|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Gewicht ??
Hallo ihr Lieben ! Wir haben ein Riesenproblem: Wollen unbedingt mit unserem neu gekauften, gebrauchten, BJ 92 Bayliner in den Urlaub fahren, haben aber etwas Sorge wegen des Gewichtes !
Ich habe einen Bayliner ciera 2655 und einen Heku Trailer. Fahre einen Hyndai Santa Fe (bis 8% Steigung 2500kg Anhängelast lt Fahrzeugschein//3000kg laut nachträglich angebauter Westfaliakupplung: Was gilt denn nun ?). Im Internationalen Bootsschein steht ,das Boot habe eine Verdrängung von 1950 kg. Der Trailer ein Gewicht von 550 kg leer. Also müsste es ja mit 2500 kg passen. Hier im Forum finde ich aber Angaben, dass so ein Bayliner viel mehr wiegt ? Ich glaube kaum, dass durch Ausstattung, Extras oder Ähnliches 1000 kg zusammenkommen. Habe ich irgendwo einen Denkfehler ? Kann es sein, dass im Bootsschein nur das Gewicht ohne Motor steht ? (wäre ja Quatsch, da dort ja auch als Motor der Merc. eingetragen ist ! Ich möchte das Boot wohl vorher auf dem Trailer wiegen/ aber wenn ich sowie keine Chance habe, kann ich es besser im Wasser liegen lassen, als mitten in der Saison extra rein und raus zu krahnen. Andererseits wäre es sehr schade, wenn es nicht klappt, da wir mit den Kindern sehr gerne nach Kroatien fahren würden ! Kann jemand sagen, wie hoch die Gefahr ist Ärger zu kriegen ? Was die Strafen kosten ? Darf man dann nicht mehr weiterfahren und muss das Boot stehenlassen ? Was dann ? Wie viel % darf man denn drüber sein: Ich habe mal gehört: 10% ?? Vielen Dank ! Wäre schön, wenn jemand kurzfristig antworten kann, da die Ferien schon begonnen haben. Alles sehr kurzfristig, wie immer bei mir ! Habe aus beruflichen Gründen (Landarztpraxis!) nie Zeit mich um irgendwas zu kümmern und auf einmal steht der Urlaub vor der Tür und die Kinder sehen einen mit großen Augen an ! Einen Hafenplatz und Campingplatz haben wir schon sicherheitshalber reserviert gestern. Kann ich aber noch absagen: Bleibt das Problem mit dem Gewicht ! Viele Grüße udn vielen Dank, Jürgen.
|
#2
|
|||
|
|||
Es gilt die Anhängelast im Fahrzeugschein.
Soweit ich weiß, darf man in D ab 5% Überladung nicht mehr weiterfahren Du hast aber noch die Stützlast als Polster, die wird vom Trailergewicht abgezogen Die Angaben in den Bootspapieren stimmen nie, außerdem hast Du ja noch Sprit und Ausrüstung dabei. Um das Wiegen kommst Du nicht drumherum Du kannst mal bei Hyundai nach Auflastung fragen |
#3
|
||||
|
||||
Gewicht
Mach dir mal die Arbeit , packe alles drauf was du brauchst, Fender, Leinen, Anker, Bootshaken, Verdecke u.s.w. und fahr mal auf eine Waage (Baustoffhandel o.ä). Und wenn es auch 5 EUR Kostet.
Ich sage dir, du wirst staunen. Ich habe bei meinem kleinen Boot 850 kg erwartet und es waren etwas über 1000. Und bei einem großen Boot kommt immer noch etwas dazu, hier ein Teppich, da ein Stück Holz und noch ein Ankerchen.... Das summiert sich dann in ungeahnte Höhen. Mach es mal. Sich auf einem Autobahnparkplatz von 100-200 kg Gewicht zu trennen ist nicht einfach. Schöne Grüße aus dem Westerwald Thomas |
#4
|
||||
|
||||
fahr damit auf eine Waage und du kennst das Gewicht.
Auch wenn du es wohl nicht gerne lesen wirst, aber ich denke mit 3 to wirst du mind. rechnen müssen...
__________________
servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#5
|
||||
|
||||
Zitat:
Die Sache mit der Stützlast als Polste habe ich nicht verstanden ? Ich würde nun auf eine Waage fahren und den Anhänger abkuppeln und dann nur den Hänger mit Boot wiegen. Ist das falsch ? Muss ich den Trailer am Auto lassen udn soweit vorfahren. dass nur noch der Trailer auf der Waage steht ? und dann wäre die Stützlast ja nicht als Gewicht auf der Waage, da es vom Auto vor der Waager getragen wird ? |
#6
|
||||
|
||||
abgekuppelt wiegen. Die Stützlast wird dann dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugwagen zugerechnet und kann vom zGg des Anhängers abgezogen werden.
Demnach müsst du natürlich auch aufpassen, dass du das zGg der Zugmaschine nicht überschreitest, also nicht mit 5 Personen fahren und für den Kumpel noch ein paar Sack Zement mitnehmen. greetz Frank
__________________
alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe |
#7
|
||||
|
||||
Zitat:
Ich habe nur den Trailer mit Boot gewogen. Und zur Anhänge Last deines Fahrzeugs kann ich nur sagen, das was in Fahrzeugschein steht gilt . Lass dir doch vom Tüv die 3000Kg bestätigen und eintragen, dann bist zumindest mit deinem Auto im "Grünen" Bereich!
__________________
Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell |
#8
|
||||
|
||||
Die Angabe in den Papieren kannse total vergessen.
Ich denke mal, das das Gespann Urlaubsfertig auch um die 3,3-3,5 Tonnen wiegt Unser großes Boot+Trailer wiegt laut Papieren ca 2400 Kg+500 Trailer(3,5 T Trailer)=2900 Kg.(Wenn ich mich jetzt nicht vertuh, da ich die Papiere nicht hier habe) Boot gekauft und sofort in den Urlaub gefahren, als wir in Kroatien waren meinte der Mitarbeiter vom Kran, das da locker 3,5-3,7 Tonnen am Kran hängen und dann noch 500 Kg vom Trailer ohhhh....
|
#9
|
||||
|
||||
meine 2455 aus 89 hatte mit Trailer auf der Waage 3350kg !!!
und nur die normalen Sachen an Bord.. Tank halb voll, Wasser und Abwasser leer Fahr zur Waage .. und lass Dir einen Wiegeschein austellen .. wenn Du mal angehalten wirst ( und das Gewicht ok ist ) kann es evtl. viel Diskussionen ersparen
__________________
By Karsten
|
#10
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Jürgen, ich glaube dass das nichts wird. Entweder neuer Zugwagen oder kleiners Boot. Bei einer 2655 kommst du niemals auf 2500Kg. Vielleicht ohne Trailer.. Gruß Aaron
__________________
|
#11
|
||||
|
||||
Zitat:
Wie bekomme ich denn das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens raus ? Habe ich nicht im Fahrzeugschein gefunden. Ist damit nur der Zugwagen gemeint und das Gesamtgewicht: Zugewagen plus Boot plus Trailer ? |
#12
|
||||
|
||||
Zitat:
Woher weiss ich denn die abzuziehende Stützlast ? Am Trailer und an der AHK steht ja nur die max Stützlast- das sagt ja nichts über die tatsächliche aus. Außerdem steht an der Kupplung 100kg Stützlast, am Trailer glaube ich, etwas weniger ? |
#13
|
||||
|
||||
a) würde ich den Hänger abgehängt wiegen, um das wirkliche Gewicht zu kennen,
b) ist die echte Stützlast uninteressant - in Abzug kommt die aus den Papieren.. c) es muss immer die Stützlast gerechnet werden, von dem Fahrzeug, dass die geringere hat (wenn nicht identisch) d) Das Gesamtgewicht des Fahrzeugs muss in den Papieren stehen, wo in den neuen Unterlagen weiss ich nicht, vieleicht nur im Brief, in den alten Papieren ist es im Fahrzeugschein leicht zu finden e) das ZUGGESAMTGEWICHT steht nicht in den Papieren, oftmals im Motorraum auf dem Typschild .... oder es kann dir der Händler sagen
__________________
servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
|
#14
|
||||
|
||||
Zitat:
"O.1: 2000 kg" und gan unten stand noch als Ergänzung: "O.1: 2300 bis 10% // 2500 bis 8%" da war noch keine Kupplung dran ! Die ist nun nachträglich angebaut wurden (ist aber natürlich von einer Fachwerstatt eine passende für den Hyundai Santa Fe von Westfalia=. Ich denke, so könnte es klappen: Dann die Kupplung bietet ja Verstärkungsstreben und eine "Auflastung" ist ja auch ähnlich aufgebaut, wie diese Balken der Westfalia Kupplung ?? |
#15
|
||||
|
||||
Zitat:
plus 75 kg Stützlast 280kg. plus Treibstoff und Gepäck: Das müsste klappen. Bzgl. Boot und Trailer: Wenn der Tüv mir wirklich die 3000kg eintragen würde, könnte es klappen: Denn ich kann die 75 kg Stützlastpuffer und 5% Toleranzgrenze ja noch draufsetzen und komme dann auf 3225 kg: Das müsste reichen. Nun kommt noch eine neue Zahl ins Spiel: max Gewicht des Gesamtgespannes, was ich beim Händler erfragen kann ? Aber interessiert das denn auf der Autobahn ? Wenn ich die anderen Parameter erfülle, müsste das nicht reichen ? Ich denke, wenn die mich wirklich wiegen sollten und da steht: zul. Anhängelast 3000 kg und ich habe die in etwas, müsste das doch reichen, oder ? WIe seht ihr das ? Bleibt die Hauptfrage. Trägt der Tüv mir das so einfach ein ?? |
#16
|
||||
|
||||
Es gibt keine 5% Toleranzgrenze.
Das würde ich mal ganz schnell wieder vergessen.
__________________
Gruß Hartmut
|
#17
|
||||
|
||||
[QUOTE=Charliechen;2315424] Leer steht: 1848-1941 (warum da kein eindeutiges Gewicht steht ??) /QUOTE]
weil das Fahrzeug nicht in jeder zulässigen Konfiguration gewogen wird. Es wird vom Hersteller ein Gewichtsbereich weiter gegeben für z.B. mit und ohne Klimaanlage, ein und zwei Außenspiegel. Ansonsten würde die zu übermittelnde Datenmenge ins unermeßliche steigen. Und wenn du dein Fahrzeug mit einem zweiten Außenspiegel ausstattest, würde die Information in den Papieren nicht mehr stimmen. greeetz Frank
__________________
alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe |
#18
|
||||
|
||||
HAt denn jemand Erfahrung mit dem bleibendem Hauptproblem:
Trägt der Tüv mir denn die 3000 kg der AHK in die Papiere ein ? Geht das so einfach ? Wie gesagt: Es ist eine Westfalia AHK spez. für dieses Auto, und die darf 3000 ? |
#19
|
|||
|
|||
Jürgen,
Vergess diese Harakiri-Aktion bitte ganz schnell. Du wirst kaum unter 3,5t kommen. Ich habe mal eine 268er Crownline, absolut leer kein tropfen sprit im Tank kein Zubehör gewogen. Mit Trailer 4,2t. Eine 260er Searay Sundancer mit Alutrailer 3,9t. Bis nach Kroatien mit so einem unsicheren total überladenen Schaukelgespann, dann noch mit Kind und Kegel halte ich für grob fahrlässig. Bei 10 km Landstraße bis zu nächsten Slippe würde ich noch zustimmen. Du wirst mit Sicherheit die Anhängelast und das zulässige Gesamtzuggewicht drastisch überschreiten. Wenn Du doch auf die Wage fährst lass uns das Ergebnis doch mal wissen. Über die Strafen in D würde ich mir keine Gedanken machen. Abhängen Punkte und Geld. In SLO kann Dir passiern dass Du die Papiere abgibst und erst mal tagelang da rumstehst. Und dann bist Du dankbar wenn Du für viel Geld (ohne Boot) weiterfahren dafst. Gruß Rolf |
#20
|
|||
|
|||
Der Tüv trägt nur so viel ein, wie der Hersteller (bei Dir Hyundai) freigibt.
Am Besten Du googelst mal oder fragst am Montag beim Händler. Ansonsten frag mal hier im Bayliner Trööt nach, ob jemand das gleiche Boot hat und was es wiegt |
#21
|
|||
|
|||
|
#22
|
|||
|
|||
Abgesehen von eventuellen Strafen -die in SLO oder CRO durchaus unangenehm ausfallen können, bei "Verhandlungen" mit der Rennleitung gibt es die Sprachbarriere- und von der grundsätzlichen Gefährlichkeit des Unternehmens gibt es auch noch den Punkt Versicherungsschutz, im Falle des Falles kann die Gewichtsthematik da entscheidend werden.
|
#23
|
||||
|
||||
Moin,
wenn in Deinen Papieren 2500 kg steht dann ist da auch Schluss. Die AHK von Westfalia wird auch in anderen Modellen verbaut, z.B. bei den Allrads, diese dürfen 3000 kg ziehen.
__________________
Gruss Vestus |
#24
|
||||
|
||||
mir ist auch klar-
wenn ich nur 2500 ziehen darf, werde ich nicht mit 3500 fahren ! Ich wollte nur wissen, wie die Chancen stehen und ob es sich überhaupt lohnt das Boot, welches hier im Wasser steht zum Wiegen zu krahnen. Wenn ich die Einträge lese, kann ich es wohl vergessen, in den Schein 3ooo kg zu bekommen. Und unter 3000 kg werde ich das Gespann wohl auch nicht bekommen. Dann kann ich es besser gleich im Wasser lassen und die Sache vergessen. Schade !! Wenn jemand noch eine Idee hat, kann er noch mal antworten. Man kann den Wagen auf jeden Fall auflasten lassen- aber ich habe ja nun einmal die AHK von Westfalia und habe gehofft, dass das als Auflastung bis 3000 durchgeht- evt kann man ja doch noch irgendwie eine Auflastung hinbekommen, indem noch zusätzliche Verstärkungen eingebaut werden ? Kennt sich jemand damit aus ? Kennt jemand eine Firma in Nord oder Westdeutschland, da das kurzfristig machen kann ? (Ist jetzt wohl alles zu kurzfristig?) |
#25
|
||||
|
||||
Vielleicht hilft Dir das weiter:
http://www.atb-tuning.de/shop/Hyunda...-45,655-23.htm nicht verwandt oder verschwägert, bekomme auch keine Provision.
__________________
Gruss Vestus |
|
|