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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#51
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Zitat:
überseht Ihr da nicht dass der Preis von 2428 € für das komplette Gespann und nicht nur für den Trailer ist? Dem kann man nur zustimmen
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Gruß an alle Werner |
#52
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Ich würde den Verkäufer auffordern, den ersteigerten Trailer Bj. 1994 im Tausch gegen den alten Trailer herauszugeben, ersatzweise die Rückabwicklung des Vertrages. Alternativ Strafanzeige wegen Betrug, Hinweis ans Finanzamt und an Ebay wegen vermutetem gewerblichen Handel und Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Rückabwicklung. |
#53
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Moin
Und mal wieder die Typische Verwechslung in den Papieren. Es steht da immer nur das Datum der Erstzulassung und nie ein Baujahr. Jedoch schreiben alle Baujahr. Demnach kann man fast 90% aller Verkäufer stornieren. Solange der Anhänger gesund ist ist da auch kein Problem. Reifengrößen werden heute auch nicht mehr alle zugelassenen im Schien eingetragen, da muß der Händler in die Typenliste (ebenfalls TÜV Und grüne) schauen, wes geht. In der alten Bertiebserlaubnis steht das Baujahr, denn die gehört zum Fahrzeug, auch schon früher beim Folgekennzeichen.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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#54
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und Verkäufe und damit einhergehenden Ummeldungen genau weiß, was ein Baujahr und was eine Erstzulassung ist. Nun gehe ich auch mal vorsichtig von einer bewussten Täuschung aus. In dem Fall ist es immer besser, vorher das BF zu befragen, ob dieser Kauf Sinn macht. Ich denke hier hätten einige anhand der Fotos schon gewarnt.
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#55
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Mal ehrlich wer ungesehen auf so einen Müll klickt und sich des Risikos nicht bewußt ist ist selbst schuld!
Und wenn ich lese Anwalt, Staatsanwaltschaft und Polizei kriege ich das Kotzen Was soll den so ein Trailer von 94 Wert sein? 500€??? Und ein 69 er 250€??? Lass Dir 200€ ausbezahlen und die Kirche im Dorf GR |
#56
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Wenn du mir einen 94er 2-to Trailer für 500,- Euro verkaufst, nehme ich bitte vier Stück.
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#57
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Wenn sie genau so lange TÜV haben, nehme ich 10 Stück Bj.69 für 250,-€ / Stück...
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gregor |
#58
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Das ist ein schönes Beispiel warum ich noch nie was gebrauchtes verkauft habe ohne das sich der Käufer den Gegenstand vorher angesehen hat, umgekehrt gilt das genauso, wenn ich für 2480€ ein altes Boot mit Trailer ersteigere und schau mir das Teil vorher nicht an da muss ich damit rechnen das es einfach nicht unbedingt meinen Vorstellungen entspricht. Immer vorher schauen......ist einfacher als hinterher nach dem Kadi zu schreien
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Gruß Martin Ein Kleiderschrank ist ein Möbelstück in dem Frauen die nichts anzuziehen haben ihre Kleider aufbewahren.
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#59
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Tatsache ist dennoch, dass der Käufer den Gegenstand anhand der Ebay-Beschreibung erworben hat und auf diese muss er sich verlassen können. Ist die Beschreibung bzw. der Vertrag diesbezüglich falsch hat er eben ein Herausgaberecht auf den lt. Vertrag erworbenen Gegenstand. Im bezeichneten Fall ist dies nun mal ein Trailer Bj. 94 und nicht Bj. 69. Ob der Verkäufer bewußt getäuscht hat, kann nur vermutet werden. Anhand der übergebenen Papiere ist die Wahrscheinlichkeit aber sehr groß, daß er das tatsächliche Baujahr kannte. Wenn jemand heute ein neues Boot kauft und der Vertrag weist einen Trailer Bj. 2012 aus, er ist aber tatsächlich aus 2001 aber mit EZ 2012, würde sicher niemand sagen, was solls, hättest bei einem anderen Händler gekauft, lass Dir 100 € geben usw. Es ist schon erstaunlich wie gutmütig viele User hier schreiben, wenn ANDERE betroffen sind. Würde es sie selbst betreffen, würden sie sich wahrscheinlich die Augen ausweinen und ebenfalls hier um Rat fragen................. ach nein ----> würde denen ja niiiiieeeeeee passieren Der Verkäufer der Euch versucht zu bescheixxen wartet schon Leute, macht Euch bewußt, daß Jeder auf so einen Verkäufertroll reinfallen kann! Jeder, der nach so einem Kauf nichts unternimmt, motiviert solche Trolls genauso weiter zu machen.
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#60
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Ebay ist dazu geboren, sich die Sachen gerade NICHT vorher anzusehen und auf Beschreibungen zu vertrauen.
Ansonsten schaue ich in die Zeitung und fahre zu den Verkäufern hin. Dann will ich aber bei Gefallen auch die Kohle auf den Tisch legen und gleich mitnehmen können.
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#61
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und dann noch beim Finanzamt denunzieren! -es lebe der "Gutmensch" Kaufberatung imsollte vor dem Kauf stattfinden,wenn man nicht in der Lage ist,sowas selber einzuschätzen! Ich finde dieses Gejammer hinterher lächerlich. Und noch viel schlimmer sind einige Ratschläge aus der Glaskugel wenn es um "Rechtsberatung" geht!-auch da wäre der Gang (oder das Telefonat) mit einem Fachmann(Anwalt) wohl eher angebracht!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben Geändert von bootsmann (20.08.2012 um 12:08 Uhr) |
#62
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@Pillemann
mal ganz ehrlich und ohne den Finger in die offene Wunde zu legen. Das hätte man doch alles vermeiden könnnen. Wenn man etwas gebrauchtes kauft, schaut man doch bei der Abholung, ob alles seine Richtigkeit hat und zahlt wenn alles okay ist den vereinbarten Kaufpreis. Das hat dein Sohn leider nicht getan. Es sei ihm eine Lehre.... Mir kommt es so vor, als wenn hier jetzt die Nachlässigkeit des Käufers auf den Verkäufer abgeschoben werden soll. Also ein Haar in der Suppe zu finden. Als Verkäufer (mal unterstellt er hat Baujahr und Erstzulassung verwechselt) würde mich ein solches nachkarten auch äußerst abnerven. Was sich mir nicht richtig erschließt, wo lag bei dem Kauf eigentlich dein Fokus? Ging es dir primär um den Trailer oder um das Boot? Wenn es um das Boot ging, ist doch der Trailer ziemlich egal, ob 94 oder 69 beides alte Dinger. Wenn ich hier lese Betrugsanzeige, Finanzamt usw. muß man sich ja als Verkäufer überlegen, bei jedem Verkauf seinen Rechtsanwalt zu beauftragen, um eine Verkaufsangebot gegen zu lesen. Ich würde mal die Kirche im Dorf lassen, aber wir leben ja in einer Zeit, wo es smart ist, seine Dinge über den Rechtsweg durchzusetzen. Wenn ich der Verkäufer wäre, könnest du mir das Teil zurückbringen und gut is. Aber wahrscheinlich, willst du dann noch deine Benzinkosten ersetzt haben.
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#63
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Hallole,
im Prinzip geht es hier doch um zwei Dinge: eine Einschätzung des Angebotes und seiner Beschreibung. Die scheint mir wie anderen eigentlich sehr o.k. Auch auf Mängel am Trailer wird hingewiesen (bei guter Funktion - scheint ja auch zu passen, hat ja auch TÜV) Nach Anschauen der Bilder wäre ich allerdings nie auf den Gedanken gekommen, dass der Trailer 94 gebaut ist. Auch nicht dass er 2000€ Wert sei, sondern allenfalls, dass ein Neuer ca. 2000 kostet (stimmt ja auch ungefähr). Die Falschangabe mit Baujahr/Zulassung. Dass der Verkäufer dies überall und auch in den Vertrag schreibt spricht meines Erachtens eher für Nachlässigkeit statt Absicht. Hier ist der Fall einfach: man kann auf Nachbesserung mit Frist bestehen, da dies nicht möglich ist auf Preisminderung oder Rückabwicklung. Bei den Verfahren kann ein Anwalt helfen. Ein Problem dabei ist, dass ja eine Übergabe erfolgte, im Vertrag vermutlich "wie besehen" steht und über evtl. Absprachen bei der Übergabe nichts bekannt ist. Persönlich erscheinen mir aber die Gebote eigentlich viel zu hoch für ein Boot in höchst fragwürdigem Zustand.
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#64
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Zitat:
Mit der Angabe, dass der Trailer Baujahr '69 ist, wäre das Gesamtpaket keine 1000,- Euro wert gewesen.
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#65
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Zitat:
Gruß Stephan |
#66
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Hast du mal einen gebrauchten Trailer gekauft?
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#67
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ein 2 to Tandem Trailer aus 94 sehe ich aber auch bei 1500€
Gruß Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran |
#68
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Hallole,
er meinte 1500€ mehr Wert, also vlt. 2000€ damit noch 500€ fürs Boot bleiben (bei dem ja vermutlich nur die Schale noch nutzbar ist). Da wir auch kürzlichen einen Trailer verkauft haben bin ich durchaus froh, dass die Dinger wertbeständig sind. Am Gestell geht ja auch nicht wirklich etwas kaputt. ABER: ein guter Preis setzt doch wie bei uns einwandfreie Verzinkung, fast neue Lager und Achse, gewartete Bremsen und ein kürzlich ersetztes Zugmaul voraus. Dann ist ein hoher Preis gerechtfertigt, gleich ob der Trailer 10 oder 30 Jahre alt ist. Der Zustand ist dann gleich. Bei dem Trailer auf den Bildern hätte es da meines Erachtens aber einiges zu fragen gegeben, besonders wenn man auf den hohen Wert des Trailers spekuliert und das Boot nur als Dreingabe will. Immerhin weist der Verkäufer darauf hin, dass sie am Trailer und Boot erstmal gebastelt haben und den Motor jetzt nicht zum Laufen bringen, weshalb das jetzt alles weg soll. Geändert von horstj (20.08.2012 um 13:37 Uhr) |
#69
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der Küfer hat ohne Arglist Zulassung und Betriebserlaubnis herausgegeben. Die hätte, wenn denn das so wichtig ist, der Käufer vor Ort prüfen können.
Ob 1989 oder 1994 das Baujahr sind, wer will das wissen. Vielleicht gehört die Betriebserlaubnis gar nicht zu dem Trailer? Bei den Alöterkategorein spiel die Funktion eine grössere Rolle als das Baujahr. Ich als Verkäufer würde dem Sohnemann nicht erstatten. Cheers, Lucky |
#70
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Also ich sehe einen 94er 2To Trailer auch bei 1500 € aber der alte Trailer sowie das Boot haben ja nunmal auch einen Wert auch wenn es ein absolutes Bastelboot ist.
Ich sehe das Boot und den Trailer irgendwo zwischen 1500-2000 € vielmehr wird es wohl nicht Wert sein. Ganz Unschuldig ist hier der Käufer aber auch nicht zumal er vor Ort hätte alles prüfen können und sodann vom Kaufvertrag hätte zurücktreten können. Diese Aufgabe hatte er seinem Sohn übertragen. Ich würde nunmal davon ausgehen das ich eine solche Geschäftliche Transaktion jemanden nur Übertrage der auch über die nötige Fachliche und Sachliche Kompetenz verfügt. Wie schon oft hier beschrieben hat der Käufer nun ja die möglickeit auf eine Rückabwicklung (sofern noch keine Arbeiten begonnen wurden). Am ende kann es allerdings auch zum Vergleich kommen und die einzigen die Verdienen sind die Anwälte und Richter. Ich würde abwägen ob das der Stress Wert ist. Gruß Stephan
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#71
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andererseits kommt es bei so einem Projekt nicht auf 500€ an.
Um die Kiste wieder voll auf Vordermann zu bringen werden sicherlich 2-4 Tausender den Besitzer wechseln. Aber dann hat er ein Boot dass er gut kennt und läuft. Auch der Trailer wird noch bei guter Pflege weitere 20 Jahre laufen ! Nicht desto trotz würde ich dem Verkäufer noch mal ein wenig auf die Füsse stehen. Er wollte ja ein "Bastelobjekt" bei dem er sich austoben kann. Das machen viele so und ist auch völlig in Ordnung. Gruß Richi
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#72
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Mit "er wollte ja ein Bastel-Objekt" lässt sich aber nicht entschuldigen, dass
ein Hauptteil des Verkaufsgegenstandes 25 Jahre älter ist als angegeben. Dem Sohn kann man das auch nicht in die Schuhe schieben: Papa hat gekauft und ich soll abholen... wird schon alles stimmen.... Gerade bei den Achsen macht sich das bemerkbar, viel Federweg bleibt da nicht mehr nach 43 Jahren.
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#73
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na ja...
...vielleicht bekommen wir das noch mit ins Schweizer Abkommen, denn Steuerhinterziehung ist ja ein Kavaliersdelikt... oder wie soll man diesen Satz verstehen ?
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#74
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Ja Akki da gebe ich dir völlig recht !
Deshalb soll er ja noch mal dem Verkäufer auf die Füße stehen ! Nicht desto trotz ein Bastelobjekt wie hier beschrieben für 2400€ sehe ich als regulären Marktpreis (ebay) an. Das nächst höhere gebot lag ja nur einen € drunter Gruß Richi
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#75
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Na ja, er hat das Ganze bei Boote eingestellt, nicht bei Anhänger.
Stellt sich die frage, welchen Teil macht der Trailer bei dem Deal aus, schätze mal, höchstens ein Drittel. D.h. der Trailer hat 800 Euro gekostet, das hätte der auch so bei ebay gebracht mit frischem Tüv. Hätte das Boot weniger gebracht, wenn das Trailerbaujahr richtig angegeben wäre? Ich denke nicht, wenigstens keine Unsummen. Nimm die 100€, handel evtl auf 150 hoch und gut ist. Oder gefällt Dir der Gesamtzustand des Bootes nicht, vielleicht doch weniger als erwartet, das hätte aber der Verkäufer nicht zu verantworten.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
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