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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #51  
Alt 07.12.2012, 17:08
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Zitat:
Zitat von proller104 Beitrag anzeigen
Mich würde interessieren, warum einer, der von Umag nach Grado will, überhaupt in Slowenien einklarieren sollte.

Ich würde in Umag ausklarienen und mich ohne Zwischenaufenthalt in Slowenien auf den Weg nach Grado machen. Dies geht, ohne dass slowenische Hoheitsgewässer berührt werden.

Gruß
Peter
Da er ohnehin von Porec aus startet bietet sich auch an, dort bereits auszuklarieren.
Er muss jedoch beim ersten erreichbaren Zollhafen in der EU einklarieren und das ist nun mal Piran. Die Leutchen dort sind im übrigen sehr umgänglich.
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Gruß Fred
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  #52  
Alt 07.12.2012, 17:12
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Zitat:
Zitat von harri Beitrag anzeigen
...auch noch eine Frage?

Bin in der neuen Saison ebenfalls mit meinem neuen Boot am Start!

Werde es wahrscheinlich im April 13' nach HR/Rab bringen und dann dort wieder in der Trockenmarina fix einstellen.

Soll ich mir beim runterfahren trotzdem die Einfuhr nach HR an der Grenze bestätigen lassen, oder spielt das zu diesem Datum keine Rolle mehr...?
(Boot war beim Voreigner noch nie unter Zollverschluß in HR)

Gruß harri
Ich würde das zur persönlichen Sicherheit auf jeden Fall machen.

Zwar entfällt dieses Procedere ab 1.07.2013, aber wer weiss, welche "dienstgeilen" Zöllner zwischen dem April und Ende Juni noch herumgeistern und Nachweise verlangen .....
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Gruß Fred
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  #53  
Alt 07.12.2012, 17:25
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich würde das zur persönlichen Sicherheit auf jeden Fall machen.

Zwar entfällt dieses Procedere ab 1.07.2013, aber wer weiss, welche "dienstgeilen" Zöllner zwischen dem April und Ende Juni noch herumgeistern und Nachweise verlangen .....
Danke dir... dacht ich mir schon, dass event. da unten doch dann noch jemand auf dumme Gedanken kommen könnte!

Dieses besagte "Formular" dafür bekomme ich dann an der Slowenischen??? Grenze beim Zoll, oder auch schon vorher irgendwo... ich komme aus AUT!

Gruß harri
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!Grüße Harri!
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  #54  
Alt 07.12.2012, 17:27
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Zitat:
Zitat von harri Beitrag anzeigen
Danke dir... dacht ich mir schon, dass event. da unten doch dann noch jemand auf dumme Gedanken kommen könnte!

Dieses besagte "Formular" dafür bekomme ich dann an der Slowenischen??? Grenze beim Zoll, oder auch schon vorher irgendwo... ich komme aus AUT!

Gruß harri
Das kannst Du auch von meiner HP herunterladen .....
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Gruß Fred
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  #55  
Alt 07.12.2012, 17:45
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das kannst Du auch von meiner HP herunterladen .....
Super, Danke!
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  #56  
Alt 07.12.2012, 19:26
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Ähm ..... das Formular heisst Crewliste und ist in meinen Skipperinfos unter
Pkt. 05 Dokumente die an Bord mitzuführen sind
zu finden.
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Gruß Fred
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  #57  
Alt 07.12.2012, 20:08
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ähm ..... das Formular heisst Crewliste und ist in meinen Skipperinfos unter
Pkt. 05 Dokumente die an Bord mitzuführen sind
zu finden.
Ok, hab mir gedacht, es gibt da noch etwas anderes für die Einfuhr?
...also belege ich das alles mit der Crewliste...falls es mal eine Kontrolle gibt?
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  #58  
Alt 07.12.2012, 20:56
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Hallo Markus,
mach es wie Peter bereits geschrieben hat.In HR ausklarieren und ab nach
Italien.Slowenien lässt Du rechts liegen,und gut isses.
Mit freundlichen Grüssen aus dem bayerisch-schwäbischen Donaumoos
Kurt
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  #59  
Alt 07.12.2012, 22:30
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Zitat:
Zitat von harri Beitrag anzeigen
Ok, hab mir gedacht, es gibt da noch etwas anderes für die Einfuhr?
...also belege ich das alles mit der Crewliste...falls es mal eine Kontrolle gibt?
Nein, mit der Crewliste belegst du für die EU-Steuer gar nichts. Was du dir bei dem deutschen Zoll besorgen musst, ist das INF3.
Damit kannst du nachweisen, das dein Boot bereits in der EU versteuert wurde.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...aren_node.html

Ist auch in diesem Thread schon besprochen worden.

Gruß

Volker
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  #60  
Alt 08.12.2012, 10:09
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Hallo Volker,

das mit dem INF 3 verstehe ich nicht
da es ein reines Ausfuhr Formular ist das heißt man braucht es bei der
Ausreise aus einem EU Stadt.
Das habe ich aber nicht da der Verkäufer das Boot schon vor 10 Jahren
nach HR gebracht hat ohne INF 3
In dem Link von dir steht dann auch noch das
"Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus den Zulassungspapieren."
Das würde ja heißen das wenn das Boot eine Deutsche Zulassung hat man kein INF 3 braucht.
Das einzige was ich habe ist ein HR Permit in dem die "Regular registration since 2011-06-03" steht und die Deutsche Zulassung von mir und als Kopie vom Verkäufer.

Gruß
Markus
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  #61  
Alt 08.12.2012, 10:34
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Zitat:
Zitat von mark82436 Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

das mit dem INF 3 verstehe ich nicht
da es ein reines Ausfuhr Formular ist das heißt man braucht es bei der
Ausreise aus einem EU Stadt.

In dem Link von dir steht dann auch noch das
"Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus den Zulassungspapieren."
Das würde ja heißen das wenn das Boot eine Deutsche Zulassung hat man kein INF 3 braucht.
Das einzige was ich habe ist ein HR Permit in dem die "Regular registration since 2011-06-03" steht und die Deutsche Zulassung von mir und als Kopie vom Verkäufer.

Gruß
Markus
das INF3 ist ein Ausfuhrdokument für Waren, die später wieder eingeführt werden sollen, ohne bei der Einfuhr wieder alles zu versteuern !!!!

Wie kannst du mit deiner deutschen Bootszulassung nachweisen, dass es schon in D war oder die MwSt. bezahlt wurde ?
Das ist bei Kfz so ... da ist ein anderer Ablauf mit Kennzeichen usw.

Gegenfrage, was hindert jemand daran, sich das kostenlose INF3 zu holen, die fünf Zeilen auszufüllen, dann beim Zoll vorführen und abstempeln zu lassen, wieder kostenlos !!
um damit ganz einfach jedem Problem von vorne herein aus dem Wege zu gehen ?



Zitat:
Zitat von mark82436 Beitrag anzeigen
Das habe ich aber nicht da der Verkäufer das Boot schon vor 10 Jahren
nach HR gebracht hat ohne INF 3
tja... Pech .... wobei INF3 alle drei Jahre erneuert werden sollte, da nach drei Jahren eine Wiedereinfuhr nach EU wieder eine Versteuerung verlangt...
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #62  
Alt 08.12.2012, 10:56
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Zitat:
Zitat von mark82436 Beitrag anzeigen
"Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus den Zulassungspapieren."
Das würde ja heißen das wenn das Boot eine Deutsche Zulassung hat man kein INF 3 braucht.
Gedankenfehler.

In der Kfz-Zulassung ist ein Vermerk "nächste HU". Daran erkennt der Zöllner wann das Kfz spätestens zum letzten Mal in der EU gewesen ist. Aus den Bootspapieren ergibt sich das nicht.
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Gruss Vestus
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  #63  
Alt 08.12.2012, 12:24
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Gedankenfehler.

In der Kfz-Zulassung ist ein Vermerk "nächste HU". Daran erkennt der Zöllner wann das Kfz spätestens zum letzten Mal in der EU gewesen ist. Aus den Bootspapieren ergibt sich das nicht.

Beim Trailer: sieht man das auch…………TÜV……….
Interessiert die an der Grenze aber nicht!
------------------

Ich wurde heuer bei der Wieder -Einreise (Cro- Slowenien..) vom Slowenischen Zöllner nach der Zulassung gefragt. Auf den Hinweis: Zulassung in „D“; und auf die amtliche Reg.-Nr. vom WSA: war er zufrieden…….
(hatte allerdings ein akt. „INF. 3“ dabei……..) musste ich aber nicht vorzeigen.

Zoll: das Papier kostet zwar beim Zoll nichts: aber die haben ein „Rückwarenregelung Auskunftsblatt“ ; + „Ausfuhr-Begleitdokument“ verlangt; das nur eine internationale Spedition ausstellt.
(Zollamt: in Halbergmoos; beim Flughafen München..)
(wurde mir alles freundlich vom Zoll erklärt; ob das andere Zollämter auch so machen: weiß ich nicht…..)

das Papier bei der Spedition kostet eine entspr. Gebühr; also nicht gerade zuviel an „Wert“ angeben! (ca. 1% vom angegebenen Wert!!)

----------
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Grüße von Herbert
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  #64  
Alt 08.12.2012, 13:02
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Zitat:
Zitat von Stingray 558 Beitrag anzeigen
Zoll: das Papier kostet zwar beim Zoll nichts: aber die haben ein „Rückwarenregelung Auskunftsblatt“ ; + „Ausfuhr-Begleitdokument“ verlangt; das nur eine internationale Spedition ausstellt.
(Zollamt: in Halbergmoos; beim Flughafen München..)
(wurde mir alles freundlich vom Zoll erklärt; ob das andere Zollämter auch so machen: weiß ich nicht…..)

das Papier bei der Spedition kostet eine entspr. Gebühr; also nicht gerade zuviel an „Wert“ angeben! (ca. 1% vom angegebenen Wert!!)

----------
...das hättest du nicht benötigt... es genügt der Nachweis, dass das Boot (nicht der Trailer) zum Zeitraum des Stempels (innerhalb 3 Jahren) in der EU bzw. in D war ... was du mit dem Stempel auf dem INF3 (da man es ja dazu vorzeigen muss) aussagt...

Mehr ist nicht notwendig.
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  #65  
Alt 08.12.2012, 13:21
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
...das hättest du nicht benötigt... es genügt der Nachweis, dass das Boot (nicht der Trailer) zum Zeitraum des Stempels (innerhalb 3 Jahren) in der EU bzw. in D war ... was du mit dem Stempel auf dem INF3 (da man es ja dazu vorzeigen muss) aussagt...

Mehr ist nicht notwendig.
Ja; aber was will man machen……

Zollamt: Bloß hätte ich bei denen dann das Papier nicht gekriegt………
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Grüße von Herbert
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  #66  
Alt 08.12.2012, 13:24
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...dann melde dich das nächste mal bei mir. ich bekommen dort einen ganzen Stoß Formulare ;o)....
oder nutze eine andere Zollstelle....
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  #67  
Alt 08.12.2012, 13:26
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
...dann melde dich das nächste mal bei mir. ich bekommen dort einen ganzen Stoß Formulare ;o)....
oder nutze eine andere Zollstelle....

……sollte ja ab nächstes Jahr vorbei sein; wegen EU ?
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Grüße von Herbert
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  #68  
Alt 08.12.2012, 14:22
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Zitat:
Zitat von Stingray 558 Beitrag anzeigen
……sollte ja ab nächstes Jahr vorbei sein; wegen EU ?
HR ist dann EU-Aussengrenze, dann ist das Papier wichtiger denn je.
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Gruss Vestus
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  #69  
Alt 08.12.2012, 15:20
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Zitat:
Zitat von mark82436 Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

das mit dem INF 3 verstehe ich nicht...
Das habe ich aber nicht da der Verkäufer das Boot schon vor 10 Jahren
nach HR gebracht hat ohne INF 3
Das hatte ich überlesen.

Da fällt bei dir grundsätzlich nochmal die Einfuhrumsatzsteuer an.

Hier müsste noch ein Thread sein, das die Kroaten für Boote ihre kroatische ( und zur Zeit auch nicht EU-Steuer) Umsatzsteuer gesenkt haben.
Wobei ich mich zur Zeit noch nicht schlau gemacht habe, wie das mit deutschen Booten aussieht, die der kroatischen Umsatzsteuer unterzogen wurden, und am 1.7 2013 dann Gemeinschaftsgut werden.

Viele Grüße

Volker
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  #70  
Alt 08.12.2012, 15:22
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
HR ist dann EU-Aussengrenze, dann ist das Papier wichtiger denn je.
Doch nicht, wenn das Boot nach dem 1.7 zwischen D und HR hin und her gebracht wird, oder was meinst du für einen Sachverhalt?

Viele Grüße

Volker
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  #71  
Alt 08.12.2012, 15:24
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Doch nicht, wenn das Boot nach dem 1.7 zwischen D und HR hin und her gebracht wird, oder was meinst du für einen Sachverhalt?

Viele Grüße

Volker
Überall in der EU - damit nach dem 1.7. auch in HR - kann man nach dem MwSt-Nachweis gefragt werden.
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #72  
Alt 08.12.2012, 15:28
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Wenn das Boot innerhalb der EU angetroffen wird, was für Anhaltspunkte soll es geben, das das Boot jemals für längere Zeit außerhalb der EU gewesen ist, und damit die Einfuhrumsatzsteuer neu anfällt?
Es heißt ja Einfuhrumsatzsteuer.

Gruß

Volker
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  #73  
Alt 08.12.2012, 15:50
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Wenn das Boot innerhalb der EU angetroffen wird, was für Anhaltspunkte soll es geben, das das Boot jemals für längere Zeit außerhalb der EU gewesen ist, und damit die Einfuhrumsatzsteuer neu anfällt?
Es heißt ja Einfuhrumsatzsteuer.

Gruß

Volker
So ist es. Aber woher soll der Zöllner an einer Aussengrenze wissen ob du grad aus der Türkei, Russland oder USA kommst oder doch nur zum Baden um die Ecke in der nächsten Bucht gewesen bist?

Von der Wiege bis zu Bahre = Formulare, Formulare.
__________________
Gruss Vestus
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  #74  
Alt 08.12.2012, 15:53
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Wenn das Boot innerhalb der EU angetroffen wird, was für Anhaltspunkte soll es geben, das das Boot jemals für längere Zeit außerhalb der EU gewesen ist, und damit die Einfuhrumsatzsteuer neu anfällt?
Es heißt ja Einfuhrumsatzsteuer.

Gruß

Volker
Hallo Volker,

das würde ja heißen wenn ich in HR Ausklariere und dann
einfach nach I fahre ohne Einklarieren und mich nach x Monaten einer
Kontrolliert ich ja sagen kann das Boot war nur im Urlaub in HR sonst immer in I
wo es auch jetzt liegt.
Ich könnte ja auch noch versuchen einen Kaufvertrag zu bekommen wo der Übergabeort I ist
Und noch einen mit dem 1/2 Preis falls was beim Überführen kontrolliert wird

Gruß
Markus
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  #75  
Alt 08.12.2012, 16:10
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Ich schrieb ja auch:

Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Wenn das Boot innerhalb der EU angetroffen wird,
weil Ghaffy ja schrieb

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Überall in der EU - damit nach dem 1.7. auch in HR - kann man nach dem MwSt-Nachweis gefragt werden.
Von EU-Außengrenze habe ich extra nichts geschrieben. So hatte ich Andreas auch nicht verstanden.
Für EU-Außengrenze stimmt das natürlich.

Viele Grüße
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