Zitat:
Zitat von swath
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An den Unis Tübingen, Münster, Osnabrück etc. kann man ja eine Ausbildung zum Imam machen - ist man dann nach dem Abschluss ein Diplom-Imam (U) ?, und wenn man anschliessend promovieren hat - Dr. Imam ? - beides klingt irgend-wie grotesk
Frage: ist es in der BRD erlaubt einen auslaendischen akademischen Grad/Titel zu fuehren, obwohl man in der BRD studiert/absolviert hat ?
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Keinen Ahnung. Diese Frage müssen die entsprechenden Unis klären.
Hier gibt es eine (unvollständige) Liste der wichtigsten Grade und Diplome:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_a...e_(Deutschland)
Der "Diplom-Imam" wäre denkbar. Beim Dr. wird idR der Wissenschaftszweig angeführt, nicht die Berufsbezeichnung. Denkbar wäre ein Dr. der Islamwissenschaften oder so.
Die Frage mit dem ausländischen Grad ist zu unspezifisch. Grundsätzlich ist der Grad so zu führen, wie er verliehen wurde. Dann gibt es eher strenge Regeln, wie er ggf. übersetzt werden darf. Kommt also auf den konkreten Fall an.