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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
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#51
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Zulassung
Zitat:
Ich gehe zur ZULASSUNGSSTELLE z.B in meiner Kreisverwaltung und bekomme ein gesiegeltes Kennzeichen genauso wie für einen anderen Anhänger - mal abgesehen von der Farbe - und auch einen Fahrzeugschein. Für mich ist der Anhänger dann, entsprechend seinem eingetragenen Zweck - ZUGELASSEN - zur Teilnahme am Strassenverkehr oder wie ? Wenn es oder er ? nicht zugelassen wäre, müsste ja eine Tafel genügen, die das Kennzeichen des Zugfahrzeuges wiedergibt. Oder was soll das sonst ? Vielleicht hat es irgendwo hier im BF ja auchmal einen kompetenten MA einer Zulassungstelle - der sich auch entsprechend outet. Gruss Ulrich
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich
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#52
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klar er ist ja auch zugelassen aber als Sportgeräteanhänger und das bleibt er auch wenn er vorübergehend besteuert wird.
Nur durch die Steuerzahlung ändert sich ja der Eintrag im Fahrzeugschein und auch die Aufbauart und auch der Bestimmungszweck nicht. Nur weil ich für nen Polo mal ne Woche LKWSteuern zahle darf ich noch lange keine 15 Meter-Balken aufs Dach binden oder Ähnliches Ergo muss der Anhänger für die neue oder auch vorübergehende Bestimmung geprüft und zugelassen werden.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#53
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Das ist tatsächlich eine knifflige Sache, Seefunker. Es ist kurioserweise so, dass ein Sportanhänger von der Steuer-, versciherungs- und Zulassungspflicht befreit ist. Er muss aber trotzdem ein eigenes Kennzeichen führen. Dieses eigene Kennzeichen wird ihm in einem Prozess, den wir Laien als "Zulassung" bezeichnen (würden), zugeteilt. Tatsächlich handelt es sich aber nicht um eine Zulassung im eigentlichen Sinne, sondern um etwas, was ich mal - als Laie - eine Registrierung nennen würde. Vielleicht ein bisschen vergelichbar mit einer Bootsregistrierung.
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#54
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Das ist tatsächlich eine knifflige Sache, Seefunker. Es ist kurioserweise so, dass ein Sportanhänger von der Steuer-, Versicherungs- und Zulassungspflicht befreit ist. Er muss aber trotzdem ein eigenes Kennzeichen führen. Dieses eigene Kennzeichen wird ihm in einem Prozess, den wir Laien als "Zulassung" bezeichnen (würden), zugeteilt. Tatsächlich handelt es sich aber nicht um eine Zulassung im eigentlichen Sinne, sondern um etwas, was ich mal - als Laie - eine Registrierung nennen würde. Vielleicht ein bisschen vergleichbar mit einer Bootsregistrierung.
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#55
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Zitat von Fred
Primär hast Du leider überhaupt nicht verstanden, dass es (zumindest bei uns) keine grünen Kennzeichen mehr gibt ! [..] Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
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