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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 15.03.2012, 09:46
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nagel254 nagel254 ist offline
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Standard Tüv frage - Bootstrailer- Nebelschlussleuchte

Moin,
ich habe folgene frage. Mein Bootstrailer hat eine nebelschlussleuchte die aber von meinem pkw nicht angesteuert wird. Nun meine frage. Kann ich die nebellampe schwarz abkleben und dann zum tüv fahren? So Quasi " keine verhanden") Da die ja keine pflicht sind sondern nur funktionieren müssen enn verbaut , müsste es doch gehen -oder?

Hat jemand erfahrung?

Danke im voraus!
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  #2  
Alt 15.03.2012, 09:51
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
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Wenn 'se dran ist - muss 'se gehen. So hat man es mir bei meinem lütten Trailer erklärt.

Wolfgang
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  #3  
Alt 15.03.2012, 09:51
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floka.floka floka.floka ist offline
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Soweit ich mich erinnere kann, hies es einmal das alle am Fahrzeug verbauten Leuchten auch funktionieren müssen
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Grüße Richard
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  #4  
Alt 15.03.2012, 09:54
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Wenn sie aber abgeklebt ist und nicht mehr als nebbler zu erkennen ist?
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  #5  
Alt 15.03.2012, 09:58
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die leuchte soltle funktionieren da würd ich mal schauen warum sie nicht funzt.

hier mal die Steckerbelegung der Dose. Vielleicht kannst du ja messen.
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  #6  
Alt 15.03.2012, 09:59
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Warum wird sie denn nicht aktiviert vom Auto ?

Verkabelung in der Steckdose nicht OK ?
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  #7  
Alt 15.03.2012, 10:01
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Hab grad nachgeschaut. Die Nebelschlussleuchte ist beim Anhänger Pflicht.
somit muss sie auch funzen
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  #8  
Alt 15.03.2012, 10:02
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
.... Da die ja keine pflicht sind sondern nur funktionieren müssen enn verbaut , müsste es doch gehen -oder? ...
Du hast die Frage ja schon selbst beantwortet, denke ich. Wenn verbaut - muss sie funktionieren.

Wolfgang
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  #9  
Alt 15.03.2012, 10:02
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hab grad nachgeschaut. Die Nebelschlussleuchte ist beim Anhänger Pflicht.
somit muss sie auch funzen
Was man alles nicht weiß

Danke !!
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Grüße Richard
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  #10  
Alt 15.03.2012, 10:03
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verkablung ist ok- ist eine nachgerüstete von westfalia - der kabelbaum war so ein fertiger " anstecken und fertig! aber leider kommt kein kein saft an .
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  #11  
Alt 15.03.2012, 10:04
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nagel254 nagel254 ist offline
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
Was man alles nicht weiß

Danke !!
Diese müsste aber eine neue Regelung sein! Kann mir nur vorstellen das ab einem bestimmte datum der neuzulassung sie dran sein müssen!
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  #12  
Alt 15.03.2012, 10:05
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
verkablung ist ok- ist eine nachgerüstete von westfalia - der kabelbaum war so ein fertiger " anstecken und fertig! aber leider kommt kein kein saft an .
Deswegen sollste ja mal nachmessen ob es am Wagen oder am Hänger liegt....und dann auf Fehlersuche gehen.
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Grüße Richard
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  #13  
Alt 15.03.2012, 10:05
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hab grad nachgeschaut. Die Nebelschlussleuchte ist beim Anhänger Pflicht. somit muss sie auch funzen
Volker, ich habe meinen Heinemann BA25 in 2011 neu zugelassen/TÜV machen lassen. Er hat definitiv KEINE Nebelschlußleuchte und es gab keine Probleme.

Wolfgang
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  #14  
Alt 15.03.2012, 10:08
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hier ein Link von Hella

auf seite 37 ist es beschrieben

http://www.hella.com/hella-com/asset...rschriften.pdf
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  #15  
Alt 15.03.2012, 10:12
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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wenn das auto vor baujahr 1990 ist, hat es gar keine nebelschlussleuchte - und damit kann am hänger der nach baujahr 1990 ist und eine nebelschlussleuchte hat auch gar nichts leuchten.

als ich mit bulli (vor 1990) und wohnwagen (nach 1990) beim tüv war - war der prüfer deshalb auch sehr einsichtig als am wohnwagen die leuchte dran war aber nicht gehen konnte.

logisch - oder ?
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

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  #16  
Alt 15.03.2012, 10:14
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hier ein Link von Hella

auf seite 37 ist es beschrieben

http://www.hella.com/hella-com/asset...rschriften.pdf

Und hier ein Auszug aus der StVZO

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php

Gruß Werner
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  #17  
Alt 15.03.2012, 10:14
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Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
Volker, ich habe meinen Heinemann BA25 in 2011 neu zugelassen/TÜV machen lassen. Er hat definitiv KEINE Nebelschlußleuchte und es gab keine Probleme.

Wolfgang
in meinem Link steht noch etwas von Hängerkategorien eventuell ist deiner einer anderen Kategorie zugeordnet.
Darüber hab ich jetzt auf die schnelle nichts gefunden.
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Gruß Volker
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  #18  
Alt 15.03.2012, 10:15
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ok, angenommen ich bekomme sie nicht zum leuchten und fahre trotzdem zum tüv, wird die plakette verwehrt oder als geringer mängel abgetan? Bitte keine mutmaßungen sondern erfahrungen posten-Danke
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  #19  
Alt 15.03.2012, 10:19
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Wie oben schon erwähnt:

Lampe dran = und sie muss funktionieren, wenn nicht bekommste keine Plakete.
Und ich denke nicht das einfaches Überkleben, auch nicht beim GV-TÜV, die ganze Sache ausser Kraft setzt.

Am Auto kannste ja auch keine Nebelscheinwerfer einfach mal eben zukleben wenn die die Defekt sind.
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Grüße Richard
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  #20  
Alt 15.03.2012, 10:21
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Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
Volker, ich habe meinen Heinemann BA25 in 2011 neu zugelassen/TÜV machen lassen. Er hat definitiv KEINE Nebelschlußleuchte und es gab keine Probleme.

Wolfgang
Bin zwar kein Wiki-Fan,
schau aber mal rein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #21  
Alt 15.03.2012, 10:22
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alaska alaska ist offline
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Ich war letzte Woche mit zwei 750kg Anhängern zur HU bei der DEKRA.
Beleuchtung hatte ich zuvor geprüft, alles ok. Die NSL hatte ich vergessen.
Natürlich hat die der Prüfer geprüft, natürlich ging die nicht.
Am Zugfahrzeug ging die auch nicht.
Nach seiner Aussage ist die NSL seit 1992 vorgeschrieben.
War dann ein "geringer Mangel", HU bestsanden.
Am nächsten Tag war ich mit Anhänger Nr. 2 dort und hatte den
gleichen Prüfing. Hab ihm das erklärt, dass der Fehler am Zugfz. liegt.
NSL wurde nicht geprüft, HU ohne Mangel bestanden.
Nächsten Monat muss ich mit dem Bootstrailer hin.

Auto war bereits in der Werkstatt, warum die NSL nicht gehen ist noch
ungeklärt.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #22  
Alt 15.03.2012, 10:23
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
ok, angenommen ich bekomme sie nicht zum leuchten und fahre trotzdem zum tüv, wird die plakette verwehrt oder als geringer mängel abgetan? Bitte keine mutmaßungen sondern erfahrungen posten-Danke
Repariere das Teil und gut ist.



http://www.neelix.de/17stvo.html

Wie viele Links brauchst du noch ?

Gruß Werner
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  #23  
Alt 15.03.2012, 10:34
Frank63 Frank63 ist offline
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Ich war letztes Jahr mit meinem Trailer (Bj '93) beim TÜV.
Diesmal fiel dem Prüfer die fehlende NSL auf, die noch nie verbaut war.
Musste ich doch glatt nachrüsten um die Plakette zu bekommen.
Und obwohl ich Begrenzungsleuchten an der Lichtleiste habe, bestand der Kollege auf weiße Reflektoren nach vorne auf den Kotflügeln.
Irgendwas ist ja immer...

Gruß,
Frank
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Wenn`s einfach wär, könnt`s ja jeder...
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  #24  
Alt 15.03.2012, 11:13
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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…….mir hat mal ein netter TÜV..ler:
eine private Unterlage gegeben.. (1 Blatt..)
wo alle Maße, Abstände von Leuchten; vorgeschriebene Ausrüstung; Datum: ab wann was Vorschrift war, usw. gegeben,
hatte er selber zusammengestellt; da rel. viele Änderungen in Jahrzehnten….


Trailer:
Nebelschlussleuchte: seit 01.01.1991
(habe selber nen alten Trailer, der paar Jahre vorher zugelassen wurde; hatte da die Nebelschlussleuchte nachgerüstet.)

Dein Kfz: da ist das: Stift „2“; egal ob 7; oder 13-polig.

Vor Datum: (xx. 1991) wars freigestellt; da konnte man den Stift 2: ggf. als: „Laden der Batterie im Wohnwagen benutzen.
Schon lange nicht mehr zulässig…..

Darum wurde ja dann: 13-pol Dosen: eingeführt; um solche Sachen versorgen zu können…

Also: prüf mal an deinem Kfz: ob da Spannung anliegt; (Masse, Stift 2: ) bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte..

Alte Trailer: hatten manchmal vor diesem Datum: ein 6-poliges Kabel; wo der „2“ nicht verkabelt war…
__________________
Grüße von Herbert
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  #25  
Alt 15.03.2012, 11:24
Benutzerbild von xxeenn
xxeenn xxeenn ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Bin zwar kein Wiki-Fan,
schau aber mal rein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte

Hatte gerade denselben Link kopiert.

Wir haben vor 2 Jahren einen Trailer ohne Papiere restauriert und neu angemeldet / zugelassen.
Da er somit EZ 2010 war, MUSS er eine Nebelschlussleuchte haben, so Aussage TÜV-Nord.



Zur eigentlichen Sache:
Lampen, die angebaut sind, müssen auch funktionieren!
Ansonsten, wenn sie nicht Pflicht bei dir ist (vor EZ 1991), bau sie doch einfach ab...


LG
Jan
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