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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 22.08.2011, 22:54
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und an Eclipse:
Ich möchte nichts schön reden. Ich habe ja klar gesagt: Ich werde mein Auto verkaufen und mir ein Auto besorgen, dass bei Trailer und Bootsgewicht von 3000 auch mind. 3000 ziehen darf und bei Trailer und Bootsgewicht von 3500 auch 3500 ziehen darf. Mein Auto kann ich auf 2700 bei 8% angeblich noch auflasten lassen: Aber auch das reicht auf keinen Fall und damit ist mein Auto und die Sache mit den 2500 bei 8% und dem Gedanken das irgendwie noch hinzubekommen ein für alle Male gestrichen.
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  #52  
Alt 22.08.2011, 23:03
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An Alle: Kann mir jemand das Gegenteil beweisen: Wenn man mal Faktoren wie Breite, zul Gesamt KFZ Gewicht udn Zul. Gesamt Gespann (KFZ plus Amhänger) Gewicht ausklammert, bewegt man sich doch mit einem Auto, dass 3000 ziehen darf, einem Boot von 2400kg auf einem 600 kg schweren Trailer (=3000kg) und einem Trailer mit 3000kg zul. Gesamtgewicht exakt am maximalen Limit und nicht drüber, oder ?
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  #53  
Alt 22.08.2011, 23:10
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Nur wenn das Gewicht auch stimmt

Ich glaube nicht an 2,4t bei 26 Fuss
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  #54  
Alt 22.08.2011, 23:16
Benutzerbild von Frank C.
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Was wiegt denn die Bayliner jetzt Es ist doch seit Treadbeginn genug Zeit vergangen um auf die Waage zu fahren.
Aus eigener Erfahrung liegt die Bayliner über 3500 Kilo mit Stahltrailer und normaler Ausrüstung
Welcher Motor ist bei dir verbaut
__________________


Gruß
Frank
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  #55  
Alt 22.08.2011, 23:24
rcastor rcastor ist offline
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Charliechen,

Dein Problem sind die vielen "wäre; würde; könnte". Ich weis auch nicht genau was Dein Boot wiegt, vermute aber aufgrund meiner eigenen Erfahrung, und ich hatte schon einige 26er am Haken von denen keine einzige, trotz Alutrailer die 3,5t Grenze eingehalen hat, dass auch Du mehr von der Hoffnung lebst. Glaube nie einer Gewichtsangabe im Prospekt.

Aber was ich bei Deinen Überlegungen noch vermisse ist das maximale Gesamtzuggewicht des Gespannes. Wenn da bei dem Hundai nur 5,8 t steht ist Deine ganze Rechnerei umsonst.

Gruß
Rolf
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  #56  
Alt 23.08.2011, 00:11
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Moin,

Zitat:
Zitat von Charliechen Beitrag anzeigen
Wenn man mal Faktoren wie Breite, zul Gesamt KFZ Gewicht udn Zul. Gesamt Gespann (KFZ plus Amhänger) Gewicht ausklammert, bewegt man sich doch mit einem Auto, dass 3000 ziehen darf, einem Boot von 2400kg auf einem 600 kg schweren Trailer (=3000kg) und einem Trailer mit 3000kg zul. Gesamtgewicht exakt am maximalen Limit und nicht drüber, oder ?
WENN denn eine 2655 lediglich 2.400Kg wiegen würde, dann wäre das so. Dummerweise ist das erfahrungsgemäß aber nicht der Fall.

Zitat:
Zitat von Charliechen Beitrag anzeigen
An Alle: Kann mir jemand das Gegenteil beweisen:
Wenn Du in der Zeit, die Du jetzt hier mit dem Ankurbeln völlig sinnfreier (weil ohne belegte Fakten ohne jeglichen Nährwert) Diskussionen verplempert hast stattdessen mal, wie auf jeder der vorigen Seiten mindestens fünf mal angeregt, eine Stunde zum Wiegen des beladenen Trailers beim nächsten Landhandel o.ä. investiert hättest, wüßtest Du inzwischen was Dein Gespann wiegt und man könnte Dir vielleicht auch eine Antwort geben, mit der Du was anfangen kannst. Wie heißt es so schön: "Versuch macht kluch"

Um nun wenigstens nochwas einigermaßen konstruktives beizutragen:
2005 hatte ich ebenfalls eine '92er 2655 mit 5.7l-Motor auf einem 2001er Sigma "Eco"-Trailer (3.5to). Vor dem Kroatienurlaub bin ich mit dem Gespann auf die Waage gefahren und hatte mit viertelvollem Tank, der normalen Ausrüstung, aber ohne zusätzliches Urlaubsgepäck 3.4to auf dem Zettel stehen. Wenn Du jetzt ohnehin ein neues (anderes) Auto kaufen willst, dann nimm auch eins, das 3.5to Anhängelast hat, alles andere ist Mumpitz.

Zitat:
Zitat von rcastor
ich hatte schon einige 26er am Haken von denen keine einzige, trotz Alutrailer die 3,5t Grenze eingehalen hat
Das ist halt der Vorteil, wenn man so eine "Leichtbau"-Bayliner am Haken hat. Da geht das.

mfg
Martin
__________________


Ich bin dann mal weg:
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  #57  
Alt 23.08.2011, 05:38
fazer fazer ist offline
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Hallo Jürgen, am 23.7. schreibst du, dringend, kurzfristig. Am 23.8. bist du noch kein Stück weiter. Du träumst immer noch davon mit einem Santa Fe eine 26er zu ziehen.

Du mußt mal in der Realität ankommen.
26er heist 3,5 to Punkt. Auch mit deiner Tupperdose
3,5 to heist ML, Touareg, Land Rover u.s.w. oder du als Korea Fahrer Terracan.

Zu dem Gerede "wenn sie leer ist" gibt es nicht. Wasser und Fäkalien kann mann leer haben, Benzin nicht. Willst du am Urlaubsort jedes Handtuch erst kaufen und nachher wegwerfen? Unrelistisch.

Wir betreiben das Spiel seit mehreren Jahren, 26er, 3,5to Trailer, Touareg.
Du mußt aufrüsten oder alles vergessen.

Gruß
Günther
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  #58  
Alt 23.08.2011, 07:27
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
fahr damit auf eine Waage und du kennst das Gewicht.
...habe eine Bayliner 192 LX, die lt. Papiere 1150kg und der Trailer ca. 350kg (2T-Trailer) wiegt.

Auf der Waage mit allen Kleinteilen (Anker, Westen, Werkzeug, 3PS AB, voller Tank, etc.) kam das Boot-Trailer-Gespann auf genau 1980kg (20kg für n Kasten Bier reichten noch). Also 500kg mehr als gedacht.

Also besser wiegen und dann aussortieren
__________________
Gruss Peter
__________________________________________________ ____
Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!!
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  #59  
Alt 23.08.2011, 07:36
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Hallo,

ich habe fürs Boot einen Jeep Grand Cherokee mit 4L Maschine. Der darf 3,5to und hat gerade mal 2500,-€ gekostet. Der Spritverbrauch ist aber ähnlich wie beim Boot

LG
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  #60  
Alt 23.08.2011, 08:27
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Mein Boot liegt in Holland, ca 200km entfernt im Hafen. Ich bin beruflich sehr im Stress. Meistens habe ich nur abends nach 21.00 Zeit. Heute ist die Ausnahme, da gerade hier jemand abgesagt hat. Ich brauchte kurzfristig Hilfe, da ich merkte, dass mein bisher geplantes Vorhaben aufgrund falscher Angaben in den Bootspapieren zu scheitern drohte. Die habe ich bekommen. Vielen Dank dafür. War nicht sinnlos ! Nun ist mein Kroatienurlaub vorbei und ich war (zum Glück) aufgrund der Vorwarnungen ohne Boot dort. Eure "spekulative" Hilfe brauchte ich um abschätzen zu können, ob sich der für mich enorme Aufwand mit Nach Holland fahren, Boot rauskrahnen (geht auch schwer am Wochenende), wiegen, Boot wieder rein, nach Hause fahren überhaupt lohnt, und ob ich mit meinen 2500 kg überhaupt eine Chance habe. Mir wurde klar: Ich habe keine Chance udn kann mir das alles sparen. Also noch einmal: nicht sinnlos !, vielen Dank ! Die Sache mit meinem Auto ist durch !
Aber: Ich könnte mir einen Hyundai Santa Fe kaufen, der nach Auflastung (abderes Modell als meines und mit zusätzölicher Auflastung) 3,44 t ziehen darf. Im Moment ist also nichts mehr "kurzfrsitig". Wiegen werde ich im Herbst und euch dann mal das GEwicht, dass sich mit án Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um 3,2-3,5 dreht mitteilen. Hier ging es jetzt nur noch einmal um die Berechnung: Es kam für mich etwas Unsicherheit auf, als geschrieben wurde: "Ein 3to-Trailer an einem 3to-Auto, der 75kg Stützlast + 2990kg auf der Waage bringt, ist hinsichtlich der Anhängelast ok, hinsichtlich des Trailergewichts überladen. Aber das ist Halbwissen ..." Also habe ich noch mal nachgehakt. Da ging es nicht um Spekulationen, sondern um Fragen nach der Berechnung. Also nicht böse sein: Das mit dem Wiegen ist ein großer Aufwand für mich und dank eurer Hilfe konnte ich mir dieses sparen (da ich sowieso keine Chance hatte) und dadurch einen bis zwei Urlaubstage in Kroatien gewinnen, die ich verloren hätte wenn ich weiter an der Hoffnung mit meinem derzeitigen Hyundai ziehen zu können weiter festgehalten hätte.
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  #61  
Alt 23.08.2011, 08:57
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Ach ja Fazer:
Ich würde sogar Benzin abpumpen und den Anker ins Auto legen und auch "die Handtücher" ins Auto legen. Dann bekomme ich aber wohl Ärger mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges, dass die Personen und auch noch die 100kg Stützlast tragen muss. Also: es wird auf den Kauf einen Fahrzeuges hinauslaufen, welches 3,5 Tonnen ziehen darf (evt reichen ja auch noch die 3,44). Ob der Trailer reicht (wohl nicht, wie ich das sehe) sehe ich ja nach dem wiegen im Herbst. Wohl eher nicht ! Also auch das sinnvoll: Dann bin ich jetzt schon mal durch euch vorgewarnt ! Vielen Dank ! Wenn also jemand einen guten Heku Trailer 3,0 t gebrauchen kann: Bitte melden ! Wenn jemand einen 3,5t Trailer zu verkaufen hat: Bitte melden ! Wenn jemand gegen draufzahlen meinerseits tauschen möchte: Bitte melden !
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  #62  
Alt 23.08.2011, 08:58
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wenn Du nun noch nen bissl abwartest mit dem Autowechsel und auch hier erst einmal Fakten schaffst durch wiegen des Bootes, dann machst Du auch hier keine Investition ins Blaue hinein.

Würde dir dringend empfehlen, zuerst nur den leeren Trailer mal auf die Waage zu stellen - natürlich abgekuppelt - weil auch hier die Angaben in den Papieren nicht wirklich was sagen zur Realität.

Danach dann Boot aufladen mit normaler Ausrüstung. Wasser und Fäklien raus und Tankinhalt Benzin realistisch abschätzen. Wiegen auch wieder abgekuppelt....

Nur durch möglich exakte Daten kommst Du zu einem Ergebnis, dass Dir dann eine echte Entscheidungshilfe ist,
denn auch die Ordnungshüter verlassen sich nur auf das, was auf deren Waage steht....

Wünsch Dir viel Glück, dass Du es so hin bekommst und dann das nächste Mal mit Boot nach HR fahren kannst....
__________________
Gruß - Georg
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  #63  
Alt 23.08.2011, 09:03
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Eine alte Karre für 2500 Euro kaufen ? Damit nach Kroatien plästern ? Da hätte ich wohl noch mehr Angst, dass das Teil liegen bleibt. Würde mir das Fahren ähnlich "unentspannt" gestalten, wie mit 1000 kg Übergewicht. Außerdem müsste ich dann nicht nur einen Stellplatz für das Boot, sondern auch für das Auto suchen. Ich glaube das ich mir da lieber einen neuen Hyundai Santa Fe kaufe, der ganz legal und in den Papieren eingetragen 3,44 t ziehen darf. Trotzdem vielen Dank für den Tipp: Wenn jemand die Stellfläche hat für ein zusätzliches Auto und ggf. auch von der KFZ Technik her so viel Ahnung hat, dass er abschätzen kann, dass das Teil auch durchhält und ggf. kleine Reparaturen selber machen kann, ist das eine gute Idee.
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  #64  
Alt 23.08.2011, 09:19
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Zitat:
Zitat von Charliechen Beitrag anzeigen
Eine alte Karre für 2500 Euro kaufen ? Damit nach Kroatien plästern ? Da hätte ich wohl noch mehr Angst, dass das Teil liegen bleibt. Würde mir das Fahren ähnlich "unentspannt" gestalten, wie mit 1000 kg Übergewicht. Außerdem müsste ich dann nicht nur einen Stellplatz für das Boot, sondern auch für das Auto suchen. Ich glaube das ich mir da lieber einen neuen Hyundai Santa Fe kaufe, der ganz legal und in den Papieren eingetragen 3,44 t ziehen darf. Trotzdem vielen Dank für den Tipp: Wenn jemand die Stellfläche hat für ein zusätzliches Auto und ggf. auch von der KFZ Technik her so viel Ahnung hat, dass er abschätzen kann, dass das Teil auch durchhält und ggf. kleine Reparaturen selber machen kann, ist das eine gute Idee.
Die Karre ist bestens in Schuss und musste gerade einem defekten Tuareg nach Hause ziehen! Also da steckt man nicht drin! Dann hat die Karre von Werk aus 3,5t und das ohne jede Einschränkung!
Mein Bruder hat einen mit über 400.000km, an der Karre war noch nie was ernsthaftes. Zeig mir mal einen Santa Fe der das bringt.
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  #65  
Alt 23.08.2011, 09:53
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Zitat:
Zitat von Charliechen Beitrag anzeigen
[...]
Den Satz: "Ein 3to-Trailer an einem 3to-Auto, der 75kg Stützlast + 2990kg auf der Waage bringt, ist hinsichtlich der Anhängelast ok, hinsichtlich des Trailergewichts überladen. Aber das ist Halbwissen ..." verstehe ich nicht ! Durch die Aufschrift:
"Stützlast 75 kg" kommt es ja nicht zur Gewichtsvermehrung des Anhängers. Also ich sehe das so: Wenn Das Auto 3000 ziehen darf und der Trailer für 3000 Gesamtgewicht zugelassen ist und Boot und Trailer 3000 wiegen ist alles ok.[...]
Was ich meine ist folgendes:
Du musst auf zwei Gewichtslimits achten, nämlich das zulässige Gesamtgewicht des Trailers (bei Dir 3to) und die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs, im Moment 2,5to, zukünftig ggfs. 3,44to.
Die tatsächliche Stützlast darfst Du vom Trailergewicht abziehen (bzw. gar nicht erst mitwiegen, indem Du angekuppelt wiegst), um den Wert für die Anhängelast zu berechnen.
Für die Berechnung des zul. Gesamtgewichts hingegen ziehst Du die Stützlast nicht ab, denn das zul. GG darf ja auch nicht überschritten sein, wenn der Trailer einzeln herumsteht.

Und das alles ist Hörensagen, ich kann auf die Schnelle keine Quelle dazu finden.

Klar sehe ich eine Chance, dass Du mit einer 3,44-to-Auflastung und einem 3,5to-Trailer legal auf die Straße kommst. Ob das Sinn macht, ein Auto in dieser Dimension aufzulasten, lasse ich dahingestellt - die meisten Auflastungen, die auch vom Hersteller noch zähneknirschend eingestanden werden, bewegen sich in der 150-200kg-Klasse. Hyundai wird sich schon was dabei gedacht haben (wenn auch vielleicht nur Vertriebsunterstützung für den Terracan).
__________________
Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #66  
Alt 24.08.2011, 14:02
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an Seestern:
1)du schreibst "mit 3,5 Tonnentrailer legal" Aber ich glaube auch, dass wenn das Boot wirklich 3,0t mit Trailer wiegt, (also abgekuppelt gewogen), dass es dann auch mit dem 3 Tonnentrailer legal bewegt werden darf, weil ich hier nicht noch die Stützlast dazurechnen brauche, wenn es nur um die Trailereignung geht. Wenn es nur um die Frage nach der Eignung des Trailers geht, hat die Stützlast ja keine Bewandnis. Die ist nur wichtig bei der BErechnung der Anhängelast und somit der Eignung der Kupplung und der Zugkraft des Zugfahrzeuges
2)Ein Hyundai 2,2 Diesel Allrad darf off. 3000 kg bis 8% ziehen. Die Firma ATB Tuning
http://www.atb-tuning.de/shop/Auflas...tail-20594.htm kann den auf 3390 auflasten (habe mich mit 3,44 leichtgradig vertan)
Ich habe heute mit denen telefoniert: Ich dachte, ich bekomme Material zugeschickt, was dann eine Vertragswerkstatt einbauen kann zur Verstärkung. Aber nein ! Die meinen, dass dieses Fahrzeug mehr ziehen kann, so wie es ist. Nur wegen des Vertriebsschutzes größerer Modelle hat Hyundai es nur bis 3000 zugelassen. Die erstellen mir dann ein "EInzelgutachten" das 399 Euro kostet. Damit kann ich mir dann angeblich die 3390 eintragen lassen. Für das Einzelgutachten brauchen die nur die Fahrzeugpapiere. Es sei alles legal und habe seine Richtigkeit. Und da das Auto auch wirklich das Gewicht sicher ziehen könne, sei es auch kein Sicherheitsrisiko - Hat das wirklich alles seine Richtigkeit ?
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  #67  
Alt 24.08.2011, 14:10
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Charliechen Charliechen ist offline
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an Renebenischka: Natürlich ist mit "Karre" nicht dei Fahrzeug gemeint ! Du scheinst ja Glück gehabt zu haben und ein Superschnäppchen gemacht zu haben. Ist dann ja eine tolle Sache.
Aber ich sehe doch ein ehebliches Risiko mit einem alten unter 5000 Euro so weit zu fahren (kroatien!). Vom Verbrauch her, wäre es niemals sinnvoll als einziges Fahrzeug für mich. Als Zusatzfahrzeug fällt zusätzlich Steuern, Versicherung, regelm Tüv, Wartung etc an. Auch wenn ich es nur zum Urlaub anmelden würde bleibt Tüv und Wartung und der Aufwand des An und Abmeldens. Zudem brauche ich dann für dieses Auto zusätzlichen Stellplatz. Da lohnt es sich doch eher, wenn ich meinen Hyundai verkaufe und mir einen mit 3000 kg Anhän gelast plus Auflastung zulege, bzw. alternativ KIA Sorento mit 3,5 Anhängelast als Einzelfahrzeug. Hier bleibt auch der Verbrauch etwas unter 10 Liter.
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  #68  
Alt 24.08.2011, 14:21
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Was hat das mit den 8% zu tun? Darf man dann nur bestimmte Strecken fahren, oder wie ist das gedacht? Ein aktueller Santa Fe ist hier in Ö mit Automatik bis 2000kg, mit Schaltgetriebe bis 2200kg freigegeben. Ist immer faszinierend was man in D so ziehen darf. Obwohl >3000kg mit Santa Fe an der Kupplung ist sicher kein Spaß bei der geringsten Steigung.
__________________
LG Michael
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  #69  
Alt 24.08.2011, 14:54
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Zitat:
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1)du schreibst "mit 3,5 Tonnentrailer legal" Aber ich glaube auch, dass wenn das Boot wirklich 3,0t mit Trailer wiegt, (also abgekuppelt gewogen), dass es dann auch mit dem 3 Tonnentrailer legal bewegt werden darf, weil ich hier nicht noch die Stützlast dazurechnen brauche, wenn es nur um die Trailereignung geht. Wenn es nur um die Frage nach der Eignung des Trailers geht, hat die Stützlast ja keine Bewandnis. Die ist nur wichtig bei der BErechnung der Anhängelast und somit der Eignung der Kupplung und der Zugkraft des Zugfahrzeuges
Das sind doch alles ungefangene Fische! Wieso sträubst Du Dich eigentlich so dagegen, der Realität ins Auge zu sehen und rechnest stattdessen irgendwelche hochspekulativen, hypothetischen Scenarien vor? Eine 92er 2655 5.7 wiegt inclusive Trailer nicht 3.0 Tonnen, sondern über 3.3 ohne alles! Damit ist Dein aktueller Trailer um mindestens 10% überladen, und das kostet Geld, wenn Du erwischt wirst.
Zitat:
Zitat von Charliechen Beitrag anzeigen
Die erstellen mir dann ein "EInzelgutachten" das 399 Euro kostet. Damit kann ich mir dann angeblich die 3390 eintragen lassen. Für das Einzelgutachten brauchen die nur die Fahrzeugpapiere. Es sei alles legal und habe seine Richtigkeit. Und da das Auto auch wirklich das Gewicht sicher ziehen könne, sei es auch kein Sicherheitsrisiko - Hat das wirklich alles seine Richtigkeit ?
Dolle Wurst! Damit hast Du dann also ein Zugfahrzeug, das sich dank irgendwelcher Klimmzüge exact an der Markierung bewegt, um Dein aktuelles Boot gerade so eben legal ziehen zu können, wenn Du vor dem Transport alles überlüssige auslädst und die Tanks entleerst. Spätestens wenn Dir einfällt, daß man in Kroatien sinnvoller Weise eigentlich noch ein Beiboot mit Außenborder dabei haben sollte, fängst Du doch wieder von vorn an. Wieso kaufst Du also nicht gleich ein "richtiges" Auto, bei dem solche Spirenzchen gar nicht erforderlich sind?
Nur um es mal erwähnt zu haben: Jeder Touareg ab 2.5TDI hat ab Werk 3.5to zulässige Anhängelast bei 140-150Kg Stützlast und, soweit ich mich entsinne, nicht mal ein eingetragenes Zuggesamtgewicht. Und ohne tatsächlich mal einen Hyundai mit angehängten 3.5to gefahren zu haben behaupte ich einfach mal, daß sich ein 6-to-Touareg-Gespann vermutlich auch souveräner bewegen läßt als ein "hingelogener" Hyundai.

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
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  #70  
Alt 24.08.2011, 15:11
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Zitat:
Zitat von Charliechen Beitrag anzeigen
an Seestern:
1)du schreibst "mit 3,5 Tonnentrailer legal" Aber ich glaube auch, dass wenn das Boot wirklich 3,0t mit Trailer wiegt, (also abgekuppelt gewogen), dass es dann auch mit dem 3 Tonnentrailer legal bewegt werden darf, weil ich hier nicht noch die Stützlast dazurechnen brauche, wenn es nur um die Trailereignung geht. Wenn es nur um die Frage nach der Eignung des Trailers geht, hat die Stützlast ja keine Bewandnis. Die ist nur wichtig bei der BErechnung der Anhängelast und somit der Eignung der Kupplung und der Zugkraft des Zugfahrzeuges
2)Ein Hyundai 2,2 Diesel Allrad darf off. 3000 kg bis 8% ziehen. Die Firma ATB Tuning
http://www.atb-tuning.de/shop/Auflas...tail-20594.htm kann den auf 3390 auflasten (habe mich mit 3,44 leichtgradig vertan)
Ich habe heute mit denen telefoniert: Ich dachte, ich bekomme Material zugeschickt, was dann eine Vertragswerkstatt einbauen kann zur Verstärkung. Aber nein ! Die meinen, dass dieses Fahrzeug mehr ziehen kann, so wie es ist. Nur wegen des Vertriebsschutzes größerer Modelle hat Hyundai es nur bis 3000 zugelassen. Die erstellen mir dann ein "EInzelgutachten" das 399 Euro kostet. Damit kann ich mir dann angeblich die 3390 eintragen lassen. Für das Einzelgutachten brauchen die nur die Fahrzeugpapiere. Es sei alles legal und habe seine Richtigkeit. Und da das Auto auch wirklich das Gewicht sicher ziehen könne, sei es auch kein Sicherheitsrisiko - Hat das wirklich alles seine Richtigkeit ?
ad 1) Genau das sehe ich anders - das zul. GG des Trailers darf auch dann nicht überschritten werden, wenn der Trailer abgestellt ist und ergo keine Stützlast abgezogen werden kann. Aber wie erwähnt - Halbwissen.

ad 2) Viele Auflastungen funktionieren so. Die Anbieter finden einen TÜV-Gutachter, der das durchwinkt, und verbimmeln Dir für wenige hundert EUR ein Einzelgutachten, ohne das Fahrzeug zu sehen oder anzufassen, geschweige denn, etwas einzubauen.
Diese Klasse der Auflastungen kenne ich für meinen 5er und für einen hypothetischen C220 CDI eben um 200kg, nicht um 390kg. Aber prozentual ist der Unterschied nicht groß - 525d von 2to auf 2,2to, 220CDI von 1,8 auf 2,0to, Deiner eben von 2,0 auf 3,39to.

Zitat:
Zitat von MichaelH Beitrag anzeigen
Was hat das mit den 8% zu tun? Darf man dann nur bestimmte Strecken fahren, oder wie ist das gedacht? Ein aktueller Santa Fe ist hier in Ö mit Automatik bis 2000kg, mit Schaltgetriebe bis 2200kg freigegeben. Ist immer faszinierend was man in D so ziehen darf. Obwohl >3000kg mit Santa Fe an der Kupplung ist sicher kein Spaß bei der geringsten Steigung.
Das ist m.W. nichts Deutsches.
Manche Autos haben eine Anhängelast für unbegrenzte Steigungen, eine weitere, höhere bis 12% und noch eine weitere, höhere bis 8%. Wenn ich also mein Boot quer durch Holland ziehe, darf ich mehr ziehen als über die Alpen.
Insbesondere VW macht das gern.
Auf der Sliprampe ist sowieso alles egal, da in der Regel Privatgelände.

BMW hat mir sogar mal verraten, dass sie eine Auflastung des 5ers wohlwollend betrachten würden, wenn sie die Anhängerart einschränken können - ein Bootsanhänger ist wesentlich aerodynamischer als ein Pferdeanhänger, dieser als ein Wohnwagen. Ein Wohnwagen mit 100km/h-Zulassung stemmt schon ganz schön was gegen den Fahrtwind ...
__________________
Andreas
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Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #71  
Alt 10.09.2011, 22:39
Volker1958 Volker1958 ist offline
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Wo kommen eigentlich die hier kommunizierten Gewichte her? Ist das mehr Glauben statt Wissen? Ich habe für meine 1998er 2655 eine Wiegekarte über 2447 Kilogramm inclusive cradle. Natürlich war das Boot leer und der Tank nur halb voll.
Mein neues Auto wird ein Hyundai Santa Fe Diesel mit Schaltgetriebe, aufgelastet auf 3390 Kilogramm, geliefert November/Dezember. Das Auto habe ich nicht einfach so ausgesucht, sondern mich am alten Grand Cherokee 2,7 l Diesel orientiert. Die Daten (Länge, Radstand, Gewicht, Drehmoment) sind fast identisch. Und damit hatte ich den Kahn PROBLEMLOS nach Kroatien getrailert.

Viele Grüße
Volker

Geändert von Volker1958 (10.09.2011 um 22:45 Uhr)
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