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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 02.07.2014, 19:19
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Admiral
 
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Zitat:
Zitat von northstar2 Beitrag anzeigen
Schickt eure Frauen in den Kurs. Die bestehen immer, ...
Ja, auch unter den Prüfern gibt es noch echte Kavaliere. Kenne ich: Termine in der Werft macht nur noch meine Frau und bekommt, was sie will. Ich bin dagegen schon manchmal abgeblitzt. Frauen ziehen immer, auch in Verhandlungen. Vor vielen Jahren habe ich mir mal eine flotte Studentin vom Escort-Service in eine Verhandlung mitgenommen und als Sekretärin ausgegeben. So geschmeidig klappte es zuvor nie.
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  #52  
Alt 02.07.2014, 19:23
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Commander
 
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Ja, auch unter den Prüfern gibt es noch echte Kavaliere. Kenne ich: Termine in der Werft macht nur noch meine Frau und bekommt, was sie will. Ich bin dagegen schon manchmal abgeblitzt. Frauen ziehen immer, auch in Verhandlungen. Vor vielen Jahren habe ich mir mal eine flotte Studentin vom Escort-Service in eine Verhandlung mitgenommen und als Sekretärin ausgegeben. So geschmeidig klappte es zuvor nie.
Und wie lief es mit der Verhandlung
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Gruß Michael
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  #53  
Alt 02.07.2014, 19:37
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Beweise das Gegenteil.
http://de.wikipedia.org/wiki/Funkbet...efunkdienst%29

§ 4

http://www.gesetze-im-internet.de/bi...456900002.html

Ich weiß gar nicht, was es da immer wieder neu zu diskutieren gibt. Es behauptet auch keiner hartnäckig und beinahe kindischer Art und Weise, dass man ohne entsprechende Fahrerlaubnis ein Auto fahren darf....
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  #54  
Alt 02.07.2014, 19:42
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Du bist am Thema vorbei.
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  #55  
Alt 02.07.2014, 19:49
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Er darf ein Funkgerät an Bord haben. Er darf es nicht in Betrieb nehmen. Das ist meine Aussage. Provokant aber nicht böse.

LG
Andreas
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  #56  
Alt 02.07.2014, 19:51
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
http://de.wikipedia.org/wiki/Funkbet...efunkdienst%29

§ 4

http://www.gesetze-im-internet.de/bi...456900002.html

Ich weiß gar nicht, was es da immer wieder neu zu diskutieren gibt. Es behauptet auch keiner hartnäckig und beinahe kindischer Art und Weise, dass man ohne entsprechende Fahrerlaubnis ein Auto fahren darf....

Ich darf mich aber reinsetzen. Auch ohne Führerschein.
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  #57  
Alt 02.07.2014, 19:58
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Klar darfst du dich reinsetzen, ist ebenso sinnlos wie ein Funkgerät in der Backskiste, ohne Antenne und Stromanschluss.

Zitat:
Zitat von Beluroe Beitrag anzeigen

1. neulich am Steg kam die Frage auf: darf ich ein Funkgerät an Bord haben, wenn ich nicht im Besitz eines UBI-Scheines bin?
2. ferner,darf ich es in Betrieb nehmen, Hörer abgebaut, also nur zum Mithören?
1. Sinnlos wenn nicht mit wenigen Handgriffen betriebsbereit zu machen, verboten, wenn nicht sinnlos, also einigermaßen schnell anschließbar.

2. verboten ohne wenn und aber.
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  #58  
Alt 02.07.2014, 20:00
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Sinnlos sind jedenfalls die Funk-Diskussionen in diesem Forum.
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  #59  
Alt 02.07.2014, 20:08
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Lustige Diskussion

Ich bin noch nie nach meinem Funkzeugnis oder Gerät gefragt worden, bin aber schon oft kontrolliert worden, sowohl von franz. als auch von deutschen Entenbobbys...trotz brutal hoher Antenne

ich habe den UBI = einen Tag gelernt - Prüfung - 140 Euro abgedrückt - fertisch
__________________
Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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  #60  
Alt 02.07.2014, 20:12
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Soll Leute geben, sie sind 20 Jahre ohne Führerschein LKW gefahren, andere, Bäcker oder Klemptner, haben als Oberärzte praktiziert und ein technischer Zeichner hat den Hauptstadtflughafen geplant....jaja, gibts alles.

Obs dadurch legal wird?

Einen Tag gelernt? Respekt....http://www.nautik-funk-berlin.de/Download.htm
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  #61  
Alt 02.07.2014, 20:12
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Klar darfst du dich reinsetzen, ist ebenso sinnlos wie ein Funkgerät in der Backskiste, ohne Antenne und Stromanschluss.



1. Sinnlos wenn nicht mit wenigen Handgriffen betriebsbereit zu machen, verboten, wenn nicht sinnlos, also einigermaßen schnell anschließbar.

2. verboten ohne wenn und aber.

Es geht doch nicht darum, was sinnlos ist. Ich habe ein Funkgerät eingebaut, was ich nicht nutze und was nicht in Betrieb ist, so kann ich es im Boot mitführen. Ich darf es nicht nutzen, weil ich keine Zuteilungsurkunde habe. Habe ich eine Zuteilungsurkunde, so muss ich das Funkgerät nutzen. Damit ich es nutzen darf, muss ich eine entsprechende Funklizenz haben. So ist das Pferd gesattelt.

LG
Andreas
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  #62  
Alt 02.07.2014, 20:17
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Wie ich schon schrieb, kindische Frage/Antwort....ich kann mir auch einen zerlegten 50 PS AB in die Backskisten packen wenn ich keine Fläppe haben oder einen V8 in meinen Käfer bauen wenn ich den Wagen nicht fahre.
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  #63  
Alt 02.07.2014, 20:18
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Er darf ein Funkgerät an Bord haben. Er darf es nicht in Betrieb nehmen. Das ist meine Aussage. Provokant aber nicht böse.

LG
Andreas
Provokant und falsch!!!

Ich verstehe auch nicht warum man immer Beweise benötigt.
3 Kollegen haben letztes Jahr genau dafür gezahlt. Waren auch nur 450 Euro pro Kopf.

Ich sage immer, das jeder machen soll wie er das für richtig hält. Spätestens wenn die Kontrolle mal kommt, dann wissen auch die letzten das Halbwissen nicht viel bringt!! Auch das ist nicht böse gemeint.

Achja, hier noch etwas zum lesen:

Auf Seite 12 oben steht:

Hat ein Kleinfahrzeug, das im Binnenbereich eingesetzt
wird eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, m Binnenbereich eingesetzt
wird eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein
Crewmitglied zum Bedienen der Sprechfunkanlage in Besitz des "UKW Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk" (UBI) sein.


Müsste eigentlich zu verstehen sein
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #64  
Alt 02.07.2014, 20:20
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Wie ich schon schrieb, kindische Frage/Antwort....ich kann mir auch einen zerlegten 50 PS AB in die Backskisten packen wenn ich keine Fläppe haben oder einen V8 in meinen Käfer bauen wenn ich den Wagen nicht fahre.

Sicherlich. Wenn Du es nicht nutzen möchtest.
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  #65  
Alt 02.07.2014, 20:21
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Woher kommt eigentlich die Aussage, dass es inzwischen nicht mehr reicht, wenn irgendeiner an Bord das jeweilige Funkzeugnis hat? Man kann gelegentlich lesen, dass inzwischen ausdrücklich der Schiffsführer ein Funkzeugnis haben muss. Und gibt es da möglicherweise Unterschiede zwischen See und Binnen?

Matthias
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  #66  
Alt 02.07.2014, 20:22
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Ich habe ein Funkgerät eingebaut, was ich nicht nutze und was nicht in Betrieb ist, so kann ich es im Boot mitführen.
Und wieder FALSCH!!!!

Guckst Du hier:

Sende- und Empfangsbereitschaft: Ist ein UKW-Sprechfunkgerät an Bord, muss die Sprechfunkanlage im Verkehrskreis Schiff – Schiff ständig sende- und empfangsbereit sein.
Dieser Verkehrskreis darf nur zur Übermittlung oder zum Empfang von Nachrichten auf anderen Kanälen kurzfristig verlassen werden. Die Sprechfunkanlage darf nur von Personen benutzt werden, die über
ein Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügen.

Ich habe fertig
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Gruß Gerd

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  #67  
Alt 02.07.2014, 20:28
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Richtig. Du hast Recht. Das darf ich dann nur, wenn ich eine Zuteilungsurkunde habe. Dann muß ich sende und empfangsbreit sein.
Habe ich was anderes geschrieben?
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  #68  
Alt 02.07.2014, 20:31
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Schorek Schorek ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Woher kommt eigentlich die Aussage, dass es inzwischen nicht mehr reicht, wenn irgendeiner an Bord das jeweilige Funkzeugnis hat? Man kann gelegentlich lesen, dass inzwischen ausdrücklich der Schiffsführer ein Funkzeugnis haben muss. Und gibt es da möglicherweise Unterschiede zwischen See und Binnen?

Matthias

Die Unterschiede gibt es.

LG
Andreas
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  #69  
Alt 02.07.2014, 20:31
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Bei ihm ist Hopfen und Malz verloren

Er will es nicht verstehen. Echt schlimm.
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  #70  
Alt 02.07.2014, 20:37
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Ich denke er macht sich einen Spaß daraus und zu veräppeln...
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  #71  
Alt 02.07.2014, 20:55
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Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Hallo,

Ich sehe es jetzt mal sehr provokant. Ich kaufe mir ein genehmigungsfähiges Binnenfunkgerät, baue es funktionsfähig in mein Boot ein, nehme es aber nicht in Betrieb....es ist aus......dann ist das Funkgerät nur Deko. Für was kann ich nun bestraft werden.?

Gruß
Andreas

WEnn du es Funktionsfähig einbaust gilt es als SChiffsfunkstelle. Somit muss es Betriebsbereit sein wenn gefahren wird. Somit muss es eingeschaltet werden. Somit muss jemand an Board sein der einen Befähigungsnachweis hat. und es muss zugelassen sein.

Ergo folgt daraus wenn keiner an Bord ist der den Befähigungsnachweis hat, dann darf das Boot nicht bewegt werden.
WEnn das Funkgerät nicht zugelasen ist darf das Boot nicht bewegt werden.
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  #72  
Alt 02.07.2014, 20:59
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
WEnn du es Funktionsfähig einbaust gilt es als SChiffsfunkstelle. Somit muss es Betriebsbereit sein wenn gefahren wird. Somit muss es eingeschaltet werden. Somit muss jemand an Board sein der einen Befähigungsnachweis hat.

Ergo folgt daraus wenn keiner an Bortd ist der den Befähigungsnachweis hat, dann darf das Boot nicht bewegt werden.

Und ich bin der Meinung, ich werde erst dann eine Schiffsfunkstelle, wenn ich die Zuteilungsurkunde erhalte. Da bin ich erstmals als Schiffsfunkstelle erwähnt. Nicht mit dem Einbau eines Funkgerätes.

LG
Andreas
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  #73  
Alt 02.07.2014, 21:00
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Wenn ein Funkgerät eingebaut wird muss es auch Zugelassen werden.

bevor die Zulassung nicht da ist darf auch nicht mehr gefahren werden. Daher baut man die Funke erst ein wenn man die Zulasssung in Händen hat.
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  #74  
Alt 02.07.2014, 21:05
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Viel Spaß noch, ich geh Kirschen pflücken. Um kurznachneun gepflückt, auf der Holzleiter stehend, schmecken sie am besten.

Willy
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  #75  
Alt 02.07.2014, 21:14
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Die Unterschiede gibt es.
Dann erzähl doch mal bitte, am besten mit Rechtsquellen. Das könnte künftige Funk-Diskussionen erheblich verkürzen...

Matthias
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