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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #51  
Alt 21.10.2013, 20:07
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Zitat:
Zitat von wiwe27 Beitrag anzeigen
Aus aktuellem Anlass folgendes Update:

Seit kurzem wird bei der DEKRA bei Anhängern eine nicht funktionierende oder fehlende und zugleich vorgeschriebene Lichteinrichtung als erheblicher Mangel gewertet und somit bekommt man dann keine Plakette mehr!


War ja wohl nicht 1 Mangel?
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  #52  
Alt 21.10.2013, 20:17
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Zitat:
Zitat von Hobie Beitrag anzeigen
War ja wohl nicht 1 Mangel?
Richtig gezählt!

Aber jeder der beiden Mängel wird als erheblich eingestuft (siehe das E in Klammern dahinter!) und somit bekommt man auch bei einem dieser beiden Mängel keine Plakette!

Gruß
Wilfried
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  #53  
Alt 21.10.2013, 22:48
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Zitat:
Zitat von wiwe27 Beitrag anzeigen
Aus aktuellem Anlass folgendes Update:

Seit kurzem wird bei der DEKRA bei Anhängern eine nicht funktionierende oder fehlende und zugleich vorgeschriebene Lichteinrichtung als erheblicher Mangel gewertet

Gruß
Wilfried

Ist seit 2013 so und nicht nur bei der DEKRA.
Ebenso müssen neu zugelassene Trailer nun über ein Rückfahrlicht verfügen.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #54  
Alt 21.10.2013, 23:43
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Mal eine Frage:
Wenn ich nur eine 7 Poplige Steckdose habe, gibt es kein Rückfahrlicht
an meinem Auto. Dann gibt es auch keines am Hänger.
Hatte die gleiche Diskussion mit einem TÜV Prüfer.
Hatte für einen Nahbaren einen neuen Hänger beim Tüv vorgeführt,
mit Adapter von 7 Auf 13 Pohle.

Hab den Hänger abgehangen, habe ihn hingestellt und gesagt,
hol Dein Messgerät und teste den Hänger, oder euer Zugfahrzeug.
Ich führe den Hänger vor, nicht das Fahrzeug oder Gespann.

Er hat dann abgewunken und den Stempel draufgeklebt.

zum Thema Tüv Bericht:
Eine nicht funktionieren Kennzeichenbeleuchtung ist eigentlich ein geringer Mangel. (nicht sicherheitsrelevant)
Eine fehlende in jedem Fall ein erheblicher. Da hat der Prüfer keinen Spielraum. Verstoß gegen STVO

Nebelschlussleuchte erheblicher Mangel ? Das ist bis jetzt noch im ermessen des Prüfers.

An einem Bootstrailer fehlte seitlich ein Katenauge. ( abgefallen)
Einziger Mangel und durchgefallen.

Ich hatte mal eine Ford Escort. dort rastet nach dem abziehen
des Zündschlüssels das Lenkradschloss nicht ein.
Einziger Mangel und durchgefallen.

Ich könnte noch Stundenlang weiter schreiben....

Grüße Frank.
PS
In Zukunft planen die TÜV Organiesatoren für 2014 alle Fahrzeuge nur noch mängelfrei durchzulassen.
Auch geringe Mängel führen dann zum durchfallen. Hintergrund ist eine erhebliche Zahl von Leuten,
die diese geringen Mängel nicht beseitigen lassen. Das will das Ministerium nun auch umsetzen.


Geändert von corvette-gold (22.10.2013 um 00:06 Uhr)
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  #55  
Alt 22.10.2013, 07:31
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Nebelschlussleuchte erheblicher Mangel ? Das ist bis jetzt noch im ermessen des Prüfers.
Nein, eber nicht mehr! Da gibt es keinen Ermessensspielraum, sondern es ist nach neuesten Bestimmungen ein erheblicher Mangel und damit ist der Hänger durchgefallen, so wie es alaska auch schrieb.

Gruß
Wilfried
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  #56  
Alt 22.10.2013, 09:22
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Moin

Ich habe letztens aus Zeitnot unser Auto vor dem Tüv nicht kontrolliert.

Beide Standlichtbirnen vorne und die Nummernschildbeleuchtung funzte nicht. Plakette habe ich trotzdem bekommen.

Ich denke, es hängt viel mit der Kulanz des Prüfers zusammen. Ob er darf oder nicht ist da fast egal. Mir kommt es so vor, als ob es mehr mit dem Wollen zu tun hat.

Gruß uwe
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  #57  
Alt 22.10.2013, 09:29
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Zitat:
Zitat von brother-uwe Beitrag anzeigen
Moin

Ich habe letztens aus Zeitnot unser Auto vor dem Tüv nicht kontrolliert.

Beide Standlichtbirnen vorne und die Nummernschildbeleuchtung funzte nicht. Plakette habe ich trotzdem bekommen.

Ich denke, es hängt viel mit der Kulanz des Prüfers zusammen. Ob er darf oder nicht ist da fast egal. Mir kommt es so vor, als ob es mehr mit dem Wollen zu tun hat.

Gruß uwe
naja dann steht es auch nicht in deinem Bericht.

durch das neue Computersystem ist dem Prüfer ja die Entscheidung abgenommen.
Er trägt die Mängel ein und das System sagt ihm zugeteilt oder nicht.

Wenn er natürlich Mängel nicht einträgt und man versichert ihm dass dies sofort erledigt wird, dann hat man auch keine Mängel.
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  #58  
Alt 22.10.2013, 09:30
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Kann ich garnicht sagen, ob es drinsteht. Was für mich gezählt hat, war die Plakette. Müsste ich mal nachschauen.

Gruß Uwe
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  #59  
Alt 22.10.2013, 11:21
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen

PS
In Zukunft planen die TÜV Organiesatoren für 2014 alle Fahrzeuge nur noch mängelfrei durchzulassen.
Auch geringe Mängel führen dann zum durchfallen. Hintergrund ist eine erhebliche Zahl von Leuten,
die diese geringen Mängel nicht beseitigen lassen. Das will das Ministerium nun auch umsetzen.
Das ist doch schon heute so.
§29 STVZO, Satz 3
Zitat:
Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, so kann abweichend von Satz 1 die Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist.
Hier die Anlage VIIIa "Durchführung der HU".

Mir hat der Prüfer im April gesagt, dass Fahrzeuge älter als 7 Jahre grundsätzlich nur mit mind. einem geringen Mangel die Plakette
erhalten sollen. Grund wäre, dass Fahrzeuge diesen Alters immer einen
geringen Mangel hätten.
Eine Bestätigung hierfür von anderer Seite habe ich allerdings nicht erhalten.
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  #60  
Alt 22.10.2013, 11:31
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Mein Auto ist jetzt 13 äjahre und ich hab 3 geringe Mängel die vermutlich beim nächten TÜV nicht mehr als gering durchgehen (reparatur teruer als Fahrzeugwert) und mich dazu zwingen mir ein anderes Gefährt zu suchen
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  #61  
Alt 22.10.2013, 11:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Mein Auto ist jetzt 13 äjahre und ich hab 3 geringe Mängel die vermutlich beim nächten TÜV nicht mehr als gering durchgehen (reparatur teruer als Fahrzeugwert) und mich dazu zwingen mir ein anderes Gefährt zu suchen
Seit das alles in der EDV gespeichert wird, sehen die Prüfstellen mit welchen
geringen Mängeln du die Plakette zuvor erhalten hast.
Wenn du dann zwei Jahre später wieder damit ankommst, also die Mängel
in 24 Monaten nicht abgestellt hast, ist es naheliegend diese als erheblichen Mangel einzustufen.
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  #62  
Alt 22.10.2013, 11:40
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Seit das alles in der EDV gespeichert wird, sehen die Prüfstellen mit welchen
geringen Mängeln du die Plakette zuvor erhalten hast.
Wenn du dann zwei Jahre später wieder damit ankommst, also die Mängel
in 24 Monaten nicht abgestellt hast, ist es naheliegend diese als erheblichen Mangel einzustufen.
die Geringen Mängel würden eine Reparatur von knapp 1000€ machen.

bei einem Fahrzeugrestwert von < 500€ (Fahrzeug wird nicht mal in der Schwacke liste mehr geführt) ist mir das auch zu viel.
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  #63  
Alt 22.10.2013, 13:06
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Das ist doch schon heute so.
§29 STVZO, Satz 3


Hier die Anlage VIIIa "Durchführung der HU".

Mir hat der Prüfer im April gesagt, dass Fahrzeuge älter als 7 Jahre grundsätzlich nur mit mind. einem geringen Mangel die Plakette
erhalten sollen. Grund wäre, dass Fahrzeuge diesen Alters immer einen
geringen Mangel hätten.
Eine Bestätigung hierfür von anderer Seite habe ich allerdings nicht erhalten.
Ich frage mal nach und mache mich schlau
Grüße
Frank
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  #64  
Alt 22.10.2013, 13:08
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Seit das alles in der EDV gespeichert wird, sehen die Prüfstellen mit welchen
geringen Mängeln du die Plakette zuvor erhalten hast..
Nur haben TÜV Dekra GÜS GTÜ keine gemeinsammen Schnittstellen
Grüße
Frank
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  #65  
Alt 22.10.2013, 20:49
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Das ist doch schon heute so.
§29 STVZO, Satz 3


Hier die Anlage VIIIa "Durchführung der HU".

Mir hat der Prüfer im April gesagt, dass Fahrzeuge älter als 7 Jahre grundsätzlich nur mit mind. einem geringen Mangel die Plakette
erhalten sollen. Grund wäre, dass Fahrzeuge diesen Alters immer einen
geringen Mangel hätten.
Eine Bestätigung hierfür von anderer Seite habe ich allerdings nicht erhalten.
Ich fahre ein Auto, daß jetzt 10 Jahre alt ist und bei allen bisherigen HU ein "ohne Mängel" bekommen hat.
Die HU wurde allerdings immer bei der zuständigen Werkstatt (Subaru Schmitt in Düren-Stockheim) vorgenommen. Kosten für Reparaturen zur Erlangung der "ohne Mängel"-Wertung sind bis heute nicht angefallen. km-Stand bis heute 180.000 km, die nächste HU ist im März 14 fällig, ich werde berichten.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #66  
Alt 22.10.2013, 23:40
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Hallo nagel laß dich mal nicht verückt machen wegen der Nebelschulz,die unwichtigste Leuchte am ganzen Gespann/Fahrzeug.Nebelschlußleuchten wurden anfang der 80er an allen Fz.verbaut,ab 84 Vorschrift.Bei Anhänger ab Bj92 Vorschrift neuerdings heist also nachrüsten oder wie bei dir der Anschluß Klemme 2 an der Steckdose aktivieren.Die billigste Variante ist vom ankommenden Draht der Nebelleuchte auf KL2 zu gehen dann hast du bei Nebel aber dein Boot angeleuchtet und das nervt bestimmt.die 2te ist folgende du kneifst den ankommenden Draht am Fz vor dem Stecker ab,legst ihn auf KL.2 in der Dose"2 ist bei 7 Pol oder 13 Pol gleich"und gehst über den Schaltkontakt 2a an den Nebelschlußabschaltung zurück auf deinen Stecker am Rücklicht so schaltest du die Nebelschlußleuchte am FZ ab im Anhängerbetrieb und ohne Anhänger funktioniert sie ganz normal am Fz.Hat die Dose keinen Abschaltkontakt musst du eine neue montieren.solltest du dabei ins schleudern kommen melde dich das kriegen wir schon hin

Gruß waterlover53
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