampen schaltbar, gelöst.
Keine Probleme!! Bis 7m 1X rundum Vorschriftsmäßig!
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#42
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Hallo Leute,
will gerade auf meinem Stahlboot (8,6m) die holländischen Teelichte durch BSH konforme Leuchten ersetzen, paßt trotz der Größe alles einigermaßen. Habe folgendes vor um beide Vorschriften, Binnen und See abzudecken: Seitenlichter SB BB und Hecklicht wie vorgeschrieben. Topplicht will ich auf gleicher Höhe montieren wie die Seitenlichter, also am Fuß des Geräteträgers. Zusätzlich wollte ich eine BSH konforme Ankerleuchte (Rundumlicht) auf die Spitze des Geräteträgers montieren, die gibt es auch unter einem Kubukmeter Rauminhalt. Binnen wollte ich dann mit Topplicht und Hecklicht fahren, auf See mit dem Ankerlicht als Rundumlicht. Seitenlichter natürlich immer dazu. Damit müßte ich doch alle BSH-, DHI-, BiSchStrO- und SeeschstrO- Fliegen mit einer Klappe geschlagen haben, zumal ich das Ankerlicht ja ohnehin Binnen und See brauche. Hab ich mich da jetzt völlig verrannt, oder ist das ne Lösung? Auf daß und allen ein Licht aufgehe, natürlich mit BSH Zulassung Jürgen |
#43
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![]() Zitat:
es gibt keine Vorschrift daß du Binnen eine Beleuchtung an deinem Boot haben mußt, daher darfst Binnen ohne Beleuchtung fahren, du mußt nur bei Unsichtigem Wetter sofort einen Schutzhafen anlaufen. Ich bin im lezten Jahr ohne Beleuchtung bei einsetzender Dämmerung von den Blauen Jungs in der Nähe von meinem Hafen Aufgebracht worden, daher bin ich mir da sehr sicher.
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#44
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![]() Zitat:
Ich habe die gleiche Konfiguration, aber halte den Meter ÜBER den Seitenlichtern nicht ein. Ich fahre aber auch nicht See. Dafür habe ich per Relais sichergestellt, dass ich nicht Fahrbeleuchtung und Ankerlicht gleichzeitig anhabe und dann nach >110m aussehe (oder was auch immer das war). Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#45
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Hallo Seestern,
klar, das mit dem jeweils 1 m klappt bei mir, zwar nicht auf den mm genau, ich hoffe das reicht. Was haste denn mit dem Relais abgeschaltet? Topplicht und Hecklicht beim Ankern oder Ankerlicht bei Topp- und Hecklicht? Ist solch eine Verriegelung vorgeschrieben? leuchtende Grüße Kanalskipper |
#46
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Schlauboote haben auch keine Beleuchtung, und dürfen trotzdem fahren !!
Es ist immer eine Sache der Interpretation.
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Gruß Ralf |
#47
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Apropos Beleuchtung: Wie findet Ihr die? Alles Eigenbau (Messing) unter exakter Einhaltung aller vorgeschriebenen Winkel!! Mit vorgeschriebenen Leuchtmitteln!!!! Leider für mein Fiberline zu groß und natürlich weder BSH noch DHI, aber wer weiss...das nächste Bootje kommt bestimmt...
![]() ![]() ![]() Gruss Hank |
#48
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![]() Zitat:
nun musst du nur noch einige tausend (zigtausend?) euronen für die BSH-Zulassung investieren ![]() danach kannste die produktion aufnehmen und die teile bei ii-bääh verticken - wenn du bis dahin nicht pleite bist. le loup |
#49
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Hast du die Dinger selbst gebaut? Alle Achtung
![]() ![]() Ist das farbiges Glas oder Kunststoff? Das ist ja meist der Knackpunkt bei den Beleuchtungen. Weil grün und rot auch noch nach 10 Jahren UV-Bestrahlung grün und rot sein muß und nicht gelb. Farbiges Glas ist beständiger. mfG ulacksen ![]()
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Holzboote sind nie dicht - und ihre Eigner auch nicht. |
#50
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Lass' man....sind ein Unikat und bleiben ein Unikat. Vielleicht polier ich sie mal, sehen dann bestimmt noch besser aus, aber polieren ist so die dreckigste Arbeit die es gibt....
![]() ![]() ![]() Ciao Hank |
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