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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 06.11.2012, 01:55
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
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Standard Kroatien, Zollverschluss, Ein- Ausklarieren?

Hallo zusammen!

Ich weiss, dass es in dieser Richtung schon mehrere Threats gibt.

Boot liegt seit dem Jahr 2000 in Kroatien, nur im Urlaub genutzt, sonst unter ZOLLVERSCHLUSS, ganz offiziell.
Damit gilt es doch als nicht dauerhaft eingeführt, oder?

Auf der Seite von Seahelp, wird ja darauf hingewiesen, dass

@Bereits im April 2012 warnte SeaHelp, der führende Pannendienst der Adriaregion davor, dass kroatische Zollbehörden künftig die ausländischen Skipper, deren Boote in Kroatien liegen, ins Visier nehmen werden. Die rechtliche Grundlage dazu liefern ihnen internationale Zollbestimmungen, die jetzt wegen des bevorstehenden zu erwartenden EU-Beitritts des Balkanstaates angewandt werden. Darin heißt es zusammenfassend, dass Skipper, deren Boote länger als 18 Monate ununterbrochen in Kroatien stationiert sind, dort auch verzollt werden müssen

Quelle
http://www.seahelp.eu/SeaMagazine/de/54590

1. Muss dann überhaupt Zoll bezahlt werden, weil es gilt ja als nicht dauerhaft eingeführt?

2. Muss ich dann überhaupt einmal Ein- Ausklarieren?Wohl "nur" wg. der Mwst.

Gruß Mani
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Allen eine Gute Fahrt
Gruß Mani
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  #2  
Alt 06.11.2012, 07:29
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von ManfredBochum Beitrag anzeigen
...
1. Muss dann überhaupt Zoll bezahlt werden, weil es gilt ja als nicht dauerhaft eingeführt?

2. Muss ich dann überhaupt einmal Ein- Ausklarieren?Wohl "nur" wg. der Mwst.

Gruß Mani
Zu 1: Nach 18 Monaten und 1 Tag gilt das Boot als dauerhaft eingeführt und muss verzollt und versteuert werden. Auch wenn es im Zollverschluss liegt.
Zu 2: Nach jedem Mal Ausklarieren beginnt die 18-Monats-Frist neu zu laufen. Man klariert aus, um das Boot a) nicht verzollen und b) dafür nicht die Einfuhrumsatzsteuer (=MwSt) bezahlen zu müssen.

Zoll und EUSt fallen bereits nach 6 Monaten an. Die Frist kann aber durch Lagern im Zollverschlusslager unterbrochen werden. Nach 18 Monaten hilft aber auch kein Zollverschlusslager mehr. Dann muss verzollt und versteuert werden, oder das Boot verlässt eben das Land. Und sei es auch nur für eine Stunde.
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Gruss Andreas

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  #3  
Alt 06.11.2012, 07:42
Michael G. Michael G. ist offline
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So isset. Nur hat sich halt jahrelang keiner drum gekümmert, bis ein Esel aus Zagreb dann begonnen hat, das Gras darüber abzufressen.
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  #4  
Alt 06.11.2012, 14:56
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Pit13 Pit13 ist offline
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Hallo Forumskollegen,

anläßlich eines Berichts im Sea Help Magazin bin nun auch ich wachgerüttelt worden (ich hoffe das verlinken verstösst nicht gegen Forumsregeln, ich bin noch nicht recht aktiv hier, eher der Mitleser)
http://www.seahelp.eu/SeaMagazine/de/54590

Mein EU versteuertes Neuboot (Trailerboot) befindet sich seit 24.07.2011 ununterbrochen in Istrien/Kroatien, die 18 Monatsfrist läuft demnach am 23.12.2012 ab. Ich könnte somit noch reagieren, von München nach Istrien fahren und ausklarieren Dies jedoch nur auf dem Landweg (vom Standort ca. 40 km nach SLO) da a) das Boot derzeit Winterfest auf dem Trailer verpackt ist und b) ein Ritt über die 12 Meilenzone mit einem 7 m Boot um die Jahreszeit wahrscheinlich etwas ungemütlich werden könnte.

Ich habe mich heute mit dem ADAC in Verbindung gesetzt um zu klären ob das ausklarieren über dem Landweg möglich ist, und wenn ja wie hierbei vorzugehen ist (Bestätigung, erforderliche Dokumente usw.). Hierzu konnte man mir jedoch keine verbindliche Auskunft geben.

Hat jemand von Euch hierzu Erfahrungen oder kann mir entsprechende Tips geben.

Merci im Voraus und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel

Peter
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  #5  
Alt 06.11.2012, 15:32
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Pit13 Beitrag anzeigen
Ich könnte somit noch reagieren, von München nach Istrien fahren und ausklarieren Dies jedoch nur auf dem Landweg (vom Standort ca. 40 km nach SLO) da a) das Boot derzeit Winterfest auf dem Trailer verpackt ist und b) ein Ritt über die 12 Meilenzone mit einem 7 m Boot um die Jahreszeit wahrscheinlich etwas ungemütlich werden könnte.

Ich habe mich heute mit dem ADAC in Verbindung gesetzt um zu klären ob das ausklarieren über dem Landweg möglich ist, und wenn ja wie hierbei vorzugehen ist (Bestätigung, erforderliche Dokumente usw.). Hierzu konnte man mir jedoch keine verbindliche Auskunft geben.

Hat jemand von Euch hierzu Erfahrungen oder kann mir entsprechende Tips geben.

Merci im Voraus und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel

Peter
Da bin ich aber sehr gespannt, was der ADAC Dir antwortet !

Mit meinem Boot würde ich in diesem Fall so verfahren :

Runterfahren, Trailer anhängen, nach SLO fahren (an der Grenze musst Du nichts melden) und dann wieder zurück, aber dann an der Grenze das Boot anmelden !
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #6  
Alt 06.11.2012, 15:57
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am besten mit einem INF 3 ...

http://www.boote-forum.de/showpost.p...96&postcount=9
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #7  
Alt 06.11.2012, 16:12
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Zitat:
Zitat von Pit13 Beitrag anzeigen
Mein EU versteuertes Neuboot (Trailerboot) befindet sich seit 24.07.2011 ununterbrochen in Istrien/Kroatien, die 18 Monatsfrist läuft demnach am 23.12.2012 ab.

Hat jemand von Euch hierzu Erfahrungen oder kann mir entsprechende Tips geben.

Merci im Voraus und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel

Peter
Hi Peter ,

Wenn Du über den Landweg ( Boot auf dem Trailer ) eigereist bist , woher bitte soll der Kroatische Zoll wissen wie lange Dein Boot im Land ist .
Ich hab in den letzten Jahrzehnten noch nie an der Grenze das Boot auf dem Trailer irgendwie anmelden müssen .Du könntest ja auch erst gestern eingereist sein .( oder zumindest einen Tag vor dem Abstellen in der Trockenmarina, sofern es überhaupt dort steht ) ).
IMHO denke ich daß die ganze Zoll und Steuerproblematik zunächst die Boote betrifft , die über den Seeweg einklariert wurden und seither in Marinas liegen .( Und das hatt (e) oft wirtschaftliche Gründe )

Auf ADAC bin ich auch gespannt...


Gruss aus München
__________________
Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist .
( K. Valentin )
Gruß Josef
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  #8  
Alt 06.11.2012, 16:46
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
Dazu muss das Boot nach D. Die Slowenen stellen das nicht aus.

Ich würde das so machen, wie Fred sagt.
Richte dich aber auf einen längeren Vormittag an der Grenze ein.
Ich wollte einst aus den nämlichen Gründen bestätigt haben, dass ich ein Boot ins Land bringe.
Der Zöllner hat erst gemeint, das geht nur, wenn ich beabsichtige, das Boot zu importieren (Zoll, EUSt). Dann war klar, es gibt auch ein Formular für "vorübergehende Einfuhr". Er hat mir gesagt, es wird ein wenig dauern ...

Nach 2 Stunden ohne irgendeine Reaktion war ich weichgekocht und bin ohne Formular und Bestätigung eingereist (wie vorher und nachher auch immer).
Ich weiß bis heute nicht, wie dieses Formular aussieht, ja noch nicht einmal, ob es überhaupt existiert.

Ein-/Ausklarieren geht jedenfalls nur bei den POE, nicht über Land (auch wenn in diversen Foren dazu mit Hinweis auf eine längst überholte Broschüre eines Tourismusverbands das Gegenteil behauptet wird). Ebenso kann man sein Boot auch nicht beim Hafenkapitän abmelden (nur anmelden).
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Gruss Andreas

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  #9  
Alt 06.11.2012, 17:05
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Pit13 Pit13 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Da bin ich aber sehr gespannt, was der ADAC Dir antwortet !

Mit meinem Boot würde ich in diesem Fall so verfahren :

Runterfahren, Trailer anhängen, nach SLO fahren (an der Grenze musst Du nichts melden) und dann wieder zurück, aber dann an der Grenze das Boot anmelden !
Hallo Fred,

wie in meinem Beitrag mitgeteilt konnte mir der ADAC hierzu keine Auskunft geben

Grüße Peter
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  #10  
Alt 06.11.2012, 17:08
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Zitat:
Zitat von jociza Beitrag anzeigen
Hi Peter ,

Wenn Du über den Landweg ( Boot auf dem Trailer ) eigereist bist , woher bitte soll der Kroatische Zoll wissen wie lange Dein Boot im Land ist .
Ich hab in den letzten Jahrzehnten noch nie an der Grenze das Boot auf dem Trailer irgendwie anmelden müssen .Du könntest ja auch erst gestern eingereist sein .( oder zumindest einen Tag vor dem Abstellen in der Trockenmarina, sofern es überhaupt dort steht ) ).
IMHO denke ich daß die ganze Zoll und Steuerproblematik zunächst die Boote betrifft , die über den Seeweg einklariert wurden und seither in Marinas liegen .( Und das hatt (e) oft wirtschaftliche Gründe )

Auf ADAC bin ich auch gespannt...

Gruss aus München
Servus Josef,

ADAC hatte natürlich keine Ahnung, (siehe auch meinen ersten Beitrag)

Problem ist dass nicht der Zoll mir nachweisen muss wie lange mein Boot bereits in HR ist, sondern die Beweislast bei mir ist.

ebenfalls Gruß aus München

Peter
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  #11  
Alt 06.11.2012, 18:27
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Zitat:
Zitat von Pit13 Beitrag anzeigen
Hallo Fred,

wie in meinem Beitrag mitgeteilt konnte mir der ADAC hierzu keine Auskunft geben

Grüße Peter
Ups - da habe ich nicht richtig gelesen ....
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  #12  
Alt 06.11.2012, 21:52
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Zitat:
Zitat von Pit13 Beitrag anzeigen
Problem ist dass nicht der Zoll mir nachweisen muss wie lange mein Boot bereits in HR ist, sondern die Beweislast bei mir ist.

Peter
Nun das ist mir neu , da wie gesagt bei Einreise mit Boot und Trailer ( der ja auch zur Verzollung anfallen würde ) bisher keinerlei Dokumente an der Grenze ausgestellt werden .

Aber das wird schon noch ein freundlicher Kroatienkenner aufklären .
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( K. Valentin )
Gruß Josef
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  #13  
Alt 06.11.2012, 23:11
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Dazu muss das Boot nach D. Die Slowenen stellen das nicht aus.

Ich würde das so machen, wie Fred sagt.
Richte dich aber auf einen längeren Vormittag an der Grenze ein.
Ich wollte einst aus den nämlichen Gründen bestätigt haben, dass ich ein Boot ins Land bringe.
Der Zöllner hat erst gemeint, das geht nur, wenn ich beabsichtige, das Boot zu importieren (Zoll, EUSt). Dann war klar, es gibt auch ein Formular für "vorübergehende Einfuhr". Er hat mir gesagt, es wird ein wenig dauern ...

Nach 2 Stunden ohne irgendeine Reaktion war ich weichgekocht und bin ohne Formular und Bestätigung eingereist (wie vorher und nachher auch immer).
Ich weiß bis heute nicht, wie dieses Formular aussieht, ja noch nicht einmal, ob es überhaupt existiert.

Ein-/Ausklarieren geht jedenfalls nur bei den POE, nicht über Land (auch wenn in diversen Foren dazu mit Hinweis auf eine längst überholte Broschüre eines Tourismusverbands das Gegenteil behauptet wird). Ebenso kann man sein Boot auch nicht beim Hafenkapitän abmelden (nur anmelden).
dieses Formular heißt INF3 und ist ein offizielles Formular für die EU ...
dass es nicht so reibungslos wie in D funktioniert ist wohl klar, aber
wenn du es ausgefüllt vorlegst (in D vom Zoll holen) und er nur noch prüfen und abstempeln muss, könnte es schneller gehen
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servus
dieter


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  #14  
Alt 07.11.2012, 03:09
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
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Ok,
danke für die Infos.

Werde dann mal im Juni 2013 über Mali ausklarieren mit Ziel open Sea usw.

Hoffe nur, dass es dann nicht zu spät ist.
Nicht dass sie diesen Winter schon Zahlungsaufforderungen verschicken.

Gruß Mani
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Gruß Mani
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  #15  
Alt 07.11.2012, 08:01
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Zitat:
Zitat von Pit13 Beitrag anzeigen
Servus Josef,

ADAC hatte natürlich keine Ahnung, (siehe auch meinen ersten Beitrag)

Problem ist dass nicht der Zoll mir nachweisen muss wie lange mein Boot bereits in HR ist, sondern die Beweislast bei mir ist.

Peter
Hi, so einfach gehts nicht, sobald du über dem Landweg nach Slowenien (EU) einreist, bist du verpflichtet an der Grenze dein Gespann anzumelden (INF3), sofern das Boot nicht EU versteuert ist. Theoretisch/Praktisch ist die Einfuhrumsatzsteuer sofort fällig. Oder du hältst vor den Zöllnern und gehst an der Grenze zu einer der vielen Büros der Speditionen, die geben dir gerne Auskunft, wie in deinem Falle zu vefahren ist.

Ich hatte einen Kunden, der stand zwischen den Grenzen von Kro und Slo mit unversteuerter Ware, die Spedition hat ihn da rausgeboxt.

Ich würde dein Boot über die Spedition in die EU einführen lassen, und am selben Tag wieder ausführen, das kostet so an die 100 Euro, aber dann hast du auch was in der Hand. Warum die Spedition, diese zahlt die Umsatzsteuer nicht bar, sondern haftet mit ihrer Lizenz. Also für die Papiere und die Sicherheitsleistung sind die 100 Euro.

Die Kroaten stellen dir gar nichts aus, wenn du das Boot eigenhändig nur umsatzsteuerfrei einführen möchtest. Somit warst du an der Grenze und hast nichts in der Hand.
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  #16  
Alt 07.11.2012, 08:48
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Zitat:
Zitat von Pit13 Beitrag anzeigen
Hallo Forumskollegen,

anläßlich eines Berichts im Sea Help Magazin bin nun auch ich wachgerüttelt worden (ich hoffe das verlinken verstösst nicht gegen Forumsregeln, ich bin noch nicht recht aktiv hier, eher der Mitleser)
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Mein EU versteuertes Neuboot (Trailerboot) befindet sich seit 24.07.2011 ununterbrochen in Istrien/Kroatien, die 18 Monatsfrist läuft demnach am 23.12.2012 ab. Ich könnte somit noch reagieren, von München nach Istrien fahren und ausklarieren Dies jedoch nur auf dem Landweg (vom Standort ca. 40 km nach SLO) da a) das Boot derzeit Winterfest auf dem Trailer verpackt ist und b) ein Ritt über die 12 Meilenzone mit einem 7 m Boot um die Jahreszeit wahrscheinlich etwas ungemütlich werden könnte.

Ich habe mich heute mit dem ADAC in Verbindung gesetzt um zu klären ob das ausklarieren über dem Landweg möglich ist, und wenn ja wie hierbei vorzugehen ist (Bestätigung, erforderliche Dokumente usw.). Hierzu konnte man mir jedoch keine verbindliche Auskunft geben.

Hat jemand von Euch hierzu Erfahrungen oder kann mir entsprechende Tips geben.

Merci im Voraus und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel

Peter
Hallo Peter,

liegt dein Boot im offiziellen Zollager unter Verschluß wenn ja, Boot anhängen und beim Zoll abmelden lassen (macht eigentlich die Marina).

Wenn nicht, würde ich das Boot noch schneller holen, Anschaffungsrechnung nicht vergessen mitzunehmen als Nachweis der MwSt.

Nehm das Boot mit nach München und mach neuen TÜV auf den Hänger - schon hast Du einen Nachweis das Du in der EU warst (ist je eh bald fällig).

Trailerboote sind glaube ich nicht so problematisch, ausser sie stehen irgenwo im kroatischen Vorgarten.

Wolfgang
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  #17  
Alt 07.11.2012, 09:25
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
dieses Formular heißt INF3 und ist ein offizielles Formular für die EU ...
dass es nicht so reibungslos wie in D funktioniert ist wohl klar, aber
wenn du es ausgefüllt vorlegst (in D vom Zoll holen) und er nur noch prüfen und abstempeln muss, könnte es schneller gehen
Ja, natürlich richtig, dass das INF3 ein EU-Formular ist.
Man muss es auch beim Zoll in SLO bei der Ausreise abstempeln lassen.
Für die Ausstellung des Formulars, das es nicht zum Download gibt, sondern nur als Papierversion bezogen werden kann, weil es paginiert (d.h. einzeln nummeriert) ist, ist allerdings das Wohnsitz-Zollamt zuständig, sagt der Zoll. Wenn es da eine andere Bestimmung gäbe, wäre ich interessiert daran.

Dass die zukünftige "Rückware" dabei physisch anwesend sein muss, steht ja außer Zweifel.
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  #18  
Alt 07.11.2012, 10:03
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi, so einfach gehts nicht, sobald du über dem Landweg nach Slowenien (EU) einreist, bist du verpflichtet an der Grenze dein Gespann anzumelden (INF3), sofern das Boot nicht EU versteuert ist. Theoretisch/Praktisch ist die Einfuhrumsatzsteuer sofort fällig. Oder du hältst vor den Zöllnern und gehst an der Grenze zu einer der vielen Büros der Speditionen, die geben dir gerne Auskunft, wie in deinem Falle zu vefahren ist.

Ich hatte einen Kunden, der stand zwischen den Grenzen von Kro und Slo mit unversteuerter Ware, die Spedition hat ihn da rausgeboxt.

Ich würde dein Boot über die Spedition in die EU einführen lassen, und am selben Tag wieder ausführen, das kostet so an die 100 Euro, aber dann hast du auch was in der Hand. Warum die Spedition, diese zahlt die Umsatzsteuer nicht bar, sondern haftet mit ihrer Lizenz. Also für die Papiere und die Sicherheitsleistung sind die 100 Euro.

Die Kroaten stellen dir gar nichts aus, wenn du das Boot eigenhändig nur umsatzsteuerfrei einführen möchtest. Somit warst du an der Grenze und hast nichts in der Hand.
Hallo Georg,

die Versteuerung in der EU wurde wie in meinem Beitrag geschrieben beim Kauf 24.07.11 durchgeführt. Somit habe ich auch noch kein Problem was die 3 Jahresfrist bei Wiedereinfuhr in die EU betrifft. Mir geht´s nur um einen Nachweis das das Boot vor Ablauf der 18 Monate HR verlassen hat.

Beste Grüße Peter
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  #19  
Alt 07.11.2012, 10:08
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Hallo Peter,

liegt dein Boot im offiziellen Zollager unter Verschluß wenn ja, Boot anhängen und beim Zoll abmelden lassen (macht eigentlich die Marina).

Wenn nicht, würde ich das Boot noch schneller holen, Anschaffungsrechnung nicht vergessen mitzunehmen als Nachweis der MwSt.

Nehm das Boot mit nach München und mach neuen TÜV auf den Hänger - schon hast Du einen Nachweis das Du in der EU warst (ist je eh bald fällig).

Trailerboote sind glaube ich nicht so problematisch, ausser sie stehen irgenwo im kroatischen Vorgarten.

Wolfgang
Hallo Wolfgang,

Zollager ist nicht, sondern offizielles Caravan und Boote Depot.

Das Boot nach München zu holen wollte ich eigentlich vermeiden, a) ist die Überwinterung in HR bereits bezahlt, und b) habe ich hier in München ein Problem mit der Unterstellung, allenfalls gbt´s nur wieder eine kostenpflichtige Lösung.

Trotzdem Danke

Gruß Peter
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  #20  
Alt 07.11.2012, 10:21
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Hallo zusammen,

ich finde nirgends was über die eigentlich Höhe des Uolls, also wie viel Prozent des Wertes der Zoll beträgt und was da sonst noch alles dazukommt.
Weiss einer da mehr drüber?
Gruss, Michi
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  #21  
Alt 07.11.2012, 10:46
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von bavarian Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich finde nirgends was über die eigentlich Höhe des Uolls, also wie viel Prozent des Wertes der Zoll beträgt und was da sonst noch alles dazukommt.
Weiss einer da mehr drüber?
Gruss, Michi

Laut Liste sind es 8% Zoll

92 und 99 sind die Endnummern für Motorboote
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  #22  
Alt 07.11.2012, 11:08
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Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Nehm das Boot mit nach München und mach neuen TÜV auf den Hänger - schon hast Du einen Nachweis das Du in der EU warst (ist je eh bald fällig).
Den einzigen Nachweis den man dann hat ist der, dass der Trailer in der EU = Deutschland war ....
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  #23  
Alt 07.11.2012, 12:28
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Fred,

genau so ist es, das Boot könnte ja weiter in HR liegen....,

Gruß
Hans
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  #24  
Alt 07.11.2012, 13:23
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Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ja, natürlich richtig, dass das INF3 ein EU-Formular ist.
Man muss es auch beim Zoll in SLO bei der Ausreise abstempeln lassen.
Für die Ausstellung des Formulars, das es nicht zum Download gibt, sondern nur als Papierversion bezogen werden kann, weil es paginiert (d.h. einzeln nummeriert) ist, ist allerdings das Wohnsitz-Zollamt zuständig, sagt der Zoll. Wenn es da eine andere Bestimmung gäbe, wäre ich interessiert daran.

Dass die zukünftige "Rückware" dabei physisch anwesend sein muss, steht ja außer Zweifel.

man kann das formular an seinem Heimatort beim Zoll abholen (mir hat man 5 Stück mitgegeben, falls ich mich verschreibe!!) .... ausfüllen, mitnehmen, und an der SLO Grenze mit dem Boot vorlegen´und abstempeln lassen....

Schließlich ist SLO aktuell noch eine Außengrenze und bei dem Formular geht es um die "zeitweise" Ausfuhr aus der EU ...
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 07.11.2012, 16:23
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hallo Glumpo, danke.

mein Boot ist EU-versteuert, seit Juni 2010 in HR. Also, falls diesen Winter tatsächlich auch ich dran sein sollte, muss ich dann nur den Zoll, also die 8% bezahlen, oder kommt da noch was obendrauf?



Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Laut Liste sind es 8% Zoll

92 und 99 sind die Endnummern für Motorboote
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